Garantieumfang "junge Sterne"
Hallo miteinander,
ich suche eine Auflistung aller Komponenten, welche über die "junge Sterne" - Garantie abgesichert sind.
Vielen Dank schonmal im Voraus.
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9 Antworten
@DungeonKeeperW202
Zitat:
ich suche eine Auflistung aller Komponenten, welche über die "junge Sterne" - Garantie abgesichert sind.
Garantieausnahmen (Siehe ab Punkt 2.2)
https://www.lueg.de/.../...gen-Mercedes-Benz-Garantie-Paket-MB-100.pdf
Gruß
wer_pa
Danke! Hat dann quasi die JS-Garantie den selben Umfang wie die MB100-Garantie?
Ja
Gruß
wer_pa
Danke Dir!
Da wird ja ordentlich viel von der Garantie ausgeschlossen.
Für welchen Fall macht die MB100 denn überhaupt noch Sinn?
@timothy88
Zitat:
Für welchen Fall macht die MB100 denn überhaupt noch Sinn?
Für alle restlichen Fälle, die nicht ausgeschlossen wurden.
Gruß
wer_pa
Zitat:
@wer_pa schrieb am 8. November 2023 um 22:01:26 Uhr:
@timothy88
Zitat:
@wer_pa schrieb am 8. November 2023 um 22:01:26 Uhr:
Zitat:
Für welchen Fall macht die MB100 denn überhaupt noch Sinn?
Für alle restlichen Fälle, die nicht ausgeschlossen wurden.
Gruß
wer_pa
Hast du ein gutes Beispiel aus der Praxis? Also erfolgreiche Reparatur auf Gewährleistung?
An diese Stelle kann ich ja mal wieder über den Stand meines speziellen MB100-Garantiefalls ("Heckspoiler verformt sich bei Erwärmung") berichten. Die Sache läuft inzwischen schon seit Juli 2022. Ich versuche es so kurz wie möglich.
Also- meine Werkstatt meldet den Schaden im Juli 22 der Mercedes-Benz Versicherung (MBV), als Versicherer der MB100-Garantie (ca. 1.200,- Euro, abzgl. 600,- Euro Herstellerkulanz). Die MBV lehnt ab mit der Begründung, dass gem. §2. m) Karosserieteile ausgeschlossen seien.
Nun ist ein Spoiler auf der Heckklappe nach der fachlich korrekten Definition ein Anbauteil, kein Karosserieteil. Ich kläre die MBV darüber auf. Keine Reaktion. Also wende ich mich an die BaFin als Aufsichtsbehörde.
Daraufhin erhalte ich vom Vorstand der MBV ein "Regulierungsangebot": 50 % der Kosten, abzgl. Herstellerkulanz (-also nichts!). Alternativ, wenn ich damit nicht einverstanden bin, bietet man an, "durch ein Sachverständigengutachten
klären zu lassen, ob überhaupt ein versicherter Funktionsmangel vorliegt".
Da der Mangel ja ganz offensichtlich war, habe ich mich auf Letzteres eingelassen.
Die MBV beauftragt also einen Sachverständigen - jetzt nenne ich auch mal "Ross und Reiter"- der TÜV Rheinland Schaden- und Wertgutachten GmbH. Der SV sieht, bestätigt und dokumentiert den Funktionsmangel - und verspricht, wegen drohender Folgeschäden, der MBV gegenüber zeitnah berichten zu wollen. Der Spoiler wird darauf hin ausgetauscht.
Wochen später schickt die MBV meiner MB-Werkstatt völlig überraschend eine "Gutachterliche Stellungnahme" des TÜV-Gutachters, wonach der angeblich keinen Funktionsmangel festgestellt haben will. Die MBV lehnt damit erneut ab.
Auf meine Bitte um Stellungnahme reagiert weder der SV noch dessen Geschäftsleitung. Von der Beschwerdestelle des TÜV Rheinland erhalte ich Wochen später die Auskunft, dass eine Stellungnahme nach Weisung der MBV als Auftraggeber "nicht erwünscht sei". Auf meinen Vorwurf, dass ein in Auftrag gegebenes, offenkundiges "Gefälligkeitsgutachten" schon mit den Integritätsvorgaben des TÜV Rheinland (Slogan: Genau. Richtig) nicht vereinbar ist, schreibt mir später der Compliance*-Beauftragte des TÜV, dass man zu dem Vorgang "im Schutzinteresse des Auftraggebers!" nichts sagen dürfte. Ich solle mich an die MBV wenden.
Vor ca. 2 Wochen habe ich mich "an höherer Stelle" beim TÜV nun über die Behandlung des Compliance-Falles beschwert, aber noch keine Antwort erhalten.
Die ganze Geschichte ist einfach unfassbar.
Immerhin hat mein Händler sich die offenen 600,- Euro mit mir geteilt. Nun ist mein Händler allerdings auch vertraglich "Garantiegeber" - nicht die MBV. Einen Rechtsstreit hätte ich entsprechend mit dem Freundlichen führen müssen. Aber davon habe ich wegen der verbleibenden 300,- Euro abgesehen.
* Das ist die interne Überwachungsstelle hins. Einhaltung der "Integritätsvorgaben"
@timothy88
Zitat:
Hast du ein gutes Beispiel aus der Praxis? Also erfolgreiche Reparatur auf Gewährleistung?
1) Gebläsemotor
2) Sitzheizung
3) Elektronisches Zündschloss
Gruß
wer_pa