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Kaufvertrag stornieren ohne Liefertermin
Guten Tag an alle,
wir warten seit einigen Monaten auf unseren Wagen. Er wurde bestellt und es wurde uns mündlich gesagt, voraussichtlich Ende Dezember 2023 soll er da sein. Nun ist immernoch kein Ende in Sicht. Händler weiß nicht wann er kommen soll noch ob wir von der Drosselung betroffen sind (160 auf 140 PS) - wären wir davon betroffen wäre eine Stornierung zum Glück einfacher möglich, aber da kriegen wir ja auch keine Info!!
In der Auftragsbestätigung selbst steht, dass aufgrund der aktuellen Situation kein Liefertermin genannt werden kann. Bei Nichtabnahme sind 10% des Kaufpreises fällig.
Da wir mit 3 Kindern derzeit komplett ohne Auto sind und die Geduld langsam aus ist und wir ein anderes Auto in Aussicht hätten, würden wir gerne stornieren.
Aber ohne Liefertermin, können wir nicht mahnen soweit ich das verstanden habe?
Wie kommen wir daraus ohne die 10% zahlen zu müssen? Oder führt da kein Weg daran vorbei?
Falls jemand uns behilflich sein könnte , würden wir uns freuen!
P.s das Gespräch mit dem Autohaus möchte ich nächste Woche suchen und explizit die Stornierung ansprechen. Ich möchte allerdings vorbereiten sein was unser Recht ist und was nicht.
Danke vorab
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13 Antworten
Wo steht das mit den 10% ??
Schon eine Frist gesetzt ?
Musst dich mal beim ADAC durchlesen.
Im allgemeinen gibt es da im Netz viel Infos zu deinen rechten.
Ich finde es vernünftig, dass du zuerst den Weg zum Händler und Gespräch suchst, jedes andere Poltern bringt nur unnötig Stress.
Lies dich hier doch mal etwas durch den Thread mit der Drosselung, dort wurden einige Antworten bezüglich Storno genannt (auch ohne Drosselung).
Falls du einen Rechtsschutz hast, kannst du dort ja auch meist eine telefonische (kostenlose) Erstberatung einholen und dich für deinen speziellen Fall informieren.
Falls der Händler dann rumzickt, kannst du ihm ja dann immer noch den Wind aus den Segeln nehmen. Aber zunächst wünsche ich dir ein stressfreies konstruktives Gespräch.
Grüße
dj
Fragt doch mal nach einer Ersatzmobilität.
Also der erste Weg sollte zum Händler sein. Und mal mit ihm reden.Vielleicht kann man ja ein Bestandfahrzeug nehmen. Wenn der Händler vernünftig ist wird er versuchen eine Lösung zu finden. Natürlich würde ich mich auch vorher schlau machen.
Also ohne das komplette Kleingedruckte genau zu kennen, denke ich dass Ihr dem Händler eine !angemessene (was immer das auch genau heißen mag) (Nach)Frist zur Erfüllung des Vertrages setzen müsst mit dem Hinweis bei Nicht Lieferung vom Kaufvertrag zurück zutreten.
Wenn ihr keine Anzahlung geleistet hab? Dann wäre der Händler am Zug mit seiner Forderung an euch ran zu treten und im Zweifel diese gerichtlich einzufordern. Dann müsste er seine Forderung begründen. Ein Pauschaler Schadensersatz ist nicht so ganz einfach durchzuboxen. Denn wenn ihr kein pinkes Auto mit Microwelle auf der Motorhaube bestellt habt, gibt es ja die realistische Chance für den Händler das Auto an einen anderen Kunden zu verkaufen und wenn Ihr vielleicht sogar einen echt guten Preis für euch erhalten habt der Händler später einen besseren Preis erzielt ist im (Akquiseaufwand etc. außer acht gelassen) gar kein Schaden entstanden. Es wird wohl auch hier genau auf den Wortlauf ankommen, wofür genau sind die 10% und wann sind diese zu leisten.
Was steht ergänzend oder widerspruchlich in seinen AGB?
Manche Händler stellen kostenfrei ein Leihfahzeug für solch außergewöhnliche und ärgerliche Situationen bereit, hier schließe ich mit meinem Vorredner an, erstmal sprechen, aber dann auch schriftlich aktiv werden sonst läuft euch nur noch mehr Zeit durch die Finger.
Vielleicht hiflts ein wenig.
PS: Wie wäre es den Spieß umzudrehen, und nach Vertreichen einer Nachfrist weiteren Schadensersatz zu verlangen für Leihwagen oder Mehrpreis bei einem anderen Händler der direkt liefern kann etc.?
Danke für die Hinweise, ich werde mal nochmal im Thread nachlesen
Zitat:
@relo80 schrieb am 27. April 2024 um 20:08:50 Uhr:
Also ohne das komplette Kleingedruckte genau zu kennen, denke ich dass Ihr dem Händler eine !angemessene (was immer das auch genau heißen mag) (Nach)Frist zur Erfüllung des Vertrages setzen müsst mit dem Hinweis bei Nicht Lieferung vom Kaufvertrag zurück zutreten.
