1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. B-Klasse
  6. T245
  7. Keine Kulanz bei Mercedes (durch Gurtschloß beschädigte Rücklehne hinten).

Keine Kulanz bei Mercedes (durch Gurtschloß beschädigte Rücklehne hinten).

Mercedes B-Klasse T245
Themenstarteram 16. September 2013 um 17:05

Mit Kulanz hat Mercedes nichts am Hut.

Dies dürfte insbesondere dann zutreffen, wenn sie damit einen Konstruktionsfehler zugeben müssten. Mehrfaches Nachhaken mit Bildern belegt, durch KFZ-Meister bestätigt, brachte trotzdem kein Erfolg. Ich soll die Reparaturkosten von ca. 950,00 € selber zahlen. Lediglich meine Werkstatt will heute einen kleinen Teil der Kosten übernehmen.

Bei meinem B-Klasse, 245, Erstzulassung 06.2010, als „Junge Sterne“ gekauft am 05.2011, kam es im Juli 2012 zu folgender Beschädigung der Rücksitzbank:

Zwei ca. 2 cm große Einschnitte des Leders der Rückenlehne im Bereich des Gurtschlosses links. Hierbei wurde auch der massive Teil der Mittelarmlehne eingeschnitten (gedrückt). Die Beschädigung kann nur beim Umlegen der Rückenlehne durch das Gurtschloss (an diesem sind Druckspuren zu sehen) erfolgt sein, . Durch meine Mercedes Benz Vertretung / Fachwerkstatt wurde ein Kulanz-Antrag gestellt (Aussage; die Garantie ist ja leider abgelaufen, sonst wäre was möglich gewesen). Dem Antrag wurden Bilder beigefügt. Der Antrag wurde abgelehnt, ein Grund konnte mir die Vertragswerkstatt nicht nennen. Mir wurde lediglich eine Telefonnummer der Mercedes-Benz Customer Assistance Center Maastricht N.V. mitgeteilt, dort könnte ich mich beschweren, sie könnten nichts mehr für mich tun. Ein Anruf dort ergab, Kulanz kann nicht gewährt werden, die Beschädigung ist durch eigenes Verschulden eingetreten, da die Rücksitzbank nicht hochgeklappt worden ist, vor dem Umlegen der Rückenlehne.

Dies kann aber so nicht erfolgt sein, da der Auftreffwinkel - Rückenlehne auf Gurtschloss – bei nicht hochgeklappter Sitzfläche nicht zutreffen kann (dies wurde auch von 2 KFZ Meistern der o.g. Vertragswerkstatt so gesehen). Um dies nachzuweisen wurden weitere Bilder von mir gefertigt und nach Maastricht versandt. Dort wurde nach einer Bearbeitungszeit von nicht mal 24 Stunden der Antrag wieder abgelehnt. Auf meinen Hinweis, dass in so kurzer Zeit keine ordentliche Prüfung erfolgt sein kann, wurde von dort vorgeschlagen, die Vertragswerkstatt nochmals aufzusuchen und der Sachverhalt von einen KFZ-Meister auf meinen Hinweis überprüfen zu lassen. Ein weiterer KFZ-Meister begutachtete den Schaden erneut. Auch er konnte sich die Entstehung des Schadens zunächst nicht erklären. Durch mehrfache Versuche entdeckte er dann eine Entstehungsmöglichkeit. Diese besteht darin, dass sich beim Umklappen (Sitzfläche hochgeklappt) der Lehne, die Blechnase (Versteifung der Mittelarmlehne) im Gurtschloss im letzten Neigungsdrittel verhaken kann. Dies dürfte so erfolgt sein, wurde aber nicht bemerkt. Beim Beladen kam es dann zu den Beschädigungen.

Dieser Sachverhalt und Grund wurde erneut durch die Vertragswerkstatt weitergeleitet. Das Ergebnis war, keine Kulanz, es liegt kein Verschulden von Mercedes Benz vor.

