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Ist das Versicherungsbetrug ?

Themenstarteram 19. September 2017 um 13:07

Hallo MotorTalker,

ein Fuhrparkverantwortlicher eines Unternehmens läßt eigene Unfallschäden (Kasko / Vollkasko) von einem "befreundeten" Fachbetrieb / Autohaus reparieren, dafür eine Rechnung ausstellen, bezahlt diese auch selbst und rechnet diese dann bei der jeweiligen Kasko unter Abzug der Selbstbeteiligung selbst ab.

Das klingt ja soweit sauber und ganz gängig.

Aber, im selben Zuge der Rechnung durch das Autohaus, wird eine vorher vereinbarte Rabattgutschrift zum Fall zusätzlich erstellt, durch das Autohaus verrechnet oder erstattet, diese wiederum gibt er NICHT bei der Versicherung an. Also er Zahlt tatsächlich wesentlich weniger, kassiert aber die Versicherung voll ab.

Ist das Versicherungsbetrug oder kann man das so machen ???

Beste Antwort im Thema

Das nennt man Betrug.

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Das nennt man Betrug.

§ 263 StGB

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

...

Themenstarteram 19. September 2017 um 13:22

Vielen Dank für diese ausführliche Antwort und der Rechtsnorm ...

Und dann stellt sich noch die Frage wie dieser Fuhrparkverantwortliche diese Rückeinnahmen zu Gunsten der Firma verbucht.

Erhält die Firma diese Rückeinnahmen oder steckt er sie in die eigene Tasche. Dann könnte es auch noch Veruntreuung bzw. Unterschlagung sein.

Themenstarteram 19. September 2017 um 13:45

so Dumm wie dieser war, hat er diese Gutschriften (es sind mehrere Fälle) mit dem vollständigen Angaben zum Fahrzeug erstellen lassen. Genau so sind diese dann auch in der betrieblichen Buchhaltung gelandet... Hat keinen interessiert ...

Ist das wirklich Versicherungsbetrug?

Das wäre sicher so wenn die Werkstatt für die Versicherung eine überhöhte Rechnung schreiben würde.

Den Rabatt bekommt die Firma aber weil sie viele Fahrzeuge bei der gleichen Werkstatt reparieren läßt.

Steht der Rabatt dann nicht doch der Firma zu?

(Dem Fuhrparkleiter selbst natürlich nicht!)

Beispiele aus eigener Erfahrung:

Unser Zweitwagen hat einen Kaskoschaden.

Ich bringe ihn in eine freie Karossiewerkstatt die mir als gut arbeitende Werksrtatt empfohlen wurde.

Gutachter meiner Versicherung begutachtet das Fahrzeug und gibt Reparatur frei.

1.Variante: Die Werkstatt stellt mir kostenlos ein Ersatzfahrzeug das mir die Versicherung bei Kasko nicht zahlt.

2. Variante: Ich brauche das Ersatzfahrzeug eigentlich nicht weil es der Zweitwagen war. Die Werkstatt verzichtet in diesem Fall auf die Hälfte der Selbstbeteiligung.

War das jetzt auch Versicherungsbetrug?

Anderer Fall:

Ich gebe mein Auto zu einer normalen Reparatur, Bremsen und Bremsflüssigkeit, zu einer Werkstattkette.

Der Meister schaut alles an macht mir einen verbindlichen Kostenvoranschlag von ca. 350,-€ . Wir sind uns einig.

Ich gebe das Auto nach einigen Tagen zur Reparatur, er sieht es im Hof stehen und sagt:

Sie haben ja einen Steinschlag in der Scheibe.

Den hatte ich schon mal reparieren lassen, hat genau so lange wie die Garantie gehalten dann ist der Kleber wieder rausgebröckelt.

Deshalb sage ich zu ihm ich will keine Steinschlagreparatur mehr auch wenn die umsonst ist wegen der Versicherung.

Er meint er hätte an eine neue Scheibe gedacht, die würde mich in Kombination mit meiner Bremsenreparatur auch nichts kosten???

Das läuft dann so:

Ich trete den Teilkaskoschaden an die Werkstatt ab. die rechnet mit der Versicherung direkt ab.

Auf meiner Rechnung tauchen 100,-€ Selbstbeteiligung auf, die Bremseninstandsetzung kostete mich nur noch 250,-€ weil Rabatt abgezogen wird.

Versicherungsbetrug?

Zitat:

@CelicaSt185 schrieb am 19. September 2017 um 15:07:14 Uhr:

Ist das Versicherungsbetrug oder kann man das so machen ???

