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Geräuschmessung vor OPF - Klappe auf oder zu?
Hallo,
hab mal eine Frage:
Es wird ja immer überall gesagt das Fahrzeuge ohne OPF, also vor 07/2018, bei einer Geräuschmessung der Polizei nur im Comfort Modus/Klappe zu gemessen werden dürfen. -
Weiß jemand ob es dazu einen Paragraphen/Dokument gibt, der das eindeutig aussagt?
(Komme aus Österreich)
Lg
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46 Antworten
Ich weiß jetzt nicht wie das in A ist, aber in D ist die Geräuschmessung immer abhängig vom Bj.
Wie das genau ist, kann mit größter Wahrscheinlichkeit @Dang3r sagen.
Grüße,
Speedy
Habe mich selbst lange mit dem Thema beschäftigt, welche Messmethode angewandt werden darf (bei korrekter Messung) da ich bei meinem 440i das MPPSK verbaut habe und da wissen wir alle, dass die 90db im Schein bei klappen offen nie eingehalten werden können.
Habe mich bei der Landesprüfstelle in Wien erkundigt und dort die Bestätigung erhalten, dass bei KFZs ohne OPF und die nach der ECE Richtlinie R51.02 homologiert wurden die Standtgeräusch Messung der Behörden immer in dem Modus zu erfolgen hat in dem das KFZ nach Neustart startet, sprich im comfort Modus mit geschlossenen Klappen.
Fahrzeuge mit OPF müssen hingegen in jedem auswählbaren Fahrmodi die Abgas und dB Werte einhalten.
So pauschal kann man das nicht sagen. M2C & M4C mit OPF darf auch nur im Aufstartmodus gemessen werden. Sonst überschreiten beide die Werte.
Die Antwort von Chris420ix kann sich durchaus nur auf die Methode/Gesetzeslage in A beziehen.
Stichwort "Landesprüfstelle Wien"
In D kann die Methodik/Gesetzeslage gegebenenfalls eine andere sein.
Grüße,
Speedy
Dann würde der M2C aber in Österreich durchfallen.
Trotz OPF nur im Aufstartmodus, egal ob in A oder CH.
Deswegen ist die Aussage von der Landesprüfstelle Wien ziemlich verallgemeinert. Gilt halt nicht für jedes OPF Fahrzeug.
Ja grundsätzlich sollte es ja in der EU eine einheitliche Regelung geben.
Bin mir aber eben nicht so sicher.
Gab es nicht irgendwann in D die Regelung, das egal in welchem Modus, die angegebene dB Zahl nicht überschritten werden darf?
Dachte irgendwas davon mitbekommen zu haben.
Daher auch das eigentliche Aus für die Klappenanlagen.
Grüße,
Speedy
Darauf ein klares Jein
BMW homologiert das Fahrgeräusch im Comfortmodus, also mit geschlossenen Klappen.
Ich hatte ja bereits geschrieben das ich eine Geräuschmessung durch die Rennleitung im Sportmodus rückwirkend immer anfechten würde. Gibt es keine gesicherten Untersuchungsergebnisse, die den Anfangsverdacht einer Manipulation erhärten, ist die Kontrolle für mich erledigt.
Rückwirkend anfechten macht überhaupt keinen Sinn, weil dein Fahrzeug ja erstmal weg ist. Das Standgeräusch ist für die Zulassung komplett irrelevant und dient lediglich als Anhalt für das relevante Fahrgeräusch. Deswegen kann es auch sein, dass der M2C trotz OPF in Sport sein Standgeräusch überschreitet.
Natürlich ist die Anfechtung rückwirkend, was denn sonst?
Innerhalb der Kontrolle kann ich das weder verhindern noch unterbinden, daher erfolgt die Anfechtung nach der Kontrolle, also rückwirkend zum Ereignis. Mein Protest wird in der Kontrolle zur Sache aktenkundig gemacht und notiert, damit die Kollegen sich hinterher nicht rausreden können, alles schon da gewesen.
Bekomme ich einen entsprechenden Bußgeldbescheid mit einer Summe, reiche ich den an meinen Anwalt für Verkehrsrecht weiter und weise ihn auf die unrechtmäßigen Umstände der Kontrolle hin.
Wenn der M2C mit OPF dann mit offenen Klappen im Stand noch lauter ist, wen interessierts? Die Werte werden nicht mit offenen Klappen abgenommen.
