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Kfz-Versicherung hat mir gekündigt

Themenstarteram 2. November 2014 um 0:43

Kfz-Versicherung hat mir gekündigt, wegen 2 Unfällen, ich brauche dann ja eigentlich eine neue Versicherung, da ich aber das Auto gerade nicht wirklich brauche, und es ist nach dem Unfall in einem nicht mehr einwandfreien Zustand ist, (wollte es nach dem Winter eh verschrotten lassen), habe ich mir überlegt, das Auto jetzt zu verschrotten, um eventuell den Eintrag "gekündigt durch Versicherungsagentur" zu ersparen. Wird es mir gelingen? Oder wird es trotzdem den Eintrag geben ? Weil die haben ja schon Kündigung mir geschickt. Wenn es die Thema schon gibt dann bitte ich um Verzeihung , und verlinkt mich mich bitte dahin :-)

Mit freundlichen Grüßen

Eugen

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Yarmak schrieb am 2. November 2014 um 11:36:27 Uhr:

Zitat:

@stoppelfreund schrieb am 2. November 2014 um 09:55:17 Uhr:

Du schreibst doch selbst, die Kündigung ist bereits erfolgt.

Hast vielleicht falsch verstanden, oder ich habe mich falsch ausgedruckt, die haben geschrieben , dass die zum 4.12 kündigen , und wenn ich davor, wie oben erwähnt, das Auto verschrotten lasse, dann ist die Versicherung , eigentlich fristlos gekündigt , also steht dann bei mir der Eintrag, dass die Versicherung mir gekündigt hat, oder bin ich dann der gekündigt hat?

Du hast den Brief der Versicherung nicht verstanden die Kündigung ist ausgesprochen und gilt ab dem 4.12. da kannste noch dreimal kündigen das bringt nichts mehr, bei einem erneuten Vertrag bekommt der neue Versicherer automatisch die Daten vom Vorversicherer, da kannste dich drehen und wenden und versuchen was du willst.

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am 2. November 2014 um 8:55

Du schreibst doch selbst, die Kündigung ist bereits erfolgt.

Themenstarteram 2. November 2014 um 10:36

Zitat:

@stoppelfreund schrieb am 2. November 2014 um 09:55:17 Uhr:

Du schreibst doch selbst, die Kündigung ist bereits erfolgt.

Hast vielleicht falsch verstanden, oder ich habe mich falsch ausgedruckt, die haben geschrieben , dass die zum 4.12 kündigen , und wenn ich davor, wie oben erwähnt, das Auto verschrotten lasse, dann ist die Versicherung , eigentlich fristlos gekündigt , also steht dann bei mir der Eintrag, dass die Versicherung mir gekündigt hat, oder bin ich dann der gekündigt hat?

Ein Vertrag kann nur einmal gekündigt werden und dies ist geschehen.

@Yarmak:

Kannst nicht kurz mit der Versicherung reden, das du selbst kündigen

und das Auto verschrotten möchtest und ob die Ihre Kündigung

zurücknehmen können?

P.S.: Wo bist du eigentlich versichert?

am 2. November 2014 um 11:27

Ist schon gelaufen.

Themenstarteram 2. November 2014 um 11:31

Zitat:

@bmw318is-black schrieb am 2. November 2014 um 12:19:02 Uhr:

@Yarmak:

Kannst nicht kurz mit der Versicherung reden, das du selbst kündigen

und das Auto verschrotten möchtest und ob die Ihre Kündigung

zurücknehmen können?

P.S.: Wo bist du eigentlich versichert?

Bei cosmosdirekt , ja, muss ich wohl probieren, aber die haben nach dem Unfall , was meine Mutter gemacht hat, schon telefonisch gesagt dass ich mit Konsequenzen zu rechnen habe... Also ka ob die es machen, aber danke fürs Rat :-)

Zitat:

@Yarmak schrieb am 2. November 2014 um 11:36:27 Uhr:

Zitat:

@stoppelfreund schrieb am 2. November 2014 um 09:55:17 Uhr:

Du schreibst doch selbst, die Kündigung ist bereits erfolgt.

