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Getriebeschaden

Themenstarteram 5. August 2009 um 15:30

Bereits seit einigen Tagen bemerke ich, wie es sporadisch teilweise zu lauten Geräuschen beim Schalten in den 4 Gang kommt. Eine Art "krachen", als würde man halt ohne die Kupplung zu treten schalten. Hinzu kommt ein hakeliges Gefühl am Schaltknauf.

Die Werkstatt ist ne Runde gefahren und der Vorführeffekt ließ grüßen. Es passierte nichts, alles war normal. Später dann wieder, als ich alleine fuhr, das gleiche Problem. Ich also wieder in die Werkstatt und wieder Probe fahren und siehe da: da war es, dieses Geräusch und Gefühl beim Schalten.

Fazit: Getriebe ist defekt. Nun stellt sich die Frage: reparieren oder austauschen? AUDI wird es in den nächsten Tagen entscheiden.

Von einer Reparatur halte ich bei einem noch nicht einmal 3 Monate alten Fahrzeug nichts.

Habe ich das Recht auf Austausch? Oder muß ich eine Reparatur hinnehmen?

Beste Antwort im Thema
am 6. August 2009 um 7:52

Zitat:

Original geschrieben von foreveraudi

 

Getriebeschaden nach 3 Monaten, Garantie ?

 

Ein Beispiel:6 Monate lang nach Übergabe wird bei auftretenden Mängeln vermutet, daß diese bereits bei Übergabe vorhanden waren und der Verkäufer somit voll in der ""Gewährleistung"" ist.

Für die Gewährleistung steht der Händler gerade, nicht der Hersteller. Nach sechs Monaten muss der Käufer allerdings nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag („Beweislastumkehr“).

Es steht dem Verkäufer natürlich frei, das Gegenteil zu beweisen. Dies dürfte ohne Gutachten zum Getriebe allerdings ziemlich schwer für diesen werden. Also zu einem neutalem Gutachter!!!! (Vorkasse deinerseits)

Sollte der verkäufer nicht entgegenkommen, dann konsultiere einen Anwalt.!! Das lohnt bei Getriebeschaden allemal.

hast ne Menge Kohle für das Auto bezahlt!!

(Umwandlung? vom Kauf zurücktreten?ect.)

netten Gruss

Marie

[/quote

 

Was willst du uns damit sagen? Audi gibt 2 Jahre GARANTIE und keine Gewährleistung.

@Garantie

Gut, dass Sie sich sicher sein können. Die AUDI AG gibt Ihnen bei Kauf eines Neufahrzeugs in Deutschland:

2 Jahre Gewährleistung durch Ihren Audi Partner

Hierfür gelten die gesetzlichen Regelungen. Sollte Ihr Fahrzeug einmal eine Beanstandung haben, benachrichtigen Sie bitte Ihren Audi Partner. Er wird alles weitere mit Ihnen abstimmen.

Zusätzlich 2 Jahre Herstellergarantie durch die AUDI AG

Audi garantiert, dass das Fahrzeug frei von Mängeln in Werkstoff und Werkarbeit ist:

* Kostenlose Neuwagengarantie für fabrikneue Fahrzeuge - ab Werk und ohne Kilometerbegrenzung.

* Voraussetzung: Alle Service Intervalle werden nach den Vorgaben der AUDI AG durchgeführt.

Darüber hinaus gewährt Audi

* eine 3-jährige Garantie gegen Lackmängel

* eine 12-jährige Garantie gegen Karosserieperforation durch Korrosion.

Ansprüche aus der Garantie können ausschließlich bei autorisierten Audi Partnern in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) inkl. der Schweiz geltend

bittschön

11 weitere Antworten
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11 Antworten
am 5. August 2009 um 16:10

Was für ein Auto hast du denn?!

(nen Q5 schätze ich, aber welche Motorisierung etc.)

OT

Warum hälst Du vom Reparieren nichts?

\OT

 

Du wirst es hinnehmen müssen. Natürlich darf Audi versuchen den Wagen in den gewünschten Zustand zu versetzen. Ob sie das per Reparatur oder per Austausch machen dürfte in derem Ermessen liegen.

