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Jetzt Amtlich! Fahrverbot für R5 TDI

Themenstarteram 26. April 2005 um 13:45

Hallo Leute,

jetzt ist es also amtlich! Verschiedene Länderregierungen haben bereits ein Fahrverbot für filterlose Kraftfahrzeuge in Städten verabschiedet!

Heisst: Schon ab Mitte 2005 dürfen VW Touaregs TDI R5 ( da nur EU-Norm E2) nicht mehr in Großstädte fahren, wenn die Feinstaubbelastung zu gross ist!!!! In italien gibt es das übrigens schon länger! Also fahrt blos nicht im Sommer mit Eurem schönen T. nach Italia sonst könnte es plötzlich heissen: Und ab hier umkehren!!!!

Jetzt heisst es wohl die Volkswagen AG anzuschreiben und zu schauen wie ich aus dem Vertrag wieder herauskomme! Ich will doch kein negalneues Auto mit dem ich nicht überall hinfahren kann!

Ich habe schon eine EMAil geschrieben und lasse Euch wissen, was VW dazu sagt!

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69 Antworten

Das betrifft wenn aber alle Diesel ohne Rußfilter, also sehr viele Fzg. die im Moment verkauft werden oder kürzlich verkauft wurden.

Hast du einen Link dazu?

Themenstarteram 26. April 2005 um 14:05

Im Internet gibts Näheres

 

Link habe ich leider gerade keinen, aber in den neuesten News, auch hier im Internet kannst Du es überall nachlesen!

Ironie AN: Sogar auf dem Titelblatt der Bildzeitung heute!!!! Ironie AUS

Fakt ist es jedenfalls!!!

Zitat:

Original geschrieben von ulli_car

Heisst: Schon ab Mitte 2005 dürfen VW Touaregs TDI R5 ( da nur EU-Norm E2) nicht mehr in Großstädte fahren, wenn die Feinstaubbelastung zu gross ist!!!!

Der Touareg R5-TDI erreicht laut Datenblatt vom Oktober 2004 die Euro 3 und fällt daher in Deutschland nicht unter die geplanten Fahrverbote, da diese nur für Fahrzeuge kleiner gleich Euro 2 gelten sollen!!!

Themenstarteram 26. April 2005 um 17:11

Leider nein Weiberheld

 

Hallo Weiberheld,

dies stimmt leider nicht mehr! Volkswagen wirbt zwar mit Euro 3, dies war aber nur bei Zulassung als Kombinationsfahrzeug zutreffend! Ab 01.05.2005 werden Touaregs ganz normal als Pkw zugelassen, also Hubraumbesteuert und erreichen damit definitiv nur Euro 2!

Stell Dich schon mal auf Fahrverbote ein!!!

am 26. April 2005 um 17:16

dann rüstet den Filter doch einfach nach, ist doch bald möglich. Bekomme meinen V10 auch noch ohne Filter, werde aber nachrüsten

am 26. April 2005 um 17:55

Re: Leider nein Weiberheld

 

Zitat:

Original geschrieben von ulli_car

Hallo Weiberheld,

dies stimmt leider nicht mehr! Volkswagen wirbt zwar mit Euro 3, dies war aber nur bei Zulassung als Kombinationsfahrzeug zutreffend! Ab 01.05.2005 werden Touaregs ganz normal als Pkw zugelassen, also Hubraumbesteuert und erreichen damit definitiv nur Euro 2!

Stell Dich schon mal auf Fahrverbote ein!!!

DAs heisst, Fahrzeuge mit Zulassung VOR 1.05.05 betrifft das nicht ?

Themenstarteram 26. April 2005 um 18:01

Einfach hinnehmen???

 

Einfach nachrüsten ist gut gesagt!

Erstens weiss keiner, ob die nachgerüsteten DPF genauso gut sind wie die Serienmäßigen

Zweitens ist dann noch unbekannt, ob Man mit nachgerüstetem DPF trotzdem fahren darf!

Drittens kaufe ich mir kein neues Auto für über 40.ooo Euro, damit ich nicht überall hinfahren kann!!!

Nein so gehts nicht!!!

