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HIS Eintrag nach Schaden

Themenstarteram 26. Juli 2012 um 22:21

Hallo Zusammen,

wir hatten mit unserem Auto einen Totalschaden, den wir leider nicht repariren konnten. Heute bekomme ich ein Brief von der Versicherung in dem wir hingewiesen wurden, dass wir in der HIS-Datenbank aufgenommen worden sind. Nach dem ich etwas Recherchiert habe, da ich vorher nichts von einer HIS-Datenbank wußte, bin ich schon etwas erschrocken. Auf jeden Fall werde ich mir weitere Auskünfte bei der Versicherung einholen.

Im dem Brief von der Versicherung stand drin, dass nur Angaben vom Fahrzeug gemacht wurden, auch das Amtliche kenntzeichen u.s.w. Außerdem stand drin, dass KEINE Angaben zur Person weiter gegeben wurden. Was macht das jetzt für einen Sinn? Das Auto ist wie schon erwähnt ein totalschaden und die Reparatur wäre zu teuer gewesen, deswegen haben wir es an einem Schrotthändler verkauft. Was bringt nun dieser Eintrag, wenn er nicht auf meine Person verweist? Muss ich mir jetzt sorgen machen, wenn ich noch mal eine neue Auto-Versicherung aufsuchen möchte?

Im Voraus vielen Dank für eure Antworten.

Alex

Beste Antwort im Thema

man kanns auch kurz machen, ist ne vorbeugende maßnahme um versicherungsbetrug zu verhindern..

rest wurde schon genannt. du brauchst dir also keine gedanken machen, dort stehen nur daten zum fahrzeug drin.

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Hi,

eigentlich ganz einfach.

Wenn das Auto beim Schrotthändler eine "Wunderheilung" erfährt und dann mit Kasko Versicherung einen neuen Totalschaden erleidet, weiß die neue Versicherung, dass Sie erstmal einen Reparaturnachweis anfordert, bevor Sie sich auch nur den kleinsten Gedanken über eine Regulierung macht.

Hat also nix mit dir zu tun...

am 27. Juli 2012 um 5:11

Wenn das Auto in vier Wochen wieder frisch lackiert auf deutschen Straßen rumfährt und nach weiteren 4 Wochen nach einem käftigen Unfall bei einer Versicherung 10.000 EUR per Kostenvoranschlag abrechnen möchte, wird der zuständige Versicherer mal kurz HIS befragen. Anschließend käme ein "Hoppla".

EDIT: Hups - gleichzeitig - aber auch gleiche Aussage :-)

man kanns auch kurz machen, ist ne vorbeugende maßnahme um versicherungsbetrug zu verhindern..

rest wurde schon genannt. du brauchst dir also keine gedanken machen, dort stehen nur daten zum fahrzeug drin.

Hi,

 

schade das man als Privatmann diese Einträge nicht sehen kann,würde den gebrauchtwagenkauf erleichtern.

 

In USA gibts sowas ja (Carfax)

 

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Hi,

schade das man als Privatmann diese Einträge nicht sehen kann,würde den gebrauchtwagenkauf erleichtern.

In USA gibts sowas ja (Carfax)

Gruß Tobias

Das ist wirklich mehr als schade!!!

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711

 

Wenn das Auto beim Schrotthändler eine "Wunderheilung" erfährt und dann mit Kasko Versicherung einen neuen Totalschaden erleidet, weiß die neue Versicherung, dass Sie erstmal einen Reparaturnachweis anfordert, bevor Sie sich auch nur den kleinsten Gedanken über eine Regulierung macht.

Das muß es nicht mal sein. Ein ex-Kollege hatte mal einen Audi gekauft von dem ihm bekannt war das er einen etwas größeren Unfallschaden hatte, aber die Kiste wurde perfekt repariert. Nach einigen Wochen bekam er von seiner Versicherung die Aufforderung das Auto beim Tüv vorzuführen und ein Gutachten anfertigen zu lassen. Auf die Nachfrage was das soll bekam er die Info das das Auto als Totalschaden abgerechnet wurde und das Gutachten dazu dient zu prüfen ob es den Vorschriften entspricht oder ein Blender ist der gut aussieht aber unterm Blech Schrott ist.