Hätte man aufgrund der neuen Hinweise dem Antrag stattgegeben, hätte man ja womöglich einen Konstruktionsfehler zugeben müssen.

Dieses Verhalten der „Fernentscheidung“, ich hatte vorgeschlagen das sich ein Gutachter von Mercedes-Benz die Sache vor Ort ansieht und mir die Entstehung erklärt, hätte ich von einem so renommierten Autohersteller nicht erwartet. Für die Zukunft wird dies für mich sicher bedeuten, „eine neue Automarke muss her“.

Interessant ist auch noch bei Mercedes, dass wenn man sich über eine Ablehnung beschweren will, an die selbe Stelle verwiesen wird. Über den man sich beschwert, der bearbeitet den Fall erneut, super.

Beste Antwort im Thema

Auch wenn ich jetzt in Verdacht gerate, mit der Firma Zetsche verwandt oder verschwägert zu sein, komme ich noch einmal auf meine obige Antwort zurück und möchte sie mit einigen Fotos untermauern.

Bild 1: Die Lehne wird vorgeklappt, ohne den Sitz wegzuschwenken.

Bild 2: Das Gurtschloss kann nicht ausweichen und drückt sich ins Lehnenpolster ein.

Bild 3: Beim Zurückschwenken der Lehne sieht man bereits einen bleibenden Abdruck an der kritischen Stelle im Lehnenpolster.

Bild 4: Beim bestimmungsgemäßen Gebrauch gemäß Bedienungsanleitung, d. h. wenn zuerst das Sitzpolster weggekippt wird, kann nichts passieren, denn das Gurtschloss wird von der Lehne weggeschoben.

Bild 5: Dazu ist das Gurtschloss an einem gefederten Arm befestigt.

Bild-1
Bild-2
Bild-3
+2
14 weitere Antworten
Ähnliche Themen
14 Antworten

Bei "echtem" Leder wäre es vielleicht nicht passiert.Hier handelt es sich um minderwertiges Eco-Leder;also ein Kunstleder.Die Qualität ist gleich null.

 

Nicht locker lassen.

 

Gruß

Mattzedes 

Ich würde das dem folgenden Herrn in einem netten Brief schreiben:

Dr. Dieter Zetsche, Daimler AG, Mercedesstraße 137 in D-70327 Stuttgart.

Ich wette, daraufhin erhältst Du eine befriedigendere Reaktion als aus Maastricht.

Ich habe mir die Problemzone an meinem B200 heute einmal angeschaut. Bei mir ist zwar die Sitzbank spiegelbildlich 1 zu 2 geteilt, aber das dürfte keine Rolle spielen. Wenn man, wie es die Betriebsanleitung vorsieht, zuerst die Sitzbank nach vorn kippt und dann die Lehne vorklappt, kann eigentlich nichts passieren. Dann können die Gurtschlösser samt ihrer Halterung leicht nach vorn wegschwenken.

Wenn ich es so mache, wie Du auf den Fotos zeigst, und ich würde die Lehne (etwa durch Ladung) mit Gewalt nach vorne drücken, dann könnte auch bei mir der gleiche Schaden entstehen.

Aber als Konstruktionsmangel würde ich das nicht bezeichnen.

Na ja, er sagt ja das die Rückbank hochgestellt war. Ich glaube das Foto sollte nur zeigen, das es so wie Mercedes sagt, es nicht gewesen sein kann. Die Risse sind weiter oben.

Allerdings lese ich schon lange hier, aber das Schadensbild ist mir bisher noch nicht untergekommen. Von dem her würde ich auch nicht von einem Konstruktionsmangel reden, sondern eher von einem Herstellungsfehler wenn sich da was verhakt hatte.

Das Artico ist leider dafür bekannt, dass es selbst bei normaler Beanspruchung, insbesondere durch Faltenbildung an Sitzwangen, zu Brüchen / Rissbildung kommen kann.

