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Kennzeichenhalter entfernen
Hi,
ich möchte gern die Kennzeichenplatte (Träger) entfernen, und das Kennzeichen direkt auf der Stoßstange befestigen. Wie bekomme ich die Clipse am besten ab?
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28 Antworten
Das sind spreiznieten, einfach den pin in der Mitte nach hinten raus drücken und Schwubs kannst du die Niete nach vorne raus nehmen. Leider sind dahinter dann Löcher in der stossstange.
Genau genommen darf man den Halter auch nicht entfernen wegen Fußgängerschutz. Deshalb ist der da auch von Werk aus dran.
Es gibt keine gesetzliche Vorrschrift wie das Kfz-Kennzeichen zu befestigen ist. Der Kennzeichenhalter ist aus diesem Grund nicht vorgeschrieben. Wer möchte kann ihn benutzen und wer in nicht mag kann ihn in der Tonne entsorgen.
Geht wohl um das kurze Kennzeichen
Der Kennzeichenhalter vom Foto ist ab Werk drauf, sodass ich zur Abholung nur die Kennzeichen mitbringe und diese "einklicke" ?
Auf dem Kennzeichen Halter vom Bild ist nicht viel mit "ein klicken" . Auf den Halter wird dann die eigentliche Kennzeichen Halterung drauf gemacht oder man schraubt das Kennzeichen darauf direkt fest. Quasi Halterung auf Halterung... Ja ist dumm. Habe auch eine Schicht ab gemacht xD.
Trotzdem würde mich h interessieren wie der te das in befestigen will. Das kurze Kennzeichen wird die Löcher nicht verdecke.
Mein normal langes Kennzeichen habe ich mit Tesa outdoor montagetape direkt in die originalhalter geklebt. Hat ohne weiterreden Winter überstanden und ist noch Bomben fest.
Ich klebe meine Kennzeichen auch immer fest, das hält ohne Probleme. Beim letzten Auto hat es 10J gehalten und hatte echt Probleme es beim abmelden ab zu bekommen.
Es gibt doch hier schon ein sehr langen Thread über das Kennzeichen und Löcher.
Gab da 2 Möglichkeit bei neu bestelleten Wagen ihn ab Werk nicht montieren zu lassen, wie es bei den Schweizern der Fall ist oder vom Lackierer die Löcher beseitigen zu lassen.
P.s frohe Ostern
Das Thema kenne ich noch aus meinen GTI-Zeiten. Da wollten viele das „Kuchenblech“ vorne schon ab Werk nicht haben oder abbestellen, weil man sonst bei späterer Demontage die Löcher im Stoßfänger hat. Einige hatten sich bei VW direkt erkundigt, und die Antwort von VW war sinngemäß immer, dass aus Gründen des Fußgängerschutzes an den Fahrzeugen, an denen es anders nicht möglich ist das Kennzeichen plan aufliegend zu verbauen diese Grundplatten in Deutschland verpflichtend dazugehören. Sprich man kann das Kennzeichen plan anliegend am Stoßfänger verkleben z.B. wenn es denn passt. Es darf aber nicht über die untere Stoßfängerkante überstehen. Die Grundplatte vorne verbaut gerade VW auch bestimmt nicht, wenn sie das nicht müssten. Hier wurde das Thema auch u.a. angesprochen:
http://www.golf7gti.com/topic.php?p=159603
Beim Passat B8 erfüllt die Grundplatte vorne letztlich den gleichen Zweck.
Ich hatte den Grundträger schon mal, weil ich eh ein großes Kennzeichen hab und die Löcher überdeckt werden, allerdings steht das Kennzeichen unten etwas über und somit hab ich mit dem Grundträger wieder montiert weil es nicht schön aussah. Wenn es dazu nicht zugelassen ist, würde ich es eh nicht machen.(bin ja keine 18 mehr)
Nach welchem § der StVo oder der FZV ist die KFZ-Halterung vorgeschrieben?
Falls es jemand finden sollte, bitte mit Link weitergeben. Danke.
Ich kann dazu im Netz leider keine gesetzl. Aussagen finden.
Ich habe mich auch lange mit dem Kennzeichenanbau beschäftigt. Bin jetzt wieder zu Saugnäpfen übergegangen.
Viele werden jetzt sagen, dass man das Kennzeichen total schnell klauen kann usw., allerdings sitzt das bombenfest und dauert mindestens genauso lang, wie beim normalen Halter.
Stoßstange ist neu gekommen und danach nicht mehr gebohrt worden
Ist auch möglich das ohne Halter ab Werk zu bestellen, wenn der Händler das will, geht das
Das sieht natürlich gut aus ... aber ich muss ehrlich sagen das ich zu Saugnäpfen noch weniger vertrauen hätte als ich anfangs zu der dem montagetape hatte.
Für ein scene Fahrzeug halte ich abnehmbar für sinnvoll.
Mach mal bitte ein Foto von der Rückseite deines Halters und wie sieht es aus wenn er montiert ist.
Zitat:
@Passat-GTE schrieb am 2. April 2018 um 22:44:09 Uhr:
Nach welchem § der StVo oder der FZV ist die KFZ-Halterung vorgeschrieben?
Falls es jemand finden sollte, bitte mit Link weitergeben. Danke.
Ich kann dazu im Netz leider keine gesetzl. Aussagen finden.
Da wirst Du auch nix finden. Es geht dabei um den Fußgängerschutz und somit um Ergebnisse/Einstufungen bei Euro NCAP & Co sowie evtl. Versicherungseinstufungen. Deshalb wird kein OEM da was machen.
Das heißt aber nicht dass Du als Nutzer es nicht entfernen darfst, da es ja in den meisten Fällen in der realität überhaupt keine verschlechternde Auswirkungen hat (z.B. geklebt).
Ich habe es bei mir nur noch dran da ich ansonsten neue Löcher in den Stoßfänger hätte Bohren müssen und es schnell gehen musste.