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Hilfe !!! Dringend Viano-Beratung benötigt, eilt

Mercedes V-Klasse 638
Themenstarteram 7. Mai 2009 um 15:58

Hallo zusammen,

während meiner jetzt schon wochenlangen Suche nach einem passenden und bezahlbaren Gebraucht-Viano habe ich immer wieder hier im MT brauchbare Tips gelesen, mittlerweile aber auch etwas den Überblick verloren, wovon man besser die Finger läßt

Mit wurde jetzt ein Viano angeboten, der mir interessant erscheint (Angaben lt. Verkäufer):

Viano 2,2 CDI Ambiente

EZ 3/05, 105.000 km

Scheckheftgepflegt, letzter KD bei ca. 98.000

Metallic-Lackierung

Automatikgetriebe

Anhängerkupplung

Dachreling

Lederausstattung

Freisprechanlage

Klimaanlage

Schiebetüre links und rechts

Tisch klappbar

Einparkhilfe

Sitzheizung vorne

Sommerreifen auf LM-Felge

Winterreifen auf Stahlfelge

Alle Rückrufaktionen bzgl. Schiebetüren, Heckdeckel, Reserveradaufhängung und Bremsen sollen erledigt worden sein.

Unfallfrei und ohne optische und technische Mängel

Preis: 16.800 Euro (nicht mehr verhandelbar)

Das Fahrzeug steht nicht gerade bei mir um die Ecke (330 km), so daß ich es mir noch nicht ansehen und probefahren konnte. Das heißt also hinfahren, anschauen, und wenn es paßt bezahlen und mitnehmen.

Nachdem mir das Fahrzeug nur bis morgen, 08.05., reserviert wurde, muß ich mich also schnell entscheiden. Es eilt daher

Meine Frage an Euch:

Was sagt Ihr zu dem Preis?

Sind die KM zu viel für den 2,2 CDI-Motor, oder kann davon ausgehen, daß der bei ordentlicher Pflege noch eine Weile hält? Was sind Eure Erfahrungen mit der Laufleistung dieses Motors?

Bin für jeden Rat dankbar, aber wie gesagt, es eilt.

LG

Beethoven22

 

 

 

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11 Antworten
am 7. Mai 2009 um 16:31

Hallo,

nun .. ich sehe das Angebot mit gemischten Gefühlen! Bedenke bitte, dass es ein nicht modifiziertes Modell (keine Piezo-Einspritzung, fehlende Dämmung, keine Karosserieverzinkung) ist. Dieses Modell ist nun mal noch eines der Anfälligen. Da sich die GW-Preise beim Viano gerade im Sinkflug befinden (RW Absenkung, etc.) würde ich noch einen Moment warten und dann einen 2007 für € 20.000 schnappen. Ein Bekannter bekam seinen Viano 2.2CDI Trend lang aus 03/07 mit 80.000 km nicht für € 18.000 los. Jetzt fährt er ihn erstmal weiter...

Das Angebot ist nicht überteuert... aber in der momentaren Marktsituation kein Schnäppchen. Wenn Du ihn länger fahren magst.. und der Zustand wirklich gut ist... dann kauf ihn ! Außer den Injektoren ist der Motor nicht unbedingt anfällig. Das Fzg. hat ja eine gute Ausstattung und wenn Du nicht warten magst... warum nicht !

Gruß

J.

Hallo,

ich sehe in der Laufleistung kein Problem, auch nicht mit den Injektoren. Das ist beileibe nicht "Halbzeit" der Haltbarkeit.

Dennoch - es gibt wirklich viele Viano, und für 4 Jahre alt ist das kein wirkliches Schnäppchen.

Der Preis nicht verhandelbar wäre nur ernst zu nehmen, wenn ein weiterer Interessent da ist.

Also morgen 15.500 bieten und dann erst hinfahren, meine Prognose ist: sonst meldet sich der Verkäufer 10 Tage später wieder bei Dir. Dann kannst Du immer noch 15.000 sagen.

Ist es ein gewerblicher Verkäufer oder von Privat (ich frage wegen Gewährleistung) ? Neuer TÜV ?

Gruß Reinhard

Themenstarteram 7. Mai 2009 um 18:30

@CLK501

Vielen Dank für die prompte Antwort!

Ja, Kauflaune macht halt doch ein bißchen blind. Die Probleme mit den Jahrgängen 2004/2005 habe ich hier ja schon nachgelesen. Ab welchem Zeitpunkt hat denn nun eigentlich MB das Rostproblem tatsächlich behoben? Nach dem, was ich in MT gelesen haben, müßte das wohl irgendwann im Verlauf von 2006 der Fall gewesen sein.

Gruß

Beethoven22

____________

@drdisketti

Auch Dir vielen Dank!