Die hier geposteten Fotos sehen mir hingegen nicht nach Defekt durch übliche Beanspruchung aus. Da ist keine sonst übliche Falte in Laufrichtung des Risses ausgebildet. Zudem ist es an einer Stelle, die eher weniger durch Fondpassagiere beansprucht wird und auch das Umklappen der Rückenlehnen sollte eigentlich nicht solch einen Schaden verursachen.

Kann das nur Laienhaft beurteilen, aber theoretisch Denkbar währe z.B. ein etwas unsanftes Abstellen einer schweren Einkaufskiste auf der Rückbank, das montieren eines Kindersitzes mit einem defekt in dem Bereich oder möglicherweise auch ein schlichtweg missglückter Anschnallversuch eines Mitfahrers. Das letztere währe dann unter Umständen eher ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung eines solchen Verursachers und nicht für eine Kulanzanfrage bei MB.

Da der Schaden bereits im Juli 2012 bemerkt wurde, ist im nachhinein vermutlich schwer nachzuvollziehen, ob kurz zuvor einer der genannten Gründe auch Auslöser dafür gewesen sein könnte.

Ich habe mir die beiden Fotos genauer angesehen: Klassischer Fall eines od. mehrerer Bedienungsfehler!

Nun, der TE ist nach meinem Verständnis ja überzeugt, dass der Schaden nicht auf einen Bedienungsfehler zurückzuführen ist, auch bestärkt durch die Inaugenscheinnahme der zitierten Kfz-Meister. In einer solchen Situation würde ich nicht klein beigeben sondern wie schon erläutert erneut reklamieren, diesmal eben woanders als in Maastricht.

Die Aussage des TE, dass MB die Kulanzanfragen bis dato abgelehnt haben soll, um somit einen Konstruktionsfehler nicht zugeben zu müssen, überzeugt mich hingegen nicht, würde ich bei einer neuerlichen Reklamation auch so nicht argumentieren.

Themenstarteram 18. September 2013 um 8:46

Da hab ich mich vielleicht falsch ausgedrückt, es könnte sich ja auch um einen Mangel am Gurtschloss gehandelt haben. Ausserdem ist mir eine Ausbuchtung an der Rücklehne unten im Bereich des Gurtschlosses unerklärlich. Dies fehlende Ecke ist der anderen Rückenlehne nicht da, hier wird das Gurtschloss von Beginn des Umlegens nach unten gedrückt. Bei der anderen Lehne beginnt das nach unten drücken erst später. Danke für die vielen Antworten.

Zitat:

Original geschrieben von mlk02

Na ja, er sagt ja das die Rückbank hochgestellt war. Ich glaube das Foto sollte nur zeigen, das es so wie Mercedes sagt, es nicht gewesen sein kann. Die Risse sind weiter oben.

Allerdings lese ich schon lange hier, aber das Schadensbild ist mir bisher noch nicht untergekommen. Von dem her würde ich auch nicht von einem Konstruktionsmangel reden, sondern eher von einem Herstellungsfehler wenn sich da was verhakt hatte.

Themenstarteram 18. September 2013 um 8:48

Danke für die Anregung und Adresse. Dies ist eine weitere Möglichkeit das Tehema am Leben zu erhalten.

Zitat:

Original geschrieben von HHH1961

Ich würde das dem folgenden Herrn in einem netten Brief schreiben:

Dr. Dieter Zetsche, Daimler AG, Mercedesstraße 137 in D-70327 Stuttgart.

Ich wette, daraufhin erhältst Du eine befriedigendere Reaktion als aus Maastricht.

Auch wenn ich jetzt in Verdacht gerate, mit der Firma Zetsche verwandt oder verschwägert zu sein, komme ich noch einmal auf meine obige Antwort zurück und möchte sie mit einigen Fotos untermauern.

