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Geschwindigkeitsindex Y bei 1.4 TFSI - Händler sagt V reicht?

Audi A3 8VS Limousine/Cabrio
Themenstarteram 22. April 2020 um 17:50

Hallo Motor-Talker,

ich hoffe, mir kann jemand bei meiner Frage behilflich sein.

Auf meinem Cabrio (150 PS, 222 km/h Vmax laut Schein) waren Serienmäßig ab Werk Pirelli-Reifen in der Dimension 225/45 R17 91Y montiert.

Y ist der Geschwindigkeitsindex für 300 km/h !

Im Fahrzeugschein steht bei der Reifengröße 205/55 R16 91V.

Im COC-Papier steht unter anderem die 225/45 R17 91Y drin.

Ich habe mir jetzt neue Sommerreifen aufziehen lassen und der Werkstatt die alte Reifengröße 225/45 R17 91Y genannt. Die haben mir dann kommentarlos 225/45 R17 91V aufgezogen.

Auf meine Nachfrage sagte man mir, das im Fahrzeugschein bei den 205/55 R16 der Geschwindigkeitsindex V vermerkt ist, deswegen darf bei allen Reifengrößen "V" gefahren werden, unabhängig von dem Eintrag im COC, der bezieht sich nur auf Reifengröße und Felgen. Wo man diese Regelung nachlesen kann, konnte mir aber keiner sagen.

Kann das jemand bestätigen?

Ich fahre jetzt mit Reifen rum, die weder im Fahrzeugschein noch im COC-Papier aufgeführt sind. Wenn es ein Kontrolleur zu genau nimmt, dann ist das ja Erlöschen der Betriebserlaubnis?

Danke!

Beste Antwort im Thema

Ich würde einfach mal beim TÜV vorbeifahren und einen Prüfer direkt fragen. Oder beim TÜV online eine Anfrage stellen

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9 Antworten
am 22. April 2020 um 18:16

Hmmm…. soweit ich weiß müssen die Reifen mindestens 10 % mehr abkönnen als eingetragen. In deinem Fall also 244 km/h. Die V gehen bis 240. Ich weiß nicht ob es da Toleranz gibt. Aber mit W-Reifen wärst du auf der sicheren Seite.

Zitat:

@woidcruiser schrieb am 22. April 2020 um 19:50:59 Uhr:

Hallo Motor-Talker,

ich hoffe, mir kann jemand bei meiner Frage behilflich sein.

Auf meinem Cabrio (150 PS, 222 km/h Vmax laut Schein) waren Serienmäßig ab Werk Pirelli-Reifen in der Dimension 225/45 R17 91Y montiert.

Y ist der Geschwindigkeitsindex für 300 km/h !

Im Fahrzeugschein steht bei der Reifengröße 205/55 R16 91V.

Im COC-Papier steht unter anderem die 225/45 R17 91Y drin.

Ich habe mir jetzt neue Sommerreifen aufziehen lassen und der Werkstatt die alte Reifengröße 225/45 R17 91Y genannt. Die haben mir dann kommentarlos 225/45 R17 91V aufgezogen.

Auf meine Nachfrage sagte man mir, das im Fahrzeugschein bei den 205/55 R16 der Geschwindigkeitsindex V vermerkt ist, deswegen darf bei allen Reifengrößen "V" gefahren werden, unabhängig von dem Eintrag im COC, der bezieht sich nur auf Reifengröße und Felgen. Wo man diese Regelung nachlesen kann, konnte mir aber keiner sagen.

Kann das jemand bestätigen?

Ich fahre jetzt mit Reifen rum, die weder im Fahrzeugschein noch im COC-Papier aufgeführt sind. Wenn es ein Kontrolleur zu genau nimmt, dann ist das ja Erlöschen der Betriebserlaubnis?

Danke!

Da hat der gute Mann eindeutig einen Fehler gemacht.

Das coc Papier ist bindend und man darf nur die Reifen fahren die darin stehen.

Außer man lässt etwas anders eintragen.

Ich würde ihm das coc unter die Nase halten und auf die richtigen Reifen bestehen.

Zitat

Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (auch EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, CoC-Papier, Certificate of Conformity) enthält alle für Ihr Fahrzeug zulässigen Reifengrößen. Sind Ihre neuen Wunschreifen mit anderer Größe hier verzeichnet, müssen Sie diese nicht zusätzlich eintragen lassen. Achten Sie unbedingt darauf, dass Reifengrößen, die nicht in Ihrem Fahrzeugschein (oder CoC-Papier) eingetragen sind, eine zusätzliche Einzelabnahme (z. B. vom TÜV) und Eintragung erfordern.

Hab mal irgendwo eine Tabelle gefunden nach der V-Reifen bei 240km/h nur 87% ihrer angegebenen Tragfähigkeit leisten.