Laut Gutachten war das Auto in sehr gutem Zustand,laut Gutachter sei es ohne den Hinweis des vorliegenden Unfallgutachtens nur schwer möglich gewesen die Schäden zu erkennen. Er hätte das Auto gerne behalten aber da der Händler sich weigerte einen Wertausgleich zu zahlen wurde er gerichtlich dazu verdonnert das Auto zurückzunehmen. :D Angesichts der Tatsache das der ganze Spass mehr als ein Jahr dauerte und er einige 1000km zurücklegte war die niedrige 3 stellige Summe die er für die Kilometer berechnet bekam ein Klacks gemessen an der Nutzungszeit.

Die Datei ist somit auch ein gutes Mittel um Kunden vor Betrügern zu schützen.

Mich würde interessieren,

wer in dem oben genannten Fall für die Kosten (TÜV & Gutachten) aufkommt?

Gruß Cokefreak

Der Verlierer des Rechtstreits in der Regel.

Für das erste von der Versicherung verlangte Gutachten des Tüvs sollte derjenige Zahlungspflichtig sein der es verlangt, also die Versicherung.

am 28. Juli 2012 um 17:17

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Der Verlierer des Rechtstreits in der Regel.

Für das erste von der Versicherung verlangte Gutachten des Tüvs sollte derjenige Zahlungspflichtig sein der es verlangt, also die Versicherung.

Muss absolut nicht so sein. Die Versicherung beauftragt das Gutachten sicher nicht, sondern argumentiert: Nix Gutachten - nix Versicherung.

Zitat:

Original geschrieben von situ

 

Muss absolut nicht so sein. Die Versicherung beauftragt das Gutachten sicher nicht, sondern argumentiert: Nix Gutachten - nix Versicherung.

Das könnte sie wohl machen. Werden aber die wenigsten Versicherer auch so durchziehen.

Da wird einfach 'n Termin mit nem internen SV gemacht, der sich das Auto anguckt und gut ist.

Wenn der Versicherungsnehmer damit nicht zufrieden ist, kann er natürlich auf eigene Kosten nen unabhängigen SV beauftragen (was in diesem speziellen Fall ja nicht nötig war).

Wenn dich die Versicherung zwecks Lebens- / Krankenversicherung zum Arzt schickt für weitere Untersuchungen übernimmt ebenfalls die Versicherung die Kosten hierfür.

Ist ja das Gleiche in Grün. ;)

Eines meiner Fahrzeug wurde auch vor kurzen als Totalschaden abgerechnet.

Ich habe es eigenhändig wieder in technisch(!) einwandfreien Zustand versetzt oder jedoch mit optischen Mängeln.

Habe ich nun das recht auf Löschung des HIS Eintrags? Und wie gehe ich hierbei vor?

Zitat:

@Fiestaknechter schrieb am 11. Dezember 2015 um 11:38:02 Uhr:

Eines meiner Fahrzeug wurde auch vor kurzen als Totalschaden abgerechnet.

Ich habe es eigenhändig wieder in technisch(!) einwandfreien Zustand versetzt oder jedoch mit optischen Mängeln.

Habe ich nun das recht auf Löschung des HIS Eintrags? Und wie gehe ich hierbei vor?

Warum sollte der Eintrag gelöscht werden. Der ist ja nicht personen-, sondern fahrzeugbezogen. Deine Daten sind noch nicht einmal gespeichert. Wenn Du das Auto verkaufst, wollen die Versicherungen im Schadenfall (Kasko oder Haftpflicht) schon wissen, dass hier mal ein Totalschaden vorlag.

Darum geht es ja gerade, dass im Fall der Fälle die Versicherung nicht sagt, dass war ohnehin ein Totalschaden, obwohl es technisch wieder hergestellt wurde.

Dann musst du jetzt Beweise sichern, dass technisch alles optimal ist. Dann wird dies bei einem erneuten Schaden auch anerkannt.

Auf der anderen Seite will ja auch niemand, dass, falls du dein Auto verkaufst, der neue Besitzer nochmal die optischen Geschichten bei einer Versicherung abrechnet und die Allgemeinheit dies somit zahlen muss.

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