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H-Kennzeichen Abnahme

Trabant 500 P50
Themenstarteram 23. April 2012 um 17:53

Hallo zusammen,

bin gelernter DDR-Bürger und habe mein bestes Stück mit nach Köln zu meiner Frau genommen als ich vor 12 Jahren hergezogen bin. Bin bis jetzt mit normalem Kennzeichen unterwegs weil günstiger, aber seit 1.4. haben sie uns die Umweltzone vor die Haustür gebaut.

Kennt jemand im Kölner Raum, vorzugsweise Norden, einen loyalen TÜV für's H-Kennzeichen, denn die in der Robert-Perthel-Str. sind nicht meine Freunde.

danke

13 Antworten
am 24. April 2012 um 9:00

Moin,

Köln hat doch drei TÜV- Stationen:

- Am Grauen Stein 1

- Robert-Perthel-Straße 28

- Max-Glomsda-Straße 3

Aber für das H-Kennzeichen ist nachfolgendes zu beachten:

In Deutschland können Besitzer von Oldtimern für ihre Fahrzeuge steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Voraussetzungen für die Erteilung des Oldtimer H-Kennzeichens ist der vorwiegende Einsatz des Fahrzeugs zur „Pflege des Kfz-technischen Kulturgutes“. Die Erstzulassung des Veterans muss vor mindestens 30 Jahren geschehen sein.

Der Fahrzeughalter muss gemäß § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der “Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimer-Fahrzeugen” bei einem amtlich zugelassenen Prüfer oder Prüfingenieur der DEKRA, GTÜ, KÜS oder des TÜV ein Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer veranlassen. Dabei wird überprüft, ob das Fahrzeug in gutem Zustand ist und sich weitgehend im Original- bzw. zeitgenössischen Zustand befindet bzw. fachmännisch restauriert wurde. Eine entsprechende Einstufung verhindern können typ-unpassende Details wie ein fremder Motor oder auch ein Umbau des Fahrzeugs oder auch ein schlechter Erhaltungszustand. Bei veränderten Fahrzeugen (wie z.B. durch Leistungssteigerung oder Fahrwerksumbauten) verweigern die Sachverständigen oft den H-Status.

Bei gültiger Betriebserlaubnis genügt eine Dokumentation des verkehrssicheren Zustands durch die Hauptuntersuchung (HU). Bei fehlender Betriebserlaubnis kontrolliert der Sachverständige, ob das Fahrzeug den generellen StVZO-Vorschriften in Bezug auf die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge entspricht. Dabei werden nur die Bestimmungen berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung galten, und die eventuell erforderlichen Nachrüstungen. Alle vor dem 1. Juli 1969 gebauten bzw. erstzugelassenen Fahrzeuge sind von der Abgasuntersuchung befreit.

Nach einem positiven Gutachten erteilt die Zulassungsstelle dem Fahrzeug eine besondere “Betriebserlaubnis als Oldtimer”, die das Beantragen des Oldtimer-Kennzeichens ermöglicht. Das Kennzeichen entspricht dem bekannten Euro-Nummernschild. Neben der üblichen Buchstaben- und Ziffernkombination trägt das Kennzeichenschild am rechten Rand den Großbuchstaben H (H = historisches Fahrzeug), der jedoch kein Bestandteil der Erkennungsnummer ist.

Die Kombination der Vergünstigungen eines Oldtimer-Kennzeichens mit denen eines roten Sonderkennzeichens für Oldtimer oder eines Saisonkennzeichens ist nicht möglich. Der Oldtimer kann lediglich vorübergehend stillgelegt werden.

Für Oldtimer H-Kennzeichen gibt es grundsätzlich keine Verwendungs-Einschränkungen – auch nicht für Fahrten ins Ausland. Eine gewerbliche Nutzung wie z.B. die Vermietung des Fahrzeuges ist jedoch in keinem Fall gestattet.