 

Gruß

 

Stefan

(Ist nicht provokant gemeint, auch wenn man es so lesen könnte)

Themenstarteram 5. August 2009 um 22:14

Es handelt sich bei dem Auto um einen Q5 2.0 TDI.

Warum ich von einer Reparatur nichts halte? Ich denke, dass ein repariertes Getriebe anfälliger sein wird, als ein neu eingebautes. Und wie gesagt: das Auto ist nicht einmal 3 Monate alt, da dürfte sowas nicht passieren.

am 5. August 2009 um 22:44

Zitat:

Original geschrieben von kismet

Es handelt sich bei dem Auto um einen Q5 2.0 TDI.

Warum ich von einer Reparatur nichts halte? Ich denke, dass ein repariertes Getriebe anfälliger sein wird, als ein neu eingebautes. Und wie gesagt: das Auto ist nicht einmal 3 Monate alt, da dürfte sowas nicht passieren.

In dein Fahrzeug wurde bei der Herstellung ein neues Getriebe eingebaut, was so wie es aussieht auch nur drei Monate gehalten hat.

Soviel zu deiner Theorie, dass ein neues Getriebe besser sein soll als ein repariertes:D

am 6. August 2009 um 6:00

Zitat:

Original geschrieben von rtrbandit

Zitat:

Original geschrieben von kismet

Es handelt sich bei dem Auto um einen Q5 2.0 TDI.

Warum ich von einer Reparatur nichts halte? Ich denke, dass ein repariertes Getriebe anfälliger sein wird, als ein neu eingebautes. Und wie gesagt: das Auto ist nicht einmal 3 Monate alt, da dürfte sowas nicht passieren.

In dein Fahrzeug wurde bei der Herstellung ein neues Getriebe eingebaut, was so wie es aussieht auch nur drei Monate gehalten hat.

Soviel zu deiner Theorie, dass ein neues Getriebe besser sein soll als ein repariertes:D

@ kismet

Getriebeschaden nach 3 Monaten, Garantie ?

 

Ein Beispiel:6 Monate lang nach Übergabe wird bei auftretenden Mängeln vermutet, daß diese bereits bei Übergabe vorhanden waren und der Verkäufer somit voll in der ""Gewährleistung"" ist.

Für die Gewährleistung steht der Händler gerade, nicht der Hersteller. Nach sechs Monaten muss der Käufer allerdings nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag („Beweislastumkehr“).

Es steht dem Verkäufer natürlich frei, das Gegenteil zu beweisen. Dies dürfte ohne Gutachten zum Getriebe allerdings ziemlich schwer für diesen werden. Also zu einem neutalem Gutachter!!!! (Vorkasse deinerseits)

Sollte der verkäufer nicht entgegenkommen, dann konsultiere einen Anwalt.!! Das lohnt bei Getriebeschaden allemal.

hast ne Menge Kohle für das Auto bezahlt!!

(Umwandlung? vom Kauf zurücktreten?ect.)

netten Gruss

Marie

am 6. August 2009 um 6:17

Zitat:

Original geschrieben von kismet

 

Es handelt sich bei dem Auto um einen Q5 2.0 TDI.

Ich tipp zwar mal auf Schalter, aber trotzdem: Schalter oder DSG??

am 6. August 2009 um 6:38

Getriebeschaden nach 3 Monaten, Garantie ?

 

Ein Beispiel:6 Monate lang nach Übergabe wird bei auftretenden Mängeln vermutet, daß diese bereits bei Übergabe vorhanden waren und der Verkäufer somit voll in der ""Gewährleistung"" ist.

Für die Gewährleistung steht der Händler gerade, nicht der Hersteller. Nach sechs Monaten muss der Käufer allerdings nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag („Beweislastumkehr“).

Es steht dem Verkäufer natürlich frei, das Gegenteil zu beweisen. Dies dürfte ohne Gutachten zum Getriebe allerdings ziemlich schwer für diesen werden. Also zu einem neutalem Gutachter!!!! (Vorkasse deinerseits)

Sollte der verkäufer nicht entgegenkommen, dann konsultiere einen Anwalt.!! Das lohnt bei Getriebeschaden allemal.

hast ne Menge Kohle für das Auto bezahlt!!

