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Halter - oder Fahrerstrafe?

Themenstarteram 20. Oktober 2024 um 9:04

Guten Morgen,

ich "habe" ein Auto ( nicht auf meinem Namen zugelassen, aber ich nutze es allein) und habe die HU versäumt und der Halter hat einen Brief bekommen, indem angegeben werden soll, ob er die Ordnungswidrigkeit begannen haben soll oder ob jemand anders der Fahrzeugführer war.

Wenn der Halter angibt, dass ich der Fahrer war, bekomme ich dann die Strafe oder werden wir beide bestraft ?

Ich möchte die Strafe nämlich voll übernehmen.

Weiß hier einer Bescheid ?

Freundliche Grüße

P

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30 Antworten

Wenn er Dich angibt, dann sollte die OWI an Dich alleine gehen.

Themenstarteram 20. Oktober 2024 um 10:13

@olli27721

Ich habe im Internet gelesen, dass es ein reiner Halterverstoß sei.

Am besten erstattest du dem Halter das Bußgeld und der Halter verpfeift dich nicht. Dann gibts nur ein Bußgeld. Staffelt sich nach der Dauer der Überziehung.

Themenstarteram 20. Oktober 2024 um 10:24

[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]

Danke, das ist selbstverständlich. Es geht mir aber um den Punkt. Den würde ich übernehmen ( selber Schuld ).

Zitat:

@Tiramisu schrieb am 20. Oktober 2024 um 12:13:36 Uhr:

@olli27721

Ich habe im Internet gelesen, dass es ein reiner Halterverstoß sei.

-

Ups - mein Fehler - zu schnell gelesen.

-edit

Punkt ?

TB-Nr 329610

Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als 8 Monate überschritten. § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 186.2.3 BKat

B - 1; 60,00

§ 29 StVZO

Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen.

Mit anderen Worten: die Überziehung der HU-Frist ist ein reiner Halter-Verstoß.

Insofern ist es etwas unlogisch, dass die Behörde nach dem Fahrer fragt. Möglicherweise ist hier im Rahmen des Massengeschäft "Verkehrs-OWi-Abwicklung" einfach der Standardtext geschickt worden. Vielleicht würde nach Nennung des Fahrers dann dieser auch einen Bußgeldbescheid erhalten. Aber es schaut beim BGB ja auf jeden Fall nochmal ein Mensch drauf, und dem sollte dann schon auffallen, dass der Fahrer als solcher hier nicht zu belangen ist.

Besser wäre es also, wenn der Halter etwas schreibt wie "Ich habe das Fahrzeug dem @Tiramisu zur Nutzung überlassen. @Tiramisu hat das Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch und besitzt die alleinige Verfügungsgewalt darüber." ggf. noch in Verbindung mit " @Tiramisu war zum fraglichen Zeitpunkt auch verantwortlicher Fahrzeugführer", weil die Behörde danach ja gefragt hatte.

Damit sollte dann klar sein, dass @Tiramisu der faktische Fahrzeughalter ist und damit auch die Verantwortung für die HU-Vorführung trägt.

Nach der reinen Lehre könnte die Behörde dann zwar auch fordern, dass die Halterangaben in der Zulassungsbescheinigung entsprechend korrigiert werden; ich habe allerdings noch nie von so einem Fall gehört...

Zitat:

@Tiramisu schrieb am 20. Oktober 2024 um 12:24:42 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. Oktober 2024 um 12:17:50 Uhr:

Am besten erstattest du dem Halter das Bußgeld und der Halter verpfeift dich nicht. Dann gibts nur ein Bußgeld. Staffelt sich nach der Dauer der Überziehung.

Danke, das ist selbstverständlich. Es geht mir aber um den Punkt. Den würde ich übernehmen ( selber Schuld ).

Den Punkt kann man nicht übernehmen, weil der abweichende Halter trotzdem (mit)verantwortlicher Halter ist.

... was aber nun, wenn der halter gar keinen Führerschein hat? Vllt. gar keinen (mehr) hat? Vllt. deshalb keinen mehr haben könnte?

Das Punktekonto in Flensburg besteht unabhängig vom Führerscheinbesitz.

... das sist soweit klar. Die Frage ist ob es glaubhaft darlegbare Konstellationen gibt, die dennoch den "Punkteabtritt" ermöglichen. ... sofern überhaupt ein FlensPunkt ansteht. Wenn kein FelensPunkt ansteht, würde ich einfach dem halter das geld geben und natürlich das Fahrzeug durch die HU bringen.

Denkbar ist nur, dass Fahrer und Halter parallel bestraft werden.

Könnte neben dem Halter auch der Fahrer belangt werden, weil er sich vor Fahrtantritt nicht vom ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs überzeugt hat?

Upps - hat sich zeitlich überschnitten mit dem Beitrag von berlin-paul

Hi

Das passiert wenn der Vater der Tochter in seinem Namen eine PKW

kauft aber die Tochter der Nutzer und "Besitzer" ist, aber nun mal der

Halter nicht ist.

Tom

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