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KFZ Werkstatt verursacht Schaden
Hatte einen Lackschaden am Gran Tourer Baujahr Mai 2016 15.000km Brutto Preis 42.000€ Stosstange hinten. BMW Werkstatt akzeptierte keine Kulanz. Musste Lackierung selbst zahlen. Lackierung war am Sensor nicht ordnungsgemäß. Musste trotzdem zahlen, Werkstatt gibt das Fahrzeug erst nach Zahlung heraus. Nach Beschwerde wurde eine Lackierung nochmals angenommen, nach Abnahme der Stossstange fuhr der Monteur der Werkstatt bei halbgeöffnetem Tor aus der Werkstatt und zerkratzte das ganze Dach. Werkstatt will den Schaden zwar übernehmen, aber was nun mit der Wertminderung? Neues Fahrzeug 1 Jahr. Halber Schrott.
Beste Antwort im Thema
Hatte ich schon, mal war es eine Tafel, die auf die Haube gefallen ist, mal eine Türe, die vom Windstoss gegen eine Mauer. geschlagen wurde, jeweils wurde die Nachlackierung festgestellt, und es gab nach Vorlage und Grund der Reparatur null komma null Abzüge. Und damit man mal deinen Fall noch toppt, mein 1/2017 X1 wurde bei der Neuwagenauslieferung am Übergang von B-zu C-Säule durch ein eingezwicktes Öffnungsseils für das Tor beschädigt,
das Dach hatte 2 Knicke drin, musste neu verzinnt und lackiert werden. Schadenssumme ca. 2800,00€. Und ehrlich, ich lebe noch, haben die prima gemacht, Reparatur wurde von BMW NL dokumentiert und begründet, alles gut.
Und das war ein Neuwagen!
Und da sprichst du von halb Schrott, Leute gibt es, was macht ihr nur, wenn der mal echt verbogen ist, von der Brücke springen? Hallo, nur Auto, nix anderes!
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16 Antworten
Hallo,
entweder zur Schiedsstelle der Innung oder gleich zum Anwalt, alles andere hilft Dir hier eh nicht.
Meine persönliche Meinung, AH soll Dein Auto aufkaufen und Du kaufst Dir ein anderes.
mfg
Was heißt eigentlich "du musst" zahlen?
Du hast bemängelt und die Werkstatt verweigerte die Gewährleistung?
Und dann hast du einen Auftrag zur Reparatur gegeben?
Wenn das so war, hätte ich erst mal BMW selbst, oder eine andere WS aufgesucht.
Wertminderung wegen verkratztem Dach, das wird wohl nichts, die gibt es nur bei Unfallschäden, und auch nur, wenn Schweißarbeiten notwendig werden. Und halb Schrott, mal auf dem Teppich bleiben, das ganze ist sehr ärgerlich, aber
wenn die Lackierarbeiten ordentlich ausgeführt werden, was bei einem Dach nicht sonderlich schwer sein sollte,
dann ist das alles halb so schlimm. Warum hat sie-Händler sich eigentlich geweigert, hier auf Garantie die Lackierung am Sensor auszubessern, ich glaube du hast eine megaschlechte Werkstatt/Händler erwischt.
Wenn wir gerade beim Thema sind: wie ist das eigentlich mit Nachlackierungen? Müssen diese beim Verkauf angegeben werden? Beim Unfall etc. ist mir das schon klar! Aber in seinem Fall? Es wird (davon gehe ich jetzt mal aus) fachmännisch beseitigt und wird nichts mehr sehen. Unfall ist es ja auch nicht wirklich einer!
Und in meinem Fall? Siehe https://www.motor-talk.de/.../...den-grosse-rechnung-t5899674.html?...
Da sieht man nichts mehr! Meine Stoßstange wurde fachmännisch bei BMW lackiert!
Hallo,
fahre mal mit einen nach lackierten Fahrzeug zur Bewertung und vergleiche dann mal die Zahlen.
mfg
Hatte ich schon, mal war es eine Tafel, die auf die Haube gefallen ist, mal eine Türe, die vom Windstoss gegen eine Mauer. geschlagen wurde, jeweils wurde die Nachlackierung festgestellt, und es gab nach Vorlage und Grund der Reparatur null komma null Abzüge. Und damit man mal deinen Fall noch toppt, mein 1/2017 X1 wurde bei der Neuwagenauslieferung am Übergang von B-zu C-Säule durch ein eingezwicktes Öffnungsseils für das Tor beschädigt,
das Dach hatte 2 Knicke drin, musste neu verzinnt und lackiert werden. Schadenssumme ca. 2800,00€. Und ehrlich, ich lebe noch, haben die prima gemacht, Reparatur wurde von BMW NL dokumentiert und begründet, alles gut.
