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KFZ-Versicherung SF-Rabatt?

Themenstarteram 27. Juni 2013 um 15:26

Hallo zusammen,

ich habe mir im August 2011 einen Jahreswagen gekauft und erstmals ein Auto auf meinen Namen angemeldet. Da ich vorher mit dem Wagen meiner Oma gefahren bin, konnte ich mit SF 1/2 einsteigen.

Nun meine Frage:

Wann sinken die Beiträge?

Muss ich mindestens für einen bestimmten Zeitraum bei der Versicherung angemeldet sein?

Oder wäre in meinem Fall schon eine Reduzierung im August 2012 auf SF 1 sowie jetzt im kommenden August 2013 auf SF 2 möglich?

Habe heute nämlich ein Schreiben meiner Versicherung bekommen, dass ich jetzt im kommenden August erst von SF 1/2 auf SF 1 runtergestuft werde und bevor ich mich bei der Versicherung beschwere, möchte ich doch mal eine unabhängige Meinung einholen :-)

LG Icey

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23 Antworten

Viele Versicherungen wechseln den SF zum Jahreswechsel.

Dafür muss die VS aber schon über ein halbes Jahr bestehen im 1. Jahr bestehen und dann gehts jedes Jahr weiter.

3 oder 4 Monate reichen nicht für eine Reduktion.

Bei dir läufts wohl von August bis August und somit gibts auch nur die 1 Reduktionsstufe.

Moin,

 

man hätte ggf den Vertrag 2011 zum 30.06.11 zurückdatieren sollen, dann zwar 1 Monat für umsonst bezahlt, da wäre dann aber die Herabstufung schon 2012 gekommen.

 

Bei Online-Versicherer sagt das eben keiner, beim Fachmann schon.

 

Und da bei einigen Versicherungen die Hauptfälligkeit nicht mehr am 01.01. ist, kann man pauschal nicht mehr sagen, dass sich ein Rückdatierung lohnt.

Das sagt einem dann auch der Fachmann....

Die Hauptfälligkeit bestimmt der Kunde, nicht die Versicherungsgesellschaft.

 

Meist haben die Online-Kunden davon aber keine Ahnung.

 

Themenstarteram 27. Juni 2013 um 18:03

So ich habe jetzt nochmal in meine Versicherungspolice geguckt.

Da steht unter anderem folgendes drin:

Hat Ihr Vertrag in der Zeit vom 2. Januar bis 1. Juli eines Kalenderjahres mit der Einstufung in der SF-Klasse 1/2 begonnen und bestand bis zum 31. Dezember mindestens sechs Monate Versicherungsschutz, wird er bei schadenfreiem Verlauf ab Beginn des folgenden Versicherungsjahres wie folgt eingestuft:

von SF-Klasse 1/2 nach SF-Klasse 1

----------

Also habe ich die A-Karte und muss das wohl so hinnehmen, weil ich keine 6 Monate, sondern nur 4 Monate und 1 Woche im Startjahr versichert war.

Allerdings bin ich aufgrund des o.g. Auszuges der Police der Meinung, dass ich dann bereits ab dem 01.01.13 hätte in SF-Klasse 1 eingestuft werden müssen.

Quasi so müsste es doch regulär sein:

August 11 - Dezember 11: SF 1/2

Januar 12 - Dezember 12: SF 1/2

Januar 13 - Dezember 13: SF 1

Oder was meint ihr?

Im Moment sieht es ja nach diesem Schema aus:

August 11 - Juli 12: SF 1/2

August 12 - Juli 13: SF 1/2

August 13 - Juli 14: SF 1

Bin schon ganz verwirrt :x

Morgen Rufe ich definitiv mal meinen Versicherungsvertreter an und Berichte dann ;)

Lg Icey

2013 Hättest du SS1 kommen müssen. Da du 2012 ja 1Jahr in SF 1/2 gefahren bist ohne Unfall oder?

August 11 - Dezember 11 : Einstig SF 1/2

Januar 2012 - Dez. 12: SF1 (da vorher keine 6Monate versichert war) -> Schadenfrei erhöhung auf SF 1 in 13.

Januar 13 - Dez. 13: SF1

Januar 2014: SF 2

 

EIG...

Themenstarteram 27. Juni 2013 um 21:12

Ja, bin unfallfrei gefahren.

Sehe das ja auch so wie du.

Okay, die 4 Monate von Beginn an muss ich akzeptieren, aber trotzdem wäre ich ja quasi seit 7 Monaten besser dran.

So wie es jetzt aussieht bin ich ja 2 Jahre unfallfrei gefahren und bekomme nur 1 Jahr "gutgeschrieben". Irgendwie unfair.

Bin gespannt was mein Versicherungsberater morgen sagt :-)

Bin mal gespannt, was er Dir sagt.

 

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Die Hauptfälligkeit bestimmt der Kunde, nicht die Versicherungsgesellschaft.

Ach ja? Dann überleg mal, zu welchem Termin viele Leute ausschau nach einer neuen Kfz-Versicherung halten? Könnte das vielleicht an der Hauptfälligkeit und der damit verbundenen Möglichkeit zur Kündigung liegen?;)

Ist wirklich komisch, dass so viele Leute bestimmen, dass die Hauptfälligkeit ihres Vertrages auf den Jahreswechsel fällt....:D

@Mindscape

 

Wenn ich den Zahlungstermin für den Jahresbeitrag für den Februar festlegen will, dann hat die Versicherung es so einzurichten, dass zum 01. Februar der Beitrag für meine KFZ Versicherung vom meinem Konto abgebucht wird und das ist dann die Hauptfälligkeit.

 

Selbst wenn ich unterjährliche Zahlweise vereinbare, ist die Hauptfälligkeit die, die ich im Antrag angebe.

 

Natürlich kennen sich die meisten Verbraucher damit nicht aus.

Ein Fachmann kann da helfen.

 

Was du gern an Zahlungstermin haben willst ist der Versicherung relativ egal....

Nebenbei hat ein Terminwunsch für die Zahlung nichts mit der Hauptfälligkeit zu tun.

Und eine Hauptfälligkeit kannst du nicht im Antrag angeben. Die ergibt sich aus dem Vertragsbeginn und den jeweiligen AKB.

am 28. Juni 2013 um 5:25

@Mindscape es gibt tatsächlich etliche Versicherer, bei denen man die Hauptfälligkeit selbst festlegen kann. Auch wird in manchen Anträgen danach gefragt.

Allerdings macht dies nicht jeder Versicherer.

Nur mal so aus Interesse, welche Kfz-Versicherer bietet Privatkunden an, die Hauptfälligkeit selbst festzulegen?

am 28. Juni 2013 um 14:46

http://www.cecu.de/1015+M5c05f44c14a.html

Außerdem: Admiral Direkt, Allianz, Direct Line, Deutsche Internetversicherung.

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