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Geleast: Karosserie Reparatur nur durch MB?
Hallo zusammen, ich habe bei einem unglücklichen Einparkmanöver unter einem Baum Dellen am 18 Monate alten V eingehandelt, deren Beseitigung ziemlich aufwendige und damit teure Begleitarbeiten erforderlich machen. So muss wg Flex- und Schweißarbeiten das gesamte Interieur aus und wieder eingebaut werden. Der Sachverständige hat hier einen leicht 5-stelligen Schaden kalkuliert und das Versicherungsbüro meint, ich könnte die Reparatur durchaus in einer Werkstatt durchführen lassen, die nichts mit MB zu tun hat, also zB ein unabhängiger Karosseriefachbetrieb. Mich interessiert, ob das denn zulässig ist, oder ob MB Leasing - ist ein Leasing Fahrzeug - bei Rückgabe zickt und die (mal unterstellte) ordnungsgemäße Reparatur nicht anerkennen mag und Schadenersatz fordert. Ich bin deswegen skeptisch, weil bei Rückgabe eines anderen MB (Vito) zum Leasingende der anwesende Verkäufer - es ging da um Lackierarbeiten wg Steinschlag/Motorhaube - klar sagte, dass MB/Leasing keine Lackierung anerkennt, die nicht durch bzw. über MB ausgeführt wurde. Wer kann dazu etwas sagen?
Grüße aus dem mittleren Westen
Reinhard
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Nr.5 lebt schrieb am 23. April 2020 um 16:35:41 Uhr:
Zitat:
@Robin Hood 15 schrieb am 23. April 2020 um 13:31:16 Uhr:
Es geht darum, daß man mit der Leasing Rückgabe IMMER Ärger hat.
Das kostet Zeit, Geld und Ärger.
Tip: Gebrauchtwagen kaufen und selbst bezahlen (statt leasen). Dann schläft man besser.
Selten so viel Blödsinn in einem Satz gelesen.
Unter einer Voraussetzung gebe ich Dir absolut Recht:
Wenn Dir das Geld egal ist, dann ist Leasing super!
Man muss die Rechnung nur bezahlen. dann gibt es keinen Ärger und alles ist gut.
Genau so ist es vom Hersteller auch gedacht.
Ich mache die Aufbereitung der Leasingrückläufer seit Jahren für meine Kunden.
Jeden Tag.
Ca. 10 Fzge. im Monat.
Ich lebe gut von den unverschämten Machenschaften der Leasinggesellschaften.
Du siehst, ich bin doof und weiss nicht wovon ich rede.
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33 Antworten
Hallo Reinhard,
eine aus rechtlicher Sicht verlässliche Aussage kann ich Dir nicht geben. Meines Wissens nach kannst Du hingehen, wo Du willst. Hier aber 3 Erfahrungswerte aus der Vergangenheit:
Fall 1, kleiner Kotflügel-Schaden, Reparatur in freier Karosserie-Werkstatt, Kategorie "Hinterhof" rund 1700 Euro:
Gemecker bei der Rückgabe, dass die Lackfarbe nicht hundertprozentig stimmen würde.
Wir haben überhaupt nichts gesehen, die Reparatur sah in meinen Augen optisch Top aus.
Letztendlich wurde es akzeptiert. Wir haben aber auch wieder einen Neuwagen genommen.
Fall 2, Stoßstange hinten verkratzt, Reparatur in freier "Premium"-Karosserie-Werkstatt rund 750 Euro:
Man hat sich bei der Rückgabe für den Top-Zustand des Fahrzeugs bedankt.
Auch hier gab es wieder einen Neuwagen.
Fall 3, Unfallschaden nachdem mich seitlich einer geschubst hat, Reparatur in Mercedes-Werkstatt rund 5000 Euro:
Das Ergebnis der Reparatur war nicht Premium; da Leasing-Fahrzeug war es mir aber egal.
1 Jahr später bei der Rückgabe wurde in der Stoßstange eine angebliche Delle festgestellt. Diese war praktisch nicht sichtbar und ich habe sie erst erkannt, nachdem man es mir gezeigt hat. Ich bin mir sicher, dies war die Folge einer nicht ordnungsgemäßen Reparatur, konnte das aber nicht mehr nachweisen.
Nach einigem hin und her habe ich mich auf 200 Euro Nachzahlung eingelassen, damit ich meine Ruhe habe.
Auch hier gab es wieder einen Neuwagen.
Ich selbst würde heute wieder in eine gute freie Werkstatt gehen. Die schlimmste aller Reparaturen, die ich bisher gesehen habe, war die von der Mercedes Werkstatt.
Grundsätzlich ist der Leasinggeber Eigentümer des Fahrzeuges. Er ist bei einem Schaden zu informieren. Du solltest also in Deinem Vertrag nachsehen, was da steht, oder alternativ schriftlich nachfragen.
Zitat:
@JOEsV schrieb am 22. April 2020 um 11:34:39 Uhr:
Grundsätzlich ist der Leasinggeber Eigentümer des Fahrzeuges. Er ist bei einem Schaden zu informieren. Du solltest also in Deinem Vertrag nachsehen, was da steht, oder alternativ schriftlich nachfragen.
So ist es, das Auto gehört der Bank. Nur die darf entscheiden, ob und ggfs. wo die Reparatur erfolgt. Die Rücksprache mit der Bank ist daher unumgänglich da auch eine Wertminderung stattfindet, die bei der Leasingrückgabe fällig wird (sonst hat der rücknehmende Händler einen Nachteil.
