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Junge Stene Garantie wegen Fremdinspektion vorbei?

Mercedes B-Klasse T245
Themenstarteram 17. März 2013 um 15:56

Hallo an Alle!

Ich habe mal eine Fragen und hoffe, mir wird weitergeholfen.

Mein Vater hat vor 20 Mon. ein Mercedes B-Klasse 160 BlueEff. als Jahreswagen bei Mercedes gekauft. Er hat die Jung Stern Garantie.

Die Inspektion des Wagens hatte mein Vater allerdings bei ATU machen lassen (volle Herstellergarantie: Die Herstellergarantie bleibt im vollen Umfang erhalten, da die Inspektion nach Herstellervorschrift erfolgt und ausschließlich Ersatzteile in Originalteilequalität verbaut werden).

Jetzt ist mein Vater am Freitag er vom Einkaufen (ca 1km ) nach Hause gefahren und hat das Fahrzeug abgestellt. Als er dann am Samstag den Wagen starten wollte ging nichts. Da hat er mich angerufen.

Ich habe festgestellt, dass der Motor fest ist. Jetzt gibt es 2 Möglichkeiten: Steuerkette gerissen oder der Anlasser ist mitgelaufen (da er beim Starten auch nicht „klackt“) und steckt verklemmt in der Schwungscheibe, so dass der Motor festsitzt (26 Tkm).

Montag telefoniere ich mit Mercedes, aber ich ```` denke´´´´`, die Jung Stern Garantie ist vorbei. ATU erzählte mir, es liegt im Ermessen der Mercedes, aber wieso sollten sie……..

Hat schon jemand Erfahrungen mit defekten Anlasser oder Steuerkettenrisse von der B-Klasse gemacht???????

 

Mit freundlichen Grüßen Dieter

Beste Antwort im Thema

Mit "Herstellergarantie" meint ATU meines wissend die Garantie auf Neufahrzeuge, die jeder Hersteller geben muss und gesetzlich vorgeschrieben ist. In dieser Zeit (die ersten 2 Jahre ab Kaufdatum) ist der Hersteller an diese Garantie gebunden, egal wo der Kunde seine Inspektion durchführt.

Die Junge Sterne Garantie ist eine davon unabhängige Gebrauchtwagengarantie, für die der Hersteller die Bedingungen selber formulieren darf. Und wenn in den Bedingungen steht, dass die Inspektionen bei einer autorisierten Vertragswerkstatt durchzuführen sind, dann ist diese Garantiebedingung auch einzuhalten, wenn man Wert darauf legt, im Schadenfall auf die Garantie zurückgreifen zu wollen.

Da der Fahrzeugkauf in deisem Fall schon 20 Mon. zurückliegt, greift leider auch der 12 monatige gesetzliche Gewährleistungsanspruch für den Gebrauchtwagenkauf nicht mehr.

Und Kulanz wird in aller Regel (Ausnahmen gibt es immer mal wieder) ebenfalls schwierig, da Mercedes dafür auch nur MB-Stempel im Serviceheft sehen möchte.

Letztentlich hilft wohl nur in der MB Werkstatt höflich anzufragen inwiefern die das noch auf JS oder Kulanz regeln können. Vieleicht kann man je nach Ursache des Schadens auch auf einen Fehler bei ATU schließen (Bsp.: vergessen Motoröl aufzufüllen :-)) Dann könnte man den Schaden evtl. bei ATU geltend machen.

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Hallo!

Wie willst du festgestellt haben, das der Motor festsitzt? Solche Schäden wie Steuerkettenrisse sind äusserst selten, bis überhaupt nicht. Anlasserschäden passieren schon mal. Allerdings wenn noch nichtmal ein Klackgeräusch wahrnehmbar ist?

Vielleicht Batterie leer, und nicht vergessen, Kupplung beim starten ganz durchdrücken.