Nur mit diesem bzw. dem 07er Oldtimer Wechselkennzeichen ist das Fahren innerhalb von „Feinstaubzonen“ möglich.

Ich weiss, viel zum Lesen, aber es hilft Dir vielleicht

Themenstarteram 24. April 2012 um 15:27

Hi,

 

danke erstmal für den "vielen Text". habe alles gelesen. Bist du sicher, dass ich auch zu anderen Organisationen gehen kann?

Ich gehe auch lieber zur GTÜ, war gerade wegen anderem TÜV dort, aber die haben mir gesagt, H-Kennzeichen-Abnahme dürften sie nicht.

Gruß Thilo

Hallo,

 

stimmt so! Leider!

Eine techn. Abnahme darf sinnfreierweise laut

Einigungsgesetz im Westen der TÜV durchführen,

im Osten ist DEKRA Pflicht und die Anderen dürfen

nirgendwo.

Ist halt im "vereinten" Dtl. so das Bürokraten das

Sagen haben!

 

MfG 

Bei mir in Berlin hats ein Prüfer von der KÜS gemacht.

Moin, ich kenne einige "H"s in Deutschland, welche von der GTÜ gemacht wurden, da gabs nie Probleme, eher waren die Menschen von der Kulanz beeindruckt, sprich, mit Denen kann man reden und muss nicht jeden Pups auf Papier nachweisen. Ist das bei Fahrzeugen aus der ehemaligen DDR anders? Das die zum "grossen" TÜV müssen für sowas? Kann ja sein, wär mir neu, bin ja auch nicht allwissend :)

Link

Mfg Ungewuchtet

Buergertelefon, du hast ne PM...

Themenstarteram 25. April 2012 um 18:53

sorry, was ist ne PM?

Gruß Thilo

Zitat:

Original geschrieben von Meyerchen

Bei mir in Berlin hats ein Prüfer von der KÜS gemacht.

Also in Thür. darf der TÜV die Abnahme nicht machen.

Da muß man zu DEKRA.

Ist zumindest mein ak. Wissensstand.

PM meint "Persönliche Mitteilung" :)

am 10. Mai 2012 um 18:02

Eigendlich sendet man eine PN.

Pers. Nachricht. 

hallo,

mal etwas nützliches zum thema. DEKRA hat 1990 als erste organisation in der DDR den fuß beim KTA( kraftfahrt technisches amt) in der tür gehabt und sich die vorherschaft mit vollgutachten und sonderabnahmen gesichert. außer in berlin da dürfen alle organisationen vollgutachten und h-gutachten machen. hatte vor 4 jahren in berlin einen t2 pritsche bj 75 mit h-gutachten der GTÜ für nen händler abgeholt. die küs darf in den alten ländern auch h-gutachten erstellen nur in den neuen ländern nicht das macht die grüne fraktion.:(:(

gruß bernd

am 12. Mai 2012 um 17:31

DEKRA hatte nicht zuerst den Fuß in der Tür.

Einzig der "Einigungsvertrag" BRD-DDR hat

das Monopol der Grünen im Osten geschaffen!

Dieses Monopol nennt im Westen der TÜV

sein Eigen und man hat es im Rahmen der Chancen-

gleichheit dem DEKRA im Osten zugesprochen.

Nicht mehr und nicht weniger.

ich habe das von einem sachverständigen anders gehört, nicht mit der chancengleichheit, sondern wer das rennen um die besten plätze gewann. und da war die dekra ganz weit vorn, und darum macht nur die grüne fraktion im osten die vollgutachten außer in berlin da dürfen alle machen wie sie wollen.:p:p:p:p

am 30. Mai 2012 um 18:58

Aber klares NEIN doch.

Der Einigungsvertrag räumt im Osten D

dem DEKRA im Gegensatz zum Westen D

im Rahmen der Gleichstellung diverse

Rechte ein die dem TÜV im Osten versagt

werden.

 

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