Inspektion in anderer Werkstatt = Garantie bleibt ????
Hallo,
ich habe beim Kauf die Garantieerweiterung auf 4 Jahre dazugekauft.
Nun steht demnächst die erste Inspektion an. Mich würde mal interessieren ob jemand Erfahrungen gesammelt hat mit seiner Audi Werkstatt bei Garantiefällen wenn die Inspektion in einer freien Werkstatt gemacht wird.
Meine Q ist noch kein Jahr alt und z.B. ATU wird ja die Inspektion nach Händlervorgabe angeboten. Mit nem Inspkektionsgutschein und selbst gekauften Öl kostet mich die Inspektion gerade mal 100€.
Mir geht es jetzt nicht darum zu erfahren wie gut oder schlecht z.B. ATU oder Pitstop sind, sondern einzig und allein um die Frage ob bei z.B. Ölwechsel durch freie Werkstätten oder Inspektionen Audi weiterhin Garantie geben muss.
Sorry ich habe über die Suchfunktion einfach nichts gefunden.
Danke für helfende Antworten im Voraus.
P.S. Zusatzfrage: Können diese Werkstätten auch den Service auf Null setzen?
Beste Antwort im Thema
@huckelbuck & Zimpalazumpala:
Beide habt ihr Recht, nur redet ihr aneinander vorbei.
Huckel vertraut in seinen Angaben den Versprechungen auf der Audiwebsite, Zimpala erinnert an die auch in diesem Forum immer wieder angeführten Ausflüchte von Händlern und Hersteller, z.B. dem berüchtigten "Stand der Technik"—nicht von ungefähr ist genau dieser Punkt auch in den Garantiebedingungen angeführt.
Theoretisch ist also die Anschlussgarantie gleichwertig mit der Herstellergarantie, praktisch wird das aber meist nicht so gehandhabt, unter anderem wegen dem Passus des Standes der Technik und schwammigen Vergleichs mit anderen Fahrzeugen vergleichbaren Typs (huckels Zitat, Pkt. 3), was auch immer das heißen mag. Irgendwann heißt es dann einfach mit Achselzucken: "Mit so und so vielen Jahren, bzw. km ist das normal."
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14 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von martha36
Hallo,
ich habe beim Kauf die Garantieerweiterung auf 4 Jahre dazugekauft.
Nun steht demnächst die erste Inspektion an. Mich würde mal interessieren ob jemand Erfahrungen gesammelt hat mit seiner Audi Werkstatt bei Garantiefällen wenn die Inspektion in einer freien Werkstatt gemacht wird.
Meine Q ist noch kein Jahr alt und z.B. ATU wird ja die Inspektion nach Händlervorgabe angeboten. Mit nem Inspkektionsgutschein und selbst gekauften Öl kostet mich die Inspektion gerade mal 100€.
Mir geht es jetzt nicht darum zu erfahren wie gut oder schlecht z.B. ATU oder Pitstop sind, sondern einzig und allein um die Frage ob bei z.B. Ölwechsel durch freie Werkstätten oder Inspektionen Audi weiterhin Garantie geben muss.
Sorry ich habe über die Suchfunktion einfach nichts gefunden.
Danke für helfende Antworten im Voraus.
P.S. Zusatzfrage: Können diese Werkstätten auch den Service auf Null setzen?
1. was kostet denn die Inspektion bei ATU tatsächlich ohne einen Gutschein ?
2. so exorbitant viel teurer ist der 1. Service auch bei Audi nicht.
3. Die Fahrzeuggarantie bleibt dadurch unberührt, wenn nach Herstellervorschrift gewartet wurde.
4. Die Serviceintervallanzeige wird auch dort zurückgesetzt
5. Darauf achten daß auch ein Longlifeservice gemacht wird und auch auf Longlife resettet wird.
6. Wenn in Fremdwerkstätten gewartet wird habe ich immer im Falle von eventuellen Kulanzleistungen ein ungutes Gefühl, da sich dann ein Händler vermutlich weniger für dich einsetzen wird, als wenn du auch dort die Wartung machen lassen würdest.
