km stand betrug, was tun?
Hallo Leute.
Folgendes, ich hab mir jetz nen A4 B5 gekauft und habe über Audi herausgefunden, dass der Wagen am 18.3 diesen Jahres eine Reperatur bei 224500km bekommen hat. Jetzt haben wir den 10.9 und der Km stand zeigt 183tkm an. Wie man sieht, eine leichte Differenz von knapp etwas über 40tkm.
Nun möchte ich den Wagen aber behalten, da er einfach top ist, sprich Vollaustattung und Quattro Antrieb, sowie einen sehr guten Zustand. Bezahlt habe ich 4000€.
Ich habe mal gehört, dass man das Auto ohne weiteres gegen Vollerstattung des Kaufpreises zurückgeben, oder nachträglich den Preis drücken kann.
Da ich ja nunmal den Wagen behalten möchte, würde ich mich für Letzteres entscheiden.
Nun würde ich gerne von Euch wissen, in wie weit diese Möglichkeiten stimmen und was ich machen muss, wenn ich den Wagen behalte, um nicht selber bei einem eventuellen wiederverkauf belangt zu werden. Tachoanpassungen sind ja legal nicht ohne weiteres machbar bei so einem Km Stand.
Vielen Dank im Voraus!
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15 Antworten
Tachostand ändern kannst Du, Du musst bloß die echte Laufleistung bei nem Wiederverkauf bzw. wenn Versicherung oder wer weiss wer fragt angeben, ansonsten ist das Betrug, womit sich der Verkäufer Deines Autos strafbar gemacht hat. Die Staatsanwaltschaft wird also in jedem Fall was von dem Herren hören wollen, auch wenn er sich mit Dir gütlich einigen will und nicht das Risiko einer Klage eingeht.
Inwieweit Du das richtige machst, musst Du selbst entscheiden.
Stell Dir auch die Frage, ob vielleicht noch was geschummelt ist. Ob der Wagen 40.000 mehr oder weniger runter hat, macht auch was die Komponenten angeht in dem Rahmen schon nen Unterschied. Ich weiss ja nicht, was das fürn Motor ist, aber für 4.000 müsstest Du auch einen mit realen 180k finden.
Es ist ein 1.9TDi Einspritzer, also kein Pumpe Düse. Wie gesagt, der Wagen hat einen Top Zustand.
Also muss ich auf jeden Fall einen Anwalt aufsuchen? Auch wenn ich bereit wäre, für sagen wir 800€ nachträgliche Kaufpreiserstattung es dabei zu belassen? Oder was halt der Wertverlust bei weiteren 40tkm oder eher 50tkm, denn der Wagen wurde zwischenzeitlich noch gefahren, wäre. Wie kann ich mich sonst noch Absichern? Wäre es bei einem Wiederverkauf getan, wenn ich schriftlich festhalten würde, dass der Wagen ca. 50tkm mehr gelaufen hat? Und falls nicht, wie kann ich den genauen Km Stand herausfinden? Eine Speicherung des Km Standes im Schlüssel gab es zu der Zeit ja noch nicht.
Zitat:
Original geschrieben von HitcherX
Es ist ein 1.9TDi Einspritzer, also kein Pumpe Düse. Wie gesagt, der Wagen hat einen Top Zustand.
Also muss ich auf jeden Fall einen Anwalt aufsuchen? Auch wenn ich bereit wäre, für sagen wir 800€ nachträgliche Kaufpreiserstattung es dabei zu belassen? Oder was halt der Wertverlust bei weiteren 40tkm oder eher 50tkm, denn der Wagen wurde zwischenzeitlich noch gefahren, wäre. Wie kann ich mich sonst noch Absichern? Wäre es bei einem Wiederverkauf getan, wenn ich schriftlich festhalten würde, dass der Wagen ca. 50tkm mehr gelaufen hat? Und falls nicht, wie kann ich den genauen Km Stand herausfinden? Eine Speicherung des Km Standes im Schlüssel gab es zu der Zeit ja noch nicht.
Ach die 300 euro oder so ist ja jetzt nicht so schlimmm wen du zufrieden bist nur achte auf dem zahnrimmen wan es gewechselt wurde sonst passt die sache glaub mir es lohnt sich nicht zu streiten
Ob sich das lohnt sei so dahingestellt, Geld ist Geld. Darum geht es mir aber auch gar nicht. Ich möchte einfach komplett ausschließen können, dass ich in irgend einer Weise belangt werden kann.
