1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. Audi Q5
  6. Q5 8R
  7. Hilfe bei Winterreifensuche für Q5 Facelift TFSI 2.0 132kW

Hilfe bei Winterreifensuche für Q5 Facelift TFSI 2.0 132kW

Audi Q5 8R
Themenstarteram 30. Juni 2013 um 21:03

Hallo zusammen,

ich habe nun seit 2 Monaten einen Q5 Facelift TFSI 2.0 mit 132 kW Baujahr 2013.

Ich weiß ich bin noch etwas früh dran aber ich bin im Moment dabei nach Winterreifen zu schauen.

Jedoch benötige ich etwas Hilfe da ich davon wirklich überhaupt keine Ahnung habe.

Ich würde mir gerne 18 Zoll Reifen kaufen und habe im Fahrzeugbrief gesehen das da bereits folgender Eintrag existiert:

235/60 R18 103W#8Jx18 ET39

Das würde ja bedeuten das ich Reifen mit diesen Eigenschaften nicht extra eintragen lassen muss.

Ist das so korrekt ?

Was muss ich sonst noch beachten ?

Ich habe etwas vom Lochkreis gelesen. Ist Lochkreis: 5/112 korrekt für den Q5 Facelift TFSI 2.0 mit 132kW? Dazu habe ich im Fahrzeugbrie nichts gefunden.

So nun zu meiner Auswahl:

Felgen würde ich zwischen folgenden entscheiden:

1) MAM MAM D1 Größe: 8 x 18 Farbe: silber Einpresstiefe: ET35 Lochkreis: 5 x 112

http://www.reifen.com/.../15071791?...

2) Ronal R42 Größe: 7,5 x 18 Farbe: kristallsilber Einpresstiefe: ET35 Lochkreis: 5 x 112

http://www.reifen.com/.../15010295?...

3) Dezent RE Dark Größe: 8 x 18 Farbe: schwarz-matt Einpresstiefe: ET35 Lochkreis: 5 x 112

http://www.reifen.com/.../15086479?...

Oder gibt es da von eurer Seite irgendwelche Vorschläge? Ich habe da halt keine Ahnung auf was ich achten muss und habe komplett nach Optik entschieden ;)

Reifen habe ich Folgende in die engere Auswahl genommen. Hierzu habe ich mir ein paar Testberichte durchgelesen. Aber um ehrlich zu sein fand ich das ziemlich verwirrend :)

Irgendwelche Erfahrungen ?

1) Pirelli 235/60 R18 RF 107H Scorpion Ice & Snow XL M+S RB N0

2) Dunlop 235/60 R18 RF 107H SP Winter Sport 4D XL M+S

3) Dunlop 235/60 R18 RF 107H SP Winter Sport 3D XL AO

4) Continental 235/60 R18 103V WinterContact TS 830 P SUV N0 FR

5) Bridgestone 235/60 R18 RF 107H Blizzak LM80 XL

6) Nokian 235/60 R18 RF 107H Lapponia W SUV XL

7) Vredestein 235/55 R18 100H Wintrac 4 Xtreme FSL

8) Falken 235/60 R18 RF 107H Eurowinter HS-449 XL

Vielen Dank schon einmal. Ich hoffe es ist ok das ich hierfür ein neues Thema aufgemacht habe.

Ähnliche Themen
10 Antworten

Mit den Dunlop SP Wintersport 3D haben wir bei Schnee sehr schlechte Erfahrungen gemacht. Alle vier Räder drehen durch und die Reifen haben kaum Grip. Der 4H Quattro kam nur mit Mühe aus dem Schnee. Der S5 hat Pirellis, absolut klasse. Das sind meine Erfahrungen dazu ;)

LK 5/112 ist korrekt!

Alle Räder die in der EG-Bescheinigung stehen sind eintragungsfrei, deine gewählten Räder sollten auch dabei sein.

Themenstarteram 2. September 2013 um 17:54

So ich muss nochmals nerven.

Habe mich nochmals umentschieden und will nun folgende Kombination bei reifen.com bestellen.

Felge:

Alufelge Borbet F 8 X 18

Größe: 8 x 18

Farbe: schwarz-glanz-lackiert

Einpresstiefe: ET35

Lochkreis: 5 x 112

Reifen:

Off-Road Winterreifen

Pirelli 235/60 R18 107H

Hersteller: Pirelli

Profil: Scorpion Ice & Snow XL M+S RB N0

Größe: 235/60 R18 RF

Kategorie: Off-Road Winterreifen

Geschwindigkeitsindex: H

Loadindex: 107

Nun meine Frage:

- Passen die Felgen und der Reifen auf meinen 2013er Q5 FL ? (In de EG-Übereinstimmungspapieren steht was von ET39)

- Irgendwelche Erfahrungen mit dem Pirelli?

Vielen Dank und beste Grüße

Das steht im Gutachten der Felge, welches du im Konfi von reifen.com einsehen kannst.

Themenstarteram 2. September 2013 um 18:52

Ok danke,

hier ist das Gutachten:

http://docs.reifen.com/gutachten/borbet/f/00186477.pdf

Darin steht:

Audi Q5

8R, 8R1, 8R2

e1*2001/116*0473*..;

e1*2001/116*0497*..,

e13*2007/46*1083*..;

e13*2007/46*1179*..

