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gesetl. Gewährleistung Lichtmaschine

Themenstarteram 14. September 2007 um 17:09

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage zur gesetzlichen Gewährleistung von Gebrauchtwagen, also 1 Jahr, wo die Beweislast im ersten halben Jahr beim Händler liegt.

Bei mir ging jetzt die Lichtmaschine kaputt.

Habe den Wagen vor ca. 3 Monaten gekauft und ca. 3.000 Kilometer gefahren.

Der Händler meint, dass das nicht unter die gesetzliche Gewährleistung fällt, da es sich um ein elektronisches Bauteil handelt, welches genau wie Verschleißteile von der gesetzl. Gewährleistung ausgeschlossen ist. Zudem sei die gestzliche Gewährleistung eh mehr oder weniger fürn "Hintern", da sie viele Wagenteile ausschließe, so der Händler.

Er hat mir Angeboten die Hälfte dazuzugeben. Es wird bei ihm in der Werkstatt gemacht und ich zahle 150 statt 300 Euro.

Falls das wichtig ist, fahre einen Astra G 1,8 16V BJ 1999.

Ist das Angebot fair? Hat er recht was die Gewährleistung für die LiMa angeht?

Danke für hoffentlich rechtlich korrekte Antworten.

Gruß

Kai

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12 Antworten

lass dich nicht verars......

ich würde ihm mit einem anwalt drohen.

meinst du wirklich er zahlt 150 drauf?

gute lima`s bekommst du bei ebay für 80 euro incl. versand.

dann bleiben immer noch 70 übrig.wäre dann der einbau.

und er hat quasi nix dazugegeben.(wenn der händler so schlau ist.)

das thema hatte ich auch,ein wenig auf den zahn fühlen und dann geht es.

drohe ruhig mal mit dem anwalt (oder andere druckmittel :D )

gruß chrima38

der Händler hat recht ja

die Lichtmaschine zählt "leider" immer noch zu den Verschleißteilen

 

du schreibst nix über die Gesamtlaufleistung der Lima

und dass sie direkt nach 3 monaten verreckt ist war halt leider ein "blöder" zufall

 

Das ist zwar richtig nur eins darf man nicht vergessen. Das Auto ist ohne funktionierende Lichtmaschine nicht fahrtüchtig also technisch nicht einwandfrei und da greift die Gewährleistung.

Jeder kulante und vernünftig denkende Händler tauscht das aus! wers nicht macht ist ein "Sorry" Drecksack und Abzocker.

Auch der Zahnriemen ist IMHO ein Verschleißteil, dieser kann auch nach 3 Monaten reißen und dann ist der Motor hinüber, meinst du im Ernst der Käufer bleibt auf dem Schaden sitzen?

Nein, zumindest in den ersten 6 Monaten kann man ALLES reklamieren und der Händler MUSS nachbessern ansonsten Arschkarte für den Händler.

Lasst euch nicht verarschen, pocht darauf und droht mit Geld zurück, Unzufriedenheit und juristischen Mitteln, wenn ihr zu Jung seid dann versuchen die alles und quatschen einen voll, geht dann mit jemanden hin der sich etwas auskennt und älter ist.

Das mit den 150euro, das ist Abzockerei, der baut da ne gebrauchte vom Schrott oder sonstwo ein, die bekommen derartige Teile für Nüsse - garnicht der Rede wert und kassiert dann von dir das 3 fache.

Der Typ wäre was für mich :-)

mein reden :D

gruß chrima38

hiho

also als erstes lässt du dir von deinem händler die gewährleistungs bestimmungen mal zeigen (bzw du solltest auch son teil haben als du den wagen gekauft hast ..(ist eine zusatzversicherung die meist bei gebrauchtwagen kauf mitabgeschlossen wird ..)

und dann tust du erst mal das ganze ding peinlichts genau durchlesen ....und wirst evt. festellen das z.b. die lima unter sog. verschleißteile fällt (wie die bremsen auch )...also ergo nix händler zahlen ...

wenn sich rausstellen sollte das die lima unter verschleißteile fällt haste halt die arschkarte gezogen ....

 

ebenso spielt es eine rolle wieviel km das auto runter hat ...weil hier dann nur noch bestimmte % zahlen vom händler bzw dir zu tragen sind ..z.b. 50.000 km 70/30 (händler/du )

bei 60.000 km 60/40 usw .

wenn es eine original neue bosch ist finde ich 150 euro nicht zu viel (für eine vom schrott oder ne billige aus ebay zuviel ..)

wenn dir der händler schon entgegen kommt versuch ihn umzustimmen ..z.b. das du die lima besorgst und er sie kostenlos einbaut ....(wobei du dann wieder die problem hast wenn dir das ding aus ebay nach 30.000km wieder in den sack geht ....weil dann kannste dich mit dem ebay händler rumärgern ..)

 

gruss dirk

Kleiner Tipp: Habe vorgestern ne 100A LiMa für unseren Astra G gekauft. Der Nachbau sollte 71 Euro, die Originale sollte 104 Euro kosten. Bei der ersten gab es 10 Euro für die Alte zurück, bei der Originalen sogar 15 Euro. Habe jetzt 89 Euro ausgegeben.

 

http://www.preiswerte-lichtmaschinen.de/

am 15. September 2007 um 23:12

Aber ob die Lima nun ein Verschleißteil ist, oder nicht, ist doch unerheblich. Es stellt einen erheblichen Mangel dar, der innerhalb der ersten 6 Monate auftritt. Dabei geht der Gesetzgeber davon aus, dass dieser Mangel schon bei Übergabe des Fahrzeugs vorhanden war und da greift die Gewährleistung ohne wenn und aber!