Wenn der Verkäufer nur das komplette Auto zurücknehmen möchte dann müsstest du ihm das Auto komplett geben und du kriegst deinen Kaufpreis erstattet. Noch etwas falls das Auto nicht während seines Besitzes zur Inspektion bei Audi war, kann man ihm nicht beweisen, dass er den Tachostand manipuliert hat oder dies wusste, wodurch du vor Gericht keine Chance hättest( so einen Fall hatten wir bei Freunden). Außerdem könnte der Vorbesitzer eine eidesstaatliche Versicherung abgeben bzw. iist Hartz4 Empfänger dann kann er das Auto auch nicht zurücknehmen, da er dann das Geld nicht mehr hätte. Ein Tipp: Versuche es den Kaufpreis im geringen Anteil erstattet zukriegen, und falls du nicht beweisen kannst, dass der Vorbesitzer den Kilometerstand zurückgesetzt hat gehe nicht vors Gericht, die Chancen wären sehr gering und du würdest noch auf den Gerichtskosten bleiben, wenn du keine Rechtschutzversicherung hast.
Doch Rechtsschutzversichert bin ich. Also wie folgt, die Reperatur wurde am 18.3.10 gemacht und angemeldet hat er es am 30.3.10. Er wäre mit einer nachträglichen Kaufpreisminderung einverstanden. Wie hoch haben wir noch nicht drüber gesprochen. Aber wie kann ich mich rechtlich absichern?!
Hallo,
die TDis mit 300 tsd einkaufen, aufbereiten, 100tsd zurück und dann einen guten Schnitt machen, ist in solchen Händlerkreisen an der Tagesordnung. Der war bestimmt für Osteuropaexport vorgesehen.
Niemals ohne nachvollziehbares Scheckheft und HU-Belege so ein Auto kaufen!!! Ist kein Scheckheft vorhanden, obwohl das Auto vielleicht noch aus erster Hand war, kannst du dir denken was los ist.
Es ist einfach so, so wird Geld verdient ohne einen Finger krumm zu machen. Und das ist an der Tagesordnung. Drumm sage ich auch immer wieder, ein Auto ohne Scheckheft ist niemals das Selbe wert wie ein Vergleichbares mit Scheckheft.
Gruß Jenzer
Hallo, in deinem Kaufvertrag wird sicherlich der Killometerstand vermerkt sein, wo du das Auto gekauft hast. Somit ist nachzuweisen, dass du an der Tachouhr nichts gemacht hast.
Grüße aus Berlin.
Ja kla ist der auf dem Kaufvertrag vermerkt. Stimmt schon, eigentlich hätten bei mir die Alarmglocken angehen sollen, als ich gehört habe, dass es kein Checkheft gibt und keine Rechnungen von Reperaturen in seiner Besitzzeit, also vom 30.3 bis Dato. Aber wiederum, mein Golf hat auch kein Checkheft,geschweige denn Rechnungen von Reperaturen, weil ich halt alles selber mache, deswegen hab ich mir auch keine weiteren gedanken gemacht.
Also schonmal vielen Dank für die Antworten!
Ich werde mich am Montag auch nochmal mit meinem Anwalt zusammensetzen und Versuchen auf eine Lösung zu kommen. Bis jetzt scheint mir noch die Kaufpreisnachverhandlung am besten, da ich den Wagen behalten möchte.
Vielen Dank!
Is doch relativ einfach ,wenn ihr euch mit dem Geld einig werdet ,dann nachträglich den orginalen KM Stand vom 18.3. auf dem Kaufvertrag vermerken und den Verkäufer das nochmals unterschreiben lassen ,dann kann dir persönlich keiner mehr was am Zeug flicken .
So, für die, die es interressiert und für den, der meinte ich solle es bleiben lassen, würde sich für 300€ sowieso nicht lohnen. Durch viel herum telefoniererei habe ich den Vorvorbesitzer ausfindig machen können und über diesen dann den Zwischenhänlder, sowie weitere Details. Dadurch konnte ich den Betrug genau nachweisen und hatte ein Druckmittel in der Hand, da auf arglistiger Teuschung bis zu 5 Jahre Haft stehen. Ich konnte mich dann mit dem Verkäufer (Betrüger) auf runde 2000€ Wertminderung einigen. Ich finde, das hat sich allemal gelohnt.
Vielen Dank für eure Beiträge.
MfG Felix
cool, hast aber auch Glück gehabt! Freue mich für dich! Schön zu wissen, dass nicht immer ,,Ganoven" die besseren Karten haben!
Das freut mich für dich und die Wertminderung nicht schlecht wie hoch die ausgefallen ist. Wünsche dir noch viel Spaß miz dem Auto.
krass! nur noch die hälfte bezahlt.. Respekt.. "Glück im Unglück" was? aber zu geil wäre es gewesen... wenn der Händler den zurück genommen hätte und den Wagen wieder mit dem geringeren km Stand verkauft hätte.. hauptsache der Zahnriemen wurde gewechselt; du würdest nicht der erste sein, der ein Auto mit einem falschen km kauft und dann nach kurzer Zeit der Zahnriemen das weite sucht..