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Haftungsfrage: Ehemann stößt gegen Leasingauto der Frau
Hallo Leute.
Meine Ehefrau hat vor 3 Monaten einen Jahreswagen bei SEAT geleast für 4 Jahre.
Leider ist mir bei Arbeiten in der Garage aus Unachtsamkeit ein Gegenstand auf den Dachholm gefallen.
Ich habe den Sachverhalt meiner Haftpflichtversicherung mitgeteilt und drauf hingewiesen, dass der Pkw laut Leasingvertrag im Eigentum von SEAT steht, woraufhin die Versicherung dann vorab ihr OK gegeben hat die Reparaturkosten zu übernehmen.
Und jetzt kommts:
Bei der Schadensaufnahme am Freitag im Autohaus in dem der PKW geleast wurde war ein Gutachter zugegen, der den Schaden auf 1500 Euro netto geschätzt hat. Auch von Wertminderung war die Rede, welche die Leasinggesellschaft erhält.
Der Servicemitarbeiter hat uns darüber i.K.g. dass laut Leasingvertrag nicht SEAT, sondern meine Ehefrau die Reparatur im eigenen Namen durchzuführen hat...
Ihr wurde empfohlen sich einen Anwalt und Gutachter zu nehmen etc...
Als wir zuhause waren, habe ich die Versicherungsbedingungen durchgelesen. Es ist klar geregelt, dass Ansprüche von Mitversicherten im selben Haushalt ausgeschlossen sind...
Da ja jetzt meine Frau und nicht SEAT die Ansprüche stellt, fürchte ich, dass die Versicherung die Kostenübernahme dann ablehnt...
Soll ich das jetzt aus eigener Tasche bezahlen??? Wie würdet ihr Vorgehen wenn meine Haftpflichtversicherung raus ist ?
LG Frank
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98 Antworten
Das muss die Haftpflicht übernehmen. Du hast die Haftpflicht dafür abgeschlossen. Der Haftpflicht ist es eigentlich egal, in wssen Besitz das Objekt ist.
Da hat der TE recht. In der Regel sind solche Schäden unter mitversicherten Personen ausgeschlossen. Zum Teil gibt es Policen, die das Thema Eigenschäden mit erhöhten SB mit einschließen.
Zitat:
@DrPT schrieb am 21. November 2021 um 06:38:09 Uhr:
Das muss die Haftpflicht übernehmen. Du hast die Haftpflicht dafür abgeschlossen. Der Haftpflicht ist es eigentlich egal, in wssen Besitz das Objekt ist.
eben nicht
Zitat:
@NDLimit schrieb am 21. November 2021 um 07:58:08 Uhr:
Da hat der TE recht. In der Regel sind solche Schäden unter mitversicherten Personen ausgeschlossen. Zum Teil gibt es Policen, die das Thema Eigenschäden mit erhöhten SB mit einschließen.
Spielt aber hier keine Rolle, da kein Eigenschaden vorliegt!
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 21. November 2021 um 08:21:47 Uhr:
eben nicht
Eben doch...
Wie willst Du es sonst begründen?
Was meinst Du?
Wie der Ehemann nun mit Hilfe der VS den Schaden am Auto reguliere kann?
Zitat:
@rrwraith schrieb am 21. November 2021 um 08:32:26 Uhr:
Zitat:
@NDLimit schrieb am 21. November 2021 um 07:58:08 Uhr:
Da hat der TE recht. In der Regel sind solche Schäden unter mitversicherten Personen ausgeschlossen. Zum Teil gibt es Policen, die das Thema Eigenschäden mit erhöhten SB mit einschließen.
Spielt aber hier keine Rolle, da kein Eigenschaden vorliegt!
Zitat:
@rrwraith schrieb am 21. November 2021 um 08:32:26 Uhr:
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 21. November 2021 um 08:21:47 Uhr:
eben nicht
Eben doch...
gelöscht
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 21. November 2021 um 09:01:23 Uhr:
nur wenn eine Eigenschadendeckung abgeschlossen wurde.
Spielt aber hier keine Rolle, da kein Eigenschaden vorliegt!
Schreib ich chinesisch?
Zitat:
@NDLimit schrieb am 21. November 2021 um 08:47:38 Uhr:
Wie der Ehemann nun mit Hilfe der VS den Schaden am Auto reguliere kann?
Das ist ein ganz normaler Haftpflichtschaden, für den der Verursacher einen Regulierungsanspruch gegenüber seiner Haftpflichtversicherung hat.
Hallo.
Das ist schon verrückt...
In der Schadensmeldung steht weiterhin noch dabei, dass die Wertminderung an den Leasinggeber auf Konto XY gezahlt werden muss..
Aber was nutzt denn eine "Eigen"-schadenabdeckung ? Das Auto ist weder mir, noch meiner Frau.
Laut Leasingvertrag gehört es rechtlich und wirtschaftlich dem Leasinggeber...
Vielleicht kommt es dann auf die Definition von Eigentum an...
Bin sehr auf die Antwort meiner Haftpflichtversicherung gespannt..
Gruss
Zitat:
@frank1980_330d schrieb am 21. November 2021 um 09:18:22 Uhr:
In der Schadensmeldung steht weiterhin noch dabei, dass die Wertminderung an den Leasinggeber auf Konto XY gezahlt werden muss..
Laut Leasingvertrag gehört es rechtlich und wirtschaftlich dem Leasinggeber...
und damit ist es mMn KEIN eigenschaden
denn dann würde die wertminderung auf euer konto gehen
also eig gleich 2 aspekte die darauf schließen lassen das kein eigenschaden vorliegen kann
Die Wertminderung steht natürlich auch dem Eigentümer zu..., ergo dem LG...
Eigenschaden liegt nicht vor!
Ich sehe überhaupt keinen Ausschlussgrund für die Privathaftpflicht des TEs, für den vom TE verursachten Schaden am Eigentum der LG eintreten zu müssen...!
Vielleicht geben die Bedinungen der Privathaftpflichtversicherung etwas zur Frage her, ob ein Leistungsausschluss auch für von Haushaltsmitgliedern gemietete Sachen vereinbart ist. Das wäre dann die A-Karte. Anderenfalls sollte es normal durchlaufen.