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Gelber Stecker unter Beifahrersitz

Mercedes C-Klasse S202, Mercedes C-Klasse W202
Themenstarteram 8. Juni 2024 um 8:56

Hallo,

ich habe gestren bei meinem S 202 (Esprit) die vorderen Sitze getauscht, da mein Fahrersitz durgesessen war. Unter dem Beifahrersitz war neben dem schwarzen Stecker für die Sitzheizung auch noch ein gelber, an dem die Schaltmatte zur Kindersitzerkennung angeschlossen ist. Durch den Tausch kann ich den Stecker nun aber nicht mehr anschließen. Das hat zur Folge, dass die rote SRS-Lampe im Armaturenbrett nun nicht mehr ausgeht und die gelbe "Airbag off" in der Mittelkonsole dauerhaft leuchtet.

Klar man könnte jetzt vielleicht das Kabel mit dem gelben Stecker einfach verlängern und unter dem nunmehrigen Fahresitz anstecken, aber das wäre eigentlich nur ne Notlösung.

Hat jemand ne Idee, wie man das Problem lösen könnte? Denn damit würde ich ja bspw. nicht mehr durch`n TÜV kommen. Ich hatte daran gedacht, dass man ev. die Sitzbelegungserkennung im Steuergerät ausschalten oder anderweitig stilllegen oder simulieren könnte, oder vielleicht nur ne Sicherung dafür rausnehmen müsste. Gebraucht wird die Erkennung jedenfalls nicht mehr.

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12 Antworten

Zitat:

@Skokosnuss schrieb am 8. Juni 2024 um 10:56:27 Uhr:

Gebraucht wird die Erkennung jedenfalls nicht mehr.

Wer hat, und weshalb wurde entschieden dass eine Airbag-Sitzbelegungsmatte im Beifahrersitz nicht mehr benötigt wird?

 

Ich denke da werden Schwierigkeiten auftreten, sollte man diese Funktion, so ohne Weiteres, stilllegen.

 

Das Fahrzeug hat zwei Airbags, und diese müssen auch funktionsfähig bleiben. Und dazu gehört auch die Sitzbelegungsmatte.

 

Man kommt nicht durch die HU „weil“ die SRS Lampe leuchtet. Sondern weil ein Fehler im System ist.

Manipulierst du das, ist der Fehler ja nicht weg.

 

Das ist illegal, und dazu noch vorsätzlich. ;)

Themenstarteram 8. Juni 2024 um 12:38

Wer hat, und weshalb wurde entschieden dass eine Airbag-Sitzbelegungsmatte im Beifahrersitz nicht mehr benötigt wird?

Weil die nur dafür da ist spezielle Kindersitze auf dem Beifahrersitz zu erkennen, und wenn ja, dann den Beifahrerairbag ausschaltet. Und da ich keine Kinder mehr bekommen werde, brauche ich auch diese Erkennung nicht mehr. Und um zu erkennen, dass jemand neben mir sitzt brauch ich´s auch (noch) nicht.

Das Fahrzeug hat zwei Airbags, und diese müssen auch funktionsfähig bleiben.

Müssen sie nicht, wenn ein Kindersitz auf dem Beifahrersitz erkannt wurde, wäre der Beifahrerairbag eher noch eine zusätzliche Gefahr für das Kind!

Das ist illegal, und dazu noch vorsätzlich.

Denkst Du immer gleich so negativ? Niemand hat was davon gesagt, dass ich was Illegales machen will. Solche Sitzbelegungserkennungssimulatoren gibt es, habe ich grad bei MB bestätigt bekommen. Die dürfen sowas aber nicht verkaufen oder einbauen. Auch könnte man die Sitzbelegungserkennung in der Software des Fahrzeugs abschalten, aber auch das dürfen die bei MB nicht. Das heißt aber noch lange nicht, dass sowas illegal oder gar strafbar wäre. Es gibt immer auch Zubehörhersteller, die entsprechende Freigaben für ihr Waren erhalten. Meine 18" Felgen sind auch nicht eingetragen, haben aber trotzdem ne Freigabe ohne, dass sie eingetragen werden müssten. Auch sonstiges Zubehör oder Ersatzteile aus dem Aftermarket würde MB nie einbauen, deshalb sind die Teile aber i.d.R. nicht illegal.

Also, schön wären Antworten, die zu einer legalen Lösung führen könnten und nicht gleich den Teufel an die Wand malen.