Das kommt darauf an was er tatsächlich mit der Versicherung abrechnet. Rechnet er fiktiv mit der Versicherung auf Basis eines Kostenvoranschlages/Gutachtens ab dann ist der Rest legal. Rechnet er die volle Reparaturrechnung mit der Versicherung ab dann ist die Gutschrift unzulässige Bereicherung = Betrug.

Für die Buchhaltung muss das so offiziell, wie soll die das sonst auch bezüglich der MwSt. gegenüber dem Finanzamt sonst verbuchen? Weiß die Versicherung ja nichts von.

Die Beispiele von Gerry sind überwiegend Betrug. Selbstbeteiligung verrechnen, andere Arbeiten auf Kosten der Versicherung miterledigen etc.. fallen da ganz klar drunter.

http://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../

http://www.streifler.de/...lbstbeteiligung-ist-unzulaessig--_9475.html

Nur auf die Schnelle als Beispiele.

Der Rabatt steht der Versicherung zu.

Wenn das mit der Scheibenmauschelei raus kommt, dann hat die Werkstatt und du ein Problem. Die Versicherungen sind da mittlerweile gnadenlos und das ist auch gut so. Durch solche Sachen steigen unser aller Prämien. Eine neue Versicherung zu finden dürfte dann auch immer schwerer werden.

Ich denke, das ist jetzt eher ein Problem der Buchhaltung und nicht des Fuhrparkverantwortlichen. Ich denke, dass man ihm keinen Betrugsvorwurf machen kann. Er handelt so wie es offensichtlich durch die Firma verlangt wird, sonst würden ja die Belege nicht bei der Buchhaltung landen, die ja auch die Mittel für das Bezahlen der Rechnungen zur Verfügung stellt.

Und wenn es ein Betrug wäre, hätte das schon die Innenrevision oder die Buchprüfung der Finanzbehörden festgestellt.

Zitat:

@martinb71 schrieb am 19. September 2017 um 16:00:17 Uhr:

Der Rabatt steht der Versicherung zu.

Wenn das mit der Scheibenmauschelei raus kommt, dann hat die Werkstatt und du ein Problem. Die Versicherungen sind da mittlerweile gnadenlos und das ist auch gut so. Durch solche Sachen steigen unser aller Prämien. Eine neue Versicherung zu finden dürfte dann auch immer schwerer werden.

Ich glaube eher dass sehr viele solche Sachen laufen.

Die Versicherungen haben kaum eine Chance so was rauszubekommen oder sie wollen es gar nicht.

Ich habe bisher sehr wenig mit Versicherungen zu tun gehabt, aber jedes Mal gab es

"preiswerte" Lösungen.

Bei der Karosseriewerkstätte ist der teilweise oder volle Verzicht auf die Selbstbeteiligung , je nach Höhe des Schadens, allgemein bekannt.

Freunde sagten dann zu mir "hast du das denn nicht gewußt das macht der doch immer so, da hättest du mehr raushandeln können".

Themenstarteram 19. September 2017 um 14:32

Es ist tatsächlich so, dass die Gutschrift einbehalten wird, also der Versicherung verschwiegen wird ...

Ich sehe das auch als Betrug.

Wer dafür haftbar gemacht werden kann ist die nächste Frage... Ich meine, es der dafür verantwortlich, der solche Handhabe aushandelt und das ist der Fuhrparkleiter ...

Was habt ihr immer mit der Firma bzw. der Buchhaltung?

Kann nirgends herauslesen, dass da irgendwas über seinen Arbeitgeber läuft.

Themenstarteram 19. September 2017 um 16:14

es handelt sich um einen Firmenfuhrpark

Zitat:

@trouble01 schrieb am 19. September 2017 um 15:25:57 Uhr:

Und dann stellt sich noch die Frage wie dieser Fuhrparkverantwortliche diese Rückeinnahmen zu Gunsten der Firma verbucht.

Erhält die Firma diese Rückeinnahmen oder steckt er sie in die eigene Tasche. Dann könnte es auch noch Veruntreuung bzw. Unterschlagung sein.

Je nach Schadenhäufigkeit bekommt sein Junior am Jahresende einen Q7 zu Weihnachten ; -)

Schließlich hat man sich die Kohle mit viel Angstschweiß erarbeitet.

Eine solche Vorgehensweise ist ein klarer Fall von Betrug,nicht nur der Versicherung gegenüber, auch dem Finanzamt, wenn Schadensereignisse den Betriebsausgaben hinzu gerechnet werden.

Gruß vom Skyliner

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