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Kleiner Unfall, riesiger Schaden

VW ID.7 ED
Themenstarteram 18. Februar 2025 um 8:47

Hallo zusammen,

seit Oktober 2024 fahre ich meinen VW ID7 Pro als Kombi, und bin damit sehr zufrieden und glücklich.

Ende Dezember 2024 ist mir in einem innerörtlichen Stau, ein VW Golf mit geschätzten 10-20 Km/h in das Heck meines ID7 gefahren.

Der Fahrer des Golf hat seine Schuld auch eingesehen, und gegenüber der Polizei auch ebenfalls bestätigt. Bis hier hin alles okay.

Einige Tage später hat ein Gutachter den Schaden am ID7 auf unserem Firmengelände aufgenommen. Er hat den Schaden nur äußerlich begutachtet, ohne den Stoßfänger oder Unterboden abzunehmen.

Der Schaden wurde auf ca. 8.000€ begutachtet. Wenn man den Schaden am Heck des ID7 auf den Fotos sieht, ist die Schadensumme schon heftig, aber irgendwie noch im Rahmen des Erwartbaren.

Seit Freitag ist mein Auto zur Beseitigung des Schaden in der Werkstatt.

Gestern erhielt ich von der Werkstatt einen Anruf, dass der Schaden nach Entfernung der Heckschürze, weitaus größer ist als zunächst gedacht.

Beim Aufprall wurde die Anhängerkupplung soweit nach vorne geschoben, dass die Schrauben am Längsträger abgerissen wurden, und die Löcher aufgeweitet wurden. Die "Anprallblöcke" sind deformiert. Siehe auch Fotos.

Zudem wurde der Längsträger bis in den Fahrgastraum geschoben, was nicht zu sehen ist.

Der Plan sieht aktuell wie folgt aus: Der E-Motor und die Hinterachse werden ausgebaut. Der Fahrgastraum wird, ab den Rücksitzen gestrippt. Der Längsträger soll abgetrennt, und wieder angeschweißt werden. Somit liegt der Schaden aktuell bei ca. 23.000€ !!!

Weitere Schäden können laut Werkstatt nicht ausgeschlossen werden.

Ich bin echt schockiert, was so ein kleiner Anprall für ein Schaden verursachen kann. Nicht auszudenken wenn der Anprall mit 30-40 Km/h erfolgt wäre. Dann würden wir vielleicht von einem wirtschaftlichen Totalschaden reden.

Heckaufprall ID7
Heckaufprall ID7
Frontaufprall VW Golf
+3
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23 Antworten

Uff, das ist ja unglaublich :(

Ist das ein MEB-Thema oder sind die neuen Autos generell weicher konstruiert?

Vielleicht tatsächlich wegen Insassenschutz und Fußgängerschutz?

Wenn Teile Energie absorbieren (aber dabei halt kaputt gehen) könnte es die Energie vom Innenraum und damit den Insassen fernhalten.

Vermutlich wäre es bei 30-40 Km/h tatsächlich ein Totalschaden. Ich vermute, der Wagen befindet sich in einer VW-Werkstadt. Eine Freie Werkstadt würde den Schaden sicher auch billiger reparieren. Aber die fassen ja oft noch keine Elektroautos an. Auf jeden Fall soll die die gegnerische Versicherung den Wertverlust ersetzen, denn du hat ja jetzt einen Unfallwagen, der beim Verkauf weniger einbringt.

Themenstarteram 18. Februar 2025 um 9:18

Das ist eine gute Frage, die ich mir auch stelle, und hier ein wenig Klarheit erhoffe.

Das eine Schraube abreißen soll, macht ja noch Sinn. Eine Sollbruchstelle um keine weiteren Kräfte unkontrolliert walten zu lassen.

Dass aber der Längsträger so verformt wird, dass der Schaden so groß wird, ist für mich nicht nachvollziehbar.

Das kann auch nicht mit Fußgängerschutz erklärt werden, weil es ja ein Heckschaden ist.

Themenstarteram 18. Februar 2025 um 9:21

Es handelt sich um ein Leasingfahrzeug als Dienstwagen.

Als Privatmann wäre ich wohl noch entsetzter.

Wertminderung hin oder her. So groß kann die Wertminderung nicht sein.

Wer kauft denn „bewusst“ ein Auto wo der Längsträger geschweißt wurde?

Kein Wunder, dass die Versicherungsbeiträge so stark steigen.

Ich denke das die Fahrzeuge auch so konzipiert werden das sie natürlich sicherer werden aber auch das man bei Schäden Ertrag macht… denn ganz ehrlich ein 5 stelliger Schaden bei dem Schadenbild ist schon sehr krass. Und Wertverlust das ist immer eine Sache. Der Wagen mit geschweißtem Träger wird TAUSENDE an Wert verlieren (natürlich wird die Versicherung sagen so 1.000) aber wie weiter oben geschrieben wer kauft einen 3 Jahre alten ID der geschweißt wurde ggf. Leicht schief ist usw. Da wird ein Käufer der Geld ausgibt sicher lieber mehr bezahlen für unfallfrei oder einen extremen Nachlass wollen denke ich, aber da leasingrückläufer kanns dir ja egal sein.

