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KFZ Anmeldung/Ummeldung Fragen
Hallo ich hab nen KFZ gekauft und jetzt gerade
Kurzzeitkennzeichen drann. Der Vorbesitzer hat noch nicht abgemeldet und seine alten Schilder behalten.
Frage: reicht nun für mich zum Ummelden/Anmelden die Versicherung/TUV/AU Nachweise und der Brief+KFZ-Schein?
Oder muss ich als Käufer die alten Schilder noch abgeben (die ich nicht habe)?
Danke danke danke
Beste Antwort im Thema
Irgendwie lief da einiges beim Kauf durcheinander:
Fassen wir zusammen:
1. Der TE kann das Auto nicht auf sich zulassen, weil der Wagen noch gar nicht abgemeldet ist.
ER kann es auch nicht abmelden, weil er die Schilder nicht hat (und diese MÜSSEN bei Abmeldung entstempelt werden).
2. Der Vorbesitzer kann das Auto auch nicht nicht abmelden, weil der KFZ-Schein und der -Brief (bzw Zul-Bescheinigung Teil 1 + 2) bereits im Besitz des TE sind. Diese MÜSSEN er beim Abmelden vorgelegt werden.
Fazit: Wenn ihr Euch nicht irgendwie einigt WER nun tätig werden soll wird sich am Ist - Zustand auf absehbare Zeit nichts ändern lassen ;)
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22 Antworten
Ummeldung eines gebrauchten Fahrzeuges, das bereits im gleichen Zulassungsbezirk zugelassen ist
Zitat:
* Gültiger Personalausweis des künftigen Halters. Bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine Meldebescheinigung. Ausstellungsdatum darf nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Bei Firmen Handelsregisterauszug oder entspr. Gewerbeanmeldung.
* Versicherungsbestätigung (ehemals „Doppelkarte“)
* Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
* Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
* Vollmacht wenn ein Beauftragter den Antrag stellt.
* Einzugsermächtigung zur Kfz-Steuer (vom Kontoinhaber unterschrieben)
* AU- und HU-Bescheinigung (soweit vorgeschrieben)
Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges, das in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen ist
Zitat:
* Gültiger Personalausweis des künftigen Halters. Bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine Meldebescheinigung. Ausstellungsdatum darf nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Bei Firmen Handelsregisterauszug oder entspr. Gewerbeanmeldung und Personalausweis.
* Versicherungsbestätigung (ehemals „Doppelkarte“)
* Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
* Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
* Vollmacht wenn ein Beauftragter den Antrag stellt.
* Einzugsermächtigung zur Kfz-Steuer (vom Kontoinhaber unterschrieben)
* Kennzeichenschild(er)
* AU- und HU-Bescheinigung (soweit vorgeschrieben)
DH. wenn er mir diese Schilder nicht gibt bekomme ich den Wagen nicht zugelassen??? LOOOOOL!! und dann ?!
Tja, das musst Du dann wohl mit deiner zuständigen Zulassungsstelle klären...
Deutscheland komplizierte Land... :-)
So kompliziert ist das gar nicht, um zu vermeiden das noch jemand mit gültigen Kennzeichen in einem nicht zugelassenem Fahrzeug herumfährt. Schließlich kann auf den Schlidern eine gültige HU/AU und Versicherungsschutz geklebt sein, die an ein anderes Auto geschraubt werden, welches ein totales Wrack ist. Deshalb werden bei Ummeldung mit neuen Kennzeichen die Alten entstempelt.
Joa na das macht schon Sinn :-)
Zitat:
Original geschrieben von vauweehh
DH. wenn er mir diese Schilder nicht gibt bekomme ich den Wagen nicht zugelassen??? LOOOOOL!! und dann ?!
Du brauchst dir keine Sorgen machen:
Wenn der Verkäufer das Auto abgemeldet hat bekommst du die Zulasung Teil 1 + 2 bzw. Fahrzeugbrief / - schein (alte Untelagen) von ihm! Damit und dem Vers.-nachweis gehst du zur Zulasung und beantragst ein neues Kennzeichen für dein Auto. FERTIG!
Du brauchst zu 100% NICHT die alten Kennzeichen vom Vorbesitzer! Weder im gleichen noch im selben Zulasungsbezirk!
@Hugaar
Zitat:
Original geschrieben von vauweehh
Der Vorbesitzer hat noch nicht abgemeldet und seine alten Schilder behalten.
Die alten Schilder müssen entstempelt werden.
Zitat:
Original geschrieben von Schraubaer85
@Hugaar
Zitat:
Original geschrieben von Schraubaer85
Zitat:
Original geschrieben von vauweehh
Der Vorbesitzer hat noch nicht abgemeldet und seine alten Schilder behalten.
Die alten Schilder müssen entstempelt werden.
Jepp, sonst bekommt er den Alten Wagen gar nicht zugelassen, und was noch besser ist, der alte besitzer bekommt den Wagen nicht abgemeldet, weil ja selbst die Abmeldung eingetragen werden muss.
Zitat:
Original geschrieben von Schraubaer85
@Hugaar
Zitat:
Original geschrieben von Schraubaer85
Zitat:
Original geschrieben von vauweehh
Der Vorbesitzer hat noch nicht abgemeldet und seine alten Schilder behalten.
Die alten Schilder müssen entstempelt werden.
:confused::confused::confused:
Wer lesen kann ist klar im Vorteil:
ich schreib doch das der alte Besitzer das Auto abmelden muss! Das geht auch ohne das Auto und die Schilder hat er ja!!!;)
Also bitte erst lesen und dann nen Komentar abgeben.
Dito für JackDaniels:D
Der TE hat aber - so scheint es - Kfz-Brief u -Schein ... also kann der Verkäufer allein mit den Kennzeichen das Kfz nicht abmelden!
Grüsse, motorina.
Wer sagt denn das der Vorbesitzer den Wagen abmelden muss? Der TE kann den Wagen auch zugelassen ummelden, dafür braucht er aber die Schilder. Der Vorbesitzer kann das Auto auch nur mit Schein und Brief abmelden, die sollte aber der TE haben.
Edit: war zu langsam :(
Oder nochmal anders ausgedrückt:
Ab- oder Ummeldung funktioniert nur zusammen mit Kennzeichen/Kfz-Brief/Kfz-Schein (bei Ummeldung zusätzlich noch mit dem anderen Primbamborium, was man halt so braucht).
Grüsse, motorina.
Stimmt natürlich!
Den Abschnitt mit dem Brief hab ich beim TE überlesen!
Sieht dann doch etwas übel für ihn aus!:cool:
Bin mal gespannt ob er weiter berichtet?!
Aber mal ehrlich wer kauft ein angemeldetes Auto und nimmt nicht die Tafeln mit? Ich hätte das so NICHT gemacht, riecht nach Ärger und ner Menge Zeit und was weiß ich noch.