(Was für ein Zufall, genau die von Dir genannten 15.500 Euro sind das, was ich mir für dieses Fahrzeug als Maximum vorgestellt hatte)

Der Verkäufer ist Gewerbetreibender, aber kein Autohändler. Angeblich hätte sich für morgen Abend ein weiterer Interessent zu einer Besichtigung angemeldet. Von einem Händler seien ihm 16.100 Euro geboten worden; warum er mir das Fahrzeug nicht zu diesem Preis anbieten will, war nicht zu erfahren. Ich hatte nicht den Eindruck, daß ihm gegenwärtig ist, daß er gewährleistungspflichtig ist.

HU/AU ist bis 02/2010.

Die Idee, 15.500 Euro zu bieten und dann einmal abzuwarten, ist gut. So mache ich das!

Gruß

Beethoven22

 

am 7. Mai 2009 um 20:07

Wenn ich es recht in Erinnerung habe, war es Spätsommer 2006 als die Mopf eingeführt wurde. Wobei natürlich nicht das Erstzulassungsdatum gilt *grins* Gab viele "Steher, die erst später zugelassen wurden. Also, am besten den Fahrgestell-Nr. Check machen, wobei ich gerade die berühmte Fahrgestellnummer nicht weiß....

Ja, das mit den 15.500 Euro ist keine schlechte Idee. Vielleicht klappts ja!

Ansonsten ... richtig: Der gewerbliche Verkäufer muss 2 Jahre Sachmangelhaftung übernehmen. Er kann es aber schriftlich auf 1 Jahr reduzieren. Alles andere ist unwirksam, z.B. ein kompletter Ausschluß. Es sei denn, er verkauft es Dir privat. Dann kann er aber z.B. keine MwSt. ausweisen. Aber du sagst ja schon, dass er wahrscheinlich keine Ahnung davon hat.

Wünsche Dir viel Glück und ein gutes Händchen.

Gruß

J.

Themenstarteram 7. Mai 2009 um 22:07

Zitat:

Original geschrieben von CLK501

Wenn ich es recht in Erinnerung habe, war es Spätsommer 2006 als die Mopf eingeführt wurde. Wobei natürlich nicht das Erstzulassungsdatum gilt *grins* Gab viele "Steher, die erst später zugelassen wurden. Also, am besten den Fahrgestell-Nr. Check machen, wobei ich gerade die berühmte Fahrgestellnummer nicht weiß....

Ja, das mit den 15.500 Euro ist keine schlechte Idee. Vielleicht klappts ja!

Ansonsten ... richtig: Der gewerbliche Verkäufer muss 2 Jahre Sachmangelhaftung übernehmen. Er kann es aber schriftlich auf 1 Jahr reduzieren. Alles andere ist unwirksam, z.B. ein kompletter Ausschluß. Es sei denn, er verkauft es Dir privat. Dann kann er aber z.B. keine MwSt. ausweisen. Aber du sagst ja schon, dass er wahrscheinlich keine Ahnung davon hat.

Wünsche Dir viel Glück und ein gutes Händchen.

Gruß

J.

Danke für die Mühe!

Es läuft wohl doch alles auf 2007 hin, da muß ich halt noch ein paar Tage sparen oder eben warten- wenn es nicht doch mit dem 15.500-Viano noch klappt, was ich aber kaum glaube. Auf drei Tage kommt´s nun auch nicht an, auch wenn unsere Mädels in Mamas achselkneifendem Zafira langsam rebellieren.

Gruß

Beethoven22

Hallo,

nochmal Thema "Garantie" / Sachmängelhaftung:

Der Verkäufer braucht kein gewerblicher Autohändler zu sein - der Partner im Kaufvertrag kann nur entweder Privatperson sein oder eben "irgend eine" Firma.

Ist der Käufer wiederum nicht Privatmann, kann dann auch die Gewährleistung abbedungen werden.

Das mit 2 Jahren bei gebraucht und beschränkbar auf 1 Jahr war mir allerdings noch nicht bewußt vor dem Posting.

Gruß Reinhard

Themenstarteram 8. Mai 2009 um 10:00

Zitat:

Original geschrieben von drdisketti

Hallo,

nochmal Thema "Garantie" / Sachmängelhaftung:

Der Verkäufer braucht kein gewerblicher Autohändler zu sein - der Partner im Kaufvertrag kann nur entweder Privatperson sein oder eben "irgend eine" Firma.

Ist der Käufer wiederum nicht Privatmann, kann dann auch die Gewährleistung abbedungen werden.

Das mit 2 Jahren bei gebraucht und beschränkbar auf 1 Jahr war mir allerdings noch nicht bewußt vor dem Posting.

Gruß Reinhard

Nochmals Dank!

Denke aber im 2. Absatz fehlt nach Gewährleistung ein "nicht" , d. h. bei Gebrauchten kann nur der Privatmann die Gewährleistung ausschließen, nicht aber ein Gewerbetreibender, der sie aber auf ein Jahr beschränken kann.

 

Gruß

Beethoven22

am 8. Mai 2009 um 13:44

[

Nochmals Dank!

Denke aber im 2. Absatz fehlt nach Gewährleistung ein "nicht" , d. h. bei Gebrauchten kann nur der Privatmann die Gewährleistung ausschließen, nicht aber ein Gewerbetreibender, der sie aber auf ein Jahr beschränken kann.

