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KEINE MITSCHULD, trotzdem 45% der GERICHTSKOSTEN nach Auffahrunfall .....

Themenstarteram 16. Januar 2015 um 8:05

Also, sehr ärgerlich... gestern war Gerichtstermin. Kurz die Vorgeschichte :

ich bin von der uni mit 2 Kommilitonen Richtung Heimat gefahren, wobei es sehr stark geschneit und gestürmt hat. Ich stand schon eine Weile an der Ampel, als mir hinten ein Golf draufgerutscht ist. Der Gurt hat straff gezogen, es hat geknallt und wir sind ausgestiegen. Meine Stoßstange ist gebrochen und mein Kofferraumdeckel war verzogen. Beim Golf ist das Nummernschild heruntergefallen. Das Mädel stieg aus und meinte sofort : das Auto ist ja so alt, das war schon.... Und sie wollte auf keinen Fall, dass ich die Polizei rufe. Das hab ich natürlich trotzdem.... aber die kam nicht, da es keinen Personenschaden gab. Nun ja - Bilder gemacht, wir hatten beide je 2 Zeugen. Zur Versicherung meinte sie dann, sie sei im 2. Gang gefahren, hätte ca. 10 h/km gehabt UND sei 40 m gerutscht und hätte mich nur leicht angetippt, dass man das gar nicht gemerkt hat. Ich bin sofort ( 1std nach dem Unfall ) zum Gutachter, der Schaden war 2500 euro, Restwert meines Autos jedoch 1000 euro nur..... Nach ein paar Wochen hin und her, wollte die Versicherung eine Gegenüberstellung. Da das Auto aus Schweinfurt kommt, der Unfall in Freising war, sollte ich erst zur Unfallverursacherin nach Wasserburg, dann, als ich meinte, gerne können wir eine Gegenüberstellung haben, aber eben in Schweinfurt, meldete sich ein Schweinfurter Gutachter bei mir. Der hat am Telefon nur gelacht und gesagt, dass das eine klare Sache ist, er hat die Bilder und das ist alles ein Kindergarten. Hinzu kam, dass die Unfallverursacherin meinte, dass ihr Nummernschild schon gebeult und im Halter gebrochen war und auch mein Unfallschaden sicher schon vorher da war...Tja,.... dann kam der Höhepunkt der Geschichte : Mein Auto ist fahrtüchtig, hat TÜV. Der Schaden ist nicht schön, ich höre Außengeräusche mehr, aber ich brauch das Auto und kann mir kein neues kaufen. Besonders, er hat wahnsinnig wenig KM. So etwas bekäm ich NIE MEHR. ABER: DIE VERSICHERUNG HAT EIN ANGEBOT EINGEHOLT; DASS MIR JEMAND DAS AUTO FÜR 450 EURO ABKAUFEN WÜRDE UND SIE MIR 500 EURO DRAUF ZAHLEN WÜRDEN: aber das hab ich abgelehnt... denn dann hätt ich zwar 1000 euro, aber eben kein Auto mehr, welches ich dringend brauche..... nun, wir sind vor Gericht, haben Klage eingereicht. . .

Zu Beginn rechnete uns der Richter vor, dass weil wir dieses Angebot ausgeschlagen haben, wir 45% Gerichtskosten zahlen müssen, weil 450 Euro von 1000 Euro 45 % sind und es ja damit hätte gut sein können. Für meine Zeugen wurden 500 Euro veranschlagt, für die des Gegners 350 ( gleiche Anzahl... ).... Nun ja,... Die Auffahrerin und ihre Mitfahrer wurden gefragt, ob sie sich abgesprochen haben, wurde verneint. Meine Anwältin hat auf der Toilette alles mitgehört.... und es wurde ignoriert. Während den Befragungen war jedoch dann klar, dass es eben statt einem Stupser schon ein Knall war, und es klar ist, dass sie mir schneller aufgefahren ist. TROTZDEM müssen wir 45 % der Gerichtskosten, was nun schon weit mehr ist, als die 1000 euro ( momentan summiert es sich zu 2000 euro locker.... ).... Es ist klar, auch vor Gericht, es ist dem Richter klar, dass mich keine Mitschuld trägt, sie ist alleine schuld, und sie hatte gelogen. Vor Gericht .... TROTZDEM SOLL ICH DRAUFZAHLEN ? WO IST DIE GERECHTIGKEIT ? ich bin wirklich am Ende mit meinen Nerven. Ich könnte nur noch heulen, weil ich so Fassungslos bin.