Gruß
Befner
Der Ratgeber der Mercedes-Bank sagt dazu, dass ein Abzug anfällt, wenn die Reparatur nicht nach den Mercedes-Benz Reparaturrichtlinien ausgeführt wurde. Kann also sicher ein Dritter machen, wenn er diese einhält. Lackierarbeiten gibt ja der MB Händler ohnehin meist ausser Haus, die wenigsten Werkstätten lackieren noch selber.
Gruß, Hagen.
Da Herr Befner bereits sachlich geantwortet hat, hat sich alles andere erledigt. Der EIGENTÜMER entscheidet. Warum haben so viele in D so wenig Respekt vor Eigentum? Grüße
Edit: Der Schaden ist auch zu groß um etwas zu vertuschen!
Zitat:
@HUGO909 schrieb am 22. April 2020 um 20:37:56 Uhr:
Da Herr Befner bereits sachlich geantwortet hat, hat sich alles andere erledigt. Der EIGENTÜMER entscheidet. Warum haben so viele in D so wenig Respekt vor Eigentum? Grüße
Edit: Der Schaden ist auch zu groß um etwas zu vertuschen!
Hallo Hugo,
Ich verstehe Deine Kritik nicht: Habe ich unsachlich geantwortet? Habe ich irgendwo dazu aufgerufen, das Eigentum des Leasinggebers nicht zu respektieren? Oder etwas zu vertuschen?
Ich kann aus beruflicher Sicht durchaus beurteilen, wie die rechtlichen Beziehungen zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer ausgestaltet sind. Der TE fragte, ob es zwingend notwendig ist, ein Leasingfahrzeug ausschließlich bei einer Markenwerkstatt des Herstellers reparieren zu lassen. Das ist - auch nach den eigenen Bedingungen des Leasinggebers (darum habe ich sie beigefügt)- nicht der Fall. Die Reparatur muss nur den Herstellervorgaben entsprechen. Solange das der Fall ist, entsteht dem Eigentümer kein Schaden.
Natürlich darf ich einen 5-stelligen Schaden nicht beim schwarz arbeitenden Pfuscher um die Ecke notdürftig überspachteln lassen. Aber das war ja auch nicht die Frage. Sondern auch ob ein Karosseriefachbetrieb nach Herstellerrichtline instandsetzen darf. Und das bejahe ich.
Gruß, Hagen
(Edit: Natürlich ist man auf der sicheren Seite, wenn man Befners Ratschlag folgt. Ist ja nicht verkehrt, aber nicht zwingend)
@D5MÄN. Ich habe das nicht persönlich gemeint. Ich empfinde nur, dass man solche Angelegenheiten im Haus des Besitzers klärt. Die Versicherer denken auch nur an ihre Gewinne, wenn später nachgezahlt werden muss, werden diese sich sicher nicht daran beteiligen. Eine Stoßstange würde ich auch bei einem freien Lackierer machen lassen, (wenn es gravierende Preisunterschiede gibt) da handelt es sich eher nur um ein paar Hunderter und eine Nachberechnung kann nicht so ins Gewicht fallen. MfG
Vorschlag: stelle mal ein Bild von dem Schaden hier ein.
Ich glaube bei der Frage des TE wird ein Bild des Schadens nicht viel Klarheit schaffen.
Wesentlicher ist, was der Leasingvertrag dazu sagt, bzw. was da steht!
Siehe auch Hier unter Punkt Werkstattbindung bei Leasingfahrzeugen.
Die AGB sind hier eindeutig und hilfreich, siehe Anhang.
Gruß
Befner
Nein , das ist nicht ganz so.
Es stellt sich die Frage nach dem Reparaturweg.
Oft sind die Gutachten absoluter Irrsinn.
Häufig wollen die Werkstätten eine goldene Nase verdienen und es werden völlig unnötige Reparaturen duchgeführt.
Ich sage in solchen Fällen dazu : "verschlimmbessert"
Meine Meinung: Im Zweifelsfall lieber gegen die AGB verstoßen statt von der Markenwerkstatt für viel Geld Schrott zurück zu bekommen.
Ich hatte letzte Woche folgenden Fall:
Leasingrückgabe:
Unfallschaden Kasko: Von der Markenwerkstatt durchgeführt, bei der das Auto danach zurückgegeben wurde.
Unfall ca. 10.000 €, wurde von der 'Versicherung abzgl. Selbstbeteiligung bezahlt.
Bei Leasing-Rückgabe zusätzlich:
1.000 Euro Werminderung berechnet
+ 500. Euto Wertminderung wegen: "nicht fachgerecht durchgeführter Lackierung und nicht passenden Spaltmaßen" !!!!
Den ganzen Schaden hätte man in einer anderen Werkstatt für 5.000 fachgerecht reparien können.
Soviel zu Reparaturen nur in der Herstellerwerkstatt!
Mir wäre die Wertminderung der 500 Euro zu pauschal, wenn da sonst nichts mehr steht.
Lass die Wertminderung wegen der Lackierung und Spaltmaße DETAILLIERT begründen und dann fordere die 500 Euro von der Werkstatt zurück!
@ pg Zumal die gleiche Werkstatt den Schaden repariert hat! Manche lassen es eben mit sich machen. Wenn man als Kunde gegen solchen Blödsinn anstinkt und sich nicht betrügen lässt, tun immer alle so als wäre man der Einzige der sich beschwert. Manche bezahlen halt gern etwas mehr als geleistet wurde. Ich frage mich da auch, wie und womit diejenigen ihr Geld verdienen. Grüße
Edit: Nun hat sich das Thema wieder so entwickelt, wie ich es befürchtet habe. Grins