Kulanz ist freiwillig, und daher ist man auf das Wohlwollen des Händlers und natürlich auch des Herstellers angewiesen.
Ansonsten geben deine Garantiebedingungen letztendlich den Aufschluss auf die Voraussetzungen für Garantieleistungen.
Hallo, Danke Dirl für die Antworten. Der normale Service bei ATU ist da auf jeden Fall teuer, aber momentan gibt es wieder den 59 Euro Gutschein für eine Inspektion für JEDES Fajrzeug. Zusammen mit meinem selbst gekauften Öl dann die 100€ Gesamtkosten.
Bei Audi würde es ca. 350 kosten.
Naja, das ist ja schon so einiges. Und da ich ja ne Garantie für 4 Jahre habe (also die volle Werksgarantie) denke ich das AUdi außer bei den Verschleißteilen sowieso alles komplett übernehmen müsste...
Zitat:
Original geschrieben von martha36
Naja, das ist ja schon so einiges. Und da ich ja ne Garantie für 4 Jahre habe (also die volle Werksgarantie) denke ich das AUdi außer bei den Verschleißteilen sowieso alles komplett übernehmen müsste...
Das sagt Audi dazu:
Zitat:
Audi Garantie
Schon in der Grundausstattung bringt Ihr neuer Audi eine umfassende Absicherung mit sich. Das Audi CarLife Program bietet Ihnen zudem
umfassendenSchutz vor vielen Service- und Reparaturkosten.Garantie
(1)
2 Jahre Gewährleistung durch Ihren Audi Partner
Hierfür gelten die gesetzlichen Regelungen. Sollte Ihr Fahrzeug einmal eine Beanstandung haben, benachrichtigen Sie bitte Ihren Audi Partner.
(2)
Zusätzlich2 Jahre Herstellergarantie durch die AUDI AGAudi garantiert, dass das Fahrzeug frei von Mängeln in Werkstoff und Werkarbeit ist:
* Kostenlose Neuwagengarantie für fabrikneue Fahrzeuge - ab Werk und ohne Kilometerbegrenzung.
* Voraussetzung: Alle Service Intervalle werden nach den Vorgaben der AUDI AG durchgeführt.
Ansprüche aus der Garantie können ausschließlich bei autorisierten Audi Partnern in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) inkl. der Schweiz geltend gemacht werden.
OK, bedeutet also für mich: ATU führt die Inspektion nach den Vorgaben der Audi AG durch, somit kann ich bei Garantiefällen die AUDI AG auch in Anspruch nehmen.
Sollte da jemand andere Erfahrungen gesammelt habe wäre ich froh über eine Nachricht!
Danke und schönes Wochenende :-)
Konzentrat ist: Garantie bleibt erhalten, auch die auf 4 Jahre verlängerte. Ob und wie sich dein jedoch in Kulanzfragen engagiert und wie dir, im Fall des Falles, das Werk entgegenkommt, ist eine ganz andere Frage.
Und nicht vergessen: nach Ablauf der 2 Jahre sind sehr viele Teile aus der Garantie draussen.
Zitat:
Original geschrieben von Zimpalazumpala
....
Und nicht vergessen: nach Ablauf der 2 Jahre sind sehr viele Teile aus der Garantie draussen.
Ich habe das bisher so verstanden, dass die bei Vertragsabschluss getätigte Garantieverlängerung 100%ig identisch ist mit der für die ersten 2 Jahre, sprich also die Original-Neuwagengarantie vollumfänglich verlängert wird.
Dann solltest du dir die Bedingungen vor der Unterschrift mal genau durchlesen. Bei der 2 jährigen geht man hin und sagt : Jungs, ihr habt ein Problem. So es nicht Lampen, Bremsbeläge, Reifen oder Kupplung ist. Ab dem 3. Jahr heißt es : Momentchen, erst mal sehen ob das gedeckt ist ... ach ja und wieviele km sind wir denn in der Zwischenzeit gefahren??