Vermutlich brauchst du min. 91 als Lastindex und deshalb wurden zum Ausgleich Y-Reifen montiert und geprüft, weil vielleicht der Zulieferer keine anderen liefert.

Ich hatte auf meinem Sportback immer 94V und der sollte nicht so viel schwerer sein.

Ich würde einfach mal beim TÜV vorbeifahren und einen Prüfer direkt fragen. Oder beim TÜV online eine Anfrage stellen

Themenstarteram 23. April 2020 um 14:09

Um das hier noch aufzulösen, vielleicht erspart es jemanden die teuren Y-Reifen:

Ich habe jetzt auch offiziell vom TÜV Süd eine Antwort.

Ausschlaggebend ist der Geschwindigkeitsindex, der bei den Reifen im Fahrzeugschein vermerkt ist (hier: V). Die "Y" Einstufung bei der anderen Reifengröße im CoC-Papier konnte sich der TÜV auch nicht erklären, ist aber irrelevant und darf natürlich auch gefahren werden, da höher. Somit war die Info von der Werkstatt tatsächlich richtig.

Abweichend vom CoC-Papier darf ich also 225/45 R17 91V fahren.

Wenn ich schon lese die " andere Reifengröße im CoC-Papier konnte sich der TÜV auch nicht erklären" sagt sagt schon alles zu der Antwort.

Die Aussage stimmt einfach so nicht.

225er Reifen mit mit dem Index V ist weder in der Zulassungsbescheinigung noch in der COC Übereinstimmungsbescheinigung eingetragen.

Man darf nur die Reifen fahren die im Zulassungsbescheinigung stehen oder im COC Papier, das ist ein Teil der Zulassung.

Hier ist vom Hersteller erklärt was der TÜV Mann sich angeblich nicht erklären kann.

Der Hersteller von Kraftfahrzeugen muss für alle Personenkraftwagen (Fahrzeugklasse M1) eine EG-Betriebserlaubnis beantragen.

Aufgrund dieser Betriebserlaubnis wird eine Bescheinigung erstellt - das so genannte COC (=Certificate of Conformity).

Dieses Dokument bescheinigt, dass das Fahrzeug mit der EG-Betriebserlaubnis (EG-Typgenehmigung) übereinstimmt und ohne Einzelabnahme in jedem EU-Land zugelassen werden kann.

Die Ausstellung erfolgt für alle Fahrzeuge, die nach EG-Betriebserlaubnis produziert wurden.

Das COC-Papier hat den gleichen Stellenwert wie die Zulassungsbescheinigungen und sollte deshalb nicht als Original im Fahrzeug mitgeführt werden.

Im COC-Papier sind ausführliche technische Daten und alle zulässigen Rad-/Reifenkombinationen aufgeführt.

Und auch in den Unterlagen des Hersteller sind nur 225/40 R 18 92 Y XL erlaubt.

Wenn du die V fahren willst müssen sie eingetragen werden , aber der Hersteller wird dazu keine Freigabe geben.

Das kann dir der Audi Händler auch schwarz auf weiß zeigen.

Die Ausführungen von @TT-Eifel sind völlig korrekt.

Das Thema wurde auch hier schon mal behandelt:

https://www.motor-talk.de/.../...ex-viel-hoeher-als-vmax-t2123286.html

Das Bild zeigt eine Tabelle mit den Abhängigkeiten von Geschwindigkeit und Tragfähigkeit von PKW Reifen.

20200424

Erschreckend, dass hier die selbe Frage zweimal parallel gestellt zu völlig unterschiedlichen Antworten führt.

@TT-Eifel liegt mit seinen Ausführungen leider daneben, was im Parallelthread schon detailliert erläutert wurde.

Zusammenfassung:

Von den Angaben im CoC ist lediglich die Reifengröße verbindlich, Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindizes müssen lediglich passen. Mit den zusätzlichen Angaben über die Achslasten ergibt sich, dass das Fahrzeug des TE Reifen mit mindestens 85V oder 84W braucht. Dafür braucht auch nichts in den Papieren geändert zu werden. Der Händler hat also Recht.

Zitat:

@TT-Eifel schrieb am 23. April 2020 um 18:06:05 Uhr:

Wenn ich schon lese die " andere Reifengröße im CoC-Papier konnte sich der TÜV auch nicht erklären" sagt sagt schon alles zu der Antwort.

Die Aussage stimmt einfach so nicht.

...........

Das Leben könnte so einfach sein.

"Lesen und staunen - EU-Gesetzgebung ist bindend":

Lesenswertes

Gruss

P.S. Ich habe sicherlich etliche Male diese Verlinkung hier im Forum publiziert...

"Spinat enthält viel Eisen" ist genauso nicht wegzukriegen aus den Köpfen.

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