Themenstarteram 26. April 2005 um 18:04

Mad Max

 

Nein Mad Max das wäre ja schön!!!

Das betrifft alle!!! Alle Pkws werden ab 01.05.2005 neu besteuert! Entweder Du bekommst kurz darauf einen neuen Steuerbescheid oder man schlägt es Dir im darauffolgenden Jahr noch mit oben drauf!

Außerdem wird die Euro -Norm 2 nicht besser ducrh einen RPF!!! Auch mit RPF bleibt der Touareg auf Euro 2 ( Also der R5 TDI jedenfalls)!

Das ist sehr traurig für VW!!!

Nachrüsten is möglich.

HJS hat eine Diesel Partikelfilter fur R5tdi.

www.hjs.com (letzter seite, Geländewagen / SUV´s)

Mehr links auf: http://www.auto-motor-und-sport.de/d/64922

Grusse Paul

Re: Einfach hinnehmen???

 

Zitat:

Original geschrieben von ulli_car

Einfach nachrüsten ist gut gesagt!

Erstens weiss keiner, ob die nachgerüsteten DPF genauso gut sind wie die Serienmäßigen

Zweitens ist dann noch unbekannt, ob Man mit nachgerüstetem DPF trotzdem fahren darf!

Dafür werden die Nachrüster schon sorgen. Andernfalls wäre ihr Produkt ja praktisch unverkäuflich...

Hi

ULLI_CAR:

also das mit dem Fahrverbot in Italien, ist so wie du es sagst quatsch. Du darfst nur nicht in die Innenstädte fahren! Innenstadt bedeutet, ein sehr sehr kleiner Teil einer Stadt. Ferner trifft es nur größere Städte, dann aber meistens am Wochenende zwischen 9-18 Uhr. Außerdem werden dir die Carabinieri keine Strafe verpassen, zumindest als Deutscher nicht. Bei der Neuen Regelung, habe ich zumindest so gelesen, wird ein Fahrzeug nach dessen Emissionsverhalten eingestuft. Somit ist der Motor euro3, Besteuert wird aber mit euro2, da über 2500 Kg, ergo darf ich fahren, da der Motor ja euro3 ist. Oder?

ciao

ralph

am 27. April 2005 um 7:21

@all,

das sehe ich auch so!!! In meinem Fahrzeugschein steht Euro 3, und der würde bei einer Kontrolle überprüft und ist verbindlich. Vom der Zulassungsstelle habe ich keinen neuen erhalten. Also ist mein Dicker Euro3.

Gruss,

Holger

Themenstarteram 27. April 2005 um 12:02

Euro 2 oder Euro 3???

 

Also diese Disskusion ist schon seltsam! Ich denke nicht, dass ein Fahrzeug nach Steuerklasse Euro 2 besteuert wird aber nach Euro 3 eingestuft ist! Das wäre ja absoluter Blödsinn! Oder kann da jemand etwas definitives dazu sagen???

Das mit dem Fahrverbot in Italien ist leider nicht ganz so !!! Es WAR einmal so wie du sagst, auch mit den festgelegten Zeiten, aber jetzt kommen die Fahrverbote wegen UMWELTZSCHUTZ und das bedeutet, dass bei erhöhten Emissionswerten, egal wie groß die Stadt ist, ein Fahrverbot verhängt wird für Dieselfahrzeuge!!!! Und seit dem das so ist, wird Dich auch die italienische Polizei ganz sicher zur Kasse bitten!!!! Und zwar kräftig!!!

Re: Euro 2 oder Euro 3???

 

Zitat:

Original geschrieben von ulli_car

... Ich denke nicht, dass ein Fahrzeug nach Steuerklasse Euro 2 besteuert wird aber nach Euro 3 eingestuft ist! Das wäre ja absoluter Blödsinn! Oder kann da jemand etwas definitives dazu sagen???

...

Das hängt eindeutig mit dem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2.500 Kg zusammen. Fahrzeuge dieser Gewichtsklasse werden, auch wenn sie vom Emissionswert her die Euro 3-Grenzwerte erfüllen, steuerlich mit einer Schlüsselnummer versehen, dei eine Einstufung wie die eines Euro 2-PKW unter 2.500 Kg bewirkt.

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