Zitat:
Original geschrieben von Zimpalazumpala
Dann solltest du dir die Bedingungen vor der Unterschrift mal genau durchlesen. Bei der 2 jährigen geht man hin und sagt : Jungs, ihr habt ein Problem. So es nicht Lampen, Bremsbeläge, Reifen oder Kupplung ist. Ab dem 3. Jahr heißt es : Momentchen, erst mal sehen ob das gedeckt ist ... ach ja und wieviele km sind wir denn in der Zwischenzeit gefahren??
Wie wäre es, wenn Du Dich vor Deinen Statements informieren würdest?
Das von Dir angemerkte gilt vermutlich für nachgträgliche Garantieversicherungen, nicht aber für die bei Vertragsabschluss des Neuwagenkaufs mögliche kostenpflichtige Verlängerung der Herstellergarantie
Zitat von der AUDI-HP:
Die AUDI AG bietet über die zweijährige Neuwagengarantie hinaus ihren Kunden auf Wunsch eine Anschlussgarantie gegen Entgelt an.
2. Die Anschlussgarantie schließt sich unmittelbar an die Audi Neuwagengarantie an. Die Garantieleistungen unter der Anschlussgarantie entsprechen denen der Audi Herstellergarantie. Nicht umfasst ist die Verlängerung des Garantie-versprechens für Lack- und Durchrostungsschäden.
3. Audi garantiert im Rahmen der Anschlussgarantie für alternativ wählbare Zeit-räume von einem, zwei oder drei Jahren, dass das Fahrzeug frei von Mängeln in Werkstoff und Werkarbeit ist. Maßstab dafür ist der in der Automobilindust-rie übliche Stand der Technik vergleichbarer Fahrzeugtypen bei Übergabe bzw. bei Erstzulassung, je nachdem, welches der beiden Ereignisse zuerst eintritt.
4. Die Audi Anschlussgarantie kann für jedes Audi Modell in Verbindung mit ei-nem Neuwagenkauf bei einem Audi Partner oder bei der AUDI AG gegen Entgelt abgeschlossen werden.
5. Die Anschlussgarantie kann in einer der neun folgenden Ausführungsoptionen mit einer jeweils unterschiedlichen Zeitdauer und maximalen Laufleistung an-schließend an den Ablauf der Herstellergarantie abgeschlossen werden.
Nach jetzt ca 60 Fahrzeugen aus dem VAG/Audi Konzern und, seit dem die Garantieverlängerung möglich ist immer mit dieser abgeschlossen, sobald dies möglich war sofort mit dem Kauf, glaube ich zu wissen, wie die Handhabung stattfindet.
@huckelbuck & Zimpalazumpala:
Beide habt ihr Recht, nur redet ihr aneinander vorbei.
Huckel vertraut in seinen Angaben den Versprechungen auf der Audiwebsite, Zimpala erinnert an die auch in diesem Forum immer wieder angeführten Ausflüchte von Händlern und Hersteller, z.B. dem berüchtigten "Stand der Technik"—nicht von ungefähr ist genau dieser Punkt auch in den Garantiebedingungen angeführt.
Theoretisch ist also die Anschlussgarantie gleichwertig mit der Herstellergarantie, praktisch wird das aber meist nicht so gehandhabt, unter anderem wegen dem Passus des Standes der Technik und schwammigen Vergleichs mit anderen Fahrzeugen vergleichbaren Typs (huckels Zitat, Pkt. 3), was auch immer das heißen mag. Irgendwann heißt es dann einfach mit Achselzucken: "Mit so und so vielen Jahren, bzw. km ist das normal."
Einem versöhnlichen Vergleich soll man immer zustimmen .
Zitat:
Original geschrieben von nix4free
@huckelbuck & Zimpalazumpala:
Beide habt ihr Recht, nur redet ihr aneinander vorbei.
Huckel vertraut in seinen Angaben den Versprechungen auf der Audiwebsite, Zimpala erinnert an die auch in diesem Forum immer wieder angeführten Ausflüchte von Händlern und Hersteller, z.B. dem berüchtigten "Stand der Technik"—nicht von ungefähr ist genau dieser Punkt auch in den Garantiebedingungen angeführt.
