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Kein TÜV wegen falscher Einpresstiefe der Winterräder ...

Audi Q5 8R
Themenstarteram 3. Dezember 2013 um 20:29

Hallo,

wir wollten heute bei unserem Q5 (EZ 12/2008, 2.0 TDI 125 kW) die fällige Hauptuntersuchung durchführen lassen. Dabei stellte der Prüfer fest, dass unsere Winterräder (ANZIO Light 7,5 X 17) eine Einpresstiefe "ET28" haben, laut Hersteller-Angaben jedoch "ET38" haben müssten und hat die Plakette nicht zugeteilt.

Wir haben den Wagen damals ca. 1,5-jährig zusammen mit den Winterrädern (von privat) gekauft und haben auch vor zwei Jahren problemlos die Plakette bekommen (wohl Glück gehabt).

Nun meine Frage, auf der Herstellerseite ist in den dort verfügbaren ABE's bei "ET28" wirklich kein Q5 angegeben, hat jemand einen Rat, was wir (sinnvolles) tun können? Der Prüfer sagte etwas von einer Einzelabnahme für 70,- EUR, ist diese überhaupt erfolgversprechend?

Vielen Dank für jeden Hinweis! Falls noch weitere Details benötigt werden, bitte einfach fragen.

Viele Grüße!

Simon

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14 Antworten

Distanzscheiben von 10mm dann hast du wieder ET 38.

Aber ohne einzel Abnahme wirst du kein TÜV bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von big-mo

Distanzscheiben von 10mm dann hast du wieder ET 38.

Aber ohne einzel Abnahme wirst du kein TÜV bekommen.

Dann hast du ET 18...;)

@TE

Du hast nur 2 Möglichkeiten...entweder Einzelabnahme oder neue Felgen. Wenn Einzelabnahme möglich, wäre das die günstigere Alternative. Der Prüfer braucht nur das richtige Gutachten (ET 28) mit Angaben über Traglast usw., alles andere wird vermessen und per Verschränkungstest + Probefahrt überprüft.

Gruß

Themenstarteram 3. Dezember 2013 um 20:43

Zitat:

Original geschrieben von big-mo

Distanzscheiben von 10mm dann hast du wieder ET 38.

Aber ohne einzel Abnahme wirst du kein TÜV bekommen.

Hallo,

ok, verstanden, vielen Dank! Hast Du einen groben Preis für mich für die Distanzscheiben? Nicht dass wir mit vier neuen Felgen günstiger wären? Und gibt es durch die Scheiben auch Nachteile?

Themenstarteram 3. Dezember 2013 um 20:44

Zitat:

Original geschrieben von Ricky-P

Zitat:

Original geschrieben von big-mo

Distanzscheiben von 10mm dann hast du wieder ET 38.

Aber ohne einzel Abnahme wirst du kein TÜV bekommen.

Dann hast du ET 18...;)

Oh, ihr verunsichert mich, was passt denn nun?

Siehe meinen ersten Post...den habe ich ergänzt.

Gruß

Themenstarteram 3. Dezember 2013 um 21:00

Zitat:

Original geschrieben von Ricky-P

Siehe meinen ersten Post...den habe ich ergänzt.

Gruß

Super, Danke! Also in beiden herunterladbaren Gutachten ist eine Radlast (ist der Wert analog zur Traglast?) von 735 Kg angegeben. Kann man das vor einer Einzelabnahme abklären, ob diese erfolgreich sein wird? Wir möchten natürlich nur ungern die 70,- EUR (sind die eigentlich realistisch?) investieren um danach gesagt zu bekommen, dass wir trotzdem keine Plakette bekommen.

Muss danach auch die Zulassungsbescheinigung bei der Zulassungsstelle kostenpflichtig geändert werden?

Zitat:

Original geschrieben von Neo_Bobby

 

Super, Danke! Also in beiden herunterladbaren Gutachten ist eine Radlast (ist der Wert analog zur Traglast?) von 735 Kg angegeben. Kann man das vor einer Einzelabnahme abklären, ob diese erfolgreich sein wird? Wir möchten natürlich nur ungern die 70,- EUR (sind die eigentlich realistisch?) investieren um danach gesagt zu bekommen, dass wir trotzdem keine Plakette bekommen.

Muss danach auch die Zulassungsbescheinigung bei der Zulassungsstelle kostenpflichtig geändert werden?

Bei einer Einzelabnahme bin ich mir nicht sicher, ob die Fahrzeugpapiere gemäß § 19 (3) i.V.m. § 21 StVZO berichtigt werden müssen. In der Regel erfolgen Abnahmen von Rad-/Reifenkombinationen mit RICHTIGEM Teilegutachten/ABE gemäß § 19 (2) StVZO, hier muss nur die Abnahmebescheinigung mitgeführt werden.