Hast vielleicht falsch verstanden, oder ich habe mich falsch ausgedruckt, die haben geschrieben , dass die zum 4.12 kündigen , und wenn ich davor, wie oben erwähnt, das Auto verschrotten lasse, dann ist die Versicherung , eigentlich fristlos gekündigt , also steht dann bei mir der Eintrag, dass die Versicherung mir gekündigt hat, oder bin ich dann der gekündigt hat?

Du hast den Brief der Versicherung nicht verstanden die Kündigung ist ausgesprochen und gilt ab dem 4.12. da kannste noch dreimal kündigen das bringt nichts mehr, bei einem erneuten Vertrag bekommt der neue Versicherer automatisch die Daten vom Vorversicherer, da kannste dich drehen und wenden und versuchen was du willst.

Themenstarteram 2. November 2014 um 11:42

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 2. November 2014 um 12:38:19 Uhr:

Zitat:

@Yarmak schrieb am 2. November 2014 um 11:36:27 Uhr:

 

Hast vielleicht falsch verstanden, oder ich habe mich falsch ausgedruckt, die haben geschrieben , dass die zum 4.12 kündigen , und wenn ich davor, wie oben erwähnt, das Auto verschrotten lasse, dann ist die Versicherung , eigentlich fristlos gekündigt , also steht dann bei mir der Eintrag, dass die Versicherung mir gekündigt hat, oder bin ich dann der gekündigt hat?

Du hast den Brief der Versicherung nicht verstanden die Kündigung ist ausgesprochen und gilt ab dem 4.12. da kannste noch dreimal kündigen das bringt nichts mehr, bei einem erneuten Vertrag bekommt der neue Versicherer automatisch die Daten vom Vorversicherer, da kannste dich drehen und wenden und versuchen was du willst.

Ok, vermutet habe ich es ja auch, wollte aber trotzdem Meinungen/Erfahrungen von anderen lesen, da es mir nie passiert ist..

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 2. November 2014 um 12:38:19 Uhr:

 

..., bei einem erneuten Vertrag bekommt der neue Versicherer automatisch die Daten vom Vorversicherer, da kannste dich drehen und wenden und versuchen was du willst.

Nein, der neue Versicherer bekommt lediglich den Schadenverlauf inkl. Schadendaten und Ruhezeiten bestätigt. Ist gibt kein Kennzeichen "durch Versicherer gekündigt", das elektronisch übermittelt wird. Immer diese Ammenmärchen.

Die Auswirkungen einer Kündigung durch den VR erstrecken sich folgerichtig auf die vorvertragliche Anzeigepflicht des VN, sofern denn vom (neuen) Versicherer im Antrag oder im Rahmen der Antragsbearbeitung danach gefragt wird.

Gruß Phaeti

Themenstarteram 2. November 2014 um 13:13

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 2. November 2014 um 13:48:35 Uhr:

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 2. November 2014 um 12:38:19 Uhr:

 

..., bei einem erneuten Vertrag bekommt der neue Versicherer automatisch die Daten vom Vorversicherer, da kannste dich drehen und wenden und versuchen was du willst.

Nein, der neue Versicherer bekommt lediglich den Schadenverlauf inkl. Schadendaten und Ruhezeiten bestätigt. Ist gibt kein Kennzeichen "durch Versicherer gekündigt", das elektronisch übermittelt wird. Immer diese Ammenmärchen.

Die Auswirkungen einer Kündigung durch den VR erstrecken sich folgerichtig auf die vorvertragliche Anzeigepflicht des VN, sofern denn vom (neuen) Versicherer im Antrag oder im Rahmen der Antragsbearbeitung danach gefragt wird.