 

Update paar Minuten später:

Hab nochmal bisserl nachgelesen, diese Sitzbelgungserkennung ist offenbar auch dafür da, zu verhindern, dass der Beifahrerairbag auslöst, wenn gar niemand auf dem Beifahrersitz sitz. Jetzt veverstehe ich auch, dass das ein Eingriff in das Sicherheitskonzept des Fahrzeugs wäre, hier etwas zu simulieren.

Das ist natürlich illegal weil eine Manipulation am Airbag zum erlöschen der Betriebserlaubnis führt. Ausserdem bezweifle ich, dass du einen Airbagschein hast und somit überhaupt nicht am Airbagsystem arbeiten darfst.

Themenstarteram 8. Juni 2024 um 13:30

Zitat:

@Svenni schrieb am 8. Juni 2024 um 15:09:46 Uhr:

Das ist natürlich illegal weil eine Manipulation am Airbag zum erlöschen der Betriebserlaubnis führt. Ausserdem bezweifle ich, dass du einen Airbagschein hast und somit überhaupt nicht am Airbagsystem arbeiten darfst.

Am Airbag arbeiten will und habe ich auch nicht, ich hab lediglich die Sitze getauscht. Somit wird mir wohl doch nur übrig bleiben, das Kabel für die Sitzerkennung von der Beifahrerseite soweit zu verlängern, dass es bis zum Fahrersitz reicht. Das hätte dann zwar zur Folge, dass der Beifahrerairbag im Crashfall auch dann auslöst, wenn niemand dort sitzt, aber damit könnte ich leben, denn sollte ich einen Crash haben, wo die Airbags auslösen, ist das Auto ohnehin nicht mehr zu retten.

Nochmal, du darfst daran nichts verändern.

 

Egal ob du den Airbag brauchst oder nicht. Egal ob da jemand sitzt oder nicht.

 

 

 

Themenstarteram 8. Juni 2024 um 15:56

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 8. Juni 2024 um 17:14:37 Uhr:

Nochmal, du darfst daran nichts verändern.

Egal ob du den Airbag brauchst oder nicht. Egal ob da jemand sitzt oder nicht.

Is´ ja gut, ich hab´s ja verstanden. Die Frage ist also, gibt es für dieses Problem eine legale und kostengünstige Lösung?

Legal könnte ich mir vorstellen, dass man diese Sitzbelegungserkennung einfach in der Software abschaltet, denn die is´ ja letztlich nur dafür da, das Auto (also wenn es neuer wäre) davor zu bewahren, auf dem Schrottplatz zu landen, wenn beide Airbags ausgelöst haben. Ob nun beide, unabhängig davon ob nun einer oder zwei vorn sitzen, auslösen, ist bei so einem alten Auto also egal, der landet eh auf´m Schrottplatz, wenn es zu einem Airbagcrash kommen sollte. Somit müsste ich auch selber entscheiden können, ob ich nun permanent beide oder nur einen ausgelöst haben will. Ich werd´ mich die nächste Woche mal beim TÜV erkundigen, mal sehen, was die dazu sagen.

Aber das hast du doch gar nicht zu entscheiden.

 

Du könntest das Auto auch verkaufen. Und dann schnallt da jemand nen Babysitz drauf und der Airbag löst im ungünstigen Fall aus.

 

Allein dass du sagst, du brauchst es nicht und du wirst das Auto nie verkaufen ändert an der ganzen Tatsache nichts.

Themenstarteram 8. Juni 2024 um 16:40

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 8. Juni 2024 um 18:05:35 Uhr:

Aber das hast du doch gar nicht zu entscheiden.

Du könntest das Auto auch verkaufen. Und dann schnallt da jemand nen Babysitz drauf und der Airbag löst im ungünstigen Fall aus.

Allein dass du sagst, du brauchst es nicht und du wirst das Auto nie verkaufen ändert an der ganzen Tatsache nichts.

Ja, das Argument mit dem Verkauf kann ich nachvollziehen, aber dazu wird es sicher nicht mehr kommen. Und wenn mir doch irgendwann jemand eine 5-stellige Summe dafür bieten sollte (die Autos steigen ja grad wieder im Wert), würde ich die Sache dann auch zurückbauen. ;-) ... oder den Käufer über die Ist-Situation informieren, wo er dann selber entscheiden kann, ob er´s (dann mit schlechterem Fahrersitz) zurückgebaut haben will, oder einfach keinen Kindersitz auf den Beifahrersitz schnallt. Soviel Entscheidungsfreiheit sollte einem erwachsenen und vernünftigen Menschen schon zugestanden werden. Was ich für Räder dran schraube, darf ich ja auch allein entscheiden, selbst wenn bei dem einen der Bremsweg bisserl länger sein sollte, als beim anderen - auch sicherheitsrelevant.

