ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Kaufvertrag aufhebbar????

Kaufvertrag aufhebbar????

Themenstarteram 6. Juni 2011 um 20:25

Ich bin nicht sicher ob ich hier im richtigen Forum poste:

 

Folgendes: Der Vater einer guten Freundin hat einen Nissan Primera, wurde von ihm als Neuwagen gekauft inkl einer von dem Nissan Autohaus eingebauten Gasanlage. Das Fahrzeug wurde regelmäßig bei Nissan gewartet. Bei gut 90000km gab es Motorenprobleme und der Zylinderkopf mußte überholt werden und es wurden neue Ventile eingebaut. Die Reparatur wurde von Nissan durchgeführt, der Zylinderkopf bei einem Motoreninstandsetzer gemacht. Fahrzeug also wieder fahrbereit und in Ordnung.

 

So, der Nissan wurde aus der Werkstatt geholt und bei einem Honda Händler in Zahlung gegeben. Es wurde angegeben das der Motor überholt wurde. Das Fahrzeug wurde vom Verkäufer nicht weiter begutachtet, also blind gekauft. Es wurde ein ganz normaler Kaufvertag gemacht. Zwei Tage später meldet sich das Autohaus und fingen an zu singen, sind gehärtete Ventile verbaut worden, ein Stoßdämpfer sei defekt und es gäbe eine Delle im Fahrzeug und aus diesen Gründen möchten sie den Nissan nicht aufkaufen. Rückfrage beim Anwalt, ergab: gekauft ist gekauft, daraufhin meldete sich das Autohaus wieder und will den Wagen wieder auf den Vater der Freundin anmelden. Ja hallo ist das denn rechtens? Wenn angegeben wird das das Fahrzeug repariert wurde, noch dazu in ner Fachwerkstatt, dann sollte das wohl in Ordnung sein. Autos mit Gasanlage neigen nunmal eher zu Defekten. Wie gesagt, das Fahrzeug wurde NICHT begutachtet.

 

Wie siehts aus, muß das Auto dort wieder abgeholt werden, oder ist das Autohaus im Unrecht?

 

Ich meine ja.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Wenn das Autohaus die Karre wieder abgeben zurückgeben will muß diese dies Erstreiten. Das ist gemäss dem Rückgaberecht innerhalb 10 Tage nach dem BGB möglich ( wenn bewusst falsche Angaben oder verschwiegene Mängel vorliegen) gemacht und so im Kaufvertrag vereinbart wurden.

So einen Blödsinn habe ich hier ja schon lange nicht mehr gelesen :rolleyes::rolleyes: Jetzt mal ganz im Ernst: du hast doch keine Ahnung vom BGB geschweige denn von juristischen Themen im Allgemeinen. Und du glaubst trotzdem, dass du Leuten hier im Bezug darauf Antworten und Tips geben sollst?? Lass doch sowas bitte sein, das trägt NULL zur Problemlösung bei und verwirrt nur :rolleyes:

@TE: Entscheidend wird der KV sein. Der ist von der Sache her nicht einfach mal so "aufhebbar", wie du es umschreiben willst. Es gibt verschiedene Wege, z.B. Anfechtung, Schadenersatz etc. Das soll aber ein Anwalt dir oder meinetwegen deiner Freundin genauer erklären, das würde hier erstens den Rahmen sprengen, gehört aber zweitens auch gar nicht hier her. Aus deiner Schilderung heraus würde ich als Bauchentscheidung sagen, dass du/ihr euch keine Gedanken machen müsst zwangsweise. Aber keiner von uns kennt Wortlaute des Vertrags oder der Gespräche. Daher ist der Anwalt nach wie vor die richtige Anlaufstelle. Bei der Zulassung würde ich auf jeden Fall aber noch aufpassen, dass da kein Schmuh mit euch betrieben wird. Lasse die eVB stornieren und/oder rufe bei der Zulassungsstelle an, dass das Autohaus kein Fahrzeug erstmal auf euch zulassen darf. Sonst habt ihr hinterher definitiv wieder und mehr Ärger.