Vielleicht hat hier einer ähnliche Erfahrungen und kann mir einen Rat geben .....

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@celica1992 schrieb am 16. Januar 2015 um 16:40:01 Uhr:

wahrscheinlich studiert er Jura

Glaub ich kaum. Eher erstes Semester abgebrochen und jetzt Lehramtsstudent.

In Kurzform zum Mitschreiben für den TE:

Vor dem Unfall hatte Dein Auto einen Wert von X €, hier 1.000,- €.

Nach dem Unfall einen Restwert von 450,- €.

Die Differenz zwischen X und 450,- € sind Dein Schaden.

Egal, ob Du Dein Auto für 450,- € verkaufst, verschenkst oder weiterfährst. Die Differenz (=Schaden) bleibt in der gleichen Höhe.

Klagst Du jetzt 1.000,- € ein (hat Dein Anwalt tatsächlich eine Zulassung als Anwalt????) ist das ziemlicher Blödsinn, weil Du das Auto im Wert von 450,- € ja noch hast. Dein Schaden beträgt daher 550,- €, nicht 1.000,- €.

Und wenn man 1.000,- € einklagt, aber nur 550,- € berechtigt sind, wird die Klage wegen der nicht berechtigten 450,-€ abgewiesen. Und da Du nur in Höhe von 55 % der Klageforderung gewonnen, in Höhe von 45 % aber verloren hast, trägst Du genau deshalb 45 % der Verfahrenskosten (Gerichtskosten und Anwaltskosten).

Bekämst Du hingegen 1.000,- € und würdest Deinen Schrott (im Wert von 450,- €) noch behalten können, hättest Du einen Gewinn von 450,- €. Dass das nicht richtig sein kann, würde ein Jurastudent im zweiten Semester verstehen.

Gruß

Peter

P.S.: Vor meinem Studium hatte ich auch mal einen Unfall und einen "Superanwalt". Klagte Schmerzensgeld in bezifferter Höhe ein, griff natürlich viel zu hoch. Kostenfolge siehe oben.

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Hi,

die Geschichte hinkt irgentwie stark. Die Versicherung wollte ja den Wiederbeschaffungswert zahlen. Die Unfallschuld wurde also 100% anerkannt.

Dir ging es nur darum das der Restwert zu niedrig ist,aber warum war dann die Unfallverursacherin vor Gericht? Das ist doch ein Sache zwischen Gutachter,Versicherung und dir?

Das kann man zwar durchaus vor Gericht klären kassen das hat mir dem Unfall an sich aber nix zu tun.

Also irgentwas stimmt hier nicht ;)

Gruß Tobias

Die Betrachtungsweise des TE wäre mit absoluter Sicherheit zu 100% anders, wenn er den VU verursacht hätte und den Unfallpartner aus eigener Tasche hätte entschädigen müssen.

der te ist bestimmt wieder einem anwalt in den hände gefallen der meinte wir könnten mehr rausholen. dem te muss doch klar gewesen sein das es halt nunmal nur den wiederbeschaffungswert gibt. bei einem alten auto werden nun mal wenige km oder emotionen halt nicht mit beachten und eingerechnet, so ist halt das leben. und wenn es nur um die kohle beim gericht ging ist es egal ob die dame mit 100 oder 10 beim te hinten rein gedonnert ist.

die versicherung hat korrekt abgerechnet. mich wunderts das du nicht 100% tragen musstest. in meinen augen hätte das urteil gelautet: versicherung ordentlich nach gutachten abgerechnet, klage vom kläger abgewiesen, kosten gehen zu lasten des klägers da schon wie "tobias" schrieb die unfallschuld von der versicherung anerkannt wurde

am 16. Januar 2015 um 12:48

Zitat:

@KathaLysator schrieb am 16. Januar 2015 um 09:05:06 Uhr:

Ich bin sofort ( 1std nach dem Unfall ) zum Gutachter, der Schaden war 2500 euro, Restwert meines Autos jedoch 1000 euro nur.....