Und das war ein Neuwagen!
Und da sprichst du von halb Schrott, Leute gibt es, was macht ihr nur, wenn der mal echt verbogen ist, von der Brücke springen? Hallo, nur Auto, nix anderes!
Sind wir mal ehrlich, ich mag mal behaupten das es bei Neuwägen vom Werk zum Händler auch Beschädigungen geben kann, die kurz vor Auslieferung an den Kunden fachgerecht beseitigt werden und der Kunde davon nichts mitbekommt!
Zitat:
@mickydiemaus schrieb am 5. Juni 2017 um 19:22:41 Uhr:
Sind wir mal ehrlich, ich mag mal behaupten das es bei Neuwägen vom Werk zum Händler auch Beschädigungen geben kann, die kurz vor Auslieferung an den Kunden fachgerecht beseitigt werden und der Kunde davon nichts mitbekommt!
hallo,
genau so sehe ich das auch. Nach dem Motto, "Was der Förster nicht weiß, macht ihn nicht heiß"
gruss mucsaabo
Zitat:
@harald335i schrieb am 5. Juni 2017 um 18:34:13 Uhr:
Wertminderung wegen verkratztem Dach, das wird wohl nichts, die gibt es nur bei Unfallschäden, und auch nur, wenn Schweißarbeiten notwendig werden. Und halb Schrott, mal auf dem Teppich bleiben, das ganze ist sehr ärgerlich, aber
wenn die Lackierarbeiten ordentlich ausgeführt werden, was bei einem Dach nicht sonderlich schwer sein sollte,
dann ist das alles halb so schlimm. Warum hat sie-Händler sich eigentlich geweigert, hier auf Garantie die Lackierung am Sensor auszubessern, ich glaube du hast eine megaschlechte Werkstatt/Händler erwischt.
Das ist doch Schwachsinn, ob ein Auto oder ein Garagentor das Fahrzeug beschädigt wo ist da ein Unterschied. Das Fahrzeug ist beschädigt und wird nie wieder so lackiert als im Werk. Bei Überprüfung eines Messgerät bei Verkauf lasst sich genau feststellen dass das Fahrzeug überlackiert ist. Wer glaubt hier ob es so war. Beschädigung ist Beschädigung daher auch Wertminderung.
Oa
Zitat:
@harald335i schrieb am 5. Juni 2017 um 19:11:35 Uhr:
Hatte ich schon, mal war es eine Tafel, die auf die Haube gefallen ist, mal eine Türe, die vom Windstoss gegen eine Mauer. geschlagen wurde, jeweils wurde die Nachlackierung festgestellt, und es gab nach Vorlage und Grund der Reparatur null komma null Abzüge. Und damit man mal deinen Fall noch toppt, mein 1/2017 X1 wurde bei der Neuwagenauslieferung am Übergang von B-zu C-Säule durch ein eingezwicktes Öffnungsseils für das Tor beschädigt,
das Dach hatte 2 Knicke drin, musste neu verzinnt und lackiert werden. Schadenssumme ca. 2800,00€. Und ehrlich, ich lebe noch, haben die prima gemacht, Reparatur wurde von BMW NL dokumentiert und begründet, alles gut.
Und das war ein Neuwagen!
Und da sprichst du von halb Schrott, Leute gibt es, was macht ihr nur, wenn der mal echt verbogen ist, von der Brücke springen? Hallo, nur Auto, nix anderes!