Das solltest du bei der Prüfstelle erfragen, genau wie die Thematik mit der Traglast/Radlast. Der Prüfer sagt dir dann vorab, ob die Abnahme möglich ist oder nicht. Wenn nicht, sind leider neue Felgen angesagt.

Gruß & viel Erfolg

Investiere die 70 Euronen und sei froh, dass Du bis jetzt keinen Unfall hattest.

Denn dies wäre mit Sicherheit teurer gekommen mit erloschener Betriebserlaubnis.

 

Wenn der Prüfer Dir schon signalisiert mit einer Einzelabnahme abzuhaken, dann mach das unverzüglich.

Billiger kommst Du aus der Nummer nicht raus.

Zitat:

Original geschrieben von Ricky-P

Zitat:

Original geschrieben von big-mo

Distanzscheiben von 10mm dann hast du wieder ET 38.

Aber ohne einzel Abnahme wirst du kein TÜV bekommen.

Dann hast du ET 18...;)

 

@TE

 

Du hast nur 2 Möglichkeiten...entweder Einzelabnahme oder neue Felgen. Wenn Einzelabnahme möglich, wäre das die günstigere Alternative. Der Prüfer braucht nur das richtige Gutachten (ET 28) mit Angaben über Traglast usw., alles andere wird vermessen und per Verschränkungstest + Probefahrt überprüft.

 

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Neo_Bobby

 Also in beiden herunterladbaren Gutachten ist eine Radlast (ist der Wert analog zur Traglast?) von 735 Kg angegeben. Kann man das vor einer Einzelabnahme abklären, ob diese erfolgreich sein wird?

Du kannst schon mal selber rechnen.

2 x die Radlast muß höher sein als die tatsächliche Achslast deines Fahrzeugs.

Jeweils für vorne und hinten.

 

Genauso der Lastindex der Reifen. Hänge mal ein Bericht an wo die Traglasten aufgelistet sind, Seite 6:

Zitat:

Original geschrieben von Ricky-P

Zitat:

Original geschrieben von big-mo

Distanzscheiben von 10mm dann hast du wieder ET 38.

Aber ohne einzel Abnahme wirst du kein TÜV bekommen.

Dann hast du ET 18...;)

 

@TE

 

Du hast nur 2 Möglichkeiten...entweder Einzelabnahme oder neue Felgen. Wenn Einzelabnahme möglich, wäre das die günstigere Alternative. Der Prüfer braucht nur das richtige Gutachten (ET 28) mit Angaben über Traglast usw., alles andere wird vermessen und per Verschränkungstest + Probefahrt überprüft.

 

Gruß

Oh O.K. ich 30mm Scheiben v+h damit habe ich eine ET von 8.

Dann dürfte die Eintragung mit ET 28 keine Probleme bereiten sofern die Traglast stimmt.

Themenstarteram 22. Dezember 2013 um 20:03

Hallo!

Ich wollte mich noch einmal kurz melden und ein letztes Feedback zu dem Thema geben. Wir haben die Variante mit der Einzelabnahme gewählt und es war völlig problemlos. Der TÜV wollte sogar nur gut 40 € für die Abnahme samt HU Nachprüfung mit Plaketten-Zuteilung :) . Etwa die gleichen Kosten kamen bei der Zulassungsstelle hinzu für die Änderung der Papiere.

Danke nochmals für eure Hilfen!

am 25. Dezember 2013 um 1:58

Zitat:

Original geschrieben von Ricky-P

Zitat:

Original geschrieben von big-mo

Distanzscheiben von 10mm dann hast du wieder ET 38.

Aber ohne einzel Abnahme wirst du kein TÜV bekommen.

Dann hast du ET 18...;)

Warum hat er dann ET 18 und nicht ET 38 ???

@TE

Du hast nur 2 Möglichkeiten...entweder Einzelabnahme oder neue Felgen. Wenn Einzelabnahme möglich, wäre das die günstigere Alternative. Der Prüfer braucht nur das richtige Gutachten (ET 28) mit Angaben über Traglast usw., alles andere wird vermessen und per Verschränkungstest + Probefahrt überprüft.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von JoKePerle

Zitat:

Original geschrieben von Ricky-P

 

.......

Dann hast du ET 18...;)

........

Warum hat er dann ET 18 und nicht ET 38 ???

Wenn die Räder mittels Spurplatten 10mm weiter nach außen wandern, entspricht das (sinngemäß) einer Verringerung der ET um den Wert 10.

Umso größer der ET Wert, umso mehr wandern die Räder nach Innen - die Spurbreite verringert sich. Und umgekehrt...so wie in dem hier diskutierten Fall.

Gruß

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