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Händler verweigert evlt Garantie. - Darf er das ?

BMW 3er E46
Themenstarteram 7. Mai 2015 um 17:51

Guten Abend,

 

Ist mein erster Beitrag also bitte nicht sauer werden wenn der Beitrag fahlsch erstellt oder abgelegt ist.

 

Ich fange einfach an zu erzählen und hoffe das jemand mich versteht.

Habe mir ein bmw 318i e46 limo bj98 118ps gekauft. Steht sehr sauber da und hat alles was ich mir wünsche (: ... Dieser bmw hat bei ca 182tsd ein aus Tausch motor bekommen mit 6 Monate Garantie. Rechnung ist dabei. Eingebaut wurde er direkt beim Anbieter das war am 30.okt 2014. Im Feb. 15 habe ich diesen bmw gekauft von einem privat man der mir alles von a bis z offen gelegt hat. Also er hat mir wirklich alles erzählt was am Mängel dran sind.dieser bmw hat Ende april 2015 ein Motorschaden erlitten. Wieder mal ): diesmal bei mir. Natürlich wollte ich das reklamieren aber die blöden Feiertage sind mir in die Quere gekommen und konnte somit leider erst am 4 Mai den Händler davon berichten. Somit wer ich jetzt über die 6 Monate Garantie. Habe aber wirklich niemanden erreicht in der Firma.

 

Jetzt will der Händler mir erzählen das in seinen ABG im Internet steht das ich keine Garantie habe da ich das Auto gekauft habe aber der motor vom Vorbesitzer gekauft wurde. Sprich er hatte keine Probleme bekommen wenn der vorBesitzer in den 6 Monaten garantie. ABER in der Rechnung die ich habe steht nur das ich 6 Monate Garantie habe auf dem motor und nichts davon das die Garantie nicht übertragbar ist und das hat der Vorbesitzer mir nicht gesagt. Weiß nicht ob er es nicht wusste oder keine Ahnung. Jetzt sagt der Verkäufer vom Motor das er 2 Fragen mit dem Chef bereden muss.

 

1 mal das mit der 6 Monate Garantie ( übertragbar da ich den Motor nicht einbauen lassen habe sondern der Vorbesitzer.

2 mal über die 6 Monate Dank den Feiertagen. Freitag 1 Mai und Samstag und Sonntag ist zu somit blieb mir nur Montag der 4 Mai ): ...

 

Kann er mir die Garantie verweigern ? Hoffe ich habe es verständlich erklärt. Bin etwas sauer

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40 Antworten

Hatte der Händler bis spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf die AGB hingewiesen?

Zum anderen würde ich darauf schließen dass es sich hier um eine Gewährleistung statt einer Garantie handelt.

Gewährleistung bedeutet dabei, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Daher haftet der Verkäufer für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben – auch für solche Mängel, die erst später bemerkbar werden.

Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder Vereinbarung zwischen beiden Parteien auf 12 Monate verkürzt werden. Sie kann aber nicht vertraglich ausgeschlossen werden.

Zu Gunsten eines Verbrauchers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Bemerkt der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.

Die Folgen des Sachmangels ergeben sich für das Kaufrecht aus § 437 BGB. Bei Mangelhaftigkeit der Sache stehen dem Käufer die folgenden gesetzlichen Rechte zu:

– Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),

– Rücktrittsrecht (§ 440; § 323; § 326 Abs. 5 BGB und die dort genannten Vorschriften),

– Minderung (§ 441 BGB),

– Anspruch auf Schadensersatz (§ 437 Nr. 3 BGB und die dort genannten Vorschriften).

am 7. Mai 2015 um 18:11

Für mich wäre das ein klarer Grund um zu einem guten Rechtsanwalt zu gehen.

Dein Schaden beläuft sich ja gerade Mal auf mehr als 4000.- € Soviel ist das Auto nicht mal mehr wert.

Themenstarteram 7. Mai 2015 um 18:12

Mir hat er nichts gesagt also klares Nein. Ob der Vorbesitzer darüber belehrt wurde weiß ich nicht.

Garantie habe ich 6 Monate steht auf der Rechnung drauf. Gewährleistung habe ich 12 steht auch auf der Rechnung drauf.

Wie kann die garantie auf eine Person übergehen ? Dachte Garantie bezicht sich auf das Teil und nicht die Person. Sag ja das er beim Vorbesitzer es hätte austauschen lassen den Motor aber halt nicht bei mir da der bmw an mich verkauft wurde.