(Umwandlung? vom Kauf zurücktreten?ect.)

netten Gruss

Marie

Was willst du uns damit sagen? Audi gibt 2 Jahre GARANTIE und keine Gewährleistung.

am 6. August 2009 um 7:52

Zitat:

Original geschrieben von foreveraudi

 

Getriebeschaden nach 3 Monaten, Garantie ?

 

Ein Beispiel:6 Monate lang nach Übergabe wird bei auftretenden Mängeln vermutet, daß diese bereits bei Übergabe vorhanden waren und der Verkäufer somit voll in der ""Gewährleistung"" ist.

Für die Gewährleistung steht der Händler gerade, nicht der Hersteller. Nach sechs Monaten muss der Käufer allerdings nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag („Beweislastumkehr“).

Es steht dem Verkäufer natürlich frei, das Gegenteil zu beweisen. Dies dürfte ohne Gutachten zum Getriebe allerdings ziemlich schwer für diesen werden. Also zu einem neutalem Gutachter!!!! (Vorkasse deinerseits)

Sollte der verkäufer nicht entgegenkommen, dann konsultiere einen Anwalt.!! Das lohnt bei Getriebeschaden allemal.

hast ne Menge Kohle für das Auto bezahlt!!

(Umwandlung? vom Kauf zurücktreten?ect.)

netten Gruss

Marie

[/quote

 

Was willst du uns damit sagen? Audi gibt 2 Jahre GARANTIE und keine Gewährleistung.

@Garantie

Gut, dass Sie sich sicher sein können. Die AUDI AG gibt Ihnen bei Kauf eines Neufahrzeugs in Deutschland:

2 Jahre Gewährleistung durch Ihren Audi Partner

Hierfür gelten die gesetzlichen Regelungen. Sollte Ihr Fahrzeug einmal eine Beanstandung haben, benachrichtigen Sie bitte Ihren Audi Partner. Er wird alles weitere mit Ihnen abstimmen.

Zusätzlich 2 Jahre Herstellergarantie durch die AUDI AG

Audi garantiert, dass das Fahrzeug frei von Mängeln in Werkstoff und Werkarbeit ist:

* Kostenlose Neuwagengarantie für fabrikneue Fahrzeuge - ab Werk und ohne Kilometerbegrenzung.

* Voraussetzung: Alle Service Intervalle werden nach den Vorgaben der AUDI AG durchgeführt.

Darüber hinaus gewährt Audi

* eine 3-jährige Garantie gegen Lackmängel

* eine 12-jährige Garantie gegen Karosserieperforation durch Korrosion.

Ansprüche aus der Garantie können ausschließlich bei autorisierten Audi Partnern in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) inkl. der Schweiz geltend

bittschön

Themenstarteram 6. August 2009 um 18:34

Habe mit einem Anwalt gesprochen: definitiv besteht das Recht auf Austausch, ggf. sogar Wandlung.

Eine Reparatur muß ich nicht hinnehmen.

Vielen Dank für die nützlichen Hinweise unter den Beiträgen.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von kismet

Habe mit einem Anwalt gesprochen: definitiv besteht das Recht auf Austausch, ggf. sogar Wandlung.

Eine Reparatur muß ich nicht hinnehmen.

 

Vielen Dank für die nützlichen Hinweise unter den Beiträgen.

 

Gruß

Hätte ich als Dein Anwalt auch gesagt. Der Blick in die Gesetzestexte, erweitert um die laufende Rechtsprechung, erleichtert allerdings die Wahrheitsfindung. Viel Vergnügen....

 

Gruß

 

Stefan

(Und meine Frau sagte, ich sei klagewütig...)

 

P.S. Vielen Dank für die charmante Wertung der ausnahmslos wohlgemeinten Beiträge.

am 4. November 2009 um 8:35

also info: bei meinem q5 auch ein 2.0 tdi, schalter ist genau das gleiche problem aufgetreten nach ca. 15 tkm und 6 monaten. audi hat auch sofort das ok für ein neues getriebe gegeben.

mal sehen wie lange das hält???

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