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KEIN TÜV, weil ...
Hallo Leute,
war heute beim TÜV da meiner abgelaufen ist, habe keine neue Plakette bekommen wegen folgendem Fehler :
P2 008 Saugrohrumschaltsystem (Bank 1 ) Unterbrechung
Kennt jemand diesen Fehler oder hat seine Erfahrungen schonmal damit gemacht ?!
Fahre einen Audi A4 3.0 TDI Quattro
Würde mich sehr über eure Hilfe freuen
LG
Beste Antwort im Thema
Wieso bekommt man bei sowas keinen TÜV ? Ist doch nicht Relevant für die Verkehrssicherheit.
Klärt mich mal auf
Rene´
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11 Antworten
Wieso bekommt man bei sowas keinen TÜV ? Ist doch nicht Relevant für die Verkehrssicherheit.
Klärt mich mal auf
Rene´
Seit wann liest der TÜV den Fehlerspeicher aus?
Lg
Zitat:
Original geschrieben von S-Line A4
Seit wann liest der TÜV den Fehlerspeicher aus?
Lg
Ich hab auch erst vor kurzem TÜV gemacht die haben auch auf mein Wunsch Fehler ausgelesen.
Die meinten zu mir auch dass die nur TÜV relevanten sachen auslesen können wenn beim Prüfen sich was bemerkbar macht z.b. zu hoher CO² ausstoß oder was auch immer.
Der Fehler ist letztlich abgasrelevant, deswegen kein TÜV.
Zitat:
Original geschrieben von GaryK
Der Fehler ist letztlich abgasrelevant, deswegen kein TÜV.
so siehts aus.
@TE
Lies mal hier, find ich Witzig: Klick (Selbes Problem aber Durchgekommen)
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Zitat:
Original geschrieben von S-Line A4
Seit wann liest der TÜV den Fehlerspeicher aus?
Wohl noch nie beim TÜV Gewesen
Für Fahrzeuge ab Bj. 2006 wird auch die Elektronik Ausgelesen bzw. Überprüft, unter anderem ABS, ESP und weitere Sicherheitselektronik.
Wegen der Abgasuntersuchung:
Auszug
AU-Nachweis für Fahrzeuge mit OBD
Für Fahrzeuge mit OBD galt bereits seit dem 1. April 2006 nicht mehr § 47a StVZO (Abgasuntersuchung). Es wird entsprechend § 29 Abs. 1 StVZO i. V. m. den Anlagen VIII Nr. 1.2.1.1 und VIIIa Nr. 4.8.2.2 StVZO neben der Untersuchung des Zustandes und der Zulässigkeit der Abgasanlage die Überprüfung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems mittels der OBD-Speicher-Auslesung vorgenommen. Anders als bei den Fahrzeuge ohne OBD muss der a. a. S. oder Prüfingenieur, sofern er die OBD-Prüfung selbst vornimmt, keinen gesonderten Nachweis der OBD-Prüfung erstellen. Nach geltender Rechtslage braucht er die von ihm selbst vorgenommene OBD-Prüfung auch nicht auf dem HU-Prüfbericht vermerken. Dies erfolgt jedoch i. d. R., mehr oder weniger aussagefähig, freiwillig.
Wird die OBD-Prüfung durch eine für die AU zugelassene Werkstatt vorgenommen, hat diese entsprechend Anlage VIII Nr. 3.1.1.1 StVZO einen AU-Nachweis auszustellen. Dieser muss mindestens die im aktuellen Muster lt. VKBL Heft 23/2008 aufgeführten Daten enthalten (siehe Downloads: AU-Nachweis). Der AU-Nachweis ist dann dem a. a. S. oder Prüfingenieur für die HU vorzulegen. Er hat die Kontrollnummer und ggf. die Code-Nummern zu Mängeln an der Abgasanlage, jedoch nur solche, die nicht zur Versagung der HU-Plakette oder zur Nachuntersuchung führen, in seinen positiven HU-Prüfbericht einzutragen. Für die AU-Nachweise besteht keine Verpflichtung zur Aufbewahrung und Vorlage, sofern die o. g. Mindestangaben durch den a.a.S. in den HU-Prüfbericht übertragen wurden.
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AU-Nachweise für Fahrzeuge mit OBD und Erstzulassung vor dem 1. Januar 2006
An diesen Fahrzeugen wird, sofern technisch möglich, die OBD-Prüfung vorgenommen und ein AU-Nachweis erstellt. Sollte die OBD-Prüfung jedoch nicht fehlerfrei sein (insbesondere Fahrzeuge der Baujahre 2000 bis 2003), kann eine Abgasmessung wie an Fahrzeugen ohne OBD vorgenommen werden. Die nicht durchführbare OBD-Speicher-Auslesung führt dann nicht zur Versagung der HU-Plakette (im Gegensatz zu den Fahrzeugen mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2006). In solch einem Fall wurde noch bis zum 31. Dezember 2009 eine AU-Prüfbescheinigung mit den entsprechenden Werten der Abgasmessung ausgestellt, danach ist der mit handschriftlichen Messwerten versehene AU-Nachweis erforderlich.
