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Hyundai Werks Garantie

Hyundai Tucson 1 (JM)
Themenstarteram 24. Februar 2019 um 0:35

Hi

Ich beabsichtige einen Tucson Diesel zu kaufen. Gibt's im Moment nur beim EU Import Fähnchen Händler. Was ist mit der Werksgarantie? Händler sagt kein Problem. Website Hyundai sagt was anderes. Und nun?! Hat jemand Erfahrungen?

LG Uli

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@asphalthoppler schrieb am 27. Mai 2019 um 23:16:44 Uhr:

Erfreut sind die Werkstätten allerdings nicht, wenn ein EU- Wagen ins Haus kommt, der nicht im eigenen Autohaus erworben worden ist.

Keine Ahnung, wie man auf solche Einsichten kommt. Es gibt doch unzählige Gründe, warum man ein Fahrzeug bei einem Händler zur Wartung bringt wo man es nicht gekauft hat. Umzug wäre ein häufiger Grund.

Der Kauf eines Fahrzeugs ist ein einmaliger Vorgang. Wartung und Instandhaltung dagegen sind regelmäßig Posten. Welcher Händler würde sich dagegen wehren?

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Die Angaben auf hyundai.de sind meiner Ansicht nach ziemlich eindeutig: Die voll Garantie gilt nur, wenn das Fahrzeug an einen Endkunden verkauft wurde.

Das ist bei den EU-Importen nicht der Fall. EU-Importe müssen bereits im Heimatland zugelassen werden, ansonsten könnte man sie nicht in andere EU Länder exportieren.

Autohändler sind ja als absolut vertrauenswürdig bekannt. Schlag ihm doch einfach folgendes vor: Wenn das Fahrzeug nicht die volle Hyundai Garantie erhält, dann zahlt er die 2.000€ zurück. Wenn seine Angaben richtig sind, dann er ja nichts zu befürchten.

JM ist der alte Tucson.

Bei der Übergabe bekommst du das Serviceheft damit sollte die 5 Jahres Garantie erfüllt sein. Die großen EU Händler haben damit keine Probleme.

Wenn du an der Grenze wohnst kannst du auch selber importieren

Was steht denn im Vertrag des Händlers? Schließlich schließt du diesen mit ihm und nicht mit Hyundai.

Themenstarteram 24. Februar 2019 um 11:22

Ich hab erstmal nur geguckt. Der Händler sagt alles kein Ding Scheckheft kommt vom Importeur..

Welcher Händler ist es?

Zitat:

@Atticus444 schrieb am 24. Februar 2019 um 12:22:37 Uhr:

Der Händler sagt alles kein Ding Scheckheft kommt vom Importeur..

Dann sollte es ja für den Händler kein Problem sein, dir dies auch schriftlich zu geben.

Zitat:

@Atticus444 schrieb am 24. Februar 2019 um 01:35:13 Uhr:

Hi

Ich beabsichtige einen Tucson Diesel zu kaufen. Gibt's im Moment nur beim EU Import Fähnchen Händler. Was ist mit der Werksgarantie? Händler sagt kein Problem. Website Hyundai sagt was anderes. Und nun?! Hat jemand Erfahrungen?

LG Uli

Wieso kaufst du den Tucson Diesel nicht bei einem Hyundai Händler und warum soll es den dort nicht geben ???

Zitat:

@206driver schrieb am 24. Februar 2019 um 07:14:37 Uhr:

Die Angaben auf hyundai.de sind meiner Ansicht nach ziemlich eindeutig: Die voll Garantie gilt nur, wenn das Fahrzeug an einen Endkunden verkauft wurde.

Ist das bei Vorführ- und Händlerfahrzeugen nicht das selbe? Diese Autos werden auch nicht an den Endkunden verkauft.

Wenn Hyundai die Garantie bei EU Fahrzeugen ablehnt, brauch ich nicht weiter suchen - gut das ich das hier gelesen habe. :)

Moin,

 

im Fall Vorführ- bzw Händlerfahrzeugen und Tageszulassung wird der Händler zum Endkunden und landet somit als Erstbesitzer im Schein.

 

Womit die Wartungen ab dem Zulassungsdatum eingehalten werden müssen um die Garantie zu erhalten.

 

Gruß

Winters

Hallo,

gemäß Auskunft von Hyundai Autohaus:

Wenn der Endverbraucher das Fahrzeug bei einem deutschen Hyundai- Händler erwirbt, besteht die volle Werksgarantie, egal von wo der Wagen eingeflogen wurde.

Es geht hier ausschließlich um sog. Fähnchenhändler, welche im Ausland die Fahrzeuge aufkaufen und in Deutschland ( zumeist ausschließlich über das Internet ) dann an Endkunden weiterverkaufen.

Lt. Autohaus arbeiten längst die seriösen Reimporteure mit Hyundai- Vertragshändlern zusammen, sofern diese nicht längst selber Reimporteure sind.

Im Übrigen schließe ich mich der Fraktion an, die das Vorgehen von Hyundai kartellrechtlich und wettbewerbsrechtlich kritisch hinterfragen.

Also, keine Panik!

Gruß vom Asphalthoppler

Du musst das bei einem autorisierten Händler kaufen.

Also ich hab auch einen reimport aus Österreich gekauft und hab die 5 Jahre Garantie

Zitat:

@206driver schrieb am 24. Februar 2019 um 07:14:37 Uhr:

 

Das ist bei den EU-Importen nicht der Fall. EU-Importe müssen bereits im Heimatland zugelassen werden, ansonsten könnte man sie nicht in andere EU Länder exportieren.

Die Aussage stimmt nicht!!!

Ich habe einen Volvo XC40 als EU-Import aus Dänemark gekauft. Der Kauf wurde über einen deutschen Importeur abgewickelt. Der Wagen wurde erst in Deutschland zugelassen. Dafür gibt es vom Importeur eine Bescheinigung für die Zulassungsstelle. In dieser wird versichert, dass der Wagen noch nicht zugelassen wurde und ich als Kunde der Auftraggeber bin. Außerdem habe ich die COC Unterlagen erhalten und einen Deutschen KFZ Brief. Das alles macht der Importeur für den Kunden. Damit und mit der Beauftragung und der Rechnung über das Fahrzeug, kann das Auto ganz normal zugelassen werden. Ist überhaupt kein Problem. Bei Volvo gilt die Werksgarantie in der gesamten EU. Ich kann damit zu jeder Volvowerkstatt. Auch die Zusatzgarantie für Volvo kann ich in Deutschland erwerben.

Steht hier und an anderen Stellen im Netz anders:

Zitat:

Es ist bei einem Fahrzeug, das aus dem EU-Ausland nach Deutschland importiert wird („EU-Neuwagen“), üblich, dass eine Herstellergarantie schon einige Zeit vor der Übergabe an den inländischen Käufer zu laufen beginnt. Denn „EU-Neufahrzeuge“ werden im Ausland zumindest für einen Tag für den Verkehr zugelassen, und die Herstellergarantie beginnt an diesem Tag.

https://autokaufrecht.info/.../

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