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Günstiger Beitrag bei Vertragsabschluß, nun teurer bestätigt - Bavaria Direkt

Themenstarteram 14. November 2017 um 8:14

Hallo,

ich habe ein Problem mit der Bavaria Direkt Versicherung:

Am 04.11.17 online ein Zweitfahrzeug online auf der Homepage der Bavaria Direkt gerechnet und den Versicherungsvertrag abgeschlossen. Beitrag jährlich: 436 Euro. Eine Bestätigung kam schriftlich per Mail.

Am 07.11.17 wurde der Wagen beim Straßenverkehrsamt angemeldet.

Am 08.11.17 habe ich dann von der Bavaria den Versicherungsschein erhalten, in dem der Beitrag 586 Euro jährlich steht!

Ich habe natürlich sofort bei der Bavaria angerufen und gefragt was das soll. Antwort: Das kann man sich nicht erklären, ich soll es aber schriftlich anfragen. Am Telefon geht das nicht :rolleyes:

Gut, dann habe ich schriftlich um Stellungnahme gebeten...bis heute 14.11.17 habe ich keine Antwort.

So ein Verhalten ist doch höchst unseriös? Was kann ich nun tun? Ich habe ja ein Widerrufsrecht, aber wie würde das in so einem Fall funktionieren? Oder hat jemand noch eine andere Lösung/Tipp?

Danke!

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39 Antworten
am 14. November 2017 um 8:17

Nachdem du hier so viele negative Einträge über die Bavaria lesen kannst, kündigst du ! Es gibt genug Alternativen. Wenn es schon so anfängt, kannst du dir ausmale, wie es sein wird, wenn du einen Schaden melden wirst .

am 14. November 2017 um 8:18

Bavaria Direkt Versicherung - Erfahrungen

Widerruf, fristlose Kündigung, Sonderkündigung, wie auch immer auf jeden Fall sofort eine andere Versicherung suchen und abschließen.

Immer diese Direktversicherungen:(

Themenstarteram 14. November 2017 um 8:24

Ok, die Antwort von euch ist eindeutig!

Wie funktioniert das denn genau beim Widerrufsrecht von einer KFZ-Versicherung? Ich will ja auf keinen Fall ohne Versicherung da stehen...

Was gebe ich bei der neuen Versicherung an?

am 14. November 2017 um 8:29

Du nimmst auf keinen Fall eine Direkversicherung, greifst zum Telefon, und lässt dich persönlich beraten- Wenn du es geschafft hast online einen Vertrag abzuschliessen, wirst du das doch sicher auch schaffen- KÜNDIGUNG PER EINSCHREIBEN !!

am 14. November 2017 um 8:31

Du kannst natürlich auch noch einen Brief dazu schreiben, das du mit diesen unseriösen Vertargskonditionen nichts zu tun haben möchtest. Sollten sie Schwierigkeiten machen, siehst du dich gezwungen, deinen Anwalt einzuschalten . Bestehe auf eine Schriftliche Bestätigung !

Themenstarteram 14. November 2017 um 8:35

Stimmt, die Kündigung sollte ich auch noch hinbekommen ;)

Die schriftliche Bestätigung werde ich natürlich fordern, aber bei dem Verhalten rechne ich stark damit, dass keine Bestätgung kommt.

Ich werde berichten wie es weiter geht!

am 14. November 2017 um 9:09

wenn die jetzt schon so ein Unseriöses Verhalten an den Tag legen, dann lass dich auch nicht umstimmen!!! Du hast ein 14 Tägiges Wiederrufsrecht !!! Schau mal bei der DEVK da bin ich seit 20 Jahren , die regeln alles völlig unkomploziert . Auch wenn die vielleicht 30€ teurer sind, aber du hast immer einen Ansprechpartner- in ganz Deutschland-

Themenstarteram 14. November 2017 um 9:17

Da hast du völlig Recht, so ein Verhalten ist absolut unseriös. Und falls es mal einen Schaden geben sollte...ohje!

Ich hätte aber nicht gedacht, dass sowas sein kann. Bei Check24 wurde die Bavaria als gut dargestellt.

P.S. Ich sehe gerade auf meinem Konto: Den Jahresbeitrag bucht die Bavaria sehr schnell ab! :(

Ich würde die AKB lesen, da steht drin wie man das Widerpruch- bzw Widerrufsrecht wahrnimmt

Du musst dich jetzt auf jeden Fall beeilen.

Die Widerrufsfrist ist kurz!

Check24 ist ein Makler. Du hast den Vertrag über Check24 abgeschlossen? Dann kannst Du Dich auch an die wenden. Die haben inzwischen kompetente Mitarbeiter.

Ansonsten ist ein Antrag immer nur ein Angebot. Erst die Police ist der Vertrag. Weicht die Police vom Antrag ab muss dies kenntlich gemacht werden. Normal mit Grund warum. Wenn nicht, kannst Du auf die Prämie im Antrag pochen.

Bist Du mit den Änderungen nicht einverstanden, hast Du ein Widerspruchsrecht, dass Du binnen 14 Tagen ab erhalt der Police wahrnehmen musst. Widerspruch gilt ab Eingang. Also sofort neu versichern. Es muss eine neue eVB (Versichererwechsel) bei der Zulassungsstelle hinterlegt werden.

 

Für den Zeitraum Zulassung bis Widerspruch muss Du bezahlen (Vorläufige Deckung, ist ein eigener Vertrag, auch wen der Hauptvertrag nicht zustande gekommen ist). ;)

Hast Du die Frist verpasst, kündige zum Ablauf. Hoffe es ist der 01.01.! ;)

Themenstarteram 14. November 2017 um 10:26

Nein, ich habe direkt bei Bavaria abgeschlossen. Bei Check24 nur die Bewertungen geguckt.

Da ist nichts kenntlich gemacht und auch kein Grund vermerkt.

Der Vertrag läuft genau ein Jahr - also bis zum 07.11.18!

stimmen denn wirklich alle Parameter von deiner Berechnung/Antrag mit dem tatsächlichen Vertrag überein (SF-Klasse, Fahrer, Abstellort, jährl. km, ...)?

Evtl. werden auch Sondereinstufungen vom Erstfahrzeug nicht übernommen

Vielleicht nochmal genau prüfen.

Dass dir hier ohne genaue Kentniss der Umstände deswegen generell von einer Online-Versicherung abgeraten wird - Kopfschüttel

Hab die letzten Jahre nur online versichert und immer das bekommen was ich vorher beantragt/errechnet habe - einmal sogar bei Bavaria.

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