Gruß Tecci

23 weitere Antworten
Ähnliche Themen
23 Antworten
am 6. Juni 2011 um 20:30

Zitat:

Original geschrieben von Astra Twinport

daraufhin meldete sich das Autohaus wieder und will den Wagen wieder auf den Vater der Freundin anmelden.

ohne einwilligung des vaters der freundin kann das autohaus das auto nichtmehr auf selbigen anmelden...

Diese Frage hätte der Anwalt auch gleich im juristischen Sinne beantworten können.

 

Denn was nutzt es Dir wenn hier hundert Leute mit "Ja" antworten.

am 6. Juni 2011 um 20:43

Der Vater einer guten Freundin.....(hole Popcorn und Bier)!

 

Der Vater deiner guten Freundin wird das schon klären/lassen! So oder so.....sollen wir demokratisch über den Ausgang abstimmen.....:D

 

Nebenbei; warum sind Auto"s mit Gasanlage anfälliger für Defekten? Allgemeingültige Aussage? Würde mich mal interessieren.....;)

Hallole zusammen

Zuerst fällt mir auf das der Zylinderkopf gerichtet wurde und nur der Zylinderkopf.

Das hat mit einem Übrholten Motor nix zu tun also kann daraus schon eine falsche

Angabe abgeleitet werden die den Kaufvertrag anfechtbar macht,.

Wenn das Autohaus die Karre wieder abgeben zurückgeben will muß diese dies Erstreiten. Das ist gemäss dem Rückgaberecht innerhalb 10 Tage nach dem BGB möglich ( wenn bewusst falsche Angaben oder verschwiegene Mängel vorliegen) gemacht und so im Kaufvertrag vereinbart wurden. Überprüft genau was im Vertrag steht bezüglich der Motorinstandsetzung bevor Ihr Euch auf einen Rechtsstreit einlasst. Sind die Angaben durch Übergabe der Belege nachgewiesen und steht das auch im Vertrag das die Belege mit übergeben wurden habt Ihr gute karten aber klärt das mit dem Anwalt . Ich habe nach dem Bericht des Fragestellers so meine Zweifel. Jol.

am 6. Juni 2011 um 20:46

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

Diese Frage hätte der Anwalt auch gleich im juristischen Sinne beantworten können.

 

Denn was nutzt es Dir wenn hier hundert Leute mit "Ja" antworten.

Wenn hier aber alle mit JA antworten hat das Autohaus doch eigentlich keine Chance:D und muss es einfach so hinnehmen.

am 6. Juni 2011 um 20:54

Ich habe mir den Beitrag vom TE zweimal durchgelesen, so richtig blicke ich da nicht durch.

Was steht denn im Kaufvertrag?

Das ist warscheinlich das wichtigste.

Arglistige Täuschung will ich mal außer acht lassen. :D

Ausserdem kann kein Fremder das Auto auf jemand zulassen ohne Ausweispapiere, Vollmacht und Unterschrift. 

am 6. Juni 2011 um 21:05

Wie soll der Freund einer guten Freundin, dessen Vater einen Nissan...:D....hier den genauen und wahrheitsgemäßen Sachverhalt wiedergeben können? Alles hören/sagen....der TE nimmt an, dass....wissen tut er soviel wie wir....bitte damit aufhören....was soll das.....bitte schließen!

 

 

Themenstarteram 6. Juni 2011 um 21:51

Jaja...

