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Klärung Haftungsfrage - Aufteilung Gerichtskosten

Themenstarteram 11. Juli 2024 um 6:15

Hallo Leute,

ich habe eine Frage zur Aufteilung der Gerichtskosten. Die Haftungsfrage nach meinem Unfall ist strittig. Die gegn. Versicherung behautet die Schuldfrage sei nicht zu klären und will daher nur 50% zahlen. Ich sehe das anders (Gegner hat 100% schuld und das ist aufgrund der Beweislage auch nachzuweisen) und strebe eine gerichtliche Klärung an. Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe, interessiert mich die Aufteilung der Gerichtskosten.

Wenn ich gewinne, ist es klar - die Kosten muß die gegn. Versicherung zu 100% tragen.

Was passiert, wenn das Gericht der Argumentation der Versicherung folgt - also Schuldfrage nicht klärbar? Erfolgt dann eine Autteilung zu jeweils 50%?

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35 Antworten

Ja !

So wie die Schuldzuweisung beurteilt/verurteilt wird, werden auch die Gerichtskosten aufgeteilt.

Die §§ 91, 92 ZPO regeln das.

Themenstarteram 11. Juli 2024 um 8:48

Danke!

Ja, ich weiß eine Rechtsschutzversicherung hat Vorteile - da der Streitwert niedrig ist (ich ca. 3000 Euro Sachschaden, Unfallgegner kein Schaden), ist das Prozeßkostenrisiko überschaubar. Da geht es mir nicht um die ca. 1500 Euro sondern um das Prinzip.

Das kostet Dich in erster Instanz erstmal gut nen 1000er den Du vorstrecken musst. Mit ungewissem Ergebnis.

gelöscht wegen Irrtum

Themenstarteram 11. Juli 2024 um 10:07

Wie ich schon schrieb: Sachschaden 3000 Euro bei mir, Gegner keiner, dazu kommen noch die Guterkosten von ca. 900 Euro (war ein Totalschaden).

Sollte ich nicht gewinnen, würde ich mich nicht wegen des Geldes ärgern (hab heuer schon mehr Geld verbrannt, weil ich auf den Tipp eines Finanzinfluencers auf youtube gesetzt habe), sondern wegen der Ungerechtigkeit. Mein Unfallgegner lügt gegenüber seiner Versicherung. Bei der Unfallaufnahme hat er der Polizei gegenüber den wahren Hergang eingeräumt.

Zitat:

@germania47 schrieb am 11. Juli 2024 um 11:56:47 Uhr:

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 11. Juli 2024 um 11:50:33 Uhr:

Das kostet Dich in erster Instanz erstmal gut nen 1000er den Du vorstrecken musst. Mit ungewissem Ergebnis.

Woher weist Du das.

Es ist ja nichts über den Streitwert, bzw. einzuklagenden Betrag bekannt.

man kann sich da etwas behelfen ... ;)

Zitat:

@aditreiber schrieb am 11. Juli 2024 um 10:48:46 Uhr:

ich ca. 3000 Euro Sachschaden

Zitat:

@aditreiber schrieb am 11. Juli 2024 um 08:15:47 Uhr:

Die Haftungsfrage nach meinem Unfall ist strittig. Die gegn. Versicherung behautet die Schuldfrage sei nicht zu klären und will daher nur 50% zahlen.

Ergibt für mich einen Streitwert von 1500€ = die Differenz zwischen dem was der TE will und dem was die Versicherung zahlen möchte. 1500€ in den Prozesskostenrechner eingeben = 1. Instanz Kosten iHv 939,02

Zitat:

@aditreiber schrieb am 11. Juli 2024 um 12:07:05 Uhr:

Wie ich schon schrieb: Sachschaden 3000 Euro bei mir, Gegner keiner, dazu kommen noch die Guterkosten von ca. 900 Euro (war ein Totalschaden).

Sollte ich nicht gewinnen, würde ich mich nicht wegen des Geldes ärgern (hab heuer schon mehr Geld verbrannt, weil ich auf den Tipp eines Finanzinfluencers auf youtube gesetzt habe), sondern wegen der Ungerechtigkeit. Mein Unfallgegner lügt gegenüber seiner Versicherung. Bei der Unfallaufnahme hat er der Polizei gegenüber den wahren Hergang eingeräumt.

Was steht in der Akte der Polizei? Die solltest du bzw. dein Anwalt mal einsehen. Nur ein Anwalt kriegt Akteneinsicht

Themenstarteram 11. Juli 2024 um 13:00

Unfallhergang ist so wie es sich zugetragen hat im Polizeibericht niedergelegt (daraus folgt 100% Schuld beim Unfallgegner) - dennoch bleibt die Versicherung bei ihrer Weigerung. Mein Anwalt hat denen bereits mehrere Fristen gesetzt und alles versucht.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 11. Juli 2024 um 09:42:18 Uhr:

So wie die Schuldzuweisung beurteilt/verurteilt wird, werden auch die Gerichtskosten aufgeteilt.

Angenommen, der TE klagt auf Zahlung der restlichen 1950+X Euro, und das Gericht folgt der Argumentation der Versicherung.

Dann ist zwar die Haftung 50:50, aber die Klage wird vollumfänglich abgewiesen.

Warum sollte dann die Versicherung etwas von den Gerichtskosten zahlen müssen?

Ich würde eher befürchten, dass der TE dann neben den Gerichtskosten auch noch den Aufwand der Versicherung zahlen muss, der ihr durch den Prozess entstanden ist.

Themenstarteram 11. Juli 2024 um 13:13

Strittig ist ja nicht die Schadenshöhe, sondern die Haftungsfrage. Darauf müßte sich doch die Klage beziehen. Was dann der Streitwert ist, weiß ich nicht.

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