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kein standlich in verbindung mit TFL
Frohes fest zusammen,
ich frag im auftrag eines arbeitskollegen. der fährt den neuen fabia rs.
dieser hat die halogen hauptscheinwerfer in verbindung mit led-tagfahrlicht.
allerdings geht weder noch sein standlicht an, obwohl leuchtmittel verbaut sind.
die werkstatt sagt das die standlichter softwarebedingt deaktiviert sind, wenn TFL verbaut ist.
gibt es einen weg diese freizuschalten? erlaubt ist es ja. bei meinem opel kann ich lichttechnisch auch diverse lichtfunktionen per laptop verändern.
danke schonmal und auch einen guten rutsch in neue jahr (nur nicht mit dem auto )
mfg rené
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11 Antworten
Wenn das Standlicht nicht funktioniert übernehmen die TFL diese Funktion (gedimmt).
Die eigentlichen Standlichter dürfen dann nicht mitleuchten.
Warum sollen die Standlichter denn mit leuchten ? Das schaut doch grausam aus .
Hat alles seines Sinn. Das Standlicht darf nicht aktiviert sein, da dann auch die Instrumentenbeleuchtung brennt und Du somit vergessen könnstes, bei Dunkelheit das Fahrlicht zu aktivieren. Bei meinem Wagen brennt das Standlicht und die Rückleuchten, beim einschalten der Zündung. Die Instrumentenbeleuchtung und die Kennzeichenleuchten brennen nicht und werden erst beim aktivierten der Fahrbeleuchtung eingeschaltet.
MfG aus Bremen
Bei meinem O2 ist das ähnlich.
In den Stellungen "0", "Standlicht" und im Hellen bei "AUTO" leutet nur das TFL (Nebler).
Diese sollten aber nur bei 0 und AUTO im Hellen leuchten. Ich würde das Standlicht schon gerne separat nutzen.
Bleibt wohl nur die Deaktivierung des TFL, oder?
Zitat:
Original geschrieben von Nasenpfahl
Bei meinem O2 ist das ähnlich.
In den Stellungen "0", "Standlicht" und im Hellen bei "AUTO" leutet nur das TFL (Nebler).
Diese sollten aber nur bei 0 und AUTO im Hellen leuchten. Ich würde das Standlicht schon gerne separat nutzen.
Bleibt wohl nur die Deaktivierung des TFL, oder?
Wie ich schon schrieb: Das Tagfahrlicht IST das Standlicht (TFL dabei gedimmt).
Wenn in der Stellung "Standlicht" nur das TFL leuchtet ist es ein Fall für die Werkstatt.
Denn zu Standlicht gehören auch die Rückleuchten.
Wenn in Stellung "Standlicht" das TFL gedimmt ist + Rückleuchten ist alles in Ordnung.
Ist jedoch das TFL als Standlicht nicht gedimmt (Rückleuchten natürlich normal hell) ist ist es nicht erlaubt und eine Fehlfunktion also ein Fall für die Werkstatt.
Zitat:
Original geschrieben von Deichkind 2.0
Zitat:
Original geschrieben von Nasenpfahl
Bei meinem O2 ist das ähnlich.
In den Stellungen "0", "Standlicht" und im Hellen bei "AUTO" leutet nur das TFL (Nebler).
Diese sollten aber nur bei 0 und AUTO im Hellen leuchten. Ich würde das Standlicht schon gerne separat nutzen.
Bleibt wohl nur die Deaktivierung des TFL, oder?
Wie ich schon schrieb: Das Tagfahrlicht IST das Standlicht (TFL dabei gedimmt).
Wenn in der Stellung "Standlicht" nur das TFL leuchtet ist es ein Fall für die Werkstatt.
Denn zu Standlicht gehören auch die Rückleuchten.
Wenn in Stellung "Standlicht" das TFL gedimmt ist + Rückleuchten ist alles in Ordnung.
Ist jedoch das TFL als Standlicht nicht gedimmt (Rückleuchten natürlich normal hell) ist ist es nicht erlaubt und eine Fehlfunktion also ein Fall für die Werkstatt.
