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Gebrauchtwagenkauf bei Händler: Zugesicherte Eigenschaft nicht erfüllbar

Themenstarteram 23. Oktober 2017 um 17:26

Hallo,

Ich habe bei einem renommierten Autohändler ein Gebrauchtwagen gekauft (verbindliche Bestellung und Auftragsbestätigung liegt vor). Bei der Bestellung wurde das Nachrüsten einer Zusatzausstattung vereinbart.

Das Auto steht noch beim Händler und wird für die Übergabe vorbereitet. Ein Termin ist bereits vereinbart.

Der Händler hat mich jetzt in darüber informiert, dass die Nachrüstung der Zusatzausstattung nicht möglich ist, da keine Herstellerfreigabe für die Kombination der bestehenden Zusatzausstattungen und der von mir gewünschten vorliegt. Eine Alternative konnte er mir nicht anbieten. Beim Vertragsabschluss war ihm das (trotz Rücksprache mit KFZ Meister seiner Werkstatt) nicht bekannt, da es übersehen wurde.

Welche Rechte habe ich als Privatperson gegenüber dem Händler? Er hat mir Angeboten die Nachrüstkosten für die Zusatzausstattung zu erlassen oder vom Kauf zurückzutreten.

Kann ich eine Vertragserfüllung verlangen (anderes vergleichbares Gebrauchtfahrzeug mit der gewünschten Ausstattung, wäre technisch möglich) und mit diesem Argument dem Händler als Alternative einen deutlich niedrigen Kaufpreis für das gekaufte Fahrzeug "schmackhaft" zu machen. Oder würde der Händler schadlos aus dieser Situation herauskommen?

Beste Antwort im Thema

Ich finde, der Verkäufer verhält sich sehr fair. Natürlich hätte er sich vorher kundig machen können/sollen. Aber er bietet aktiv an, den Preis um die Einbaukosten zu drücken oder auch vom Kauf zurück zu treten. Was willst Du mehr? Oder geht es jetzt tatsächlich darum, dem Händler die Klinge an den Hals zu setzen und zur Erfüllung zu zwingen mittels Suche nach einem anderen (für ihn teureren?) Wagen? Oder den Preis für das „ungewollte“ Auto zu drücken um es dann doch „großzügig“ zu nehmen?

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Ich finde, der Verkäufer verhält sich sehr fair. Natürlich hätte er sich vorher kundig machen können/sollen. Aber er bietet aktiv an, den Preis um die Einbaukosten zu drücken oder auch vom Kauf zurück zu treten. Was willst Du mehr? Oder geht es jetzt tatsächlich darum, dem Händler die Klinge an den Hals zu setzen und zur Erfüllung zu zwingen mittels Suche nach einem anderen (für ihn teureren?) Wagen? Oder den Preis für das „ungewollte“ Auto zu drücken um es dann doch „großzügig“ zu nehmen?

Naja - würde mal Sagen der Händler handelt sehr Korrekt und Fair! Er kann ja gar nicht legal liefern wenn es keine Herstellerfreigabe gibt. Deshalb besteht er ja nicht auf Vertragserfüllung.

Rechte diesbezüglich hast Du - indem Du den Vertrag nicht Erfüllen musst und das Fahrzeug so eben nicht nehmen musst, was der Händler ja auch akzeptiert.

Jetzt dem Händler mit etwaiger Rechtskeule zu kommen ala - "Alternative" aber dafür saftiger Abschlag kommt sicher nicht gut!:rolleyes:

Reden und Fragen kannst Du. Auch einen Lösungsansatz bieten. Aber hör auf hier auf Rechte zu Pochen und etwas Rechtens zu verlangen!:rolleyes::confused:

Themenstarteram 23. Oktober 2017 um 18:08

Dreht doch die Situation Mal um.

Als Käufer Teile ich dem Händler mit, dass ich überraschend doch nicht genug Geld habe. Da kann ich auch nicht schadlos aus dem Vertrag, sondern muss ca. 10% des Kaufpreises zahlen, um aus dem Vertrag zu kommen. Ich sehe den Händler in der Pflicht sorgfältig zu prüfen was er vertraglich zusichert und auch dafür gerade zu stehen, wenn er einen Fehler macht.

Möglichkeiten hast du diverse, aber die Frage ist ob das immer sein muss?

Der Händler hat einen Fehler gemacht....kann passieren. Auch dir. Dann würdest du doch auch wollen, dass nicht wer die Situation ausnutzt....

Woraus leitest du das Recht ab, dass du dem Händler nun quasi die Bedingungen diktieren willst? Bei Nichterfüllung des Vertrages muss der Händler die Schadenersatz in tatsächlich entstandener Höhe leisten und dies dürfte marginal sein. Der Händler verhält sich dir gegenüber völlig korrekt und du kannst nicht auf Ersatzbeschaffung bestehen, sondern lediglich vom Vertrag zurücktreten und den oben genannten Schadenersatz fordern. Du musst allerdings beweisen, dass dir dieser Schaden auch tatsächlich entstanden ist.

