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Kein TÜV bekommen, nichts verändert, Nachprüfung ohne Mängel bestanden

Themenstarteram 24. Juni 2023 um 15:14

Anfang Juni war ich beim :) zum TÜV-Termin. Wie alle Jahre, das wird schon.

Aber denkste.

Rief mich die Werkstatt an und mir wurde mitgeteilt, dass mein Fahrzeug keinen TÜV bekommt.

Das Auto sei vorn 3,5 cm!!! zu tief. Hinten ist alles in Ordnung.

Ich: „Wie bitte? Das Fahrwerk (Bilstein B14) wurde in 03.2016 von einem Bilstein-Profi incl. TÜV-Abnahme, verbaut und seitdem nie wieder was eingestellt bzw. verändert.

In den Fahrzeugpapieren ist es auch eingetragen. Dazwischen 3x TÜV ohne Beanstandungen gehabt. Wie soll das 3,5 cm zu tief sein?“

So hat es der TÜVler gesagt und es müsse hochgeschraubt werden.

Ich bin bald vom Stuhl gefallen.

Also Auto mit Mängelbericht abgeholt.

Ich bin dann zur Werkstatt gefahren, die das in 2016 eingebaut haben und habe gesagt, dass sie die Einstellung des Fahrwerks überprüfen sollen.

Hat mich knapp 25,00 Euro gekostet und das Ergebnis war in Ordnung.

Auf den mm genau so, wie es sein soll.

Habe daraufhin am nächsten Tag meinen :) angerufen und ihm das Ergebnis mitgeteilt.

Er sagt, nein, das könne nicht sein. Es haben 2 TÜVler gemessen und auch er habe nachgemessen und es sei definitiv zu niedrig.

Ich habe ihm mitgeteilt, dass ich den Nach-TÜV somit in der Bilstein-Werkstatt machen werde.

Man muss ja den Mängelbericht abgeben plus Fahrzeugpapiere und die Papiere von Bilstein.

Ergebnis.

TÜV ohne jegliche Beanstandung bzw. Veränderung des Fahrwerks bekommen.

Es ist alles korrekt eingestellt.

Der TÜVler da ist auch extra auf Fahrwerke spezialisiert.

Der Spaß hat mich dann nochmal knapp 50 Euronen gekostet.

Jetzt ist meine Frage, wie verhalte ich mich nun bei meiner Stamm-Werkstatt?

Ich bin schon etwas sauer, zumal ich gut 75,00 Euro Mehrkosten hatte und die Zeit, die ich zusätzlich investieren musste.

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25 Antworten

Wegen den Mehrkosten kannst du dich an die Prüforganisation wenden und um Erstattung bitten. Die übernehmen sowas hin und wieder. Richtiger Ansprechpartner ist aber das Verkehrsministerium deines Bundeslandes.

Dass die Nachprüfung ohne Veränderungen zu einer bestandenen HU geführt hat, beweist noch nicht, dass die vorherige Beanstandung falsch war. Die StVZO kennt kein genaues Maß zur Bodenfreiheit, die internen Richtlinien des TÜV sehen wohl 110 mm auf einer Breite von 800 mm vor. Für diesen Test gibt es extra Prüfkörper, die man überfahren kann. War denn die Nachprüfung bei einer anderen Prüforganisation? Wenn es nur per Augenmaß oder mit dem Metermaß an einer einzelnen Stelle gemessen wird, kann es sein, dass es mit dieser Methode noch durchgeht und mit der anderen Methode beanstandet wird.

Bei einem Gewindefahrwerk sollten bei der Abnahme die Einstell- und Kontrollmaße überprüft und mindestens die Kontrollmaße auch eingetragen werden. Das hat also mit der Bodenfreiheit erstmal nichts zu tun.

Da man das Kontrollmaß auch leicht selber nachmessen kann: Stimmt es denn nun oder nicht?

Vermutlich wurde bei der Abnahme eben kein Kontrollmaß eingetragen, oder nur ein schwer prüfbares, wie z.B "Abstand Federteller zu Gewindeende" etc.

Aus diesem Grund habe ich stets eingetragen "Abstand Radmitte zu Radlaufkante xx cm", das kann jeder Bäcker oder Maurer selbst nachmessen, ein Polizist und ein Prüfer bei der HU auch.

Zitat:

@nogel schrieb am 24. Juni 2023 um 18:11:29 Uhr:

Vermutlich wurde bei der Abnahme eben kein Kontrollmaß eingetragen, oder nur ein schwer prüfbares, wie z.B "Abstand Federteller zu Gewindeende" etc.

Aus diesem Grund habe ich stets eingetragen "Abstand Radmitte zu Radlaufkante xx cm", das kann jeder Bäcker oder Maurer selbst nachmessen, ein Polizist und ein Prüfer bei der HU auch.

Ist aber auch nicht optimal, Erfahrungsgemäß senken sich neue Fahrwerke nach einigen tausend KM noch etwas ab. Wobei man mit einem Gewindefahrwerk dann ja auch wieder etwas nachjustieren kann.