Zitat:

@KathaLysator schrieb am 16. Januar 2015 um 09:05:06 Uhr:

ABER: DIE VERSICHERUNG HAT EIN ANGEBOT EINGEHOLT; DASS MIR JEMAND DAS AUTO FÜR 450 EURO ABKAUFEN WÜRDE UND SIE MIR 500 EURO DRAUF ZAHLEN WÜRDEN: aber das hab ich abgelehnt... denn dann hätt ich zwar 1000 euro, aber eben kein Auto mehr, welches ich dringend brauche..... nun, wir sind vor Gericht, haben Klage eingereicht. . .

Ich habe ja in dem anderen Thread meine Meinung schon kuntgetan.

Aber was mich hier jetzt noch interessieren würde:

Dein Gutachter bestimmt den ich nehme an Wiederbeschaffungswert von 1000,- € (nicht Restwert).

Dann kommt das Angebot aus der Restwertbörse von 450,- € und die Versicherung würde nochmals 500,- € dazu zahlen.

Somit wäre dir dein Schaden komplett bezahlt worden, bis auf 50,- €.

Ob du dein Auto hergeben magst oder nicht, spielt hier keine Rolle.

 

ich frage mich also:

Was wolltest du eigentlich mit deiner Klage erreichen?

Auf was hast du geklagt?

am 16. Januar 2015 um 14:58

Der passende Beitrag zum Thema: "Die Versicherung will nicht das zahlen, was ich gern hätte" und den allzu gern geäußerten Ratschlägen in diesem Forum: "Geh zum Anwalt und verklag die Versicherung".

Wer nicht rechtsschutzversichert ist, zahlt kräftig drauf.

Themenstarteram 16. Januar 2015 um 15:27

das ist ja käse ! es geht da nicht drum, was ich gern hätte ....

aber 1000 haben und dafür komplett kein auto, ist schwachsinn, denn mein auto ist fahrbereit ! - dann ist nämlich mein schaden nicht bezahlt, denn dann habe ich kein auto mehr. und wenn ich das nicht annehme, sondern die 1000 euro will, die laut gutachter mir zustehen,... das ist willkür der versicherung.genauso gut könnte ich n händler vorsetzen, der meint, nö er würds nur noch für 150 euro kaufen ... mein auto hat 60 000 km, is bj 96, aber hat keinerlei probleme, die werden da n neues plastikteil hinten hinsetzen und für mehr verkaufen.

das ist, als würde ich euer iphone aufn boden werfen, sagen, ja bei ebay gibts nur noch 40 euro, ich geb euch zwanzig plus zwanzig, dafür isses dann meins.. ich setz n neuen display für 30 euro drauf und hab n schickes "neues" handy..... ich wollte mit der klage erreichen, dass mir mein restwert gezahlt wird und nicht, dass ich um die summe zu bekommen, mein auto dafür hergeben muss. so wie ich das im gedächtnis hab, muss es ja an mir liegen, ob ich es reparieren lassen will oder nicht. ich hab noch nie gehört, dass ich das auto verkaufen MUSS. und 500 euro ist eine willkürliche summe. ich könnte genauso jemanden finden, der es mir für 1000 euro abkauft und dann müssten die nicht mehr zahlen ? das ist ja eine logik .... mein fehler war scheinbar, dass es mein papa hätte für 10 euro abkaufen müssen und die dann 990 euro zahlen hätten müssen ... und ich würde eben gerne wissen, wieso das denn keine rolle spielen sollte. das ist doch der springende punkt. ich hab so eine geschichte nämlich noch nie gehört. wenn ich etwas kaputt mache, dann wird dafür gesorgt, dass ich das ersetzt bekomme. so ist das nach meiner moralischen vorstellung. so etwas bekommt man schon in der kindheit beigebracht.....und zur versicherung : die meinte, ich musssss mein auto verkaufen ( ich hatte keine chance zu sagen, ich wills reparieren oder meinem vater verkaufen etc. ) und das kann so nicht sein ... und zwar laut versicherung weil der schaden ja nicht 100 % vom unfallverursacher stammen muss, weil es ein altes auto ist. weil die meint, sie wäre nur angestupst ... und ich finde, man sollte sich nicht alles von einer versicherung gefallen lassen. die dame hat schuld und hat das zu begleichen. es kann nicht sein, dass jemand,dem aufgefahren wird, auch allg drauf zahlt. tut mir leid , aber das geht gegen meine moralischen vorstellungen .... ich bin auch schon jemandem aufgefahren, das wurde ganz normal von der versicherung bezahlt.

wahrscheinlich studiert er Jura

Für ein 19 Jahres altes Auto sind doch 1000 € Restwert ein halbwegs akzeptabler Preis. Km hin oder her, wenig km sind automatisch ein guter Zustand. So ist das eben Leben.