 

also das Fahrzeug wurde bei Nissan zur Reparatur gegeben. Der Fehler wurde gefunden und behoben, Zylinderkopf überarbeitet und geschliffen, Ventile erneuert, Ventilsitze nachgearbeitet etc und dann bei Nissan wieder zusammengebaut, oben kurz Motor überholt bezeichnet. Die Reparatur hat gute 2000€ gekostet. Die Reparatur wurde beim Verkauf angegeben und die Rechnung dafür auch! Der Verkäufer wurde also darüber informiert, das das Auto einen Motorschaden hatte und dieser fachgerecht gerichtet wurde. Weieterhin war ich beim Verkaufsgepräch dabei und kann daher auch sagen wie die ganze Geschichte gelaufen ist. Sie interessieren sich für den Civic? Ja kurzes Gespäch, Papiere kopiert und dann ne Probefahrt damit gemacht. Zurück beim Verkäufer, soweit alles ok. Wir haben dann über den preis gesprochen und dann kam die Frage nach der Inzahlungnahme.Haben sie ein Fahrzeug was sie in Zahlung geben möchten? Ja meinen Primera. Ok Zulassung bitte, er hat dann im Rechner nachgeschaut, die üblich Geschichte halt, Extras Gasanlage, Winterräder... Gibt es Mängel? Ja das Auto wurde repariert, die Rechnung haben wir bei, die hat er sich angesehen und ist nicht weiter darauf eingegangen. Sonst noch was? Nee der ist soweit in Ordnung. Wir waren mit dem Primera da und er hätte ihn sich anschauen können. Es wurde dann eine Bestellung für den Civic gemacht. Ich war mit meinem Auto da, Ivonne und ihr Vater halt mit dem Nissan. Es hieß dann sie würden den Civic nochmal durchsehen und neuen TÜV machen lassen, am kommenden Mittwoch könnte er dann abgeholt werden. Für den Primera wurde ein Kaufvertrag gemacht und darin steht auch das das Fahrueg repariert wurde, es steht drin, die Rechnung und die kompletten anderen Unterlagen hat der Verkaufer bekommen. Den Nissan konnten wir gleich dort lassen, hat mich zwar gewundert, aber den beiden war es recht. Ivonns Vater hat dann die Zulassungsvollmacht für den Civic unterschrieben und bei seiner Versicherung eine eVB Nummer beantragt, Ausweis mußte er natürlich auch dortlassen. Den brauchen sie ja für die Zulassung. Bis dahin war der Kauf/Verkauf noch relativ normal. Mich hat eben nur gewundert das die sich das alte Fahrzeug nicht angesehen haben. Macht halt jeder Händler anders, aber so habe ich das noch nicht erlebt. 6500€ waren dem Verkäufer wohl zu wenig um aus dem Büro zu gehen. Naja, wie gesagt zwei tage später ging es dann los, sie hätten sich das überlegt und möchten vom Ankauf Abstand nehmen. Das Risiko eines weiteren Motorschadens durch die vorhandene Gasanlage wäre zu hoch, weiterhin hätten sie nun festgestellt das ein Stoßdämpfer defekt ist. Das ist schon möglich, bei 95000km kann das schon sein. Tüv war aber erst im April. Als der Anruf kam hatten sie das Auto schon abgemeldet.

Das Ende vom Lied ist nun: der Nissan soll wieder zugelassen werden, Vollmacht und Versicherungsbestätigung liegt denen ja vor und er soll wieder abgeholt werden.

 

Daraufhin wurde beim Anwalt nachgefragt. Was der nun genau sagt weiß ich natürlich nicht, aber sinngemäß, gekauft ist gekauft und das höhere Risiko durch die vorhandene Gasanlage rechtfertige keinen Rücktritt.

So sehe ich das auch, aber was machen? Auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen? Der Wagen wurde ja offiziell verkauft. Den Schwanz einziehen und das Auto zurücknehmen?

 

Erlebt habe ich sowas noch nicht, hatte selber schon über 30 Autos und daher schon reichlich Erfahrung mit Autohändlern.

am 6. Juni 2011 um 22:04

Zitat:

Original geschrieben von Astra Twinport

Es wurde dann eine Bestellung für den Civic gemacht.

guck mal was im kaufvertrag bzgl. rückgabe steht...

wenn ihr den hobel zurückgeben könnt, würde ich an eurer stelle davon gebrauch machen bzw. dem autohaus damit drohen...

sollte ein gewährleistungsfall eintreten könnt ihr euch nämlich schonmal auf probleme mit dem autohaus einstellen!

