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Gebremsten Anhänger mit Klasse B fahren?

Themenstarteram 21. September 2020 um 10:25

Moin,

Sowohl ich als auch ein Freund sind uns sicher mal gelernt zuhaben, dass man mit dem Klasse B nur einen ungebremst Anhänger bis max 750kg ziehen darf.

Nach eingängiger Recherche im Netz finde ich dazu aber nichts mehr und komme zu dem Schluss dass ich hinter mein Kfz mit 2100kg zulässigem Gesamtgewicht noch einen Anhänger mit max. 1400kg zulässigen gesamtgewicht hängen kann (max 3500kg). Zur Bremse finde ich im Netz kaum bis gar nix.

Selbst verständlich muss man beachten was das fzg ungebremst lt Schein ziehen darf.

Wurde das mal geändert oder haben wir das einfach falsch gelernt?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@janikz2 schrieb am 22. September 2020 um 12:58:24 Uhr:

Es ist noch zu erwähnen dass der Anhänger auch nicht mehr wiegen darf als das Auto selber.

Diese Regel gibt es nicht mehr.

Sie war wie folgt, die zGM des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs.

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Mit Klasse B kannst du alles fahren (PKW + Anhänger) was als Gesamtgewicht kleiner als 3,5T ist. Voll Egal ob der Hänger mehr als 750KG hat oder gebremst ist.

Zu Beachten gilt das hier immer die maximal Gewichte gemäß Papieren entscheidend sind und nicht die Tatsächliche Beladung! Soll heißen wenn das Zugfahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von z.B. 2100kg hat und der angehängte Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von z.B. 1500kg, darf man dieses Gespann mit Klasse B nicht fahren, selbst wenn man allein im Fahrzeug sitzt und nichts auf den Anhänger geladen hat.

Die Summe beider Zulässigen Gesamtgewichte darf 3500kg nicht Überschreiten! Eine Ausnahme: hat das Zugfahrzeug ein Zulässiges Gesamtgewicht von 3500kg, darf ein Anhänger mit 750kg zulässigem Gesamtgewicht trotzdem angehängt werden

750kg ist halt IMMER zulässig. Ohne dass man rechnen müsste oder etwas anderes zu beachten.

Ob gebremst oder nicht, ist dann auch wieder wurscht, denn ab 750kg muss ein Anhänger eine Bremse haben (ok gibt ein paar alte Anhänger mit 800kg und ohne Bremse).

Ab 750kg muss man halt rechnen, steht ja oben bereits alles.

Zitat:

@querys schrieb am 21. Sept. 2020 um 12:49:18 Uhr:

750kg ist halt IMMER zulässig. Ohne dass man rechnen müsste oder etwas anderes zu beachten.

Jedes Fahrzeug darf ungebremst 750kg ziehen? Ich habe nie nachgesehen, kann es aber kaum glauben.

Mir war wichtig das erstmal allein die Werte in den Papieren Maßgeblich sind und nicht die Tatsächliche Beladung. Der Unterschied ist erheblich:

Beträgt die Zulässige Gesamtmasse des Zuges in Summe 3500kg oder weniger und ich fahre überladen hat dies andere Auswirkungen als wenn ich von vorherein einen Zug führe der eine Gesamtmasse über 3500kg hat (Ausnahme siehe oben). Denn das ist von vornherein Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, wobei es bei ersterem "nur" eine Strafe wegen der Überladung gibt

Zitat:

@Schubbie schrieb am 21. September 2020 um 13:03:30 Uhr:

Zitat:

@querys schrieb am 21. Sept. 2020 um 12:49:18 Uhr:

750kg ist halt IMMER zulässig. Ohne dass man rechnen müsste oder etwas anderes zu beachten.

Jedes Fahrzeug darf ungebremst 750kg ziehen? Ich habe nie nachgesehen, kann es aber kaum glauben.

Nee definitv nicht. Der Fiat Panda meiner Mutter, siehe Signatur, darf gebremst! nur 740kg ziehen, ungebremst sogar noch weniger.