So schwer? Das Standgeräusch ist weder zulassungs- noch bußgeldtechnisch relevant.
Zitat:
@Dang3r schrieb am 15. September 2023 um 13:29:22 Uhr:
Wenn der M2C mit OPF dann mit offenen Klappen im Stand noch lauter ist, wen interessierts? Die Werte werden nicht mit offenen Klappen abgenommen.
Ich sprach auch nicht von offenen Klappen, sondern vom Sport-Modus.
Interessantes Thema. Ich habe mir auch schon öfter die Frage gestellt, welche Möglichkeiten man in und nach einer Kontrolle eigentlich hat. Ich habe bisher überhaupt nur 3 Kontrollen gehabt und das auf 1M Km, meine Kenntnisse dahingehend sind also YT Niveau.
Mein M4Comp F83 aus 04/2018 ist 100% Serie und ohne OPF. Im Sportmodus ist der schon recht laut. Wird daher innerorts auch nur im Comfortmodus bewegt.
Wird der Emmi in einer Kontrolle falsch gemessen ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass er durchfällt. Es wäre also sehr hilfreich zu wissen, auf welche Punkte man achten sollte und ggf. protokollieren lassen sollte. Der Hinweis von @Dang3r weiter oben war schon mal sehr nützlich.
Darüber hinaus würde mich mal interessieren, wenn das Fahrzeug zu unrecht stillgelegt wurde, wie man an seine Auslagen kommt, zB Taxi. Vielleicht hat das schon mal jemand durchgezogen und kann mit fundiertem Wissen antworten.
Gr. MBimmer
@Chris420ix
Ich habe mir die Richtlinie angeschaut, konnte aber nicht genau finden, wo das mit den OPF Modelen steht. Möchte mich gerne auf zukünftige Kontrollen vorbereiten. Fahre einen 440i mit MPPSK und einer 200 Zellen DP (MPPSK eingetragen und DP mit MPPSK eine ECE).
Eine Antwort wäre cool.
Hallo, sorry für die späte Antwort.
Bei ECE 51.02 unter dem Punkt 2 "Fahrzeug" (Anhang 1)
Genauer Punkt 2.2.3 " Vor den Messungen ist das Fahrzeug auf normale Betriebsbedingungen zu bringen" beziehend auf "Einstellung" sprich das KFZ muss in dem Modus gemessen werden in dem es von Werk aus startet = comfort Modus.
Hoffe die Info hilft dir weiter.
Ich kann allen nur den Youtuber "RuCaGu" empfehlen. Der hat eigens ein Video zu den Messmethoden und Richtlinien gemacht.
Zitat:
@Chris420ix schrieb am 11. September 2023 um 17:04:07 Uhr:
Habe mich selbst lange mit dem Thema beschäftigt, welche Messmethode angewandt werden darf (bei korrekter Messung) da ich bei meinem 440i das MPPSK verbaut habe und da wissen wir alle, dass die 90db im Schein bei klappen offen nie eingehalten werden können.
Habe mich bei der Landesprüfstelle in Wien erkundigt und dort die Bestätigung erhalten, dass bei KFZs ohne OPF und die nach der ECE Richtlinie R51.02 homologiert wurden die Standtgeräusch Messung der Behörden immer in dem Modus zu erfolgen hat in dem das KFZ nach Neustart startet, sprich im comfort Modus mit geschlossenen Klappen.
Fahrzeuge mit OPF müssen hingegen in jedem auswählbaren Fahrmodi die Abgas und dB Werte einhalten.
Hey
Nachdem ich am Montag auch im Besitz eines M140 sein werde, wollte ich mich vorab auch diesbezüglich genauer erkundigen und bin froh auf das hier gestoßen zu sein.
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann sind es in dem Fall ohne OPF 83db + 3% Tolleranz sprich 85,5 dB die er haben darf. Ich hab länger überlegt eine DP + MPE drunter zu machen, jedoch ist beim MPE immer die Klappe offen, was mir ja den Vorteil verhauen würde, dass ich mit geschlossener Klappe Messen darf. Oder wie siehst du das? Kennst du legale Kombinationen, die die DB einhalten?
Zudem die Frage, wenn ich z.B. mit Sport die Klappe offen habe und ich der Polizei in der Stadt zu laut bin, könnten sie mich ja unabhängig von einer unauffälligen Standgeräuschmessung dafür strafbar machen oder? Wann darf ich legal die Klappe öffnen?