Bild 1: Die Lehne wird vorgeklappt, ohne den Sitz wegzuschwenken.

Bild 2: Das Gurtschloss kann nicht ausweichen und drückt sich ins Lehnenpolster ein.

Bild 3: Beim Zurückschwenken der Lehne sieht man bereits einen bleibenden Abdruck an der kritischen Stelle im Lehnenpolster.

Bild 4: Beim bestimmungsgemäßen Gebrauch gemäß Bedienungsanleitung, d. h. wenn zuerst das Sitzpolster weggekippt wird, kann nichts passieren, denn das Gurtschloss wird von der Lehne weggeschoben.

Bild 5: Dazu ist das Gurtschloss an einem gefederten Arm befestigt.

Bild-1
Bild-2
Bild-3
+2

Zitat:

Original geschrieben von PaulePlus

Auch wenn ich jetzt in Verdacht gerate, mit der Firma Zetsche verwandt oder verschwägert zu sein, komme ich noch einmal auf meine obige Antwort zurück und möchte sie mit einigen Fotos untermauern.

Bild 1: Die Lehne wird vorgeklappt, ohne den Sitz wegzuschwenken.

Bild 2: Das Gurtschloss kann nicht ausweichen und drückt sich ins Lehnenpolster ein.

Bild 3: Beim Zurückschwenken der Lehne sieht man bereits einen bleibenden Abdruck an der kritischen Stelle im Lehnenpolster.

Bild 4: Beim bestimmungsgemäßen Gebrauch gemäß Bedienungsanleitung, d. h. wenn zuerst das Sitzpolster weggekippt wird, kann nichts passieren, denn das Gurtschloss wird von der Lehne weggeschoben.

Bild 5: Dazu ist das Gurtschloss an einem gefederten Arm befestigt.

Zu diesem Thema kann ich aus eigener Erfahrung sagen, daß Defekte mit dem Gurtschloß leider auch

bei sachgemäßer Nutzung passieren. So kann ich schon zum vierten mal ein neues Schloss bzw die Kunststoffverkleidung bestellen. Was genau passiert ? Beifahrersitz vorgeschoben, Sitzfläche hochgeklappt, Rückenlehne vorsichtig runtergeklappt. Wenn in diesem Augenblick ein lautes Kunststoffknacken zu hören ist, wars das. Je nach letzter Stellung des Gurtschlosses verhakt sich dieses

mit dem Metallbügel der Rückenlehne (bei mir ist es immer das Gurtschloß des Mittelsitzes meiner geteilten Rücksitzbank). Die Ursache dürfte in der Befestigung des Schlossträgers an sich zu suchen sein. Das Gurtschloss sitzt wahrscheinlich etwas zu fest um seichter abzutauchen. Nur kann man natürlich nicht auf einen festen Sitz der Schraube verzichten. Ich werds mal mit Keramikpaste im

"Scharnier" versuchen. - Bauteil MB 169 860 44 69 Verkleidung P.S. in meinem 81er T Modell wurde dieses Thema einfacher gelöst und hielt bzw hält viele Jahre.

"Wenns funktioniert, erprobt ist und sich bewährt hat, .... warum ändern"

Schon mein Großvater mit seiner unendlichen Weisheit pflegte zu sagen : Enkel, erst die Funktion dann das Design. Es ist die Technik, die unsere deutschen Produkte zu dem macht was sie sind.

Recht hat er heute noch ;-)

Kulanz!?

Ist eine freiwillige Leistung und wer macht oder gibt

in der heutigen Zeit noch etwas freiwillig.

Jeder ist nur auf seinen Vorteil bedacht, geiz ist geil,

ich bin doch nicht blöd, usw. sind die Slogan der Gegenwart.

Kulant und tolerant sein, wird immer mehr in den Hintergrund gedrängt.

Die Parameter für Kulanz bei Mercedes sind teilweise fragwürdig.

