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H-Kennzeichen trotz zeitgenössischem Motorumbau von Otto- auf Dieselmotor?

Themenstarteram 26. Oktober 2017 um 12:00

Hallo liebe Oldtimerfreunde,

ich habe eine brennende Frage:

Kann man das H-Kennzeichen trotz zeitgenössischem Motorumbau von Otto- auf Dieselmotor bekommen?

Jetzt werden viele gleich sagen: NEIN, auf keinen Fall! So sagt es auch der nette Herr bei der DEKRA.

Doch wie kann es sein, dass ich immer wieder Oldtimer bei Mobile & Co. sehe, die das H-Kennzeichen haben und einen anderen Motor drin haben, der auch eingetragen ist?

Konkret geht es um einen russischen Geländewagen GAZ69 mit Umbau auf Multicar-Dieselmotor.

Umbau wurde vor über 30 Jahren zu DDR-Zeiten gemacht und ist damals nicht unüblich gewesen.

Viele Grüße

Sandro

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17 Antworten

Klares Jein wahrscheinlich :

Motoren eigentlich nur die, die auch in dieser Baureihe original verbaut wurden.

Wenn ich aus meinen 318i einen 324d (mit BMW Motor aus der Baureihe) mache, dann ginge das wohl.

. . . wann war denn der Umbau ? In den ersten 10 Jahren nach EZ des GAZ ?

Dann könnt man zumindest mal drüber nachdenken/streiten.

Bei späterem Umbau wahrscheinlich eher wenig Chancen. Auf Motor-Eintragung vielleicht schon, aber auf H-Kennzeichen wohl eher nicht.

Wenn du nachweisen kannst, dass der vor über 30 Jahren umgebaut wurde, dürfte das kein Problem sein.

Steht eigentlich recht klar in der Richtlinie drin.

Dann dürfte es die vielen S-Klassen und Strich-8er Coupes mit Diesel ja auch nicht mit H geben und die Landrover mit Peugeot-Diesel. Davon gab es mehr als von manchen Kleinserienautos. Wichtig ist nur, dass Du nachweisen kannst, dass der Umbau entsprechend alt ist.

Themenstarteram 26. Oktober 2017 um 12:29

Zitat:

@VolkerIZ ......Wichtig ist nur, dass Du nachweisen kannst, dass der Umbau entsprechend alt ist.

Aber wie kann ich das nachweisen? Der Umbau wurde nie in die Papiere eingetragen. Ich könnte eine eidesstattliche Versicherung von jemanden bekommen, der dieses Fahrzeug von früher kennt und bezeugen kann, dass der Umbau vor mehr als 30 Jahren war. Aber ob sowas zählt?

Versuch es. Nicht eingetragen ist natürlich doof, vor allem wegen der Steuer. War das Fahrzeug im Westen schon mal zugelassen?

Hallo Wie die Kollegen es schon sagen.

Nachweisen dass der Umbau vor 30 Jahren gemacht wurde und auch eingetragen wurde -> geht

Ein Umbau der Energiequelle (Benzin zu Diesel) wird schwierig als Zeitgenössig zu deklarieren.

Dann muss man schon nachweisen dass genau dieser umbau mit diesem Motor bei diesem Fahrzeug Zeitgenössig war.

Das wäre er ja wohl, wie der Themenerstellende schreibt, ähnlich wie die typischen Dieselumbauten im Westen.

Zitat:

@VolkerIZ schrieb am 26. Oktober 2017 um 14:33:23 Uhr:

Nicht eingetragen ist natürlich doof, vor allem wegen der Steuer.

Das könnte dir unter Umständen auf die Füße fallen.

Nicht dass du eine saftige Nachzahlung tätigen musst.

Themenstarteram 26. Oktober 2017 um 13:17

Zitat:

Das könnte dir unter Umständen auf die Füße fallen.

Nicht dass du eine saftige Nachzahlung tätigen musst.

Das Fahrzeug war seit der Wende stillgelegt und besitzt auch nur DDR-Papiere.

So direkt wollte ich das nicht schreiben, aber dann hast Du damit ja schon mal kein Problem.

"Nachweisen dass der Umbau vor 30 Jahren gemacht wurde "

Ich meine, der Umbau hätte so vor >= 30 Jahren gemacht werden KÖNNEN. Wann er wirklich gemacht wurde, müßte eigentlich egal sein.

Ähnliches Beispiel: hier fährt ein Mercedes 280GE (Typ 460, zivil) herum mit einer Karosserie vom 250GD (Typ 461, Bundeswehr). Die 280er Bodengruppe ist um 1980 gebaut, die Karosse um 1990. Der Wagen hat H-Kennzeichen. Warum? Es gab um 1980 in Argentinien einen 280er mit genau dieser Karosse. Also wäre der Umbau vor 30 Jahren so möglich gewesen. Er wurde aber erst vor ca. 2 Jahren umgebaut.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 26. Oktober 2017 um 16:25:47 Uhr:

"Nachweisen dass der Umbau vor 30 Jahren gemacht wurde "

Ich meine, der Umbau hätte so vor >= 30 Jahren gemacht werden KÖNNEN. Wann er wirklich gemacht wurde, müßte eigentlich egal sein.

Ähnliches Beispiel: hier fährt ein Mercedes 280GE (Typ 460, zivil) herum mit einer Karosserie vom 250GD (Typ 461, Bundeswehr). Die 280er Bodengruppe ist um 1980 gebaut, die Karosse um 1990. Der Wagen hat H-Kennzeichen. Warum? Es gab um 1980 in Argentinien einen 280er mit genau dieser Karosse. Also wäre der Umbau vor 30 Jahren so möglich gewesen. Er wurde aber erst vor ca. 2 Jahren umgebaut.

Das mag ja sein aber im Bezug auf die Karosserie sind die Anforderungen anders als im Bezug auf den Motor und die Antriebsart.

Und ganz davon abgesehen. Nur weil es das Fahrzeug so gibt heißt es noch lange nicht dass es auch zu Recht das "H" trägt.

Wenn ein Umbau nachweislich 30 Jahre alt ist und der umbau ist auch so Eintragbar dann hat er die wenigsten Probleme.

Also im TÜV-Anforderungskatalog steht:

"Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind ODER HÄTTEN ERFOLGEN KÖNNEN, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig."

Quelle: https://www.vdtuev.de/dok_view?oid=666576

am 26. Oktober 2017 um 15:32

Eventuell sollte man doch erstmal prüfen ob der Multicarmotor überhaupt in den GAZ eingetragen werden kann.

B 19

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