Themenstarteram 21. September 2020 um 11:08

Zitat:

@surfkiller20 schrieb am 21. September 2020 um 13:06:50 Uhr:

Zitat:

@Schubbie schrieb am 21. September 2020 um 13:03:30 Uhr:

 

Jedes Fahrzeug darf ungebremst 750kg ziehen? Ich habe nie nachgesehen, kann es aber kaum glauben.

Nee definitv nicht. Der Fiat Panda meiner Mutter, siehe Signatur, darf gebremst! nur 740kg ziehen, ungebremst sogar noch weniger.

Was ja auch vernünftig ist. Das man immer nach den gewichten im Schein gehen muss ist soweit klar

Also ist die Aussage von @querys in diesem Punkt falsch. Das wollte ich nur wissen, da es nur komisch vorkam, da es ja auch Quads oder leichte PKW mit AHK gibt.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 21. September 2020 um 13:03:30 Uhr:

Zitat:

@querys schrieb am 21. Sept. 2020 um 12:49:18 Uhr:

750kg ist halt IMMER zulässig. Ohne dass man rechnen müsste oder etwas anderes zu beachten.

Jedes Fahrzeug darf ungebremst 750kg ziehen? Ich habe nie nachgesehen, kann es aber kaum glauben.

Okay das war so nicht gemeint. Sondern Führerscheintechnisch ist es Wumpe. Gibt ja auch Autos mit AHK aber ohne Anhängelast (z.B. für Fahrradträger).

Moin,

hier mal ein Beispiel aus der Praxis:

Ich hab die Klasse B (3,5t zgG vom Gespann darf nicht überschritten werden, Ausnahme ein Anhänger bis 750 kg zgG wie oben beschrieben wurde.)

Mein Fahrzeug hat ein zgG von 2,3t und unser Wohnwagen hat 1,2t zgG. Somit überschreitet das Gespann (der Zug) nicht die 3,5t zgG und ich bin mit meiner Fahrerlaubnis auf der sicheren Seite. Hätte der Wohnwagen 1,3t zgG, wäre das Fahren ohne Fahrerlaubnis! Dann muss ich mindestens Klasse B96 machen oder den Wohnwagen oder PKW ablasten.

Jetzt kommt noch die technische Seite, abhängig vom PKW und Anhänger:

- Der PKW wiegt leer 1,6t und hat wie beschrieben 2,3t zgG. Bedeutet: 700 kg Zuladung im PKW.

- Der Wohnwagen wiegt leer rund 0,9t, bei 1,2t zgG ergibt das 300 kg Zuladung.

Macht 2,5t Leergewicht vom Zug und 1 Tonne Zuladung. In meinen Fahrzeugpapieren vom PKW steht aber: "Maximales Zuggesamtgewicht 3100 kg." Und jetzt schrumpft meine 1,0t "Gesamtzuladung" auf 600 kg, die ich im Grunde beliebig auf PKW und Wohnwagen verteilen kann/muss.

Fazit: Das wird ohne genau zu gucken und zu wiegen schnell ganz dünnes Eis.

Da war doch was mit FS. BE da darf man doch bis 4.5 Tonnen fahren oder??

Themenstarteram 22. September 2020 um 4:49

Zitat:

@dettilein123 schrieb am 21. September 2020 um 22:35:48 Uhr:

Da war doch was mit FS. BE da darf man doch bis 4.5 Tonnen fahren oder??

Bei BE kann das fzg 3500 + Anhänger 3500 haben sprich 7000

Für mich persönlich würde aber ein B96 bis 4250 reichen da mein seat leon (2080kg) nur 2000kg ziehen darf =4080kg.

 

Genau, BE sind Gespanne bis 7to zGg. War für mich auch der Grund die 600€ dafür zu investieren, so muss man nicht mehr rechnen.

 

Lohnt sich für jeden der öfter Mal große Anhänger fährt.

Zitat:

@dettilein123 schrieb am 21. September 2020 um 22:35:48 Uhr:

Da war doch was mit FS. BE da darf man doch bis 4.5 Tonnen fahren oder??

Mit dem alten BE durfte man sogar Anhänger ohne Gewichtsbeschränkung ziehen, solange das Zugfahrzeug unter 3,5T wog.

Damit waren dann Gespanne mit 10,5 Tonnen (Minisattel) möglich (wenn man jetzt mal LoF außen vor lässt, da geht noch mehr).

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