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Jährliche Fahrleistung auf ein Monat runter gerechnet!

Themenstarteram 16. Oktober 2009 um 11:15

Hallo zusammen,

vor einem Jahr habe ich meinen Corsa versichern lassen und damals 15000km als jährliche Fahrleistung angegeben, womit ich gut zurechtgekommen bin. Nun muss ich das Auto als Zweitwagen ummelden, da ein weiteres Auto in die Familie kommt und dieser Wechsel soll höchstens noch bis Ende des Jahres gehen, danach steht eventuell ein Versicherungswechsel an.

Jetzt ist meine Frage, ob ich bei dem neuen Vertrag, der voraussichtlich nur 2 Monate zum überbrücken geht wieder 15000km als jährliche Fahrleistung angeben muss, oder ob da 2500km anzugeben sind. Ich würde am liebsten natürlich 2500km angeben, aber man hat mir auch gesagt, dass Versicherungen die jährliche Fahrleistung auf einen Monat runterrechnen würden. Wenn ich also 2500km angebe und nach diesen 2 Monaten einen Crash baue, wäre meine komplette Laufleistung schon erschöpft und keiner würde mir glauben, dass es bei den 2500km geblieben wäre!

Also zusammengefasst: Wird die jährliche Fahrleistung auf ein Monat runter gerechnet, oder kann man die jährliche Fahrleistung innerhalb von wenigen Monaten vollfahren und danach glaubwürdig rüberkommen, wenn man behauptet, den Rest des Jahres nicht weiter gefahren zu werden?!

Vielen Dank im Voraus.

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16 Antworten

Hallo,

es heißt jährliche Fahrleistung, das sagt schon alles.

Zitat:

Also zusammengefasst: Wird die jährliche Fahrleistung auf ein Monat runter gerechnet, oder kann man die jährliche Fahrleistung innerhalb von wenigen Monaten vollfahren und danach glaubwürdig rüberkommen, wenn man behauptet, den Rest des Jahres nicht weiter gefahren zu werden?!

Gute Frage, wie würdest du sie dir denn selbst beantworten?

Ich denke nicht, dass man damit glaubwürdig rüberkommt. Sonst könnte man das Fahrzeug ja gleich für die restlichen 10 Monate stilllegen, würde viel mehr Geld sparen.

Gruß

traumzauber

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber

Hallo,

es heißt jährliche Fahrleistung, das sagt schon alles.

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber

Zitat:

Also zusammengefasst: Wird die jährliche Fahrleistung auf ein Monat runter gerechnet, oder kann man die jährliche Fahrleistung innerhalb von wenigen Monaten vollfahren und danach glaubwürdig rüberkommen, wenn man behauptet, den Rest des Jahres nicht weiter gefahren zu werden?!

Gute Frage, wie würdest du sie dir denn selbst beantworten?

Ich denke nicht, dass man damit glaubwürdig rüberkommt. Sonst könnte man das Fahrzeug ja gleich für die restlichen 10 Monate stilllegen, würde viel mehr Geld sparen.

Gruß

traumzauber

Würde es nicht, da man in der Schadensfreiheitsklasse nicht weiterkommt.

Meine jährliche Fahrleistung kann ich innerhalb eines Jahres doch so verteilen wie ich möchte. Bei einem Cabrio entsprechend mehr im Sommer z.b.

Gruß

yo-chi

hi,

ich bin kein jurist und gewoehnt das die es oftmals anders sehen wie ich. :)

Meine meinung:

Wenn du ein auto fuer nur 2 monate versicherst und willst monatlich 1000km fahren dann musst du als jaehrliche fahrleistung 12.000 km angeben.

Gerechtigkeit widerfaehrt dir ja dadurch das du auch nur 2 monate bezahlst und nicht 12.

Dein problem ist mehr das du bei laengeren vertraegen deinen schnitt ueber laengere zeit hast. Es ist ja durchaus rechtens, dass du mal einen monat deutlich mehr faehrst (beispielsweise in den urlaub) und das in anderen monaten wieder einsparst um insgesamt auf den richtigen wert zu kommen.