Ich nehme an die AHK war beim Unfall eingeklappt? Der Golf V der aufgefahren ist sieht komplett unbeschädigt aus und das sollte man vom ID.7 bei so einer Bagatelle ebenfalls erwarten. Maximal sollte da die "Stoßstange" getauscht werden aber die scheint heutzutage nur noch ein Designelement ohne Schutzfunktion zu sein.

Themenstarteram 18. Februar 2025 um 11:39

Die Anhängerkupplung war eingeklappt. Die hätte sich sonst in den Kühler des Golf gebohrt.

Erinnert mich an

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Ostereiertitschen

 

Bitter und eigenartig.

Ab ca. 30 km/h öffnen die Airbags. Ein Aufprall mit 20-30 km/h ist kein leichter Aufprall.

Das wird beim Unfallgegner nicht anders aussehen, wenn der Schaden richtig begutachtet wird.

Wovon sprichst Du? Einem hypothetischen Ereignis?

Nein, ich spreche von diesem Ereignis und stelle die 10-20 km/h in Frage ;-) . 10 km/h wäre dicht am Versicherungscrash (15 km/h) und da wäre nicht viel passiert. Also waren es eher 20 km/h oder mehr und da geht eben schon einiges kaputt.

Man verschätzt sich da schnell, da man ja in der Regel nur den Aufprall erlebt und der war weiche, weil die Crashstruktur das getan hat, was sie soll.

Das geht bis zu einem gewissen Maß, in der Regel ungefähr der Bereich für den Versicherungscrash, ohne größere Schäden ab und dann geht es zwangsläufig ans Eingemachte.

Zitat:

@Bandemero schrieb am 18. Februar 2025 um 09:47:50 Uhr:

 

Seit Freitag ist mein Auto zur Beseitigung des Schaden in der Werkstatt.

Gestern erhielt ich von der Werkstatt einen Anruf, dass der Schaden nach Entfernung der Heckschürze, weitaus größer ist als zunächst gedacht.

Beim Aufprall wurde die Anhängerkupplung soweit nach vorne geschoben, dass die Schrauben am Längsträger abgerissen wurden, und die Löcher aufgeweitet wurden.

Die Löcher sehen so aus, dass sie nicht ausgeweitet wurden, sondern dass es ab Werk Langlöcher waren, um die Toleranzen auszugleichen.

Ich wette, dass am neuen Längsträger die Löcher genauso aussehen.

Am Golf, der den Schaden verursacht hat, sieht man sehr kleine Beschädigungen.

Themenstarteram 19. Februar 2025 um 1:31

Zitat:

@MacV8 schrieb am 18. Februar 2025 um 19:40:27 Uhr:

Nein, ich spreche von diesem Ereignis und stelle die 10-20 km/h in Frage ;-) . 10 km/h wäre dicht am Versicherungscrash (15 km/h) und da wäre nicht viel passiert. Also waren es eher 20 km/h oder mehr und da geht eben schon einiges kaputt.

Man verschätzt sich da schnell, da man ja in der Regel nur den Aufprall erlebt und der war weiche, weil die Crashstruktur das getan hat, was sie soll.

Das geht bis zu einem gewissen Maß, in der Regel ungefähr der Bereich für den Versicherungscrash, ohne größere Schäden ab und dann geht es zwangsläufig ans Eingemachte.

Sorry wenn ich dir da widersprechen muss.

Aber wie ich geschrieben habe, war es ein innerörtlicher Stau.

Ich bin gerade kurz losgefahren, und kurz danach wieder angehalten. Der Golf hinter mir ebenso. Der Weg den der Golf beim anfahren zurückgelegt hat, waren ca. eine Autolänge. Und der Golf hat normal beschleunigt.

Es gibt auch von mir eine Dashcam-Aufnahme sowohl von hinten und vorne.

Die 10-20 Km/h sind von mir aus den oben genannten Information geschätzt, aber doch realistisch.

Finde es immer interessant wie einige immer mehr „wissen“ als alle andern. ;-)

 

Ich finde es sehr spannend ein Schadensbild über die reine Geschwindigkeit zu definieren.

Dazu gehören noch einige weitere Faktoren, wie z.B. Anprallwinkel, Masse, Materialen und welcher Karosserieteil getroffen wurde. Und in meinem Fall ist die Anhängerkupplung so unglücklich getroffen worden, dass der Schaden erheblich größer ausgefallen ist.

Ohne Anhängerkupplung wäre der Schaden unter 5.000 € geblieben.

Was ist denn ein Versicherungscrash???

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