Ich rede ja nicht von der Gebrauchtwagengarantie. Da ist natürlich klar geregelt, welche Teile gedeckt sind und welche nicht. Aber innerhalb der ersten 6 Monate muss mir der Händler sogar eine Scheinwerferlampe kostenlos tauschen. Eben wegen der Gerwährleistung, zu der der Händler verpflichtet ist. Oder täusche ich mich da so gewaltig?

Eigentlich ist das ganze Auto ein Verschleißteil, und da könnte sich ja der FOH ja bei jedem Mangel rausreden. Selbst die Türscharniere unterliegen irgendwann Ermüdungserscheinungen und wären somit Verschleißteile.

ein verschleißteil ist auslegungssache.

wenn man es so nimmt ist das gesamte fahrzeug ein verschleißteil.

der händler legt es sich so zurecht wie er es haben mag.

sei dir dessen bewusst.

er will nix zahlen,er hat dir das auto verkauft und gut,ansonsten möchte er mit dir nix mehr zu tun haben.es sei denn du kaufst ein neues auto.

reklamationen kennen die nicht.

die nehemen kohle ein ohne ende und verarschen dich.

habe ich allerhand erfahrung.

letzten endes habe ich immer besser da gestanden als der händler.

ich glaube ich habe da einfühlungsvermögen :D

gruß chrima38

hiho

@tortenboxer da muss ich dir teilweise recht geben (von der einstellung her )aber ich hatte ähnlichen fall ..auto im august gekauft ...im dezember ging das ausdrücklager und das erste lager der getreibe-eingangswelle kaputt ...der händler und ich durften uns die kosten 80/20 teilen da es so in den garantie/gewährleistungs "agb" drinenstand bei xxxxx km übernimmt der händler xx % ausgenommen verschleißteile (die waren dann nochmals schön aufgelistet )

der te sollte mal schreiben bei was für nem händler er gekauft hat also ob nen hinterhof oder nen normaler händler und ob er überhaupt so ne garantieversicherrung hat bzw was im kaufvertrag steht .....könnte ja sein das er es glücklichen zuständen zu verdanken hat das er ja sogar 2 jahre garantie hat ....(wenn der händler diese auf gebrauchtartikel nicht explizit aussschließt und auf 1 jahr herabgesezt hat )

 

gruss dirk )

Ich weiß nicht was und worüber ihr hier redet? was für eine Garantie? diese zusätzliche Garantie kann man nehmen wenn einem die Gewährleistung von 1 Jahr zu wenig ist, diese Garantie sieht aber bei jedem Händler anders aus und es ist richtig, man sollte wenn man diese doch abschließt genau durchlesen was diese alles abdeckt.

Ansonsten, der Wagen ist frisch gekauft, nach 4 Monaten Lima defekt, also Arschkarte für den Händler da noch in der Gewährleistung, die deckt alle technischen defekte innerhalb 6 Monaten zu gunsten des Käufers ab.

Wenn sich der Händler quer stellt ab zum Anwalt dann darf er diesen auch bezahlen.

Ein Verschleissteil ist z.b eine Bremse, bzw die Scheibe oder die Beläge, wenn dir jetzt ein Kolben festgeht dann ist das kein normaler Verschleiss sondern ein Mangel, wenn die Beläge runter sind dann ist das ein normaler Verschleiss

 

Eine Lichtmaschine ist ein Bauteil was für die Lebensdauer eines Fahrzeugs konzipiert ist. Die Lebensdauer wird normal mit 200tkm oder rund 8 Jahre angegeben.

Das variiert je nach Marke und Modell.

Diesbezüglich ist die Lima vom Händler anstandlos zu ersetzten.

 

Die Gesetzliche Gewährleistung hat überhaupt gar nix mit einer Zusatzversicherung zu tun, viele Händler versuchen ahnungslosen Kunden zu verklickern dass diese Zusatzversicherung die Gewährleistung ist.

 

Ein Verschleissteil ist als solches zu sehen wenn sich der Abnutzungsgrad zu der gelaufenen KM-Leistung in Bezug stellen lässt.

Das ist Auslegungssache aber eine defekte Lima gehört IMHO nicht dazu.

Als vor 2 Jahren bei meinem 96er Coupé Fiat die Lima nach ein paar tkm kaputt war ist die anstandlos und umsont vom Händler getauscht worden! Andernfalls hätt ich auch Rabatz gemacht.

Also: Zum Händler gehen und dem klarmachen dass die Lima für Umsonst zu erneuern ist! Andernfalls zur KFZ:innung gehen ode rwie dieser Werkstattverband heisst und die werden dem dann hoffentlich klarmachen was geseztliche Gewährleistung ist und bedeutet und warum sie eingeführt wurde!

Nein, das bringt nix, zieht alles nur in die Länge, wenn der Händler sich quer stellt zum Anwalt, der setzt ein Schreiben auf kostet ca. 100.- euro, dieses Geld kann man sich dann vom Händler holen die er auch anstandslos bezahlen wird oder er macht Oelwechsel usw. dafür. Ich spreche aus Erfahrung, hatte vor ca. 3 Jahren ein ähnliches Problem wo der Händler meinte er wäre Gott.

In der Gewährleistung alles die kleinste Kleinigkeit reklamieren egal was es ist.

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