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Händler Gewährleistung

Halli Hallo, ich hab ein paar Fragen wegen Händler Gewährleistung.

Angenommen hab ich ein Audi A6 4b 2.8 (193PS) Bj. 1998 mit 250tkm Laufleistung gekauft. Der Händler sagte vor dem Kauf der macht neuen TÜV (mit Verschleissteile) und Inspektion und gibt das Auto tip top ab. Nachher stellt sich heraus, dass ZKD undicht ist. Muss der Händler bei der Laufleistung dafür aufkommen?

Gleiche Auto hat ein Scheckheft und da steht, dass Zahnriemen bei 230tkm in 2013 gemacht ist. Das steht aber einfach so da, also kein Stempel und nichts. Ich vermute, dass er das selber geschrieben hat. Was passiert wenn Zahnriemen doch nicht gemacht ist und irgendwann reißt? Haftet er dafür? Oder kann man direkt nach dem Kauf Zahnriemen prüfen lassen und dann ihm sagen, dass es doch nicht gemacht worden ist? Da aber Zahnriemen Verschleißteil ist muss er das nicht reparieren? Oder soll ich im Kaufvertrag ausdrücklich schreiben, dass Zahnriemen bei 230tkm in 2013 gemacht ist?

Soo dann letzte Frage, wenn ich den Wagen abhole und sehe, dass TÜV relevante Verschleissteile nicht gemacht sind und er doch TÜV bekommen hat? Muss ich den Wagen trotzdem kaufen? Kaufvertrag gibt es aber noch nicht, nur mündliche Vertrag mit 100€ Anzahlung natürlich mit Quittung.

Hat Händler-Gewährleistung irgendwas mit Laufleistung des Fahrzeugs zu tun?

Danke und Gruß...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@-V6- schrieb am 24. Februar 2016 um 19:44:52 Uhr:

Hat Händler-Gewährleistung irgendwas mit Laufleistung des Fahrzeugs zu tun?

Die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) steht für Mängel oder Ursachen für Mängel welche bei Übernahme bereits vorhanden waren.

Bei Kauf von einem Gewerbetreibenden hast Du den Vorteil, dass in den ersten 6 Monaten zu deinen Gunsten davon ausgegangen wird, dass der Mangel oder Ursache des Mangels bei Übernahme bereits vorhanden war. Der gewerbliche Verkäufer müsste gegenteiliges darlegen.

Ab dem 7. Monat bist Du allerdings in der Beweispflicht das der Mangel oder Ursache des Mangels bei Übernahme bestand.

Teile welchen dem "üblichen" Verschleiß unterliegen fallen nicht unter die Sachmängelhaftung (Gewährleistung).

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Man hat auf jede vom Händler schriftlich gemachte Zusage im Kaufvertrag ein Gewährleistungsanspruch.

Sieh also zu, das auch alles im Kaufvertrag steht.

Auch auf Dienstleistungen hast du einen Anspruch, also auch die mit in den Kaufvertrag nehmen.

(TüV inkl Verschleißteilen etc.)

Die Lauflesitung spiel dann eine große Rolle, wenn der km-Stand im Kaufvertrag steht.

Das gleiche gilt für den gewechselten Zahnriemen bei xxxx km.

Zitat:

@-V6- schrieb am 24. Februar 2016 um 19:44:52 Uhr:

Hat Händler-Gewährleistung irgendwas mit Laufleistung des Fahrzeugs zu tun?

Die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) steht für Mängel oder Ursachen für Mängel welche bei Übernahme bereits vorhanden waren.

Bei Kauf von einem Gewerbetreibenden hast Du den Vorteil, dass in den ersten 6 Monaten zu deinen Gunsten davon ausgegangen wird, dass der Mangel oder Ursache des Mangels bei Übernahme bereits vorhanden war. Der gewerbliche Verkäufer müsste gegenteiliges darlegen.

Ab dem 7. Monat bist Du allerdings in der Beweispflicht das der Mangel oder Ursache des Mangels bei Übernahme bestand.

Teile welchen dem "üblichen" Verschleiß unterliegen fallen nicht unter die Sachmängelhaftung (Gewährleistung).

Aber nur wenn es passt. Eine Bremse die vor 500km gemacht worden sein soll darf z.B nicht nach weiteren 150km runter sein und dann kann der Händler nicht sagen Verschleißteil. Man muss sowas Immer in Vergleich der km und der letzten Erneuerung sehen.

Die Bremsen sind auf jeden Fall verschlissen und hab ich gesagt, dass er so kein TÜV bekommt. Er sagte dann alles TÜV relevante Mängel wird er machen und dann zur TÜV fahren.

Was ist wenn er TÜV hat und die Verschleißteile nicht gemacht sind? TÜV also schwarz! Muss ich den Wagen trotzdem kaufen oder kann ich abtreten und mein Anzahlung zurück verlangen? Der Typ kam mir echt sehr komisch vor. Oder was ist wenn ich den Wagen mitnehme und direkt checken lasse und der Werkstatt mir sagt, dass der Wagen normal so kein TÜV kriegt? Kann ich es zurück geben? Anzeige wegen Betrug? Schadenersatz?

Wenn ich zum abholen hin fahre und ihm sage, dass er das alles was er machen lassen hat im Kaufvertrag schreiben soll und er schreibt nicht was dann? Zwingen kann ich ihn ja nicht. Kann ich dann rücktreten?

Zunächst mal: wenn er TÜV kriegt, ist für dich und den Händler erst mal alles OK.

TüV schwarz gibt es nicht!

Du kannst aber immer noch zu einem TÜV deiner Wahl fahren und bei groben Abweichungen vom Vertrag zurücktreten.

