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Kia Ceed GT 2019 Tagfahrlicht

Kia Cee'd 1 (ED)
Themenstarteram 30. Mai 2019 um 13:18

Habe heute festgestellt das nur bei Schalterstellung AUTO das Tagfahrlicht vorn und hinten leuchtet. Bei Stellung O leuchtet gar nichts. Ist es bei euch auch so und deshalb normal?

Beste Antwort im Thema

Und ich finde es ausgesprochen gut dass es so ist. Bei meinem 340i den ich vorher gefahren bin, hab ich das sogar extra so codiert. Hab noch nie verstanden warum TFL nur vorne vorgeschrieben ist und ich ständig Idioten ohne Rücklichter vor mir habe, obwohl die Umstände dies erfordern würden. Meist genügt ein Rücklicht und TFL vorne am späten Abend, oder morgens, da braucht es noch kein Abblendlicht. Allerdings muss man es bei den meisten Autos zwingend einschalten, wenn man hinten beleuchtet sein will. Gerade bei Xenon fande ich das immer ungünstig.

 

Und generell stellt sich mir die Frage was genau an dieser Regelung störend ist, man selbst sieht sein Heck doch sowieso nicht.

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Nö. In Stellung 0 geht das Tagfahrlicht. Aber er allerdings der Ceed JD.

Schau doch mal da da ging es am Anfang auch etwas da drum. Vielleicht bringt sich ein Stück weiter.

Und später darum dass LED-Scheinwerfer eben zur Garantie gehören.

https://www.motor-talk.de/.../...ei-pro-ceed-ausschalten-t1835359.html

Ist bei mir auch so, denke das ist Werkseinstellung und stört ja nicht.

Hi und Sorry, muss mich berichtigen, habe nochmals getestet. Auch in der Einstellung O ist das Tagfahrlicht an.

Das Tagfahrlicht ist gesetzlich vorgeschriebenen.

Die Stellung 0 bezieht sich auf eine manuelle Einstellung des Fahrlichtes. Alternative zu An oder Automatik.

TFL ist ausser für Motorräder noch keine Pföicht sondern eine Empfehlung ;)

https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...

Falsch:

Nach der Richtlinie 2008/89/EG der Kommission vom 24. September 2008 zur Änderung der Richtlinie 76/756/EWG des Rates und zur Anpassung an die UN/ECE-Regelung Nr. 48 müssen seit dem 7. Februar 2011 alle neuen Fahrzeugtypen und neu in Verkehr kommende Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit vier Rädern und maximal acht Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) (M1) und Kraftfahrzeuge für Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t (N1) in der Europäischen Union mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein, um eine Betriebserlaubnis oder eine europäische Typgenehmigung (ECE-Homologation) zu bekommen. Seit dem 7. August 2012 gilt die Pflicht zur Ausstattung mit Tagfahrleuchten für alle anderen neuen Fahrzeugmodelle.

Richtig ist: Du musst es nicht an bestehenden Fahrzeugen nachrüsten. Aber bei neu typisierten Fahrzeugen ist es Pflicht.

Gruß

Müssen Ausgerüstet sein bedeutet aber nicht, dass es dauerhaft leuchten muss oder?

Zitat:

Für Leuchten bzw. Tagfahrleuchten gilt hier die ECE-Regelung R48/R87 in der seit 1995 gültigen Fassung. Sie erlaubt zwei Leuchten an Kraftfahrzeugen und legt unter Punkt 6.19.4 die Anordnung an der Fahrzeugfront fest (in Breite, Höhe, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit und Ausrichtung). Diese Regelung gilt in allen europäischen Ländern, welche die ECE-Regelungen anerkennen. Die ECE-Regelung Nr. 87 schreibt unter anderem vor:

- Stärke zwischen 400 und 800 Candela pro Scheinwerfer

- weißes Licht

- automatisches Einschalten mit der Zündung

- Es muss möglich sein, die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne den Gebrauch von Werkzeug ein- und auszuschalten.

- Automatisches Ausschalten, wenn die Standlichter oder Scheinwerfer eingeschaltet werden (dies gilt nicht bei Verwendung der Lichthupe).

Zitat:

Es muss möglich sein, die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne den Gebrauch von Werkzeug ein- und auszuschalten.

Wie ist das beim Proceed möglich?

Das frage ich mich auch. Kenne kein Auto wo das geht...

Gruß

Zitat:

@MrBerni schrieb am 31. Mai 2019 um 14:53:10 Uhr:

Das frage ich mich auch. Kenne kein Auto wo das geht...

Gruß

Sobald man die Scheinwerfer einschaltet, soll das Tagfahrlicht ausgehen. Das wird dann wohl der Vorgabe entsprechen, oder?

Das man dann anderes Licht an hat ist wohl zwangsläufig so und erfüllt dann ja auch irgendwie den Zweck dieses überflüssigen Gimmicks.

Erzwungenes "Licht an" bei Start wäre ja durchaus die bessere (und günstigere) Lösung gewesen.

Und ich sehe einige Fahrzeuge, die sicher nach 2011 gebaut wurden, wo weder das eine noch das andere an ist. Scheint also auch diese Varianten zu geben, dass man es tatsächlich ausschalten kann!? Oder ist es bei einigen Modellen auf "Auto" aus?

Für mich alles relativ egal. Licht ist grundsätzlich an, wenn ich fahre.

 

oder die fahren alle mit angezogener HAndbremse :D

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 31. Mai 2019 um 16:24:36 Uhr:

oder die fahren alle mit angezogener HAndbremse :D

DAS hab ich zuerst gedacht als ich den Hinweis las :p

Hallo,

Ich glaube das:

0 = Keine Automatik / Nur Tageslicht (die Kleine LED's)

1 = Scheinwerfer an

Auto = Automatisches Licht

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