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Gebrauchtwagen Gewährleistungspflicht, Sachmängelhaftung

Themenstarteram 28. September 2018 um 19:54

Ein Bekannter hat gestern ein Fahrzeug gekauft 2250,-- € von Privat ( wahrscheinlich vorgeschobene Person für Händler ). Vertrag mit Unter Ausschluss der Sachmängelhaftung ( Vordruckformular ) . Bei der Besichtigung lief der Motor ruhig.Öl neu in Ordnung. Probefahrt konnte mangels Kennzeichen nicht vorgenommen werden. Das KFZ wurde jetzt angemeldet und bei einer Fahrt nach ca. 25 km stellte sich ein Klakkern ähnlich Diesel ( wahrscheinlich Nockenwelle oder defekte Hydrostössel. Zudem Gelenkschaden ( Lernkrad nicht richtig steuerbar ) wahrscheinlich Gelenklager oder noch schlimmer. Deshalb wurde ein Automechaniker zur Besichtung zu Rate gezogen, welcher auch zusätzlich einen Unfallschaden feststellte. Im Kaufvertrag wurden nur leichte Rostschäden erwähnt was bekannt war. Besteht hier nach der neuen Rechtslage trotzdem Gewährleistung und muss der Verkäufer das Fahrzeug zurücknehmen plus Zulassungskosten. Der Verkäufer selbst ist natürlich nicht mehr erreichbar. Rechtschutzversicherung besteht. Müsste er vorher schriftlich den Rückkauf fordern?

Beste Antwort im Thema

Nein, denn das Finanzamt spricht kein Recht. Faktisch wurde der Wagen von einem Privatverkäufer verkauft. Bist du anderer Meinung, liegt es an dir, einen Richter davon zu überzeugen.

 

Meine persönliche Meinung: wer sich selbst mit solchen offensichtlichen Fehlern in ein Rechtsgeschäft begibt, sollte als allererstes an sich selbst arbeiten. Dann kann man überlegen, was die Gegenpartei wohl so falsch gemacht hat.

 

Leute mit einem solchen Verhalten sind der Grund, warum Leute (Privat) einen eigentlich intakten Wagen lieber zum Schrotti oder nach Afrika verhökern, als sich im Nachhinein den Aufwand anzutun, nur weil der private Käufer nicht imstande war die Karre einigermaßen ordentlich zu testen.

 

Ich will hier in keiner weise das mutmaßlich/etwaige falsche Verhalten des Verkäufers gutheißen, aber wenn man die Katze im Sack kauft und den Sack nichtmal aufmacht, muss man sich nicht wundern, wenn am Ende eine Ratte drinne ist.

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Zitat:

@Reinerclassic schrieb am 28. September 2018 um 21:54:39 Uhr:

...welcher auch zusätzlich einen Unfallschaden feststellte. Im Kaufvertrag wurden nur leichte Rostschäden erwähnt...

Wurde im Vertrag Unfallfreiheit zugesichert?

Themenstarteram 28. September 2018 um 21:36

Wortlaut: "Der Verkäufer erklärt ( in allen unten Fällen gilt soweit ihm bekannt ist ) das das Kraftfahrzeug auch in der übrigen Zeit keine sonstige Beschädigungen hat lediglich genannte Unfallschäden oder Beschädigungen hatte. "

Über Unfallschäden war keine Kenntnis seitens des Verkäufers. Auch war er nicht im Fahrzeugbrief eingetragen. Angeblich deshalb, weil er den Wagen für seine Freundinn gekauft hat ihr aber nicht gefallen hat Der Wagen war abgemeldet an der Einfahrt einer Auffrischungsfirma für PKWs und wurde dort auch poliert und innen aufgefrischt bzw. grundgereinigt.

Rückabwicklung wird mMn schwierig werden bzw. unmöglich sein. Aber wenn sowieso eine Rechtsschutzversicherung besteht, warum dann nicht gleich zum Anwalt? Der kann das abschließend rechtssicher prüfen. Ferndiagnose ohne genaue Kenntnis aller relevanten Details ist in diesem Fall sowie schwierig.

Hier wurde die wichtigste Grundregel beim Autokauf verletzt: Immer eine Probefahrt machen.

M.E.gleich mehrere mögliche Probleme:

- Beweisführung für einen gewerblichen Verkauf.

"Hat der Freundin/der Mutter/dem Hund nicht gefallen" hat wohl jeder schon mal gehört...Aber nachweisen, solange man nicht von mehreren Geschäften dieser Art erfährt?

- Bei nicht nachweisbar gewerblichem Verkauf und ggf. mehreren Vorbesitzern: Beweisführung, dass der Verkäufer vom Unfallschaden / den technischen Fehlern wusste.

- Bei nachweisbar gewerblichem Verkauf: Altersgerechter Verschleiss eines Fahrzeugs (nicht etwa nur die landläufig so genannten "Verschleissteile", wie viele denken) ist von der Gewährleistung ausgenommen.