Theoretisch ist also die Anschlussgarantie gleichwertig mit der Herstellergarantie, praktisch wird das aber meist nicht so gehandhabt, unter anderem wegen dem Passus des Standes der Technik und schwammigen Vergleichs mit anderen Fahrzeugen vergleichbaren Typs (huckels Zitat, Pkt. 3), was auch immer das heißen mag. Irgendwann heißt es dann einfach mit Achselzucken: "Mit so und so vielen Jahren, bzw. km ist das normal."
Grundsätzlich bin ich ein großer Freund von "goldenen Brücken". Danke für den Versuch!
Hier habe ich jedoch ein "Aber".
Das zitierte, angeblich nicht gelesene Kleingedruckte gibt nichts her und dass man mich im Verlängerungszeitraum aus den gleichen Gründen abweisen kann (und nur aus diesen!), die auch während der ersten 2 Jahre Abweisungsgründe wären, ist sonnenklar und nicht Gegenstand der Erörterung.
Ich kann entsprechende Erfahrungen aus dem Verlängerungszeitraum nicht vorweisen, da der Q 5 (mein erster AUDI) gerade 10 Monate alt ist, werde mich aber im Fall der Fälle auf die abgeschlossene Garantieverlängerung berufen und dann erleben, was in praxi geschieht.
Nenn es blauäugig wenn Du willst, ich bin sehr zuversichtlich in der AUDI-NL einen korrekten Partner zu haben.
Im Übrigen kann die kostenpflichtige Anschlussgarantie so schlecht doch eigentlich nicht sein, wenn sie für 60 Fahrzeuge immer wieder abgeschlossen wurde, oder?; da sollten doch schon handfeste wirtschaftliche Überlegungen hinter stehen, wenn der gesamte Fuhrpark so abgesichert wird.
Als Kraftwerker lebe ich nicht nur beruflich die Gürtel/Hosenträger Sicherheit ( fachlich: redundant/diversitär). Dummerweise haben, bis heute, fast immer die Nachbesitzer von meiner Lebensweise profitiert. Trotzdem kann ich es in wenigen Fällen nachweisen, dass immer das, was defekt war, gerade nicht abgedeckt war.
Deshalb neue Vorgehensweise meinerseits (zwar gerade bei BMW aber gleiche Problematik): 2 Jahre kostenfreie Garantie/ Gewährleistung auf alles ( wie Chuk Norris, der bekommt nämlich auch 20% auf Tiernahrung ), der Rest wird über Kulanz abgefahren.
Aber so ist es meistens: man fühlt sich so lange gut versichert, bis der Leistungsfall eintritt, dann trennt sich die Spreu vom Weizen.
Zitat:
Original geschrieben von Zimpalazumpala
Als Kraftwerker lebe ich nicht nur beruflich die Gürtel/Hosenträger Sicherheit ( fachlich: redundant/diversitär). Dummerweise haben, bis heute, fast immer die Nachbesitzer von meiner Lebensweise profitiert. Trotzdem kann ich es in wenigen Fällen nachweisen, dass immer das, was defekt war, gerade nicht abgedeckt war.
Deshalb neue Vorgehensweise meinerseits (zwar gerade bei BMW aber gleiche Problematik): 2 Jahre kostenfreie Garantie/ Gewährleistung auf alles ( wie Chuk Norris, der bekommt nämlich auch 20% auf Tiernahrung ), der Rest wird über Kulanz abgefahren.
Aber so ist es meistens: man fühlt sich so lange gut versichert, bis der Leistungsfall eintritt, dann trennt sich die Spreu vom Weizen.
Ich verstehe Deine Ausführungen leider nicht als Einlassung zu dem vorher von Dir ins Feld geführten Gesprächsstrang und kann damit nur wenig anfangen.
Im Übrigen ist nach meiner Kenntnis AUDI im Augenblick der einzige Anbieter am Markt der eine echte -uneingeschränkte- (zeitlich und nach Laufleistung gestaffelte) Verlängerung der Neuwagengarantie anbietet und nicht eine auf vielerlei Wegen eingeschränkte Anschlussgarantie (ggf. über ein Versicherungsunternehmen).
Ich schließe hier für mich das Thema ab.