1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Opel
  5. Corsa
  6. Corsa B & Tigra
  7. Geblitzt 10m hinterm Schild: Erlaubt???

Geblitzt 10m hinterm Schild: Erlaubt???

Opel Corsa B
Themenstarteram 17. September 2004 um 18:53

Hallo,

Ich wurde gestern 10m hinter einem 60km/h Schild geblitzt.

Würde jetzt gerne mal wissen ob es erlaubt ist direkt hinter einem Geschwindigkeits Schild zu blitzen? Ein Freund von mir hat letztens erst gemeint das erst 100m hinter einem Schild geblitzt werden darf.

Weiß vielleicht jemand genau bescheid was nun erlaubt ist und was nicht.

MfG

Ulfunso

Ähnliche Themen
19 Antworten
am 17. September 2004 um 18:59

Hallo,

also ich denke das es direkt nach dem Schild reine Abzocke ist aber erlaubt.

Denn wie wir in der Fahrschule gelernt haben gilt die Begrenzung direkt bei dem Schild ! :-)

die müssen einem aber doch die chance lassen nur runterzubremsen ;) aber die wolln nur wieder geld machen wie die es immer machen wolln

Also eigentlich wird so kurz hinter dem Schild nicht geblitzt. Jedes Bundesland hat da seine eigenen Gebote, wobei 50 m das Minimum dastellt. Wo anders sind es 100 oder 150 Meter.

Das ist aber kein Gesetz. Erlaubt isses schon, so kurz hinter dem Schild zu blitzen nur wird es wie gesagt nicht gemacht. Sollte es hierbei um den Entzug des Führerscheins gehen, wird der Richter gnädig sein.

So zumindest wurde das mal bei SAT.1 Das Automagazin erzählt

Natürlich erlaubt! Das Schild gilt ab dort, wo es steht und nirgendwoanders!

Ab Fuß des Schildes gilt es, sonst nix!

Natürlich darf und kann normal auch nicht in so kurzer Entfernung hinter einem Schild GEBLITZT werden. Warum?

Wenn der Blitzer schon 10m (sicher, dass es wirklich 10m waren?) hinter dem Schild steht, dann müsste die Messung der Geschwindigkeit ja schon weit VOR dem Schild erfolgt sein. Das is natürlich unrechtens.

Normale Blitzer messen ca. 30m vor dem eigentlichen Foto, also so, dass man normalerweise keine Chance mehr hat abzubremsen, bzw. geblitzt wird, obwohl man eine Vollbremsung gemacht hat...

Das kann natürlich variieren, aber wie vor mir schon jemand erwähnt hat, gibt es da definitiv genaue Festlegungen, in welcher Entfernung der Blitzer stehen darf. 100m hinter dem Schild sind realistisch.

Also: 10m geht logischerweise gar net.

Aber: Wenn du kein Foto hast oder sonstwie beweisen kannst, dass der Abstand zu gering war, brauchste gar net erst anfangen zu protestieren.

Und:Die Beamten die den Blitzer aufstellen, haben nichts von einem geblitzten Auto, schließlich gibts ja keine "Erfolgsprämien", wie das manchmal so rüberkommt... Auch die machen Fehler, aber mit der Aussage "der Blitzer stand da und da" isses ziemlich hoffnungslos.

In diesem Sinne gute Nacht.

Okay, sagen wir es so: Gemessen werden darf ab dem Standpunkt des Verkehrszeichens. Da gibt es keine Diskussion.

Zitat:

Original geschrieben von Ti_WMS

Natürlich darf und kann normal auch nicht in so kurzer Entfernung hinter einem Schild GEBLITZT werden. Warum?

.....