Ob Mangel oder Verschleiss, entscheidet ggf. ein Gericht auf Basis eines Gutachtens.

googeln: "ADAC Liste Mangel Verschleiss"...Da findet sich so manches, was man als Laie für einen klaren Mangel halten würde, als Verschleiß).

Inwieweit ein gewerblicher Verkäufer auch ein vermutlich älteres Fahrzeug der Kleinpreisklasse auf Vorschäden wegen "zugesicherter Eigenschaften" im Detail untersuchen muss, ist mir nicht bekannt.

Bei Urteilen zur Gewährleistung ist oft eine Relation zu (hohem) Alter/km und Kaufpreis festzustellen.

Da wird wohl nur der Anwalt helfen können.

So neu ist die neue Rechtslage doch gar nicht mehr, oder gab's seit 2002/2003 noch entscheidend neues? ;)

Themenstarteram 29. September 2018 um 7:48

Danke,

wird wohl nur über Anwalt gehen. Kann sein, das ich das mit der Gewährleistung mit den Neuerungen beim Onlineeinkauf was verwechsele wonach man innerhalb einer Frist vom Kaufvertrag zurücktreten kann.

Ja, die vierzehntägige Rückgabemöglichkeit gilt nur für Fernabsatzgeschäfte.

Dass hier viele für ihre Bekannten schreiben wundert mich schon.

Wer kauft ein Auto ohne Probefahrt? Und solche Märchen wie: "Habe eben mal ein Auto gekauft für die Freundin, aber ihr hat es nicht gefallen, also verkaufe ich es wieder." wer fällt auf so was rein? Das ist wie mit den Anzeigen auf mobile, wo man Vorkasse leisten muss, dann bringt eine Spedition den Wagen *g*

Habt ihr euch wenigsten den Perso angeschaut, ob die Daten auf dem Kaufvertrag übereinstimmen?

Themenstarteram 30. September 2018 um 8:26

Waren am Samstag nochmals beim Verkaufsstandort vorbeigefahren. Zufällig arbeitet der private Verkäufer in der Autoaufbereitungswerkstatt. Auf dem selben Platz wo auch das Auto gekauft wurde und stand ( direkt vor Hauswand der Aufbereitungsanlage ) standen bereits zwei weitere unbeschilderte, aufbereitete Autos. Auf unsere Frage an den Verkäufer um das Auto zurückzunehmen bekamen wir zur Antwort " Er melde sich im Laufe der nächsten Woche um sich noch abzusprechen um eine Lösung zu finden " Für mich klingt dies nach Verzögerungstaktik. Sollte ich noch abwarten, oder besser doch direkt einen Anwalt aufsuchen?

Themenstarteram 30. September 2018 um 8:57

wir sind an dem Wohnsitz auch vorbeigefahren. Die Anschrift zumindest Nachname stimmt. Die Verkaufsperson wie beschrieben in der Aufbereitungswerkstatt angetroffen. Bilder wurden gemacht von der Aufbereitungsanlage und der Person sowie den neuen Fahrzeugen dort.

Die Probefahrt konnte wie gesagt mangels Kennzeichen nicht durchgeführt werden.

Der Motor wurde laufen gelassen, lief gleichmässig rund ohne klakkern. Ölstand Maxi und helles nicht verschmutztes Öl. Motor hat erst 130 000 km. Das für die Bremsen, Auspuff und eventuelle weitere kleine Gebrauchspuren noch investiert werden muss wurde mit eingerechnet. Bei dem Kilometerstand gingen wir nicht davon aus, dass das Fahrzeug dermassen defekt an Lenkeinrichtung ist oder ein schwerer Motorschaden hat welcher wie gesagt sich erst nach längerer Fahrtzeit hörbar bemerkbar macht. Gebe aber aber zu etwas zu vertrauenwürdig gehandelt zu haben. Dies wird so nicht wieder vorkommen.

Kurzum: Lehrgeld verbuchen. Rechtschutz kostet zwar meistens kein nennenswertes Geld (außer ggf. eine Selbstbeteiligung), man verbrennt sich aber damit einen Freischuss bei der Versicherung und wendet unmengen an nerven und Zeit auf.

 

Alle Vermutungen und Hobbydetektivische Aktionen sind reine Spekulationen, die vor Gericht quasi nichts Wert sind.

Themenstarteram 30. September 2018 um 9:37

Die Firma der Autoaufbereitung läuft auf den Namen des Verkäufers gerade herausgefunden. Wegen der Vielzahl der Autoverkäufe könnte es wohl schon in den Bereich eines Händlers fallen. Zumindest wird sich das Finanzamt dafür interessieren.

Zitat:

@Reinerclassic schrieb am 30. Sep. 2018 um 11:37:47 Uhr:

Zumindest wird sich das Finanzamt dafür interessieren.

Kann man machen. Das FA repariert einem aber nicht das Auto.

Und ob der Verkäufer nicht doch alles sauber macht, weißt du auch noch nicht.

Themenstarteram 30. September 2018 um 10:01

ist aber ein Unterschied ob Privatkauf oder Händlerverkauf bzgl. Gewährleistung. Insofern ist die Meinung des Finanzamtes sehr wohl massgeblich.

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