Meldest du nur 2 monate an und faehrst dann ausgesprochen viel (urlaub) dann kann das komisch werden u.U.

3L

Ps.: die preisunterschiede fuer kmleistung sind nicht so erheblich wenn ich mich recht entsinne.

am 16. Oktober 2009 um 20:19

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja

Ps.: die preisunterschiede fuer kmleistung sind nicht so erheblich wenn ich mich recht entsinne.

Stimmt. Im Vergleich ist das schon lächerhaft ;)

Ich sehe das anders, und würde als jährl. Fahrleistung 2500 km angeben.

Du musst ja auch - bei Abschluss - den Kilometerstand angeben und kannst nach Beendigung der

2 Monate nachweisen, dass du nicht mehr gefahren bist, und bei diesem Versicherer fährst du ja auch nur 2500 km ( im Versicherunsjahr ) mit dem Auto und mehr musst du auch nicht versichern!

Dann, beim neuen Versicherunsgeber musst du natürlich 15000 km p.a. angeben, denn auch der fragt nach dem Kilometerstand.

Im Übrigen: den vereinbarten Kilometerstand kann man um 3000 km p.a. überziehen ohne Nachteile zu haben! So steht es bei meiner Vers. im Kleingedruckten und so wurde mir das auch bei Abschluss gesagt.

Ausserdem: wenn du ein Centfuchser ( Pfennigfuchser:D ) bist kannst du die Vers. auch austricksen ( legal ) wie?

Du schliesst die Vers. mit 10 000 km p.a. ab und zahlst so den geringeren Beitrag.

Nach 6 oder 7 Monaten rufst du an und sagst denen, dass du jetzt mehr fährst und bittest um Erhöhung auf 15000 km p.a.

Dann bekommst du ab diesem Datum eine neue Police und musst den erhöhten Beitrag auch erst ab diesem Tag bezahlen.........und nicht rückwirkend;)

Ob sich dieser Aufwand lohnt muss jeder für sich entscheiden, bei mir rechnet sich das nicht da ich bei einem Beitragssatz von 30 % bin. ............wer aber 100 % oder mehr zahlt.....der sollte mal nachrechnen;)

Gruss

QQ 777

am 17. Oktober 2009 um 10:13

Zitat:

Jetzt ist meine Frage, ob ich bei dem neuen Vertrag, der voraussichtlich nur 2 Monate zum überbrücken geht wieder 15000km als jährliche Fahrleistung angeben muss, oder ob da 2500km anzugeben sind. 

Warum fragt man da nicht einfach bei der Versicherung nach? Das geht mir bei solchen Fragen hier im Forum immer wieder nicht in den Kopf...

 

Bei meiner Versicherung wird es runtergerechnet und man muss die Leistung angeben, die man in einem Jahr hätte, aber das sollte am besten mit dem Vetreter abgesprochen werden.

Zitat:

Original geschrieben von QQ 777

....

Ausserdem: wenn du ein Centfuchser ( Pfennigfuchser:D ) bist kannst du die Vers. auch austricksen ( legal ) wie?

Du schliesst die Vers. mit 10 000 km p.a. ab und zahlst so den geringeren Beitrag.

Nach 6 oder 7 Monaten rufst du an und sagst denen, dass du jetzt mehr fährst und bittest um Erhöhung auf 15000 km p.a.

Dann bekommst du ab diesem Datum eine neue Police und musst den erhöhten Beitrag auch erst ab diesem Tag bezahlen.........und nicht rückwirkend;)

...

Ich habe mal EUR bezahlt fuer eine nachtraegliche aenderung im vertrag wegen der km!

Die waren mich ab da als kunden dann auch los, sie hatten mir das nicht gesagt sondern einfach nacher die rechnung geschickt und war nix mehr zu machen. Wer liest schon das kleingedruckte vor ort. :)

Besonders unwitzig war das die aenderung sich preislich bei der versicherung garnicht ausgewirkt hat, ich war eh schon an der obergrenze beim bezahlen. (ich hatte von 30 auf 40 tausend erhoet, wenn ich mich recht entsinne).