Also ich würde raten:

1. AGB genau durchlesen im Bezug auf Gewährleistung.

2. falls beim Kauf nicht ausdrücklich auf die AGBs hingewiesen wurde, könnte es sein, dass diese nichtig sind bzw. die gesetzlichen Regelung greifen (Vertrag besteht trotzdem weiter)

Geregelt ist dies in 305 Abs.1 Nr.1 BGB:

Wenn..."die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Orte des Vertragsschlusses auf sie hinweist"...

Und nennt sich "Einbeziehungskontrolle"

Zudem: am besten mit dem Vorbesitzer in Kontakt treten und diesen dazu befragen.

Themenstarteram 7. Mai 2015 um 18:32

Wo sollen seine AGBs stehen ? Auf der Rechnung steht nur 6 Monate Garantie unf 12 Monate Gewährleistung.

Sehe Bilder die höffentlich hochgeladen worden sind.

Links

http://www.bilder-upload.eu/thumb/2fc879-1431024093.jpg

 

http://www.bilder-upload.eu/thumb/38aeb1-1431024182.jpg

Ist das was auf der Rechnung steht nicht bindet ?

Falls die AGBs nicht ersichtlich sind, diese am besten direkt bei dem Händler anfordern und darüber hinaus den Vorbesitzer fragen, ob dieser auf die AGBs hingewiesen wurde.

Im allgemeinen steht der Händler in der Pflicht bei Vertragsabschluss auf AGBs hinzuweisen (falls er welche hat). Andernfalls entfallen die AGBs. Daher ist es immer gut, wenn man sich mit dem Vorbesitzer gut hält und dieser einem Auskunft geben kann.

Themenstarteram 7. Mai 2015 um 18:41

Den Vorbesitzer habe ich grad viva whats App gefragt und er sagt nein. Er sagt man habe ihn das nicht gesagt und gesagt bekommen das er 6 Monate garsntir hat ohne km Begrenzung mehr nicht. Für mich sind die AGBs nicht erschichtlich aber beim Telefonat mit dem Mitarbeiter würde ich darauf hingewiesen. Habe dann gesagt das davon nichts auf der Rechnung steht nur das man garsntie auf dem motor hat und mehr nicht. Echt blöd wirklich

Habe gerade auf der Rechnung gesehen, dass er auf seine AGBs hingewiesen hat (Bild1). Dann hilft nur noch die AGB lesen.

Wenn du im ADAC bist, dann kannst du dort eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

Ansonsten würde ich einen Rechtsanwalt für ein, natürlich kostenpflichtiges, Beratungsgespräch aufsuchen.

Themenstarteram 7. Mai 2015 um 18:50

Kann das bitte einer für mich machen und mir sagen ob ich den Wagen auf Garantie machen lassen kann. Bin grad echt verzweifelt und würde davon jetzt grad nichts verstehen ):

http://baytemuer.de.www170.your-server.de/AGB.20.0.htm

Die Bestimmung verstehe ich auch nicht

 

http://...uer.de.www170.your-server.de/Garantiebestimmungen.19.0.html

Bin leider nicht beim adac

Keine Übertragung der Garantie

Bei Veräußerungen der garantierten Teile bzw. des gesamten Fahrzeuges mit dem eingebauten, garantierten Teil während der Garantiedauer, kann der Garantienehmer seine Ansprüche aus dieser Garantiezusage an den Erwerber nicht abtreten.

Steht online unter Garantie Bestimmungen. Aber wie gesagt nicht auf der Rechnung ):

habe ich es richtig verstanden, dass diese Rechnung, die Rechnung des Vorbesitzer ist?

Themenstarteram 7. Mai 2015 um 19:11

Zitat:

@Skipper1994fcs schrieb am 7. Mai 2015 um 21:09:20 Uhr:

habe ich es richtig verstanden, dass diese Rechnung, die Rechnung des Vorbesitzer ist?

Ja die hat er mir mitgeben. Aber es steht kein Name von ihm drauf nur das Auto Model.

Paragraph 4 des zweiten Links (den du gepostet hast) beschreibt, dass der Garantienehmer (der Vorbesitzer) das Garantierecht nicht an dich (Erwerber) übertragen kann. Somit fällt die Garantie leider flach.

Der erste Link will bei mir gerade aus unerklärlichen Gründen nicht funktionieren (eben ging er noch).

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