Gruß

Themenstarteram 17. März 2013 um 18:28

Hallo !

``````````Wie willst du festgestellt haben, das der Motor festsitzt´´´´´´´´´´´´

5 Gang und schieben, wie früher beim Ventile einstellen. Ich arbeite als Baumaschinenschlosser. Batterie ist gut, habe ich gemessen.

Grüsse Dieter

Hallo

Gehe mal davon aus das Du am Montag bei Mercedes ein Problem hast! Die Inspektion " muss!" bei der

Mercedes Werkstatt gemacht werden innerhalb der Garantie. Lies mal die Garantiebestimmungen durch.

Die müssen dir keine "Garantie " geben.

mfg

Langer

Ps: Wenn Du das Auto im 5 Gang geschoben hast wieso ist der Motor fest?? Ganz einfach mal anschleppen mit einer Abschleppstange. Dann siest Du ob der Motor fest ist, spätestens wenn

Du bei einer Geschwindigkeit einkuppelst müsste er blockieren. Zündung an und anschleppen.

Zitat:

Original geschrieben von Bagger-schrauber

Hallo an Alle!

Ich habe mal eine Fragen und hoffe, mir wird weitergeholfen.

Mein Vater hat vor 20 Mon. ein Mercedes B-Klasse 160 BlueEff. als Jahreswagen bei Mercedes gekauft. Er hat die Jung Stern Garantie.

Die Inspektion des Wagens hatte mein Vater allerdings bei ATU machen lassen (volle Herstellergarantie: Die Herstellergarantie bleibt im vollen Umfang erhalten, da die Inspektion nach Herstellervorschrift erfolgt und ausschließlich Ersatzteile in Originalteilequalität verbaut werden).

Hallo ,

hier einmal ein Link zu den Garantiebedingungen für "Junge Sterne Garantie";

siehe §4

http://www.mercedes-benz.de/.../...-100_JungeSterneGarantieNDL-DFM.pdf

Ich kann mir aber nicht vorstellen das ATU von MB als "anerkannte

Vertragswerkstatt" gelistet wird und somit folgende

Aussage dann nicht stimmen würde.

"Die Herstellergarantie bleibt im vollen Umfang erhalten "

VG

HPAD

Zitat:

 

Ich kann mir aber nicht vorstellen das ATU von MB als "anerkannte

Vertragswerkstatt" gelistet wird und somit folgende

Aussage dann nicht stimmen würde.

"Die Herstellergarantie bleibt im vollen Umfang erhalten "

VG

HPAD

Wenn er das von ATU schriftlich hat dann ab zu ATU wenn Mercedes nicht zahlen will. dann muss ATU den Schaden bezahlen wenn Sie so einen Murks erzählen. Mir haben die Meister von irgendwelchen Werkstätten immer erzählt das jede meiserwerkstatt Inspektionen machen kann die die Garantie erhalten. Bis mir VW mal erklärte wie das genau läuft. Ist das eine Garantie von einem freien Händler, kannst Du das überall machen. Ist es eine Garantie die ``nur´´ von VW ausgegeben wird, musst du bei VW deine Inspektionen machen lassen. Was mich dabei nur wundert ist das eigentlich alle Firmen (egal ob MB, VW usw.) Ihre Garantie von der gleichen Firma beziehen nur sind die Vorgaben anders.

Mit "Herstellergarantie" meint ATU meines wissend die Garantie auf Neufahrzeuge, die jeder Hersteller geben muss und gesetzlich vorgeschrieben ist. In dieser Zeit (die ersten 2 Jahre ab Kaufdatum) ist der Hersteller an diese Garantie gebunden, egal wo der Kunde seine Inspektion durchführt.

Die Junge Sterne Garantie ist eine davon unabhängige Gebrauchtwagengarantie, für die der Hersteller die Bedingungen selber formulieren darf. Und wenn in den Bedingungen steht, dass die Inspektionen bei einer autorisierten Vertragswerkstatt durchzuführen sind, dann ist diese Garantiebedingung auch einzuhalten, wenn man Wert darauf legt, im Schadenfall auf die Garantie zurückgreifen zu wollen.

Da der Fahrzeugkauf in deisem Fall schon 20 Mon. zurückliegt, greift leider auch der 12 monatige gesetzliche Gewährleistungsanspruch für den Gebrauchtwagenkauf nicht mehr.

Und Kulanz wird in aller Regel (Ausnahmen gibt es immer mal wieder) ebenfalls schwierig, da Mercedes dafür auch nur MB-Stempel im Serviceheft sehen möchte.

Letztentlich hilft wohl nur in der MB Werkstatt höflich anzufragen inwiefern die das noch auf JS oder Kulanz regeln können. Vieleicht kann man je nach Ursache des Schadens auch auf einen Fehler bei ATU schließen (Bsp.: vergessen Motoröl aufzufüllen :-)) Dann könnte man den Schaden evtl. bei ATU geltend machen.

Wir hatten ein ähnliches Problem.

Man kann sich aber mit einem großem Service und einer Unterbodenversiegelung beim :-)wieder "einkaufen"

Grüße

Wenn man einen Service macht, kann man auch eine Mercedes Garantie abschließen MB 100 oder MB 80 die dann ein Jahr gilt. Aaaaaber wenn Du natürlich den Wagen auf den Hof schleppen musst weil der Motor kaputt ist, wird Du wahrscheinlich keine Garantie bekommen :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Bagger-schrauber

Hallo !

``````````Wie willst du festgestellt haben, das der Motor festsitzt´´´´´´´´´´´´

5 Gang und schieben, wie früher beim Ventile einstellen. Ich arbeite als Baumaschinenschlosser. Batterie ist gut, habe ich gemessen.

Grüsse Dieter

Hallo Schrauber.

Was ist den jetzt kaputt??

Hast Du schon Erkenntnis und eine Antwort für uns alle , bin mal gespannt was defekt ist.

Gruß

Langer

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