Ich kann mir den Fall so vorstellen, wie er gelaufen ist. Mit dem Auftreten hier war eigentlich klar, das er so laufen musste. Aber ich vermute mehr Richtung Troll, denn die Geschichte hat auch einige Ungereimtheiten.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 16. Januar 2015 um 16:40:01 Uhr:

wahrscheinlich studiert er Jura

Dann hätte er etwas verstanden und nicht geklagt. Eher Sozialpädagogik.

Hier im Forum gibt es doch unzählige Threads die sich mit dem Thema wirtschaftlicher Totalschaden auseinandersetzen. Vielleicht hätte er hier etwas schmökern sollen, bevor er die Gerichte bemüht...

...und gewusst, dass er den Unfallwagen nicht verkaufen MUSS

Wenn die Kiste fahrbereit ist, dann gibt es den Wiederbeschaffungswert (1.000,-- €) abz. des festgestellten Restwertes, den der Aufkäufer verbindlich geboten hat (450,-- €). Von der Versicherung wären dann 550,-- € gekommen...

...und das Auto steht weiter vor seiner Uni

Ich würde an seiner Stelle die Anwältin verklagen, da sie von der Materie wohl auch keine Ahnung hat. Vielleicht ist sie ja Scheidungsanwältin...

Zitat:

@KathaLysator schrieb am 16. Januar 2015 um 16:27:22 Uhr:

das ist ja käse ! es geht da nicht drum, was ich gern hätte ....

aber 1000 haben und dafür komplett kein auto, ist schwachsinn, denn mein auto ist fahrbereit ! - dann ist nämlich mein schaden nicht bezahlt, denn dann habe ich kein auto mehr. und wenn ich das nicht annehme, sondern die 1000 euro will, die laut gutachter mir zustehen,... das ist willkür der versicherung.genauso gut könnte ich n händler vorsetzen, der meint, nö er würds nur noch für 150 euro kaufen ... mein auto hat 60 000 km, is bj 96, aber hat keinerlei probleme, die werden da n neues plastikteil hinten hinsetzen und für mehr verkaufen.

das ist, als würde ich euer iphone aufn boden werfen, sagen, ja bei ebay gibts nur noch 40 euro, ich geb euch zwanzig plus zwanzig, dafür isses dann meins.. ich setz n neuen display für 30 euro drauf und hab n schickes "neues" handy..... ich wollte mit der klage erreichen, dass mir mein restwert gezahlt wird und nicht, dass ich um die summe zu bekommen, mein auto dafür hergeben muss. so wie ich das im gedächtnis hab, muss es ja an mir liegen, ob ich es reparieren lassen will oder nicht. ich hab noch nie gehört, dass ich das auto verkaufen MUSS. und 500 euro ist eine willkürliche summe. ich könnte genauso jemanden finden, der es mir für 1000 euro abkauft und dann müssten die nicht mehr zahlen ? das ist ja eine logik .... mein fehler war scheinbar, dass es mein papa hätte für 10 euro abkaufen müssen und die dann 990 euro zahlen hätten müssen ... und ich würde eben gerne wissen, wieso das denn keine rolle spielen sollte. das ist doch der springende punkt. ich hab so eine geschichte nämlich noch nie gehört. wenn ich etwas kaputt mache, dann wird dafür gesorgt, dass ich das ersetzt bekomme. so ist das nach meiner moralischen vorstellung. so etwas bekommt man schon in der kindheit beigebracht.....und zur versicherung : die meinte, ich musssss mein auto verkaufen ( ich hatte keine chance zu sagen, ich wills reparieren oder meinem vater verkaufen etc. ) und das kann so nicht sein ... und zwar laut versicherung weil der schaden ja nicht 100 % vom unfallverursacher stammen muss, weil es ein altes auto ist. weil die meint, sie wäre nur angestupst ... und ich finde, man sollte sich nicht alles von einer versicherung gefallen lassen. die dame hat schuld und hat das zu begleichen. es kann nicht sein, dass jemand,dem aufgefahren wird, auch allg drauf zahlt. tut mir leid , aber das geht gegen meine moralischen vorstellungen .... ich bin auch schon jemandem aufgefahren, das wurde ganz normal von der versicherung bezahlt.

