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Heckleuchten nachträgliche Lasur (ebay hat die zumeist)
Eine kleine Warnung an alle, die bei ebay nachträglich lasierte Heckleuchten bestellen.
Is nix für das Auto, das im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird.
Hier erlischt die BE und zwar sofort, da die Leuchten keine E-Zulassung haben und wenn diese da ist, so sind es meist die nachträglich lasierten Serienleuchten.
Gutachten dafür gibt es nicht und wird es auch nicht geben, da die Leuchten ein verändertes Reflektionsverhalten haben als Serie, sprich reflektieren nicht mehr genung oder gar nicht.
Könnte mal zu einem Nachteil werden, wenn der Wagen an der Straße steht nachts und ein anderes Fahrzeug eures erst zu spät erkennt, da die Heckleuchten nicht mehr reflektieren.
Mein Rat, Finger weg, bringt nur Ärger...
So denn, beulenfreie Fahrt wünsche ich allen ...
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18 Antworten
Habe meine auch lasieren lassen aber nur ganz leicht.
Und sind eingtragen.....
MFG
lasierte Heckleuchte
Wie hast du das geschafft?
Per Einzelabnahme nach §19(2) StVZO?
Oder gibt es da noch andere Möglichkeiten?
Oder kennst du den TÜV Prüfer persönlich?
Nach allen gägigen Verordnungen ist das "eigentlich" unmöglich...
Tüv ist mein Onkel.
Aber die sind wirklich nur ganz leicht getönt.
MFG
s.o.
Jaja, aber hat dein Onkel auch mal gesagt, ob er das bei einem unbekannten hätte eintragen können, ohne dass er ein schlechtes Gewissen haben werde?
Es kann trotzdem sein, dass du bei einer Polizeikontrolle damit Probleme kriegst, wenn sich die Beamte damit auskennen, habe da schon mehrere Eizelfälle gelesen.
ist doch so das ich ganz selten mal damit fahre.fahre meistens nur mit mein Diesel rum do Astra bleibt eigentlich nur stehen.
Also Eintragungen zu bekommen in unserer Ecke ist eigentlich gar net so schwer. ( Leipzig )
MFG
s.o.
Hut ab...
Hier in Krefeld kannst du damit ganz schnell ein Problem bekommen...
Der TÜV hier hat Bauklötze gestaunt, als ich die Mantzel Powerbox in Verbindung mit dem Maxxflow Filter eingetragen haben wollte, da kam der ja gar nicht drauf klar, völliger Voll*****...
Das ist schön, dass es woanders auch mal in einfacher Art und Weise zu stande kommen kann...
@AstraG2.016V: Na klasse! Bleibt trotzdem ein Erlöschen BE, die Eintragung ist unzulässig und damit ungültig. Da kann sich Dein TÜV-Onkel ja schonmal warm anziehen...
Da muss ich wohl auch zustimmen.. Habe mich gerade mal schlau gemacht, für Teile, welche eine Gefährdung verursachen (wenn auch nur eine sehr sehr geringe) führen zum Erlöschen der BE.
Weiterhin prüft der TÜV nicht wie die Polizei, bei Beamten die sich auskennen kann es durchaus sein, dass man auch mit der Eintragung einer unzulässigen Heckleuchtariante, nicht vor der Ordnungswidrigkeitenanzeige flüchten kann...
Ich sach ja, Finger weg, irgendwann fällt man auf und dann is zu spät...
In diesem Fall ist das sogar unabhängig von einer Gefährdung. Rückleuchten sind bauartgenehmigte Teile. Eine Veränderung solcher Teile ist generell unzulässig und führt zum Verlust der Bauartgenehmigung. Und damit zum Erlöschen der BE.
Im Prinzip müssten die Leuchten zum Erlangen einer neuen Bauartgenehmigung auch neu geprüft werden.
Das LTI in Karlsruhe macht sowas. Für das Geld bekommt man dann allerdings auch schon einen neuen Kleinwagen...
Aber wenn sich TÜV-Onkel gern für seinen Neffen strafbar macht und gleichzeitig noch den Ruf der aaS schädigen muss... Bitte
Das mit der Bauartgenehmigung meinte ich ja. Bist du irgendwie rechtlich sehr belesen oder in einem solchen Berufsfeld tätig?
Kennst dich ja fantastisch aus... Hut ab...
:-)
Zitat:
Original geschrieben von mille007
Aber wenn sich TÜV-Onkel gern für seinen Neffen strafbar macht und gleichzeitig noch den Ruf der aaS schädigen muss... Bitte
Abgesehen davon gefährdet er damit auch noch seinen Job. Bei der derzeitigen Arbeitsmarktsituation ein ziemlich riskantes Manöver...
Ja, die Jobsituatiion ist nicht berauschend, aber mal davon abgesehen, die Verkehrssicherheit spielt da meiner Meinung nach ein wesentlich größere Rolle, da können Menschen körperlich zu Schaden kommen, ich glaube, dieses Rechtsgut ist hier das schützenswertere...
Da sollte jeder mal in sich gehen und für sich selbst entscheiden...
@Astra Mantzel 1: Ich bin sozusagen das, was hier immer als "Rennleitung" bezeichnet wird
Ach so, verstehe :-)))
Ja denn dann...