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Glühkerze beim Freundlichen abgerissen......was nun ?

Themenstarteram 17. Juni 2008 um 20:12

Hallo zusammen,

bei meinem Audi A4 2,5l, (Modell 8D504C) Bj.98, 260TKM hatte ich ich daß Problem, daß er im Winter und in den Frühlingsmonaten schwer ansprang. Beim letzten Besuch bei meinem Freundlichen (Gleichlaufgelenk mußte ersetzt werden) habe ich das Problem geschildert. Der nette Kollege von der Annahme meine, man könnte mal nach den Glühkerzen schauen.

Einen Tag später bekam ich dann den Anruf, daß beim Glühkerzen lösen eine Glühkerze abgerissen ist. Zum Glück so, daß der Motor noch dicht ist. Dazu einen passenden Spruch, daß die Werkstatt dazu nichts kann. Sie hätten alles probiert vom vorsichtigen lösen bis zum einsprühen der Glühkerzen. Es stellte sich heraus daß vier weitere Kerzen zeimlich fest sind. Da haben dann die Freundlichen Mechaniker die Finger weggelassen.

Erst auf meine Nachfrage hin, was man den tun kann, bekam ich das Angebot, daß mir die Freundlcihen die Zylinderköpfe runternehmen können, dann versuchen die Kerze rauszubohren und dann das Gewinde nachschneiden. Aber eine Garantie bekäme ich dann auch nicht, daß der Schaden dann bereinigt ist. Eine Alternative wäre doch dann gleich zwei neue Köpfe für schlappe 3.000 EUR zu montieren. Toll....das Auto ist vielleicht grad mal noch so viel wert. Darauf hin der tolle Tipp des Meisters: Dann am besten in die Tiefen Russlands verscherbeln. Ein toller Kundenservice mal wieder

So liebe Audi-Gemeinde:

Was kann ich tun. Muß die Werkstatt mir hier entgegenkommen ?

Wie können die Kerzen kostengünstiger ausgetauscht werden ?

Habe ich eine Chance auf Schadensersatz ?

Ich bin um jeden Tipp dankbar, der mir die Laufzeit des Audis etwas verlängert.

 

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14 Antworten
am 17. Juni 2008 um 20:16

Hmm, normal haftet doch die Werkstatt für sowas?!

Wenn nicht:

du könntest versuchen, die GK anzubohren und einen Vierkant rein zu schlagen, dadurch könnte sie sich lösen und man kann sie wieder rausdrehen. Ist aber schlecht zu sagen, wer weiß wie fest die wirklich sitzt...

Themenstarteram 17. Juni 2008 um 20:18

Hi Turbo,

nach Rückfrage bei der Werkstatt den Kommentar: keine Haftung, denn bei der Laufleistúng kommt es schonmal vor daß die Glühkerzen fest sind. Also keine Haftung.

Leider bin ich nicht so technisch versiert um das selber anzugehen.

Trotzdem danke für den Tipp.

Hatte neulich ein Gespräch mit dem Chef meiner Werkstatt, sie hatten mit einem Kunden das gleiche Problem mit den Glühkerzen. Eine abgerissen!

Es kam vor Gericht. Die Werkstatt hat gewonnen.

Deshalb wollten sie mir eine schief reingedrehte Zündkerze auch nicht entfernen, mußte ich selber machen--klappte zum Glück.

am 18. Juni 2008 um 5:48

Typich :)!! :eek:

Ich würde den anzeigen!

...wobei wenn lt. brainticket999 die Werkstatt gewinnt!?

Warum denn das? Ich meine, da gibt man ein halbwegs fahrtüchtiges Auto ab und die machen (wieder mal) mehr kaputt als vorher!

Das darf nicht sein! Wozu gibts dann Werkstätte?

Dann kann man echt alles selbst machen - kommt aufs gleiche raus. :rolleyes:

...dass die Glühkerze festsitzt ist ja nicht das Verschulden der Werkstatt.