Wenn ihr keine Anzahlung geleistet hab? Dann wäre der Händler am Zug mit seiner Forderung an euch ran zu treten und im Zweifel diese gerichtlich einzufordern. Dann müsste er seine Forderung begründen. Ein Pauschaler Schadensersatz ist nicht so ganz einfach durchzuboxen. Denn wenn ihr kein pinkes Auto mit Microwelle auf der Motorhaube bestellt habt, gibt es ja die realistische Chance für den Händler das Auto an einen anderen Kunden zu verkaufen und wenn Ihr vielleicht sogar einen echt guten Preis für euch erhalten habt der Händler später einen besseren Preis erzielt ist im (Akquiseaufwand etc. außer acht gelassen) gar kein Schaden entstanden. Es wird wohl auch hier genau auf den Wortlauf ankommen, wofür genau sind die 10% und wann sind diese zu leisten.
Was steht ergänzend oder widerspruchlich in seinen AGB?
Manche Händler stellen kostenfrei ein Leihfahzeug für solch außergewöhnliche und ärgerliche Situationen bereit, hier schließe ich mit meinem Vorredner an, erstmal sprechen, aber dann auch schriftlich aktiv werden sonst läuft euch nur noch mehr Zeit durch die Finger.
Vielleicht hiflts ein wenig.
PS: Wie wäre es den Spieß umzudrehen, und nach Vertreichen einer Nachfrist weiteren Schadensersatz zu verlangen für Leihwagen oder Mehrpreis bei einem anderen Händler der direkt liefern kann etc.?
Danke für die hilfreichen Tipps. Das werde ich auf jeden Fall mal angehen.
10% sind wohl als "Schadensersatz" angedacht, wobei im nächsten Satz steht, es kann höher oder niedriger ausfallen, wenn man entsprechenden (Nicht-)schaden nachweisen kann.
Ich denke, der Händler kann mit Sicherheit das Auto loswerden, m.M nach eher eine Ausstattung für jedermann
Habe jetzt auch nochmals die AGB durchgelesen und tatsächlich noch was hilfreiches gefunden. So wie du gesagt hast, tatsächlich mahnen mit angmessener Frist ( google sagt 14 Tage) und dann kann ich Preisminderung/Rücktritt etc. geltend machen.
Dann werde ich erstmal anrufen und nachfragen und je nach entgegenkommen vom Autohaus den Weg der Mahnung gehen.
Vielen Dank hat mir weitergeholfen!
Hallo,
korrekt, du solltest deinem Autohaus schriftlich eine 14tägige Nachfrist zur Lieferung setzen, und mit Verstreichen dieser gleichzeitig den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Macht das schriftlich, also entweder per Einschreiben oder lass dir die Entgegennahme vom Händler beim Termin nächste Woche gegenzeichnen.
Die 10% müsst ihr sehr sicher nicht zahlen, wenn der Fall so liegt wie hier beschrieben.
In Deutschland kann kein Autohaus gegen einen privaten Endkunden eine Kompensation erwirken, wenn dieser mit einer angemessenen Nachfrist einen ohne Liefertermin versehenen Kaufvertrag fällig setzt. Für ein Auto von der Stange.
Bitte nicht vom Händler verunsichern lassen.
Eigentlich ist es doch ganz einfach.....
Du bekommst mit Sicherheit die Downsizing Version. Somit hast du ein Kündigungsrecht, da KIA den Vertrag nicht erfüllen KANN!!!.
Bei mir war es kein Problem, der bestellte Proceed 1.5 war nach über 13 Monaten immer noch nicht gebaut, der Händler konnte aber am Schluss auch sehen, dass die 160 PS im System auf 140 PS geändert worden waren.
KIA bietet auch von sich aus die kostenlese Stornierung an.
War bei mir alles kein Problem....
Vertrag seitens KIA nicht eingehalten.........Kündigung ohne Probleme.
Da im Kaufvertrag kein (wenn auch nur ungefähres) Datum genannt wurde (schriftlich), kannst auch nicht damit kommen das eine Frist nicht eingehalten wurde....
Gruß
RÜCKTRITT VOM KAUF EINES NEUWAGENS
Ein Rücktritt vom Kauf eines bestellten Neuwagens ist immer dann möglich, wenn der Liefertermin um vier Monate überzogen, der Liefertermin vor Ablauf erheblich verschoben oder die Nachfrist nach Verstreichen des Liefertermins (unverbindlicher Termin: plus sechs Wochen) ebenfalls nicht eingehalten wurde. Hat man den Neuwagen online oder telefonisch bestellt, gilt zudem ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Kann der Hersteller das bestellte Fahrzeug nicht nach Kundenwunsch ausstatten, haben Käufer:innen im Fall eines Sachmangels das Recht, Nachbesserung zu verlangen und dürfen bei Nichterfüllung vom Kauf zurückzutreten. Eine Nachbesserung ist technisch aber oft nicht möglich oder (finanziell) zu aufwändig. In vielen Fällen bietet der Autohandel deshalb direkt mit der Mitteilung über die geänderte Ausstattung einen Rücktritt vom Kauf an.
Quelle : https://www.autozeitung.de/lieferverzug-neuwagen-ratgeber-201311.html
Also wir können ihn auf jeden Fall kostenlos stornieren, da von der Drosselung betroffen. Das habe ich heute klären können! Danke an alle für die Hinweise!