Schlecht beraten weil ich haette so natuerlich auch gleich sicherheitshabler 50.000km angeben koennen (statt der 30).

Und nochmal schlecht beraten weil sie mir nicht klar gemacht haben das die aenderung kostet.

Daher dann gekuendigt und jetzt woanders gluecklich. :)

3L

am 18. Oktober 2009 um 9:29

Verträge, egal welcher Art, sollte man immer vorher lesen!

Ich kann dies bei einigen Direktversicherern nur dringendst empfehlen. sonst könnte man evtl. eine böse Überraschung erleben (z.B. Rückstufung bei nur einem Unfall von SFR 25 = 30 % direkt auf 100%).

Und wenn man die km-Leistung erhöht wird auch der Beitrag höher .....

mehr km, größeres Risiko, mehr Beitrag .....

Das wird bei der Versicherung, zu der du jetzt gewechselt bist, nicht anders sein.

Ich habe z.B. unseren Zweitwagen vor kurzem von 12.000 km/Jahr auf 15.000 km erhöht, ..... macht im Jahr keine 10 € aus! Da muss man doch wirklich nicht drüber meckern! Die 15.000 km gelten jetzt z.B. für den Zeitraum 10.10.09 - 09.10.10, egal wann man die innerhalb dieser 12 Monate abfährt!

Und - zum x-wiederholten Male - ich behaupte noch immer, dass nirgendwo so betrogen wird, wie bei Angabe der km-Klasse!

Nach dem Motto, merkt eh Keiner! Aber, man muss die Versicherungsunternehmen nicht für dümmer halten, als man selber ist!

Hier mal ein Artikel aus der Stuttgarter Zeitung zu dem Thema "Jahreskilometerleistung" und was passieren kann. Ich habe einmal drüber gelesen und finde er spiegelt im grossen und ganzen korrekt dar wie es in der Praxis aussieht...

Hallo,

absolute Zustimmung - den Artikel sollten sich sowohl TE als auch andere interessierte User mal durchlesen.

@QQ 777:

Bitte etwas vorsichtiger mit allgemein gültig erscheinenen Aussagen.

Es gibt kein (!) Recht auf ein Überziehen der jährlichen Laufeistung um 3.000 km.

Es gibt kein (!) Recht darauf, diesen vermeintlichen "Trick" anzuwenden und nachträglich die Laufleistung zu erhöhen.

Hier gilt der jeweilige Tarif in der jeweiligen Generation.

Die unterscheiden sich zum einen in der Gesellschaft selbst, zum anderen erst recht untereinander.

Daher:

Bitte etwas allgemeiner formulieren - so eine Aussage bringt niemandem weiter.

Im vorliegenden Fall schließe ich mich ebenso der Meinung an, dass 15.000 km anzugeben sind.

Vergleicht es mal mit Zinszahlungen und/oder Gehältern. Per annum heißt in zwölf Monaten.

Und im normalen Geschäftsverkehr werden monatliche Anteile nunmal so berechnet, indem man zwölftelt.

Oder gibts für Angestellte, die im Dezember anfangen, gleich nen vollen Jahreslohn? Nein, ein Zwölftel.

Grüße

Schreddi

Absolute Zustimmung!

 

Wenn man die Beitragsunterschiede zwischen den einzelnen km-Klassen sieht, dann kann man es nicht fassen, dass so viele Fahrer hier betrügen!

Ich könnte hier sofort einige Jungfahrer anführen, die sich noch damit brüsten, in der 9.000km-Klasse zu fahren und wie bescheuert doch alle Anderen seien, die mehr angeben! Schneller sei kein Geld zu verdienen!

Natürlich fahren sie 9.000 km, ..... aber in drei Monaten (sind allein jedes Wochenende in Sachen Fußball-Bundesliga auf Tour!)