Richtig, aber das eigentliche TFL gibt es erst seit dem 1Z FL. Ich habe den VFL und dort geht es nicht so einfach. Dafür wäre sicherlich mindestens ein Softwareupdate von Nöten. Allerdings wird es das für "sooo alte" Autos nicht geben.
Zitat:
Original geschrieben von rene12987
gibt es einen weg diese freizuschalten? erlaubt ist es ja.
Auf das erlaubt würde ich mich nicht verlassen, bei vielen Scheinwerfern steht klar in der Genehmigung dass das Standlicht deaktiviert sein muss wenn die Tagfahrleuchten diese Funktion übernehmen.
Ansonsten frage ich mich schon wozu? Andere rüsten teuer nach um diese LEDs auch als Standlicht zu nutzen. Ggf. frag doch hier oder über Kleinanzeigen ob nicht jemand deinen Scheinwerfer gegen einen Standardscheinwerfer mit normalem Standlicht tauschen möchte. Aber aufpassen: Alle Autos ab BJ 2010 MÜSSEN Tagfahrlicht haben.
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Aber aufpassen: Alle Autos ab BJ 2010 MÜSSEN Tagfahrlicht haben.
Nein.
Alle neuen Modellzulassungen müssen TFL haben.
Ein Modell das einfach weitergebaut wird muss es nicht haben.
Die meisten machen es halt freiwillig schon im Rahmen der Modellpflege.
Zitat:
.... frag doch hier oder über Kleinanzeigen ob nicht jemand deinen Scheinwerfer gegen einen Standardscheinwerfer mit normalem Standlicht tauschen möchte. Aber aufpassen: Alle Autos ab BJ 2010 MÜSSEN Tagfahrlicht haben.
....
es geht nicht um MEINE scheinwerfer...ich fahr auch keinen skoda. wie ober gesagt, frage ich für einen arbeitskollegen... wenn ers so haben möchte, ist mir das egal. dieser ist einfach nur nicht mit dem inet bewandert.... wie auch immer. ein "nein", es geht nicht, hätte mir gereicht.
mir selber ist eigentlich nur bekannt, dass die led-tfl "aus" sein muessen, sobald die hauptscheinwerfer an sind. "aus" heisst in dem fall auch gedimmt, da sie ab diesem moment nur noch positionsleuchten sind und somit immer an sein dürfen. und da standlich kein abblendlicht ist, dürfte eine es sicherlich keine probleme geben - wobei es wohl jeder hersteller anders vorschreibt
ahoi
Zitat:
Original geschrieben von Deichkind 2.0
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Aber aufpassen: Alle Autos ab BJ 2010 MÜSSEN Tagfahrlicht haben.
Nein.
Alle neuen Modellzulassungen müssen TFL haben.
Ein Modell das einfach weitergebaut wird muss es nicht haben.
Die meisten machen es halt freiwillig schon im Rahmen der Modellpflege.
Nachtrag:
Die offizielle Bezeichnung lautet Typzulassung (statt Modellzulassung).
Zitat:
Original geschrieben von Deichkind 2.0
Die offizielle Bezeichnung lautet Typzulassung (statt Modellzulassung).
Egal, sinngemäß passt es doch. Da aber Modellpflegen, neue Motoren oder ähnliches oft mit einer Änderung der Typgenehmigung bzw. einem Nachtrag verbunden sind muss man aufpassen ob da nicht das Tagfahrlicht mit eingetragen ist.
Grundsätzlich darf Tagfahrlicht auch mit Standlicht leuchten, es muss erst bei Abblendlicht aus sein oder wenn so genehmigt auf Standlichtniveau gedimmt werden. Im letzteren Fall müssen sie aber auch eine Genehmigung als Standlicht haben. Wenn im Rahmen der Genehmigung allerdings Dinge vorgeschrieben sind wie serienmäßiges Standlicht deaktivieren muss das natürlich als verbindliche Auflage eingehalten werden. Gibt einige Nachrüstleuchten wo das mit drinsteht, bei Serienscheinwerfern wie hier angefragt müsste man in die Typgenehmigung des Fahrzeuges gucken.