Das mit dem Anbohren und Vierkant reinschlagen ist keine gute Idee, denn dabei weitet sich das Material und sitzt dann noch enger im Gewinde.

Ich würde versuchen, die anderen Glühkerzen bei heißem Motor zu entfernen...da ist das Aluminium des Kopfes schon etwas ausgedehnt und vielleicht hat man dann mehr Glück. Ansonsten Köpfe runter...

es scheinen zahlreiche Glühkerzenwechsel vor Gericht zu enden.

Der Kunde denkt sich: ich gebe ein intaktes Fahrzeug für eine banale Wartungsarbeit in die Werkstatt und bekomme es mit paar tausend Euro Schaden zurück.

Die Werkstatt hat es mit Glühkerzen zu tun welche ab einem bestimmten Alter oder Verbleib im Zylinderkopf nicht heile herauszudrehen sind.

Ein heikles Thema.

Meine freie Werkstatt hat zwar gewonnen, nur seitdem sie deswegen vor Gericht gezogen worden ist getrauen sie sich kaum noch Zündkerzen zu wechseln.

Ich finde am besten ist es wenn die Werkstatt den Kunden vorher nochmal eindringlich auf Haftungsauschluß hinweist.

am 18. Juni 2008 um 7:50

Zitat:

Original geschrieben von brainticket999

Ich finde am besten ist es wenn die Werkstatt den Kunden vorher nochmal eindringlich auf Haftungsauschluß hinweist.

Richtig!

Und wenn sie das nicht getan hat -> Anzeige/Gericht!

das weiß ich nicht ob es die Gerichte voraussetzen das zu wissen wenn ein Kunde mit einem hochkilometrigen Wagen in die Werkstatt fährt. Oder ob das irgendwo in den AGB`s der Auftragsanahme steht.

Ich denke oft wird es von den Werkstätten vergessen nochmal mündlich darauf hinzuweisen.

Genau wie bei den Radschrauben. Beim jedem gelösten Rad muß die Werkstatt eigentlich dem Kunden nochmal mitteilen das diese nach 100km nochmal nachgezogen/überprüft werden müssen.

Sehr selten der Fall so wie meine Erfahrung ist.

am 18. Juni 2008 um 8:04

Zitat:

Original geschrieben von brainticket999

Genau wie bei den Radschrauben. Beim jedem gelösten Rad muß die Werkstatt eigentlich dem Kunden nochmal mitteilen das diese nach 100km nochmal nachgezogen/überprüft werden müssen.

Sehr selten der Fall so wie meine Erfahrung ist.

Ich hab das auch noch nie erlebt!

Hingegen knallen die so fest zu, dass sich die Schrauben kaum lösen lassen...

Hallo

Hatte ORIGINAL das selbe Problem, nur mit dem Unterschied, dass die kerzen vom freundlichen 2 Monate zuvor eingebaut wurden.

1. Hab das Auto in die Werkstatt gebracht, und die haben mir dann eine Kerze abgrissen

2. dann haben die mich darüber informiert, und ich hab denen erklährt, dass die dafür haften müssen, worauf der Chef der Werkstatt gemeint hatte, dass das nicht so sei.

3. Egal, neuer Zylinderkopf bestellt, zeitgleich meinen Anwalt informiert. Nach dem Einbau stand das Auto noch eine Woche in der Werkstatt, da ich ja nicht bezahlen wollte.

4. Dann kam der Anruf, Auto wurde gratis abgeholt,.... FERTIG

Zu der Werkstatt fahr ich nicht mehr, eh klar, und hab den chef dann noch informiert, wenn er sich nicht so blöd angestellt hätte, hätten sie nur den Kopf abnehem müssen und die kerze rausdrehen müssen, was ich jetzt gemacht habe, da ich den alten kopf mit dem auto mitbekommen habe. Der kopf war noch gut, und wurde über ebay für 600 € verkauft.