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3. Wegfall der herkömmlichen Abgasmessung an Fahrzeugen mit On-Board-Diagnose und Übergangsregelungen
Bei Fahrzeugen mit On-Board-Diagnose-Geräten wird das Abgasverhalten während des Fahrbetriebes permanent überwacht, eine Fehlfunktion wird dem Kraftfahrer angezeigt. Aus dem OBD-Speicher werden unter anderem auch die abgasrelevanten Messwerte, auch sporadische Fehler, ausgelesen (Anl. VIII Nr. 1.2.1.1 a zur StVZO).
An OBD-Fahrzeugen mit Erstzulassungsdatum ab dem 1. Januar 2006 ist seit dem 1. April 2006 die Abgasmessung nicht mehr vorzunehmen, wenn die technische Ausstattung der Abgasmessgeräte die OBD-Prüfung erlaubt. Für die Anpassung der Software gab es entsprechend der aktuellen AU-Richtlinie und des 4. Leitfadens für Abgasmessgeräte jedoch einen Übergangszeitraum bis 31.12.2009. Aus diesem Grund konnten für betroffene Fahrzeuge bis zum 31.12.2009 noch Abgasmessungen vorgenommen und Prüfbescheinigungen anstelle der geforderten AU-Nachweise ausgestellt werden.
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4. Nicht funktionierende OBD-Prüfung an Fahrzeugen mit Erstzulassung ab 1. Januar 2006
Selbst wenn die Softwareupdates einmal erfolgten, kann bei OBD-Fahrzeugen eine Abgasmessung erforderlich sein. Sollte am Fahrzeug der Prüfbereitschaftstest (sogenannter „Readiness Code“) negativ ausfallen oder nicht gesetzt sein (nicht abfragbar), ist die Durchführung der Abgasmessung notwendig. Werden die vorgeschriebenen Grenzwerte erreicht und ist kein Fehler im sogenannten OBD-Modus 03 abgelegt, führt dies nicht zu einem „erheblichen Mangel“. Die HU gilt zunächst als „bestanden“. Eine sofortige Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges unterbleibt. Jedoch führt dies (nach mehrmaligen erfolglosen Versuchen die Kommunikation zwischen Auslesegerät und Motorsteuerung herzustellen) im HU-Untersuchungspunkt: „Motormanagement-/Abgasreinigungssystem“ zu der Bewertung: „n. i. O.“ (nicht in Ordnung). Das Fahrzeug wird im Rahmen der HU zurückgewiesen und muss nach Beseitigung des Mangels erneut bei der Prüforganisation vorgeführt werden. Gleiches gilt, wenn die Kommunikation hergestellt ist, jedoch die Ist-Daten zu Motortemperatur und Motordrehzahl nicht ausgegeben werden.
Zitat:
Original geschrieben von Rene2209
Wieso bekommt man bei sowas keinen TÜV ? Ist doch nicht Relevant für die Verkehrssicherheit.
Klärt mich mal auf
Rene´
Die HU hätte er mit sowas bestanden, aber nicht die AU!
Und da die AU seit ein paar Jahren Bestandteil der HU ist, bekommste keine neue Plakette!
Und der Rest ist je schon weiter oben beschrieben.
Das ist mir schon klar das man ohne AU keine Plakette bekommt, mir war nur nicht geläufig das speziell sein Fehler was mit den Abgasen zu tun hat. Aber nun bin ich schlauer .
@Ghosting: Nicht jeder schaut dem TÜV Mann über die Schulter und weis genau was der macht und was nicht. Es gibt Leute die geben ihr Auto ab und holen es nach ner Stunde wieder .
Rene´
Zitat:
Original geschrieben von Ghosting
Wohl noch nie beim TÜV Gewesen
Ich fahre immer zur GTÜ. Der TÜV sieht mich nur bei Eintragungen.
Zitat:
Original geschrieben von Rene2209
@Ghosting: Nicht jeder schaut dem TÜV Mann über die Schulter und weis genau was der macht und was nicht. Es gibt Leute die geben ihr Auto ab und holen es nach ner Stunde wieder .
Jepp, so ist es.
Es gibt auch Prüfer die lassen sich nicht gerne über die Schulter gucken, auch schon Erlebt, dabei wurden dann doch glatt die Defekten Hinteren Bremsscheiben/Beläge übersehen.
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Zitat:
Original geschrieben von S-Line A4
Seit wann liest der TÜV den Fehlerspeicher aus?
Zitat:
Original geschrieben von Ghosting
Wohl noch nie beim TÜV Gewesen
Zitat:
Original geschrieben von S-Line A4
Ich fahre immer zur GTÜ. Der TÜV sieht mich nur bei Eintragungen.
Heißt das die von der GTÜ nur mal eben aus`m Fenster Gucken und dir die Plakette in die Hand drücken
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Naja die machen das was wirklich relevant ist...Mehr nicht und auch nicht weniger.