Ich erinnere mich an mein erstes Bußgeld vor etwa 8 Jahren wegen zu schnellen Fahrens und den Spruch der Rennleitung ..."Irgendwann erwischen wir sie alle, es ist nur eine Frage der Zeit ..." !

Das gilt auch für das Thema hier!

Spätestens wenn der Kaskoschutz weg ist, lässt auch der Spass nach. :D

Ich denke 2500 km macht wenig sinn, da bei vielen Versicherungen ca. 7/9000 km eh schon die unterste Kategorie ist

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Hallo,

absolute Zustimmung - den Artikel sollten sich sowohl TE als auch andere interessierte User mal durchlesen.

@QQ 777:

Bitte etwas vorsichtiger mit allgemein gültig erscheinenen Aussagen.

Es gibt kein (!) Recht auf ein Überziehen der jährlichen Laufeistung um 3.000 km.

Es gibt kein (!) Recht darauf, diesen vermeintlichen "Trick" anzuwenden und nachträglich die Laufleistung zu erhöhen.

Hier gilt der jeweilige Tarif in der jeweiligen Generation.

Die unterscheiden sich zum einen in der Gesellschaft selbst, zum anderen erst recht untereinander.

Daher:

Bitte etwas allgemeiner formulieren - so eine Aussage bringt niemandem weiter.

Im vorliegenden Fall schließe ich mich ebenso der Meinung an, dass 15.000 km anzugeben sind.

Vergleicht es mal mit Zinszahlungen und/oder Gehältern. Per annum heißt in zwölf Monaten.

Und im normalen Geschäftsverkehr werden monatliche Anteile nunmal so berechnet, indem man zwölftelt.

Oder gibts für Angestellte, die im Dezember anfangen, gleich nen vollen Jahreslohn? Nein, ein Zwölftel.

Grüße

Schreddi

Hallo Schreddi,

du solltest meinen Beitrag mal gründlicher und komplett lesen!

Wo schreibe ich etwas von Recht?:confused:

Das habe ich geschrieben:

Dann, beim neuen Versicherunsgeber musst du natürlich 15000 km p.a. angeben, denn auch der fragt nach dem Kilometerstand.

Im Übrigen: den vereinbarten Kilometerstand kann man um 3000 km p.a. überziehen ohne Nachteile zu haben! So steht es bei m e i n er Vers. im Kleingedruckten!

-----------------------------------------------------------------------

 

Ich bin sogar von meiner Versicherung darauf angesprochen worden als ich mich nicht entscheiden konnte; fahre ich 7000 km p.a. oder 8000 km. Daraufhin hatte die Vers. mir gesagt das ist egal, sie können sowieso bis zu 3000 km p.a. mehr fahren.......und das steht auch so in den Vers.- Bedingungen

( bei meiner!! Vers.! ). Diese Aussage ist von meiner Vers. und nicht zu verallgemeinern!!! ..also bitte keinen erneuten Angriff:mad:

Desweiteren hat ein Familienangehöriger seine jährl. vereinbarte Kilometerleistung stark überschritten als vereinbart und das der Versicherung gemeldet. Hierauf bekam er eine neue Police mit der neuen erhöhten Fahrleistung. Für die "Vergangenheit" musste er n i c h t s nachzahlen!!!

 

Ich gebe lediglich meine Erfahrungen weiter, vielleicht hätte ich das Wort -Trick - weglassen sollen, aber mein Beispiel zeigt es ist legal......und es gibt auch legale Tricks;).

 

Gruss

QQ 777

P.S. Auf deine Belehrungen was p.a. bedeutet kann ich verzichten, deine Entschuldigung kannste beim Fundamt abgeben, da hole ich sie mir ggfls. ab.

...im Übrigen ist in dem Zeitungsartikel von Kannbestimmungen die Rede und ich muss dich doch nicht aufklären was das heißt?.....auch bezieht der Artikel nicht auf alle Versicherungen...u.s.w.

----Fazit::):):)---ja?!

 

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