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Gutachten Vollabnahme gemäß § 21 StVZO

BMW 4er F36 (Gran Coupé)
Themenstarteram 25. September 2024 um 11:21

Guten Tag,

durch Einbau von Felgen & Federung welche ich zu dem Zeitpunkt nicht eingetragen lassen habe, wurde ich von der Polizei angehalten, welche die Betriebserlaubnis erloschen haben und nun muss ich laut der Zulassungsstelle eine Vollabnahme gemäß Paragraph 21 machen.

Kennt sich jemand damit aus und hat Erfahrungen mit erloschen der Betriebserlaubnis.

Wieviel € wird das Gutachten mich ca. Kosten?

Vielen Dank vorab für eure Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

BuRii53

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2 Antworten

§21 Vollabnahme bei Importen ist eine 100% Kontrolle des Fahrzeugs, ob alle Komponenten zusammen dem geforderten Markt und deren Richtlinien entsprechen.

Bei einer temporären Stilllegung wird der TÜV bei Dir auf jeden Fall das Fahrzeug im Zusammenhang mit dem verbauten Fahrwerk begutachten.

Sollte sich dabei rausstellen, dass die das nicht durchwinken, bleibt die Stilllegung in Kraft und wird erst nach Ausbau des Zubehörs und Rückrüstung der Serie und dann nach nochmaliger Abnahme beim TÜV die Betriebserlaubnis wieder erteilt.

Kosten kann ich Dir nicht sagen oder schätzen.

Ich finde es grad etwas befremdlich, dass Du einen verwandten Thread zum Thema Distanzscheiben, Felgen & Co mal gepostet hast, wo Du bereits angehalten und verwarnt wurdest. Daraus kann man ja schließen was man will...

Bist Du aber nun schon aktenkundig und dieses Thema kommt noch dazu, dann tuts hoffentlich in der Brieftasche richtig weh, lernen durch Schmerzen muss wohl manchmal sein.

Themenstarteram 25. September 2024 um 12:15

Zitat:

@Dang3r schrieb am 25. September 2024 um 14:07:49 Uhr:

§21 Vollabnahme bei Importen ist eine 100% Kontrolle des Fahrzeugs, ob alle Komponenten zusammen dem geforderten Markt und deren Richtlinien entsprechen.

Bei einer temporären Stilllegung wird der TÜV bei Dir auf jeden Fall das Fahrzeug im Zusammenhang mit dem verbauten Fahrwerk begutachten.

Sollte sich dabei rausstellen, dass die das nicht durchwinken, bleibt die Stilllegung in Kraft und wird erst nach Ausbau des Zubehörs und Rückrüstung der Serie und dann nach nochmaliger Abnahme beim TÜV die Betriebserlaubnis wieder erteilt.

Kosten kann ich Dir nicht sagen oder schätzen.

Hi Danke für deine Rückmeldung. Ein TÜV Gutachter hat bereits eine 19/2 gemacht fälschlicherweise welche nicht benötigt wird (womit nun 250€ in sand gesetzt sind).. aber die Felgen und Federn sind durch das 19(2) erfolgreich durchgekommen.

Bei meinem Auto handelt es sich um kein Import aber ich nehme an es wird nun wie ein Import behandelt da ein gutachten zur erlangung der betriebserlaubnis gemäß § 21 stvzo benötigt wird.

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