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Kauf V Klasse Anlage Kaufvertrag wegen Rückruf

Mercedes V-Klasse 447
Themenstarteram 22. März 2023 um 19:24

Hallo an Alle,

wir sind kurz davor eine gebrauchte V Klasse bei einem Mercedes Autohaus, zu kaufen. Was mich jetzt aber stutzig macht, ist eine Anlage zum Kaufvertrag, die wir unterschreiben sollen, mit folgendem Wortlaut:

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass das an mich übergebene Fahrzeug möglicherweise von einem Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes betroffen ist. Der Hersteller und das Kraftfahrtbundesamt stehen dazu im Austausch und stimmen eine eventual notwendige Maßnahme für dieses Fahrzeug ab. Soweit Sie über die Notwendigkeit einer derartigen Maßnahme informiert werden sollten, führen wir diese gerne kostenlos für Sie durch. Diese technische Maßnahme ändert nichts an etwaigen Gewährleistungsansprüchen. Mir ist bewusst, dass die örtliche Zulassungsstelle die Stillegung des Fahrzeuges anordnen kann, wenn ich eine eventuell erforderliche technische Maßnahme nicht fristgerecht durchführen lasse.

Ist diese Anlage so üblich? Könnte das irgendwelche Nachteile für uns haben? Für mich hört sich das nicht so an, als hätte ein Jurist dies formuliert.

Vielen Dank für Eure Hilfe

katjarrow

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9 Antworten

Ist i.O. - Maßnahmen vom KBA können auch bei Neuwagen greifen. Wenn sie feststellen, dass der Hersteller Mal wieder einen Schummelabgastrick etc. verbaut hat ...

Das würde mich jetzt auch nicht sehr beunruhigen oder gar vom Kauf abhalten. Rückrufe kommen vor, leider. Und ich denke der Verkäufer muss das so machen wenn er von so einem Vorgang Kenntnis hat, denn sonst verschweigt er ggf. einen bekannten Mangel am Fahrzeug.

Spannend für uns alle wäre natürlich zu wissen was da im Busch ist. Kriegst Du da was raus? Auch ein paar Infos zur Konfiguration wären vermutlich schon hilfreich.

Ich würde da schon genau hinschauen.

So, wie es @X128 sagt, sollte wichtig sein, um was für ein Fahrzeug genau es sich handelt. Dem entsprechend wird dann klar, welche Rückrufe für diesen Text relevant sind. Dazu würde dann die Historie des Fahrzeuges, sprich, welche Rückrufe wurden bereits umgesetzt ... wichtig sein.

Das Damoklesschwert der Stilllegung ist nicht ganz unreal. So, wie man in dem Text lesen kann unterschreibt man also im Vorfeld, etwaige KBA-Maßnahmen unweigerlich und unwiderruflich durchführen zu lassen.

Ich persönlich denke, dass so eine Erklärung durch einen MB-Händler äußerst fragwürdig ist und eher an die 100 EUR Prämie seitens MB für die Durchführung einer KBA-Maßnahme (vor ca. 2 Jahren) erinnert. Nur ist dies heute kein Anreiz für einen Kunden, sondern eine unwiderrufliche Willenserklärung des Kunden, welche gefordert wird!

Zitat:

@Bernh24 schrieb am 22. März 2023 um 22:57:00 Uhr:

Ich würde da schon genau hinschauen.

So, wie es @X128 sagt, sollte wichtig sein, um was für ein Fahrzeug genau es sich handelt. Dem entsprechend wird dann klar, welche Rückrufe für diesen Text relevant sind. Dazu würde dann die Historie des Fahrzeuges, sprich, welche Rückrufe wurden bereits umgesetzt ... wichtig sein.

Das Damoklesschwert der Stilllegung ist nicht ganz unreal. So, wie man in dem Text lesen kann unterschreibt man also im Vorfeld, etwaige KBA-Maßnahmen unweigerlich und unwiderruflich durchführen zu lassen.

Ich persönlich denke, dass so eine Erklärung durch einen MB-Händler äußerst fragwürdig ist und eher an die 100 EUR Prämie seitens MB für die Durchführung einer KBA-Maßnahme (vor ca. 2 Jahren) erinnert. Nur ist dies heute kein Anreiz für einen Kunden, sondern eine unwiderrufliche Willenserklärung des Kunden, welche gefordert wird!

Was soll den daran kritisch sein? Das AH sichert sich nur dagegen ab, dass später nicht irgend ein Schlaumeier ankommt und den Händler verklagt, weil innerhalb der Gewährleistung ein Mangel auftritt, der bei Fahrzeugübergabe schon bekannt war. Leute, lasst die Kirche im Dorf und kümmert euch lieber darum, dass der Wagen unfallfrei und auch nicht nachlackiert ist (sofern so angepriesen). Es gibt leider nicht wenige Fälle, wo auch renommierte AH in solchen Fragen recht schlampig arbeiten. Soll nicht heißen, dass man ein Unfallfahrzeug nicht KV kaufen sollte, nur kann ein verdeckter Vorschaden beim Wiederverkauf erheblichen Stress verursachen.

Der Grund dafür, dass eine AH sich heute so absichert, sind Kunden wie Bernh24.

Ich denke auch, dass das kein Jurist verfasst hat. Es ist sehr allgemein gehalten und enthält nix, was nicht ohnehin gilt, einschließlich potentieller Stilllegung. Der Händler ist in meinen Augen ziemlich dumm, denn er verschafft sich damit keine verbesserte Rechtslage, verunsichert aber potentielle Interessenten. Der wichtigste Satz ist in meinem Verständnis, dass die Gewährleistungsansprüche gegen den Händler in keinster Weise eingeschränkt werden, was gesetzlich im übrigen ohnehin nicht möglich ist.

 

Kurzum - ich hätte kein Problem damit es zu unterschreiben.

"ziemlich dumm" aha, sehr kultiviert und am Ende "unterschreiben". Hauptsache etwas geschrieben zu haben. Schönen Abend allen!

Übrigens, wer es nötig hat irgendwas zu verschweigen, der betrügt unter Umständen. Aber das ist ja geschäftstüchtig.

Naja, bei einem sicherheitsrelevanten Rückruf musst Du den Rückrufgrund des Fahrzeugs so oder so korrigieren lassen, sonst droht die Stilllegung. Ich sehe das Schreiben daher auch unkritisch, kann aber nachvollziehen dass es verunsichert.

Zitat:

@Bernh24 schrieb am 22. März 2023 um 22:57:00 Uhr:

Ich würde da schon genau hinschauen.

Eben:

Zitat:

So, wie man in dem Text lesen kann unterschreibt man also im Vorfeld, etwaige KBA-Maßnahmen unweigerlich und unwiderruflich durchführen zu lassen.

Nein, das steht da nicht.

Zitat:

eine unwiderrufliche Willenserklärung des Kunden, welche gefordert wird!

Und nochmal nein. Gefordert wird die Bestätigung der Kenntnisnahme, sonst nichts.

Ich verstehe die Verunsicherung des Themenstarters, und hier mal nachzufragen war sicher eine gute Idee. Die Aufregung bei manchen hier verstehe ich weniger, und die ist auch nicht hilfreich.

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