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Hyundai mit Tageszulassung vom offiziellen Händler - 5 Jahre Garantie?
Hallo,
Wir wollen einen Hyundai mit Tageszulassung kaufen (10km) von einem offiziellen Händler (deutsche Ausführung).
Der Kaufvertrag enthält Neuwagen-Verkaufsbedingungen, allerdings wird dort nirgends die 5 Jahres Garantie erwähnt. So wie ich das verstanden habe, bekommen wir diese, mit einem einzigen Haken, dass die Garantie ab Zulassung gilt. Sollte das aber nicht in den Vertrag rein? Kann Hyundai die Garantie ausschließen, weil der Händler der 1. Besitzer war (und somit kein Endkunde).
Zudem hat das Auto noch eine zusätzliches Paket laut Beschreibung. Das steht auch nicht im Kaufvertrag drin. Gehört sowas rein?
Frohes Neues und danke vorab für die Hilfe
PS: gibt es generell etwas worauf ich beim Kaufvertrag achten muss? Das ganze liest sich so schwierig.
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58 Antworten
Die Garantie und auch das Datum für Garantiebeginn steht im Serviceheft.
Ausstattungsdetails sollten schon im KV aufgeführt sein!
Gruß jaro
Danke sehr. Das mit der Ausstattung kläre ich. Hab mich sowieso gewundert, warum diese Ausstattung drin ist. Das passt nicht zur angegebenen UVP. es geht um einen 360 Kamera.
Wie kann ich das mit dem Service Heft am besten prüfen? Das gehört also nicht in den Kaufvertrag?
Händler ist leider 5h weg und ich wollte den Wagen nur abholen und nicht vor Ort besichtigen.
Aber die 5 Jahre habe ich dann trotzdem? Oder gelten andere Bedingungen ?
Die Garantie gilt gleichermaßen in allen europäischen Ländern.
Ein Auto ohne Besichtigung und Probefahrt zu kaufen ist schon mutig, manche Sachen kann man nur durch "selbst hingucken" prüfen. Der Händler könnte Dir zwar ein Foto vom Serviceheft schicken, aber ist es dann auch das von genau diesem Wagen? Genauso mit der 360° Kamera.
Gruß jaro
Danke.
Zum Thema Probefahrt: ich kenn das Modell. Es handelt sich ja um einen Neuwagen mit Tageszulassung. Das Auto hat das Autohaus nie verlassen. Bei einer Neubestellung kann man ja auch nicht das Auto vorher testen. Und es ist der größte Hyundai Händler in Deutschland. Bin da eigentlich entspannt. Bei Gebrauchtwagen sollte man natürlich vorher Probefahren und die Macken anschauen. Bei einem Neuwagen darf es ja keine Macken geben.
Der einzige Unterschied zwischen Neuwagen und Tageszulassung ist die Tatsache, dass die Garantie bei zweiterem bereits läuft und deshalb kürzer ist. Das wird aber mit einem großen Preisnachlass versüßt.
Danke sehr. Genau diese Aussagen habe ich telefonisch erhalten. Hab mich nur gewundert dass nix im Kaufvertrag steht. Nachlass ist 25%.
Moin! Den Kaufvertrag machst Du ja mit dem Händler und nicht mit Hyundai selbst...
Und der Garantiegeber ist Hyundai-Deutschland; also warum sollte der Verkäufer dann in KV was von Garantie schreiben?
Du hast def. 5 Jahre (abzüglich der paar Tage für die TZ) Garantie; ergo hinfahren und freuen!
Um welches Modell geht es denn konkret?
Danke. Geht um den neuen Tucson (Prime).
Zitat:
@CarstenBier schrieb am 1. Januar 2022 um 13:53:51 Uhr:
Hab mich nur gewundert dass nix im Kaufvertrag steht. Nachlass ist 25%.
Braucht es nicht. Die Garantiebedingungen seitens Hyundai sind klar (ab Erstzulassung). Für den Kaufvertrag ist das irrelevant, da es keine Abweichungen von den Definitionen des Herstellers gibt.
Kleiner Hinweis: Die laufende Zeit gilt dann natürlich auch für die Wartungsintervalle.
Was die Ausstattung angeht: Da wäre ich pingelig. Was nicht drinsteht kannst du nicht mehr einfordern.
Danke. Das mit der Ausstattung kläre ich. Ich bin eh davon ausgegangen, dass es nicht dabei ist. Bei mobile.de ist es aber dennoch gelistet. Preis ist auch ohne diese Ausstattungsoption super
Hast du das gesehen?
https://www.motor-talk.de/.../...ie-bei-hyundai-wert-t5234522.html?...
Gruß, der. Bazi
Zitat:
@DarkDarky schrieb am 1. Januar 2022 um 14:47:15 Uhr:
Du hast def. 5 Jahre (abzüglich der paar Tage für die TZ) Garantie; ergo hinfahren und freuen!
Um welches Modell geht es denn konkret?
Die Tage können sich aber durchaus relativieren,vor allem bei Hyundai,wo zum Teil ganze TZ Chargen angesammelt werden
Mein Bruder hat z.b. auch einen tageszugelassenen i30 mit 66km auf der Uhr gekauft,dessen Erstzulassung bereits mehr als 1,5 Jahre zurück lag
Da sollte man schon aufpassen,aber noch viel wichtiger ist in so einem Fall auch das Modelljahr
Grad in den Monaten um den Modelljahrwechsel kann man sich da durchaus auch nen "älteres" Modell andrehen lassen und da kann sich auch ein vermeintlicher Preisvorteil stark relativieren,wenn das aktuellere Modell z.b. durch geänderte Ausstattung einen Mehrwert hat
Zitat:
@emil2267 schrieb am 1. Januar 2022 um 19:01:28 Uhr:
Zitat:
@DarkDarky schrieb am 1. Januar 2022 um 14:47:15 Uhr:
Du hast def. 5 Jahre (abzüglich der paar Tage für die TZ) Garantie; ergo hinfahren und freuen!
Um welches Modell geht es denn konkret?
Die Tage können sich aber durchaus relativieren,vor allem bei Hyundai,wo zum Teil ganze TZ Chargen angesammelt werden
Mein Bruder hat z.b. auch einen tageszugelassenen i30 mit 66km auf der Uhr gekauft,dessen Erstzulassung bereits mehr als 1,5 Jahre zurück lag
Da sollte man schon aufpassen,aber noch viel wichtiger ist in so einem Fall auch das Modelljahr
Grad in den Monaten um den Modelljahrwechsel kann man sich da durchaus auch nen "älteres" Modell andrehen lassen und da kann sich auch ein vermeintlicher Preisvorteil stark relativieren,wenn das aktuellere Modell z.b. durch geänderte Ausstattung einen Mehrwert hat
Also bei mir handelt es sich um den neuen Tucson. Der ist erst seit Anfang 2021 in Deutschland zu haben. Mir ist nichts bekannt, dass sich an dem Modell noch was geändert habe. Prime Ausstattung mit 180ps, Neuwagen mit TZ, ca 30k (leider keine Automatik, die ist uns bei Hyundai zu teuer)
Listenpreis sind fast 40k. Zu dem Preis von ca 30k kriegt man normalerweise nur Trend / Edition 30 Ausstattungen
jössas: du kannst zum deinem händler gehen, bestellst dir dein wunschfahrzeug, der meldet es ein zeitlang auf sich an und dann bekommst du es. fahren wird in der zeit ein mitarbeiter des händlers.
gängige praxis. da hyundai keine rabatte vorsieht.
also alles in ordnung.
so war es auch bei mir.