FAZIT:

1. 2 Wochen kein Auto

2. Neuer Zylinderkopf, Kopfdichtung

3. +600 €

am 18. Juni 2008 um 13:51

Zitat:

Original geschrieben von stummel78

Ich würde versuchen, die anderen Glühkerzen bei heißem Motor zu entfernen...da ist das Aluminium des Kopfes schon etwas ausgedehnt und vielleicht hat man dann mehr Glück. Ansonsten Köpfe runter...

Dann ist das ganze erst recht hinüber.

 

Es ist nicht das Problem der Werkstatt wenn was abreißt, das hat nicht mal was damit zu tun wie alt die Mühle ist oder wie fiele km drauf sind. Die Werkstatt haftet nur wenn die was verschuldet haben. Haben sie in diesem Fall aber nicht. Die vergammelte Karre hast du da hingeschleppt. Kann ja jeder kommen mit seinem alten Klo und dann auf kosten der Werkstatt ein halbes neues Auto haben wollen. Es ist schlicht und ergreifen das Problem des Kunden und da muss keiner zuvor irgendwelche Haftungsausschlüsse unterschrieben. Es ist genau das selbe wie AU geht da der Motor bei hoch ist es auch nicht das Problem vom Tester. Reißt eine Schraube irgendwo ab muss der Kunde auch das Ausbohren bezahlen.

Wer das nicht verstehen will bitte geht vor Gericht und kassiert ne Klatsche inkl. aller entstandenen Kosten für das Verfahren. Dann ist schon der Motor 2x bezahlt. Und bei ganz uneinsichtigen ein ganzer Neuwagen finanziell bei drauf gegangen.

Du kannst jetzt einen Gutachter bestellen der dann bestätigt das die Kerze fest war. Und das ganze kein verschulden der Werkstatt war. Oder er bestätigt das die Kerzen im heißen Zustand versucht wurden zu lösen und es doch die Werkstatt verbockt hat.

Aber das letzteres bei raus kommt kannst du vergessen. Und somit viel Spaß mit den Kosten vom Gutachten.

 

Zitat:

Original geschrieben von manibam

Hallo

Hatte ORIGINAL das selbe Problem, nur mit dem Unterschied, dass die kerzen vom freundlichen 2 Monate zuvor eingebaut wurden.

Und damit ist es nicht das selbe sondern etwas völlig anderes.

ja die der sache mit der entschädigung was anderes, fehler der gleiche, (kerze abgerissen)

am 18. Juni 2008 um 15:14

Zitat:

Original geschrieben von manibam

ja die der sache mit der entschädigung was anderes, fehler der gleiche, (kerze abgerissen)

Die ganzen Umstände waren anders. Weil in deinem Fall waren die Kerzen neu verbaut und nicht schon seit sonst wann drin. Und dann waren die auch noch von dem verbaut der sie kurz danach wieder abgerissen hat. Somit hätte man da schon von einem Fehler der Werkstatt ausgehen können. Und auch nur können, denn vor Gericht hättest du noch immer genau so gut den kürzeren ziehen können. Dein Glück war nur das die keine Lust hatten vor Gericht zu gehen.

am 18. Juni 2008 um 17:39

wie [BF] schon geschrieben hat kann die Werkstatt nix dafür... hab mich mal mit nem AudiWerkstattmeister unterhalten weil die einen ähnlichen Fall hatten, nur ist da bei einer Zündkerzen eine Elektrode abgebrochen und rein gefallen... da der Service und die Kerzen bei Audi gemacht wurden und dies nach 4000km passiert ist, musste trotzdem Audi für aufkommen... aber sonst würde ja jeder kommen wenn er merkt er bekommt irgendwas nicht los, fährt zur Werkstatt und die müssen dann alles (kostenfrei) machen... das einzigste was du machen könntest wäre dich an den Service-Center in Ingolstadt direkt zu wenden und dort auf die Tränendüse drücken (von wegen voll enttäuscht vom Audi Service und dein nächstes Auto wird kein Audi mehr) bla bla... wenn du großes Glück hast kommen die dir aus Kulanz vielleicht bei den Kosten entgegen... (Material). Das hat bei mir schonmal geholfen...

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