Zitat:
@harald335i schrieb am 5. Juni 2017 um 19:11:35 Uhr:
Hatte ich schon, mal war es eine Tafel, die auf die Haube gefallen ist, mal eine Türe, die vom Windstoss gegen eine Mauer. geschlagen wurde, jeweils wurde die Nachlackierung festgestellt, und es gab nach Vorlage und Grund der Reparatur null komma null Abzüge. Und damit man mal deinen Fall noch toppt, mein 1/2017 X1 wurde bei der Neuwagenauslieferung am Übergang von B-zu C-Säule durch ein eingezwicktes Öffnungsseils für das Tor beschädigt,
das Dach hatte 2 Knicke drin, musste neu verzinnt und lackiert werden. Schadenssumme ca. 2800,00€. Und ehrlich, ich lebe noch, haben die prima gemacht, Reparatur wurde von BMW NL dokumentiert und begründet, alles gut.
Und das war ein Neuwagen!
Und da sprichst du von halb Schrott, Leute gibt es, was macht ihr nur, wenn der mal echt verbogen ist, von der Brücke springen? Hallo, nur Auto, nix anderes!
Das ist doch Schwachsinn, ob ein Auto oder ein Garagentor das Fahrzeug beschädigt wo ist da ein Unterschied. Das Fahrzeug ist beschädigt und wird nie wieder so lackiert als im Werk. Bei Überprüfung eines Messgerät bei Verkauf lasst sich genau feststellen dass das Fahrzeug überlackiert ist. Wer glaubt hier ob es so war. Beschädigung ist Beschädigung daher auch Wertminderung. Hast du selbst eine KFZ Werkstatt oder KFZ Lackiererei?
Oa
Wertminderung Ablehnung
Das ist doch Schwachsinn, ob ein Auto oder ein Garagentor das Fahrzeug beschädigt wo ist da ein Unterschied. Das Fahrzeug ist beschädigt und wird nie wieder so lackiert als im Werk. Bei Überprüfung eines Messgerätes bei Verkauf lasst sich genau feststellen dass das Fahrzeug überlackiert ist. Wer glaubt hier ob es so war. Beschädigung ist Beschädigung daher auch Wertminderung. Zweitlackierung wird immer festgestellt. Hier fragt niemand Unfall oder kein Unfall. Schaden ist eben Schaden.
Da hast Du vollkommen recht, auch wenn Du Dich wiederholst;-)
Eine Wertminderung hängt nicht von einem Unfall ab, sondern von einem Schaden. Vollkommen egal, woher der stammt. Wenn man der anderen (komischen) Argumentation folgt, dürfte man bei einem Hagelschaden auch keine Wertminderung haben, da einem ja keiner reingefahren ist.
Zitat:
@ruwallisch schrieb am 6. Juni 2017 um 13:13:13 Uhr:
Wertminderung Ablehnung
Das ist doch Schwachsinn, ob ein Auto oder ein Garagentor das Fahrzeug beschädigt wo ist da ein Unterschied. Das Fahrzeug ist beschädigt und wird nie wieder so lackiert als im Werk. Bei Überprüfung eines Messgerätes bei Verkauf lasst sich genau feststellen dass das Fahrzeug überlackiert ist. Wer glaubt hier ob es so war. Beschädigung ist Beschädigung daher auch Wertminderung. Zweitlackierung wird immer festgestellt. Hier fragt niemand Unfall oder kein Unfall. Schaden ist eben Schaden.
Schwachsinn und unverschämt ist dein Beitrag, das eine war ein 318td, der bei der Lackdickschichtmessung aufgefallen ist, es wurde nach Erläuterung ohne Abzüge durchgewunken, und das selbe bei der Türe.
Aber du kannst ja gerne dein Geld beim Anwalt für eine völlig unsinnige Klage rausschmeißen, ist ja nicht mein Problem, aber gewöhnt dir einen anderen Schreibstil an und erkundige zuvor mal, bevor du meinen Thesen hier hausieren gehst. Keine Ahnung aber dicke Lippe, das sind die Besten.
Übrigens wäre für mich tatsächlich wertmindernd, wenn Hobby-Codierer an meiner Fahrzeugsoftware rum-
popeln würden, da hier keiner mehr für lebenswichtige Funktionen garantiert. Allenfalls Milk01 würde ich das zustehen, der kennt auch die Hintergründe.
Und zu Grufty, merkantile Wertminderungen gibt es bei Bagatelldchäden null komma null, ein Hagelschaden mit evetueller Komplettlackierung ist eine ganz andere Hausnummer, als ein paar Kratzer auf dem Dach.
Aber bitte, klagt nur, nicht umsonst gehen solche Klagen zu einem hohen Anteil den Bach runter.