Zitat:

@Skokosnuss schrieb am 8. Juni 2024 um 18:40:52 Uhr:

 

Ja, das Argument mit dem Verkauf kann ich nachvollziehen, aber dazu wird es sicher nicht mehr kommen.

Du kannst es jetzt drehen und biegen wie du willst.

 

Deine Entscheidungsfreiheit steht nicht über dem Recht und Gesetz.

 

Du brauchst eine funktionierende Sitzbelegungsmatte im Beifahrersitz.

 

Auch bei den Rädern hast du Unrecht.

Wenn das Fahrzeug keine Genehmigung für entsprechende Felgengrösse, Radbreite usw. hat, dann musst du das von einer anerkannten Prüfstelle abnehmen lassen und ggf. In die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.

 

Baust du andere Federn ein als Serie, dann ebenso zulassungspflichtig.

 

Oder die Teile haben eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis).

 

Was du auf Privatgrund machst, ist dein Ding. Aber im öffentlichen Straßenverkehr musst du dich den Regeln unterwerfen.

Themenstarteram 8. Juni 2024 um 17:55

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 8. Juni 2024 um 19:11:03 Uhr:

Zitat:

@Skokosnuss schrieb am 8. Juni 2024 um 18:40:52 Uhr:

 

Ja, das Argument mit dem Verkauf kann ich nachvollziehen, aber dazu wird es sicher nicht mehr kommen.

Du kannst es jetzt drehen und biegen wie du willst.

Deine Entscheidungsfreiheit steht nicht über dem Recht und Gesetz.

Du brauchst eine funktionierende Sitzbelegungsmatte im Beifahrersitz.

Auch bei den Rädern hast du Unrecht.

Wenn das Fahrzeug keine Genehmigung für entsprechende Felgengrösse, Radbreite usw. hat, dann musst du das von einer anerkannten Prüfstelle abnehmen lassen und ggf. In die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.

Baust du andere Federn ein als Serie, dann ebenso zulassungspflichtig.

Oder die Teile haben eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis).

Was du auf Privatgrund machst, ist dein Ding. Aber im öffentlichen Straßenverkehr musst du dich den Regeln unterwerfen.

Ok., stellen wir die Frage mal anders: Nehmen wir mal an, ich würde als Handwerker regelmäßig lange Gegenstände transportieren müssen und möchte gern auf den Beifahrersitz komplett verzichten, sollte ja möglich sein. Was wäre dann die Lösung für das Airbag-Problem?

Ein anderes größeres Fahrzeug. Was ist daran so schwer?

 

Wieso suchst du denn so verbissen jetzt nach Gründen das Thema „legalreden“ zu können.

 

Was du an deinem Auto machst, ist dein Thema. Ob legal oder illegal.

Wenn du dann damit Probleme bekommst, dann kannst du deine Argumente ja vortragen. Ob es was bringt bezweifle ich.

 

Hier im Forum sind Unterhaltungen zur Deaktivierung, Einbau, Ausbau von Airbagsystemen nicht erlaubt.

Jetzt rate mal warum… :rolleyes:

 

Ich hoffte auf deine persönliche Einsicht.

 

Aber du windest dich und drehst dich… dann eben nicht.

Hallo zusammen,

Zitat:

@Skokosnuss schrieb am 8. Juni 2024 um 15:30:15 Uhr:

Am Airbag arbeiten will und habe ich auch nicht, ich hab lediglich die Sitze getauscht.

nun ja, die gesetzliche Vorgabe bezieht sich auf den Airbag und dessen System. Damit hat man auch an Kabeln und Steckern des SRS-Systems nicht zu fummeln, die deshalb nicht um sonst gelb sind (damit's auffällt). Daher hätte beim Sitzumbau bereits ein Profi das Kabel ab- und hinterher wieder dranmachen müssen. Ach ja, die Fehlermeldung geht auch nicht weg, wenn man den Stecker wieder drauf macht.

Von daher ist hier die Diskussion mangels Handlungsmöglichkeiten für Laien erledigt. Dir bleibt nur der Weg zur Fachwerkstatt.

Viele Grüße

Peter

MT-Moderation

PS: Es gibt bei MB m.W. auch nur eine Variante, in der man als Nutzer an den Beifahrersitz-Airbagstecker darf. Wenn man ein Fahrzeug hat, bei welchem der Beifahrersitz entnommen werden kann. Dann ist der Stecker übrigens auch rot und nicht mehr gelb und es wird auch überwacht und sichergestellt, dass der Sitz nur fest ist, wenn der Stecker drauf ist.

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