 

Gruß

Beethoven22

So ist das völlig korrekt! Als Gewerbetreibender egal welcher Art kann die Gewährleistung/Sachmangelhaftung nicht ausgeschlossen werden... nur auf 1 Jahr reduzieren ist möglich. Aber Achtung : Wenn es sich nicht um eine juristische Person handelt (z.B. GmbH), bei denen es eindeutig ist, versuchen Einzelunternehmer gerne den Verkauf als "Privatverkauf" zu deklarieren, da die Firmierung und der Eintrag in den Fahrzeugpapieren ja meist wie eine normale Privatadresse klingt : Michael Müller, Musterstrasse, 55555 Musterstadt. Dabei ist nicht zu erkennen, ob es sich um einen Gewerbebetrieb handelt. Da du keine Rechnung stellst, kann er sich den Eigenbeleg fürs Finanzamt schreiben und dementsprechend die MwSt. abführen und Dir gegenüber trotzdem als Privatmann auftreten. Daher ist es von Vorteil, wenn man den Zusatz "Firma" mit in den Kaufvertrag aufnimmt und noch besser : Rechnungen vom Vorbesitzer in der Hand hat (z.B. Wartungsrechnung oder Rep. Rechnung). Denn im Falle eines Falles ist dann auch über das FA nachweisbar, dass er die Rechnungen als Gewerbetreibender steuerlich geltend gemacht hat. Nur als Tipp ... diese Versuche gibt es immer wieder.

Gruß

J.

- ich meinte allerdings:

Sind Verkäufer und Käufer gewerblich, kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden.

Trifft das nicht zu, bitte nochmals um Korrektur ..

Gruß Reinhard

edit: hab's nochmal nachgelesen. Sollte stimmen.

am 8. Mai 2009 um 14:05

Zitat:

Original geschrieben von drdisketti

- ich meinte allerdings:

Sind Verkäufer und Käufer gewerblich, kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden.

Absolut korrekt!!! Ist der Käufer auch ein Gewerbetreibender ... dann kann die Gewährleistung -wie bei privat zu privat- weiterhin komplett ausgeschlossen werden. Bedarf aber auch der Schriftform.

Gruß

J.

Themenstarteram 8. Mai 2009 um 22:07

Zitat:

Original geschrieben von CLK501

Zitat:

Original geschrieben von drdisketti

- ich meinte allerdings:

Sind Verkäufer und Käufer gewerblich, kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden.

Absolut korrekt!!! Ist der Käufer auch ein Gewerbetreibender ... dann kann die Gewährleistung -wie bei privat zu privat- weiterhin komplett ausgeschlossen werden. Bedarf aber auch der Schriftform.

Gruß

J.

So, habe mich nochmals kundig gemacht (Freund=Anwalt).

Grundsätzlich auch bei Gebrauchten 2 Jahre Gewährleistung.

Verkauf von Gewerbetreibendem/Selbständigem/Unternehmer (egal welcher Art, ob Autohändler oder nicht, auch von Anwalt oder Steuerberater; es muß sich nur um ein geschäftlich genutztes Fahrzeug handeln) an Privat (=Verbraucher): Ausschluß der Gewährleistung ist nicht zulässig, kann aber auf ein Jahr beschränkt werden.

Verkauf von Gewerbetreibenden an Gewerbetreibenden: Ausschluß der Gewährleistung zulässig.

Verkauf von Privat an Privat oder an Gewerbetreibenden: Ausschluß der Gewährleistung zulässig.

Also auch bei Privat an Privat (oder Gewerbetreibenden) grundsätzlich 2 Jahre Gewährleistung, wenn diese nicht ausdrücklich (und zulässigerweise) komplett ausgeschlossen wird.

Die hier von drdisketti aufgeworfene Frage nach der Gewährleistung ist bei der Gebrauchtwagensuche ohne Zweifel auch ein beachtenswerter Aspekt.

@CLK501

Hier hatte der Verkäufer eine Rechnung mit Mehrwertsteuerausweis angeführt, da dürfte er die "Gewerblichkeit" später wohl kaum in Frage stellen können. Ansonsten dürfte es beim Versuch, diese zu verschleiern, letztlich aber auch ein Problem sein, das nachweisen zu können, weil das Finanzamt "wg. Steuergeheimnis" keine Auskunft erteilen wird, wie das Fahrzeug genutzt wurde. (Mein 15.500-Angebot habe ich dem Verkäufer per E-Mail geschickt und warte ab, wenn es klappt, werde ich berichten.)

Übrigens, sollte jemand mitlesen, der seines Vianos (2.2 CDI) überdrüssig geworden ist: her mit den Angeboten! (auf jeden Fall: lang, "Ambiente", linke Schiebetüre, Klapptisch, Dachreling, Parksensoren; gerne auch: auch Comand, Anhängerkupplung, Freisprechanlage; Bj. 2007 oder wenigstens Ende 2006).

Gruß und Dank an alle

Beethoven22

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