Wenn du aber schon jetzt solche Bedenken hast lass die Finger davon.

Bei einem 18 Jahre alten Auto hätte ich da so meine Bedenken.

Ist das ein Vertragshändler oder Kiesplatzhändler?

Bei letzteren würde das Auto auf keinen Fall kaufen.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 24. Februar 2016 um 20:06:50 Uhr:

Zunächst mal: wenn er TÜV kriegt, ist für dich und den Händler erst mal alles OK.

TüV schwarz gibt es nicht!

Du kannst aber immer noch zu einem TÜV deiner Wahl fahren und bei groben Abweichungen vom Vertrag zurücktreten.

Wenn du aber schon jetzt solche Bedenken hast lass die Finger davon.

TÜV schwarz gibt es wohl. Es gibt Händler die verkaufen alles mit neuer TÜV :D

Ich lass den Wagen (wenn ich doch mitnehme) direkt nächsten Tag sowieso komplett abchecken!

Zitat:

@-V6- schrieb am 24. Februar 2016 um 20:28:15 Uhr:

Ich lass den Wagen (wenn ich doch mitnehme) direkt nächsten Tag sowieso komplett abchecken!

Da würde ich VOR Kauf machen.

Zitat:

@klamann15 schrieb am 24. Februar 2016 um 20:07:47 Uhr:

Bei einem 18 Jahre alten Auto hätte ich da so meine Bedenken.

Ist das ein Vertragshändler oder Kiesplatzhändler?

Bei letzteren würde das Auto auf keinen Fall kaufen.

Ne ist kein Vertragshändler.

Das Auto soll lange gestanden haben aber sieht noch innen wie aussen sehr gut aus. Wischerblätter waren kaputt, Batterie nicht in Ordnung, Xenons waren komplett blind (muss man polieren), Bremsen verschlissen, Kühlmitteltemperatur erreichte die 90 nicht (Thermostat hin? Heizung funktionierte aber ordentlich). Rauchte ziemlich (aber zum glück nur weiss, das kann ja durch langes stehen sein oder irre ich mich?)...

Er sagte er lässt Wischerblätter, Batterie, Xenon polieren, Bremsen und noch andere verschlissene Teile machen. Um Kühlmitteltemperatur muss ich mich selber kümmern.

S-Line Ausstattung, S-Line Fahrwerk, 8 Fach bereift alle mit Alus, Xenon, er hat nur kein Leder sonst soweit ordentlich. Elektronische helferleien funktionierten auch (alle Fensterheber die normal alle bei der Modell gerne kaputt gehen funktionierten komischerweise).

Zurücktreten oder sein lassen ist momentan nicht drin weil es momentan (angeblich) TÜV fertig gemacht und anschließend TÜV bekommen wird. Ja ich weiß ich bin dumm. :D

...und diese Gurke willst du kaufen?

Man sollte sich nie vom Äußeren und ersten ersten Eindruck blenden lassen.

Ich möchte fast wetten das du mit dem Händler und dem Auto noch viel Spass , ähh, ich meine natürlich Ärger haben wirst. :D

An deiner Stelle würde ich eher auf die Anzahlung verzichten, damit kommst du garantiert billiger davon.

Ich verzichte auf mein Anzahlung ja aber was wenn er mich anklagt? Er bekommt sicherlich noch Schadenersatz von mir weil wir mündliche Vertrag abgeschlossen haben und er jetzt Geld reinsteckt!

Zitat:

@-V6- schrieb am 24. Februar 2016 um 21:05:05 Uhr:

Ich verzichte auf mein Anzahlung ja aber was wenn er mich anklagt? Er bekommt sicherlich noch Schadenersatz von mir weil wir mündliche Vertrag abgeschlossen haben und er jetzt Geld reinsteckt!

Keine Angst, für das Auto findet der Händler garantiert einen anderen Dummen. :D

Wobei das beim Zahnriemen eh immer so eine Sache ist. Klar sollte der nicht nach 200 km reißen, aber es gibt auch Fälle, da ist der Riemen 5.000 km vor dem Wechselpunkt (noch im Zeitintervall befindlich) gerissen oder andere halten noch 20.000 km über dem Wechselzeitpunkt (machen Manche bei Gurken, um zu sehen, was geht).

Die können also auch schon vor der angedachten Laufleistung reißen, durch irgendeine Umlenkrolle, die nicht fluchtet etc.

Also der kann da ein durchgestempeltes Scheckheft haben, aber 100 % Garantien gibt's eben nicht. Nicht mal bei einem Kettenmotor.

Und ehrlich gesagt, ich stempel bei meinen zwei Autos auch kein Serviceheft durch, und ich wechsle deren Zahnriemen selbst. Mein "daily driver" hat jetzt den dritten Riemen drin, den ich gemacht habe.

Da ist man dann an einem Punkt: Das Auto ist günstig angeboten, aber dann muss man schlichtweg glauben, dass diese Arbeiten gemacht wurden. Weil klar ist auch, mancher Riemen ist optisch kaum abgenutzt und hat schon 90 % angedachte Lebensdauer hinter sich und der nächste Riemen ist rippelhart, obwohl kaum gelaufen etc.

Und mein erstes Auto ist jetzt 17 Jahre alt. Auch ohne Wartungsstau ist es eine Wundertüte. Das wirst Du dann auch bemerken.

Auch wenn der alte Bock mit dem 2.8er ein nettes Auto ist... dafür gibt es zu viele davon, die besser sind als eine "Standuhr".

cheerio

Ja gut aber ob ein Zahnriemen 3 Jahre alt ist oder 6 Jahre kann man prüfen oder?

Deckt ein privater Rechtschutz Rechtsstreitigkeiten bei so einem Fall?

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