Blablabla.....

Nur Gesabbel von dir hier.

du hast nichts verstanden und du willst auch nichts verstehen........:rolleyes:

Aber alles besser Wissen, das kannst du offensichtlich gut.

Hat einfach keinen Wert mit dir hier zu kommunizieren.

 

Zitat:

@celica1992 schrieb am 16. Januar 2015 um 16:40:01 Uhr:

wahrscheinlich studiert er Jura

Glaub ich kaum. Eher erstes Semester abgebrochen und jetzt Lehramtsstudent.

In Kurzform zum Mitschreiben für den TE:

Vor dem Unfall hatte Dein Auto einen Wert von X €, hier 1.000,- €.

Nach dem Unfall einen Restwert von 450,- €.

Die Differenz zwischen X und 450,- € sind Dein Schaden.

Egal, ob Du Dein Auto für 450,- € verkaufst, verschenkst oder weiterfährst. Die Differenz (=Schaden) bleibt in der gleichen Höhe.

Klagst Du jetzt 1.000,- € ein (hat Dein Anwalt tatsächlich eine Zulassung als Anwalt????) ist das ziemlicher Blödsinn, weil Du das Auto im Wert von 450,- € ja noch hast. Dein Schaden beträgt daher 550,- €, nicht 1.000,- €.

Und wenn man 1.000,- € einklagt, aber nur 550,- € berechtigt sind, wird die Klage wegen der nicht berechtigten 450,-€ abgewiesen. Und da Du nur in Höhe von 55 % der Klageforderung gewonnen, in Höhe von 45 % aber verloren hast, trägst Du genau deshalb 45 % der Verfahrenskosten (Gerichtskosten und Anwaltskosten).

Bekämst Du hingegen 1.000,- € und würdest Deinen Schrott (im Wert von 450,- €) noch behalten können, hättest Du einen Gewinn von 450,- €. Dass das nicht richtig sein kann, würde ein Jurastudent im zweiten Semester verstehen.

Gruß

Peter

P.S.: Vor meinem Studium hatte ich auch mal einen Unfall und einen "Superanwalt". Klagte Schmerzensgeld in bezifferter Höhe ein, griff natürlich viel zu hoch. Kostenfolge siehe oben.

am 16. Januar 2015 um 16:36

Zitat:

@KathaLysator schrieb am 16. Januar 2015 um 09:05:06 Uhr:

TROTZDEM SOLL ICH DRAUFZAHLEN ? WO IST DIE GERECHTIGKEIT ? ich bin wirklich am Ende mit meinen Nerven. Ich könnte nur noch heulen, weil ich so Fassungslos bin.

Vielleicht hat hier einer ähnliche Erfahrungen und kann mir einen Rat geben .....

Buche es einfach unter Lebenserfahrungen ab und höre nicht auf irgendwelche Kommilitonen welche nur Halbwissen haben und dir falsche Dinge raten.

Es gibt ein passendes Sprichwort : Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach

am 16. Januar 2015 um 16:38

Zitat:

@KathaLysator schrieb am 16. Januar 2015 um 16:27:22 Uhr:

aber 1000 haben und dafür komplett kein auto, ist schwachsinn, denn mein auto ist fahrbereit ! - dann ist nämlich mein schaden nicht bezahlt, denn dann habe ich kein auto mehr. und wenn ich das nicht annehme, sondern die 1000 euro will, die laut gutachter mir zustehen,... das ist willkür der versicherung.genauso gut könnte ich n händler vorsetzen, der meint, nö er würds nur noch für 150 euro kaufen ... mein auto hat 60 000 km, is bj 96, aber hat keinerlei probleme, die werden da n neues plastikteil hinten hinsetzen und für mehr verkaufen.

Dein war ohne Schaden noch 1000,- € Wert

Mit Schaden gibt es einen Käufer, der dir nachweislich noch 450,- € für das Auto bezahlen will.

Daher kannst du nicht erwarten von der Versicherung 1000,- € zu bekommen und zusätzlich das im Wert von 450,- € Auto behalten zu dürfen.

Sollte eigentlich logisch sein.

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