Bei meiner C-Klasse (2002) hatte ich bereits bei 58.000 Km

an der Vorderachse einen Federbruch, ausgeschlagene Aufhängung

und die Heizung der Rückenlehne (kaum benutzte Beifahrerseite)war defekt.

Obwohl alle Defekte bekannte und weit verbreitete „Macken“ bei der C-Klasse

waren/sind, wurde eine Kulanz mit dem Fahrzeugalter (über 8 Jahre) abgewiesen.

Bei meiner erneuten Anfrage, ob die geringe Km-Leistung keine Rolle spielen würde,

bekam ich die Antwort: Nein, das Alter des Fahrzeugs ist ausschlaggebend,

nicht die gefahrenen Km.

Kulanz wurde mal „groß“ geschrieben.

Das war in der Zeit als Mercedes noch eine Prämium-Qualität hatte.

Da konnte man kulant sein, denn die Probleme hielten sich im finanziellem Rahmen.

Doch heute wo nicht nur Mercedes mit erhöhten

Qualitätsmängeln kämpfen muss, versucht man natürlich

die Kosten zu drücken, wo es nur geht. "Freie Marktwirtschaft"

Soziale Marktwirtschaft war gestern. Heute mehr und mehr eine Worthülse.

am 22. Januar 2014 um 15:24

Zitat:

Original geschrieben von PaulePlus

Auch wenn ich jetzt in Verdacht gerate, mit der Firma Zetsche verwandt oder verschwägert zu sein, komme ich noch einmal auf meine obige Antwort zurück und möchte sie mit einigen Fotos untermauern.

Bild 1: Die Lehne wird vorgeklappt, ohne den Sitz wegzuschwenken.

Bild 2: Das Gurtschloss kann nicht ausweichen und drückt sich ins Lehnenpolster ein.

Bild 3: Beim Zurückschwenken der Lehne sieht man bereits einen bleibenden Abdruck an der kritischen Stelle im Lehnenpolster.

Bild 4: Beim bestimmungsgemäßen Gebrauch gemäß Bedienungsanleitung, d. h. wenn zuerst das Sitzpolster weggekippt wird, kann nichts passieren, denn das Gurtschloss wird von der Lehne weggeschoben.

Bild 5: Dazu ist das Gurtschloss an einem gefederten Arm befestigt.

Ist mehr als eindeutig !!

Habe es bei meinem auch überprüft ....ist genau so

Zitat:

Original geschrieben von mybenz71

 

"Beifahrersitz vorgeschoben, Sitzfläche hochgeklappt, Rückenlehne vorsichtig runtergeklappt. Wenn in diesem Augenblick ein lautes Kunststoffknacken zu hören ist, wars das. Je nach letzter Stellung des Gurtschlosses verhakt sich dieses mit dem Metallbügel der Rückenlehne (bei mir ist es immer das Gurtschloß des Mittelsitzes meiner geteilten Rücksitzbank). Die Ursache dürfte in der Befestigung des Schlossträgers an sich zu suchen sein. Das Gurtschloss sitzt wahrscheinlich etwas zu fest um seichter abzutauchen. Nur kann man natürlich nicht auf einen festen Sitz der Schraube verzichten."

 

Gibt es etwa verschiedene Ausführungen bei der Gurtschlossbefestigung?

Bei mir jedenfalls ist der Arm, an dem das Gurtschloss befestigt ist, ganz leicht drehbar und zwar ist das unabhängig vom Festsitz der Schraube. Man muss lediglich das Drehmoment der Schlingfeder überwinden, um das Gurtschloss aus dem Gefahrenbereich zu schwenken. Dazu reicht der kleine Finger. Einen Metallbügel der Rückenlehne, mit dem sich das Gurtschloss verhaken könnte, finde ich bei mir nicht.

Vielleicht machst Du mal ein Foto, damit wir verstehen, was Du meinst.

 

 

Deine Antwort
Ähnliche Themen