Der Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen, den der fragende Benutzer hier angestellt hat, lässt darauf schließen, dass der Benutzer nicht im geringsten Abschätzen kann, was ihm zusteht.

Themenstarteram 23. Oktober 2017 um 18:46

Mir geht es hier weniger um emotionale Argumente sondern um eine juristische Bewertung. Auf der Seite vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucher Verbraucherschutz steht folgendes:

Zitat:

Schadensersatz statt der Leistung

Auch wenn kein Fall von Unmöglichkeit vorliegt, kann der Verbraucher Schadensersatz anstatt der Leistung verlangen. Er muss dem Händler jedoch zuvor eine angemessene Frist zur Lieferung gesetzt haben. Dies setzt allerdings voraus, dass ein Schaden überhaupt entstanden ist.

Ein solcher Schaden wäre die Differenz des ursprünglichen Kaufbetrags zu einem anderen Computer, den unser Verbraucher nur zu einem teureren Preis erstehen kann.

Link

Wenn ich das richtig verstehe, kann ich vom Verkäufer, sofern er die zugesicherte Leistung nicht erbringen kann den Differenzbetrag zu einem vergleichbaren Fahrzeug mit der entsprechenden Ausstattung verlangen. Oder übersehe ich etwas?

Eine Rechtsberatung darf hier sowieso nicht geleistet werden. Letztendlich müsstest du beweisen, wie hoch dieser Schaden ist und dies gegebenenfalls auch juristisch gegen den Händler durchsetzen. Hörbei müsste das Gericht bewerten, wie sehr ein einzelnes Ausstattungsmerkmal sich im Preis niederschlägt. Eine höchst risikoreiche Variante.

Themenstarteram 23. Oktober 2017 um 19:07

Ich würde vergleichbare Fahrzeuge mit der Ausstattung heranziehen und die Differenz als Schaden bezeichnen. Ich hatte die Hoffnung, das jemand mit vergleichbaren Situationen Erfahrungen gemacht hat oder es einen Präzedenzfall gibt um meine Verhandlungssituation zu stärken.

Aus meiner Wahrnehmung sinkt der Wert des Wagens auch deutlich mehr durch den Wegfall der Möglichkeit der Nachrüstung als die angebotene Summe. Das muss ich auch für einen späteren Weiterverkauf beachten.

Um welche Ausstattung handelt es sich denn? Nicht jede Ausstattung ist letztendlich relevant für den Wert und es würde im Zweifelsfall ein gerichtliches Gutachten klären müssen, wie hoch der Schaden im Einzelfall zu bewerten ist. Einfach vergleichbare Fahrzeuge nehmen und daraus das arithmetische Mittel zu bilden wäre zu einfach.

Zitat:

juristische Bewertung

Die bekommst du beim Anwalt deiner Wahl, der das Recht maximal zu deinen Gunsten verbiegt. Nicht hier.

Hier solltest du einfach mal die inhaltlichen Sachen nennen, um die es geht, dann findet sich schon eine Lösung. Welche Karre? Welche Eigenschaft?

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 23. Oktober 2017 um 19:48:26 Uhr:

Ich finde, der Verkäufer verhält sich sehr fair. Natürlich hätte er sich vorher kundig machen können/sollen. Aber er bietet aktiv an, den Preis um die Einbaukosten zu drücken oder auch vom Kauf zurück zu treten. Was willst Du mehr? Oder geht es jetzt tatsächlich darum, dem Händler die Klinge an den Hals zu setzen und zur Erfüllung zu zwingen mittels Suche nach einem anderen (für ihn teureren?) Wagen? Oder den Preis für das „ungewollte“ Auto zu drücken um es dann doch „großzügig“ zu nehmen?

Der Andere hat einen Fehler gemacht. Das ist in der heutigen Zeit für viele Grund und Gelegenheit nicht nur eigenen Schaden ersetzt zu bekommen, sondern maximalen Profit daraus schlagen zu wollen.

Und oft genug sind das dieselben Leute die sich bei einem von ihnen selbst begangenen Fehler um jeden Preis vor der Verantwortung drücken wollen. :(

Mich würde allerdings auch interessieren: um welches Fahrzeug handelt es sich und um welche Nachrüstung?

am 24. Oktober 2017 um 7:39

Zitat:

@tribestar schrieb am 23. Oktober 2017 um 19:26:24 Uhr:

Kann ich eine Vertragserfüllung verlangen (anderes vergleichbares Gebrauchtfahrzeug mit der gewünschten Ausstattung, wäre technisch möglich) und mit diesem Argument dem Händler als Alternative einen deutlich niedrigen Kaufpreis für das gekaufte Fahrzeug "schmackhaft" zu machen. Oder würde der Händler schadlos aus dieser Situation herauskommen?

Du hörst dich echt wie ein schmieriger Abzocker an, sorry. Nimm den Wagen oder lass ihn da und trete vom Vertrag zurück. Entweder hat sich der Händler geirrt oder er wusste es zu dem Zeitpunkt einfach nicht besser. Gleich mit dieser Justiz-Keule herumschwingen...asozial diese Einstellung. :rolleyes:

Das wars dann wohl hier. Der TE wird sich wohl nicht mehr melden

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