Ich hatte auch schon Bremsscheiben die bei einer Tüv Prüfung zumindest mal bemängelt wurden als geringfügiger Mangel und bei der Prüfung 2 Jahre später wieder vollkommen in Ordnung waren :rolleyes:

Bevor du ein Faß aufmachst: Denk auch darüber nach was passiert wenn dabei herauskommt dass der erste Prüfer recht gehabt hat. ;)

Was steht denn im Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung für ein Kontrollmaß?

Dazu kommen noch so Fragen wie: Einstellung Fahrwerk nach Vorgaben Bilstein ok -> Fahrwerk ist ok. Aber passen zum Beispiel in Folge noch die Anbauhöhen von Kennzeichen und Beleuchtung? Dann ist das Fahrwerk zwar so ohne Beanstandung aber das Fahrzeug u.U. trotzdem zu tief. Nur als Beispiel was der Hintergrund sein könnte.

Letztlich mach doch einfach den kurzen Weg, ruf den Prüfer an und frag wie er zu der Einschätzung "zu tief" gekommen ist. Laut deinem Post weist du das nur über Dritte (Werkstatt) und hast nie mit dem Prüfer selber gesprochen. Ist heute leider dank Internet üblich geworden, da kriegst du irgendwann Post von der Aufsichtsbehörde oder Rechtsanwalt, aber mit dir gesprochen hat nie jemand. Aber riesen Terz im Hintergrund anstatt einfach mal zu fragen. ;)

Themenstarteram 24. Juni 2023 um 19:19

Wenn der dein Auto prüft, bist du dann vor Ort? Ich nicht. ;)

Gebe das Auto ab und fahre zur Arbeit.

Deswegen noch nie mit nem Prüfer selbst gesprochen.

Ich will auch nicht wirklich ein Fass aufmachen.

Aber im Gutachten von Bilstein steht klar drin wie gemessen werden soll. Und das ist doch dann verbindlich, da Gutachten.

Oder liege ich da falsch?

Ich werde am Montag nochmal mit dem aus der Werkstatt sprechen, wo sie gemessen haben.

Federteller bis Gewindeende stimmt glaube.

Deshalb mach ich das genau umgekehrt!

Bin immer bei der HU dabei.

Zitat:

@kennex schrieb am 24. Juni 2023 um 21:19:21 Uhr:

Wenn der dein Auto prüft, bist du dann vor Ort? Ich nicht. ;)

Unbedingt, ich muss dem doch auf die Finger schauen, dass der keinen Unfug treibt :D

(im Ernst: nein, das ist natürlich nicht notwendig!)

Zitat:

Aber im Gutachten von Bilstein steht klar drin wie gemessen werden soll. Und das ist doch dann verbindlich, da Gutachten.

Oder liege ich da falsch?

Was steht denn überhaupt als Mangelbeschreibung im HU-Bericht, und was stehen für Maße im Fahrzeugschein bzw. im Nachweis der Änderungsabnahme?

Ging bestimmt um die Lichtaustrittskante der vorderen Scheinwerfer, die muss mindestens 50cm betragen.

Ich hatte bei meinem Astra F mit 60mm Tieferlegung auch mal dieses Problem bei der HU, (Lichtaustrittskante 48,5cm) obwohl das Fahrwerk ordentlich eingetragen war und 3 x die HU ohne Mängel bestanden wurde.

Zur Nachprüfung hatte ich dann die Reifen vorne auf 3 Bar gepumpt, vollgetankt und den Kofferraum mit Wasserkästen voll gemacht, so dass die 50cm genau erreicht wurden.

Ergebnis: Nachprüfung bestanden, ohne nachzumessen...

Bei meinem eingetragenen Gewindefahrwerk steht drin -30mm, die Federkennzeichnung und Hersteller, nix weiter kein Kontrollmass

Tom

Zitat:

@speedrs4 schrieb am 25. Juni 2023 um 08:58:00 Uhr:

Bei meinem eingetragenen Gewindefahrwerk steht drin -30mm, die Federkennzeichnung und Hersteller, nix weiter kein Kontrollmass

Tom

Genau. Sagte ich oben: eine "schlampige Eintragung".

Zunächst wirkt sie kundenfreundlich, weil man meint man kann das Fahrwerk dann beliebig noch tiefer drehen. Aber in einem Streitfall wie jetzt ist es ein Eigentor.

Man muss aber bedenken, 2013 war die "Kontrollqualität" noch viel moderater

wo die Eintragung durchgeführt wurde ( ja TÜV Nord )

schlampig würde ich das nicht bezeichnen ;)

Tom

Zitat:

@speedrs4 schrieb am 25. Juni 2023 um 08:58:00 Uhr:

Bei meinem eingetragenen Gewindefahrwerk steht drin -30mm, die Federkennzeichnung und Hersteller, nix weiter kein Kontrollmass

Tom

Und mal nachgemessen?

Höhe ZB1 Minus 30mm. Wenn das bei einer Kontrolle geringer ist, gibt's den Mangelschein.

Beim gewindefahrwerk, welches in der Höhe frei einstellbar ist, ist solch eine Abnahme ungenügend.

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