Themenstarteram 6. Juni 2011 um 22:09

Den Civic haben sie noch nicht bekommen. Die Bestellung der Ankauf wurden letzten Montag gemacht. Der Civic kostet 16000€, 6500 als Anzahlung der Primera und der Rest als Finanzierung über 24 Monate.

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Wenn das Autohaus die Karre wieder abgeben zurückgeben will muß diese dies Erstreiten. Das ist gemäss dem Rückgaberecht innerhalb 10 Tage nach dem BGB möglich ( wenn bewusst falsche Angaben oder verschwiegene Mängel vorliegen) gemacht und so im Kaufvertrag vereinbart wurden.

So einen Blödsinn habe ich hier ja schon lange nicht mehr gelesen :rolleyes::rolleyes: Jetzt mal ganz im Ernst: du hast doch keine Ahnung vom BGB geschweige denn von juristischen Themen im Allgemeinen. Und du glaubst trotzdem, dass du Leuten hier im Bezug darauf Antworten und Tips geben sollst?? Lass doch sowas bitte sein, das trägt NULL zur Problemlösung bei und verwirrt nur :rolleyes:

@TE: Entscheidend wird der KV sein. Der ist von der Sache her nicht einfach mal so "aufhebbar", wie du es umschreiben willst. Es gibt verschiedene Wege, z.B. Anfechtung, Schadenersatz etc. Das soll aber ein Anwalt dir oder meinetwegen deiner Freundin genauer erklären, das würde hier erstens den Rahmen sprengen, gehört aber zweitens auch gar nicht hier her. Aus deiner Schilderung heraus würde ich als Bauchentscheidung sagen, dass du/ihr euch keine Gedanken machen müsst zwangsweise. Aber keiner von uns kennt Wortlaute des Vertrags oder der Gespräche. Daher ist der Anwalt nach wie vor die richtige Anlaufstelle. Bei der Zulassung würde ich auf jeden Fall aber noch aufpassen, dass da kein Schmuh mit euch betrieben wird. Lasse die eVB stornieren und/oder rufe bei der Zulassungsstelle an, dass das Autohaus kein Fahrzeug erstmal auf euch zulassen darf. Sonst habt ihr hinterher definitiv wieder und mehr Ärger.

Gruß Tecci

am 7. Juni 2011 um 5:33

geløscht

am 7. Juni 2011 um 5:34

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

es wurde doch geschrieben das der Hændler auch die Rechnung ueber die Ueberholung des Zylinderkopfes bekam. Er hat dann auch erwæhnt das ,, gehærteten Ventile`` verbaut wurden. Da kønnte natuerlich der Knackpunkt sein wo ihr dann Nissan in die Pflicht nehmen muesst. Wenn die falschen Ventile drin sind. Aber ohne Anwalt wuerde ich da nix machen. So einfach mir nix dir nix kønnen sie euch den Nissan nicht vor die Tuer stellen. Normal bleibt es bei dem Kauf zu den Konditionen. Ein Gericht wuerde dann spæter entscheiden wer fuer was bei dem Nissan haftet und ob ueberhaupt der Vertrag rueckgængig gemacht werden kann.

am 7. Juni 2011 um 5:45

Die Einverständniserklärung zum anmelden, betrifft den Neuwagen.

Der alte Wagen darf somit nicht auf den alten Besitzer zugelassen werden.

Alex

ich würde aber auch die Zulassungsstelle informieren.

Den Händler natürlich auch (einschreiben mit Rückschein)

Wiederruf der Einverständniserklärung.

Danach ist es endgültig aus mit anmelden!

Deine Antwort
Ähnliche Themen