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Kommt eine Musterfeststellungsklage für die V-Klasse?

Mercedes V-Klasse 447
Themenstarteram 12. November 2021 um 11:47

Für GLC und GLK ist vor kurzem das Klageregister für eine Musterfeststellungsklage eröffnet. Zu dieser können sich die Besitzer eines solchen Modells mit OM651-Motor anmelden. Für die V-Klasse, die ja bis vor kurzem auch diesen Motor, die gleiche Abgasreinigungstechnik und wahrscheinlich auch die gleiche Software nutzt, gibt es noch keine solche. Auch hier gab es ein vom KBA angeordnetes Zwangs-Update auf Grund der Unzulässigkeit verschiedener Aspekte bezgl. der Abgasreinigung. Droht eine Verjährung Ende des Jahres für Ansprüche gegen Daimler? Müssen betroffene Halter bis dahin noch sschnell selbst aktiv gegen Daimler vorgehen und Klage einreichen?

Will nur nicht wieder etwas versäumen. Ist bei meinem VW schon schief gelaufen, da mein Antrag zur Aufnahme in das Klageregister nicht beim Amt für Justiz in Berlin einging und Eingangsbestätigungen wohl grundsätzlich nicht verschickt wurden.

Schorschi

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18 Antworten

Du hättest das Auto also nicht gekauft wenn Du gewusst hättest was da hinten herauskommt?

Themenstarteram 12. November 2021 um 12:35

Nicht zu dem Preis, den ich bezahlt habe!

Das ist doch alles kompletter Schwachsinn! Fahrt Eure tollen V-Klassen und erfreut Euch des Lebens!!!!

Prozesshansel....

Zitat:

@Schorschi schrieb am 12. November 2021 um 12:47:32 Uhr:

Für GLC und GLK ist vor kurzem das Klageregister für eine Musterfeststellungsklage eröffnet. Zu dieser können sich die Besitzer eines solchen Modells mit OM651-Motor anmelden. Für die V-Klasse, die ja bis vor kurzem auch diesen Motor, die gleiche Abgasreinigungstechnik und wahrscheinlich auch die gleiche Software nutzt, gibt es noch keine solche. Auch hier gab es ein vom KBA angeordnetes Zwangs-Update auf Grund der Unzulässigkeit verschiedener Aspekte bezgl. der Abgasreinigung. Droht eine Verjährung Ende des Jahres für Ansprüche gegen Daimler? Müssen betroffene Halter bis dahin noch sschnell selbst aktiv gegen Daimler vorgehen und Klage einreichen?

Will nur nicht wieder etwas versäumen. Ist bei meinem VW schon schief gelaufen, da mein Antrag zur Aufnahme in das Klageregister nicht beim Amt für Justiz in Berlin einging und Eingangsbestätigungen wohl grundsätzlich nicht verschickt wurden.

Schorschi

Warum vergessen viele in Internetforen immer Ihre guten Manieren? Das ist eine legitime Frage, auf die eine Beleidigung als Antwort m.E. nichts verloren hat.

Manche Leute würden auch ihre Eltern und Großeltern verklagen, wenn es dazu eine Musterklage gäbe.

So hoch wie die Fahrzeuge zur Zeit gehandelt werden, lohnt ein Verkauf wohl eher.

Hi,

also ich stelle mir gerade die gleiche Frage wie Schorschi. Ich habe einen Vito mit besagtem Motor. Seit dem erzwungenen Software-Update habe ich Probleme mit dem Motorölstand. Bei unverändertem Fahrprofil. Prinzipiell bin ich mit meinem Auto zufrieden, aber ich hätte ihn nicht gekauft, wenn alle Karten auf dem dem Tisch gelegen hätten. Für eine Mogelpackung war der Preis zu hoch.

@Schorsch Ich befürchte, dass es für unsere Autos keine Musterfeststellungsklage geben wird und man das dann selbst in die Hand nehmen müsste.

Also bei VW ist der Preis noch höher für die Mogelpackung.

KA. Das ist aber doch gar nicht das Thema. Mogelpackungen sind nicht ok, egal ob von MB, VW oder sonst wem.

 

...Einen neueren VW haben wir übrigens auch. Da gab es im Gegensatz zu unsrrem Vito kein ein Zwangs-Update o.ä.. Der Wagen - auch ein Diesel - macht keine Probleme.

Also mein V macht keine Probleme.Auch nach dem Update nicht.Dann muss es sich bei Dir um einen bedauerlichen Einzelfall handeln.

Themenstarteram 14. November 2021 um 21:38

@kato940: Kein Problem, solche Leute können mich gar nicht beleidigen!

Um zur Frage zurück zu kommen: Das deutsche Recht zwingt mich also dazu, selbst aktiv zu werden.....

Schorschi

Ich fürchte ja, genau wie wir auch....

Viel Glück!

Zitat:

@MBWolf1980 schrieb am 12. November 2021 um 22:24:36 Uhr:

Also mein V macht keine Probleme.Auch nach dem Update nicht.Dann muss es sich bei Dir um einen bedauerlichen Einzelfall handeln.

Die Verkleinerung des nutzbaren AB Tankvolumens von 9,1 auf 5 Liter ist keinEinzelfall…

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