- incl. Facelift 2012

100-200 255/55R18 A01 K1a 141

A02 A04 A05

A08 A09 A12

A14 A19 S07

100-200 235/60R18 141

Audi Q5

8R, 8R1, 8R2

e1*2001/116*0473*..;

e1*2001/116*0497*..;

e13*2007/46*1083*..;

e13*2007/46*1179*..

- incl. Facelift 2012

- mit Radhaus-

Verbreiterungen

100-200 255/55R18 141

A02 A04 A05

A08 A09 A12

A14 A19 KMV

S07

 

Sollte also für meinen 2013er 8R und der Genehmigung e1*2001/116*0473*12 übereinstimmen.

Gruß

Das sollte passen. Hier noch eine Alternative für die Felge:

http://www.ebay.de/.../221266250170?pt=Auto_Felgen&hash=item33847f09ba

am 11. September 2013 um 15:33

---- Bitte löschen

Themenstarteram 11. September 2013 um 15:37

Ich hatte nun folgende Kombination bestellt:

- Ronal R41 8X18 Größe: 8x18 Farbe: mattschwarz Einpresstiefe: ET35 Lochkreis: 5x112

- Off-Road Winterreifen Pirelli 235/60 R18 107H

Nun kam eben nach ein paar Tagen die Antwort meines lokalen Reifenhändlers, dass die Felgen vom TÜV eingetragen werden müssen. Woran erkenne ich das genau ob Felgen eingetragen werden müssen oder nicht ?

Im Gutachten: http://docs.reifen.com/.../...c0-104-07~au-5-112-66_5-et30_41r8805.pdf steht foglendes:

Auflagen und Hinweise: A02) bis A10)

Zitat:

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in

den Fahrzeugpapieren genannt ist , so sind die Angaben über die Reifengröße in den

Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung

ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der

Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu

verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus

der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch

keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig

mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und

ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig. Die Ventile

müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und

dürfen nicht über die Rad kontur hinausragen.

A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle

‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit

dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den

Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders

angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller

vorgeschriebene Reifen fülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht

länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es

sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.

In den EG-Übereinstimmungspapieren meines Q5's ist die Reifengröße "235/60 R18 103W 8Jx18 ET39" aufgelistet. Des Weitere steht in den Papieren "erteilte Genehmigung e1*2001/116*0473*12"

Woran erkenne ich nun ob ich die Eintragen lassen muss oder nicht

Danke

 

 

Dann hat dein Reifenhändler keine Ahnung, denn da die verwendete Reifengröße in deinen Papieren eingetragen ist, mußt du nichts eintragen lassen und nur das Gutachten bzw. die dazu gehörige ABE mitzuführen.

Hast du die Felgen bei Pneuhage bestellt? ist ein Toppreis.

Edit: Muß mich korrigieren, bei der Reifengröße ist die A01, somit muß die Kombi dem TÜV vorgeführt werden.

 

Hier noch ein Preisvergleich für die Pirellis:

http://www.fairtyre.eu/?...

Themenstarteram 11. September 2013 um 17:09

Zitat:

Original geschrieben von golfer0510

Dann hat dein Reifenhändler keine Ahnung, denn da die verwendete Reifengröße in deinen Papieren eingetragen ist, mußt du nichts eintragen lassen und nur das Gutachten bzw. die dazu gehörige ABE mitzuführen.

Hast du die Felgen bei Pneuhage bestellt? ist ein Toppreis.

Edit: Muß mich korrigieren, bei der Reifengröße ist die A01, somit muß die Kombi dem TÜV vorgeführt werden.

 

Hier noch ein Preisvergleich für die Pirellis:

http://www.fairtyre.eu/?...

Hi,

danke für die Hilfe. Ich habe noch garnicht bestellt, da er meinte dass die nicht ohne TÜV drauf dürfen.

Preislich war ich hier bei knapp unter 300€ pro Komplettrad.

ALTERNATIVE

Alternativ habe ich mir noch folgende Felgen angeschaut:

- Borbet F8x18 Farbe: schwarz Einpresstiefe: ET35 Lochkreis: 5x112

Hier steht im Gutachten http://docs.reifen.com/gutachten/borbet/f/00186477.pdf folgendes:

BezeichnungkwBereichReifenReifenbezogene AuflagenAuflagen und Hinweise
Audi Q5 8R, 8R1, 8R2 e1*2001/116*0473*..; e1*2001/116*0497*.., e13*2007/46*1083*..; e13*2007/46*1179*.. - incl. Facelift 2012100-200235/60R18141A02 A04 A05 A08 A09 A12 A14 A19 S07

 

Zitat:

141) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1410 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,

so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist

dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief

und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher

Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-

oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05)Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden

Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer

Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht

länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet

werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.

gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgen außenseite nur Klebegewichte

unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der

Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19) Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung

von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile

müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand

hinausragen.

S07) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07

(siehe Seite 1) verwendet werden.

Wenn ich nicht komplett blind bin darf ich die in Verbindung mit dem Pirelli 235/60 R18 ohne TÜV vorführung dran machen.

Korrekt ?

Sollte wohl so sein, aber wenn dir die R41 besser gefällt, dann kauf sie doch. Der TÜV ist nur Formsache und kostet ca 40,-€. Die sparst du mit meinen Empfehlungen ein.;)

Deine Antwort
Ähnliche Themen