Gruß Phaeti

Das gefällt mir viel besser ^^ dann lasse ich wahrscheinlich das Auto jetzt verschrotten, um erst mal die Kosten zu sparen! da ich das Auto momentan eh nicht brauche, und später , wenn ich ein Auto wieder brauche, kann ich mir dann einfach eins kaufen und mich mit dem letzten, jetzt erhöhten Beitrag, bzw sf-Rabatt versichern? Ohne der Angabe, dass die Gesellschaft mich gekündigt hat? Weil es wird erst mal kein Auto auf mich zugelassen, zu Folge wird es nicht verdächtigt aussehen , wie versicherungswechsel am Anfang Dezember

Nochmal:

  • Wenn Du wieder ein Auto zulässt, muss Du den SFR verwenden (sofern kein weiterer vorhanden).
  • Wie gesagt, Du muss im Rahmen der vorvertraglichen Anzeigepflicht (§ 19VVG) auf all das wahrheitsgemäß Antworten nach dem der Versicherer fragt (versicherungstechnische Relevanz vorausgesetzt).
  • Wenn der Versicherer nicht danach fragt muss Du es von dir aus nicht (mehr = neues VV) angeben.
  • Die Kündigung des Versicherer ist - wie bereits beschrieben - wirksam. Ggf. hat sie jedoch eine auflösende Wirkung nach 158 II BGB. Dann müsstest Du die Kündigung auch nicht mehr angeben, wenn danach gefragt wird. Um das zu beurteilen müsste man den genauen Wortlaut (nicht deine sinngemäße Wiedergabe) kennen.

Schaue Dir noch mal die beiden Paragraphen an; vielleicht wird es dann klarer.

Gruß Phaeti

Themenstarteram 2. November 2014 um 16:50

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 2. November 2014 um 14:21:56 Uhr:

Nochmal:

  • Wenn Du wieder ein Auto zulässt, muss Du den SFR verwenden (sofern kein weiterer vorhanden).
  • Wie gesagt, Du muss im Rahmen der vorvertraglichen Anzeigepflicht (§ 19VVG) auf all das wahrheitsgemäß Antworten nach dem der Versicherer fragt (versicherungstechnische Relevanz vorausgesetzt).
  • Wenn der Versicherer nicht danach fragt muss Du es von dir aus nicht (mehr = neues VV) angeben.
  • Die Kündigung des Versicherer ist - wie bereits beschrieben - wirksam. Ggf. hat sie jedoch eine auflösende Wirkung nach 158 II BGB. Dann müsstest Du die Kündigung auch nicht mehr angeben, wenn danach gefragt wird. Um das zu beurteilen müsste man den genauen Wortlaut (nicht deine sinngemäße Wiedergabe) kennen.

Schaue Dir noch mal die beiden Paragraphen an; vielleicht wird es dann klarer.

Gruß Phaeti

Danke Phaeti, also der Amtsdeutsch ist für mich ziemlich kompliziert, aber wenn ich richtig verstanden habe, dann heißt es konkret in meinem Fall, dass wenn ich das Auto verschrotte, wo ich mich eh jetzt entschlossen habe, wegen Versicherungsbeitrag, um Geld zu sparen, dann beende ich den Vertrag , oder habe ich es doch falsch verstanden? Also wenn ich sag ich mal nächstes Herbst oder so, wieder ein Auto zulasse, muss ich angeben dass der Versicherer mich gekündigt hat? Oder in dem Fall bin ich der, der kündigt ? Und nochmals Danke

Gruß Eugen

P.S. Ich weiß es nicht wie ich Nachricht an jmd richte, da ich hier neu bin, deswegen zitiere ich :D

Themenstarteram 2. November 2014 um 16:52

Achso, und das mit sfr ist ja mir bewusst, wer Schaden verursacht , muss halt blechen, find ich fair, obwohl traurig ^^

am 2. November 2014 um 18:55

Du kommst auf ehrliche Art nicht drum rum. Punkt!

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