Das kann natürlich variieren, aber wie vor mir schon jemand erwähnt hat, gibt es da definitiv genaue Festlegungen, in welcher Entfernung der Blitzer stehen darf. 100m hinter dem Schild sind realistisch.

das sind keine festlegungen! theretisch können sie dich GENAU am schild blitzen und es wäre rechtens. und die blitzer hier haben ne messstrecke von etwa 5m, nämlich 2 lichtschranken, und wenn du beide unter der tolerierten zeit durchfährst machts blitz. also kann das alles sehr wohl sein, es darf auch so sein, und der threadersteller hat in diesem fall wohl leider gottes einfach mal pech gehabt. drück dir die daumen dass es kein fahrverbot wird

edit:

btw, erst mal abwarten und tee trinken, vielleicht kommt auch gar nix. mich hamse schon 4 mal geblitzt, aber ich hab noch nie post bekommen deswegen

war vor dem 60er schild überhaupt ne höhere geschwindigkeit erlaubt?? vielleicht war davor ja auch schon 60er zone? weil wenn das so ist, dann brauchen wir hier gar nit weiterzudiskutieren.

Themenstarteram 18. September 2004 um 14:13

Also erstmal Danke für die vielen Antworten.

Vor dem 60er Schild war vorher 100km/h erlaubt.

Also wenn dann Post kommt ist es wohl sinnlos Einspruch einzulegen, wie es aussieht.

Naja mal abwarten wie schnell ich war. Auf meinem Tacho waren es so ca 80-85 km/h. Also ein Fahrverbot wirds auf keinen Fall denk ich.

am 18. September 2004 um 14:37

glaube beim ortseingang isses so, dass 200 meter vor und hinter dem schild nicht geblitzt werden darf, aber das is ja bei dir nicht der fall.

bei 85km/h wirds schon kritisch, weil 5 km/h tachovorlauf schon hart an der grenze sind (ok 8 is an der grenze).

denke die dürfen 10 meter hinter schild blitzen und woher weisste, dass das 10 meter waren?

10 sind zu wenig!

Solang das net innerorts war (Ja auch innerorts ist teilweise 60 Erlaubt) Bekommst DU auf keinen Fall ein Fahrverbot.

Wenn man innerorts in der Probezeit 21 km/h drüber ist wars dass. Dann gehts in die Nachprüfung.

So musst Du nur mit ner Geldbuße rechnen, wie hoch die ausfällt ist von Land zu Land unterschiedlich.

Und ob Du Post bekommst, hab so langsam das gefühl nur jeder 2te bekommt nen Schrieb, teilweise sind Blitzer auch nur da um zu überwachen wie schnell teilweise auf dieser Straße gefahren wird um ggf. Verkehrsinseln etc einzubauen.

MfG

Trossi

Moin,

Leute ... das Tempolimit gilt AB dem Schild. Nicht 5 Meter davor oder dahinter noch nicht.

Es ist demzufolge auch ERLAUBT sofort ab dem Schild zu blitzen. Es ist NUR NICHT ÜBLICH. Üblich ist eine Karensgrenze von 50-100m jeweils unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.

Es gibt jedoch eine SEHR GEWICHTIGE Ausnahme ! Wenn direkt hinter dem Schild eine Gefahrenstelle oder ein Schwerpunkt der Verkehrsaufmerksamkeit (Altenheim, Kindergarten, Schule etc.pp.) folgt. Dann wird auch DIREKT hinter dem Schild geblitzt. Wichtig ist dabei lediglich, das die angewandte Methode zur Tempobestimmung auch GEEIGNET war und nicht irrtümlicherweise die Geschwindigkeit VOR dem Schild gemessen wurde.

Bei unglücklichen Messmethoden kann ein Einspruch durchaus lohnen. ABER diesbezüglich müßtest DU dich mit einem FACHANWALT kurzschließen, denn Ich kenne die Regularien der Messmethoden nicht und halte mich auch nicht für qualifiziert dich in dem Fall zu beraten.

MFG Kester

sag ich doch!

 

aber auf mich hört ja mal wieder keiner :(

Deine Antwort
Ähnliche Themen